Mannheim
Compact Memory

Jüdisch-liberale Zeitung · 1933-03-15 · 24 (15.3.1933) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
12 (1932-1933)
Issue
24 (15.3.1933)
Date
1933-03-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2613366-2613456-2613478--4329-2616000
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

12. Jahrgang Nummer 24 JfiirifiMU’etale 3eifattg Beilage 15. Marz 1933 , Deutscher — Jude — Mensch. Zu Jakob Wassermanns 60. Geburtstag am 10. März 1933. Lebensdienst“ nennt Jakob Wassermann. eine Sammlung von Studien.' Erfahrungen und Reden. Lebensdienst ist " aber das gesamte Schaden dieses Dichters, dessen Weg. dornenvoll, steinig und steil, aus unergründlichen Urtiefen mystischen Seins emporsteigt zu lichter Höhe, zum Unbedingten, zum Unendlichen! Als er — dreiundzwauzigjährig — „wie unter einem befehlenden Diktat" die „Juden, von Zirndori“ schrieb, lenes Werk mystischen Helldunkels und dämmernder Dämonie, mag er sich seiner Aufgabe noch nicht völlig, bewußt gewesen sein. Aber indem er aus Urbeständen. aus Mythus und Legende der Gemeinschaft, der er entsprossen, die Gestalt und die Umwelt Sabbatäi Zewis hervorriei. und .zugleich „das gegenwärtige, das werdende Leben dieses Volkes in einem sehr vereinfachten. sehr zusammenfassenden Sinne gestalten“ wollte, und indem er sein-Werk aus dem Boden, der ihn hervorgebracht. aus seiner fränkischen Heimatlandschait herauswachsen ließ, enthüllte: er sich selbst! — „Es war Aussprache, Bekenntnis. Befreiung von einem Alp. dermeine Jugend zermalmt hatte.“ Die erste Tat war vollbracht, der Befreiungskampf hatte begonnen. Werk an Werk wälzt er von seiner Seele, wie mächtige Blöcke, um sich selbst zu befreien, sich zu. erlösen. Denn: „Wer sich selbst erlöst durch Leiden und Wissen, der erlöst alle Leidenden“! — sagt Agathon. dieser Unbedingte. "„Unbedingt“ sind alle große 'Gestalten in Wassermanns Dichtung, wie Agathon so Nothaift und Renate, wie Alexander so Christian Wahnschaffe und Etzel Andergast. Sie sind nicht Abbilder des Lebens, nicht den Gesetzen des Milieus, der Konvention, der Kausalität der Natur unterworfen, sie tragen in sich ihr eigenes Gesetz, handeln von innen heraus, vermöge ihrer Schöpferkraft, die ihr Schicksal ist. Sie sind nicht etwa Typen, d. h. Symbole für Menschliches, sondern sind Gleichnis für Göttliches, sind -Idee! —'Daher ihre Unbedingtheit. Unbegrenztheit, ihre Unendlichkeit! Daher die motorische Kraft, die hinreißende Leidenschaft in diesen Gestalten, für die — wie für den Dichter selbst — der Sinn des.Lebens „Tat und Handlung“ ist: „Die nicht tun. sind die wahren Verbrecher“ („Wahnschaffe“), die „Trägheit des Herzens“ („Caspar Hauser") ist ihm die wahre Todsünde, die einzige, die es gibt. Man hat in diesem Grunderlebnis Wassermanns das Erbe des Juden sehen wollen, dessen Religion ja eine Religion der Tat sein will, und er selber glaubt, die Sehnsucht nach dem Schöpferischen, die so tief in vielen Juden steckt, aus dem jüdischen Gottesgefühl, aus der Sehnsucht nach dem Schöpfer erklären zu müssen. Dies jahrtausendalte religiöse Erbe, das der Dichter bejaht, verpflichtet ihn zugleich zu dem hohen Ethos, von dem sein Werk die überzeugende Kraft, die schicksalhafte Wucht erhält, und dies.Erbe verbindet sich mit seinem bodenständigen Deutschtum so innig', daß seine-schönsten Schöpfungen. „Caspar Hauser“ und das ..Gänsemännchen“ wie die „Juden von Zirndorf", organisch aus dem fränkischen Heimatboden erwachsen mußten. Er ist mit diesem Boden seit Jahrhunderten verwurzelt. „Hat irgendwer in der Welt das Recht, mich, mein Bewußtsein, meine Form um siebenhundert oder tausend Jahre zurückzuwerfen? Auszulöschen, was durch die Sprache geschlechterlang in mich geflossen ist. durcli die Landschaft, durch die Geschichte, durch das stumme Miterleben Jahrhundert um Jahrhundert? Sie können mich zu einem Exilierten machen, gewiß, aber zu einem Palästinenser machen können Sie mich nie und nimmermehr!“ so schreibt Wassermann einem deutschen Philosophen. Es ist dies persönlichstes Bekenntnis, wie alles, was er schreibt, ist qualvolle Auseinandersetzung mit sich selbst, dazu getrieben durch den Drang nach Selbsterkenntnis und. nach Selbstkritik. — Bis an die Grenze des Ertragbaren geht er. Die problematischen Juden-Christen-Gestalten wie die des Warschauer-Waremme sind Dokumente solchen Ringens. Und vor allem gibt „Mein Weg als Deutscher und Jude“, vor zwölf Jahren geschrieben, ein Bild von diesen verzehrenden Kämpfen seiner Seele, aber auch von der sieghaften Kraft seiner kühnen Abwehr all der dunklen Mächte, die ihm sein Existenzrecht, ia seine Existenzmöglichkeit als Deutscher und Jude als unlösbare Einheit bestreiten, ln ihm ist die vollkommene Durchdringung beider Sphären zur Tatsache geworden. Sein Sehnen und Schaffen aber geht über nationale und religiöse Grenzen hinaus: „Für Vermenschlichung der Menschheit zu wirken und der verhängnisvollen Selbstvergiftung, der die weiße Rasse unterliegt, mit allen Mitteln, allen Kräften des Geistes und des Herzens entgegenzuhandeln", ist ihm heiligste Pflicht! — Helfen wir, wir Menschen alle, daß diese seine übermenschliche Arbeit keine Sisyphusarbeit sei! Dr. Arthur G a 11 i n e r, Frankfurt a. M. -Kultusministerium besucht „Jüdisches Museum“. Am 2. März, mittags, besuchten Ministerialdirektor Dr. Trendelenb’urg und vier weitere höhere Beamte des preußischen Kultusministeriums das Museum der Jüdischen Gemeinde Berlin in der Oranienburger Straße. Der Besuch geschah auf Grund der seinerzeitigen Einladung zur Eröffnung des Museums, der beizuwohnen Herr Ministerialdirektor Trendelenbürg damals verhindert war. Auch der Besuch des zweiten Sachverständigen, Dr. Esra Munk, war angesagt; Dr. Munk war aber im letzten Augenblick am Erscheinen verhindert. Die Herren vom Kultusministerium verbrachten etwa eineinhalb Stunden in den Räumen des Museums, wobei der zu ,'jhrer Begrüßung erschienene Rabbiner Dr. B a e c k und der Direktor des Museums Dr. Karl Schwarz die notwendigen Aufklärungen gaben. Dr. Trendelenburg und die übrigen Herren äußerten sich begeistert über die Einrichtung des Museums und den Reichtum an großen jüdischen Kunstwerken. und antiken Wertgegenständen, die es beherbergt. Zeitgemäße Bitte. . Die Jüdische Studentenhilfe, Rosenstraße 2—4, D 1 Norden 6711, bittet, ihr zur Ausgabe an mittellose Studenten zum Studium geeignete Lehrbücher und Instrumente aus den Nachlässen von Akademikern .(Aerzte, Zahnärzte, Juristen, Philologen, Theologen) zu überlassen. Auf Wunsch werden die Bücher abgeholt. größere Gefahr. Unser Kampf gegen die Austritfsbewegung. Von Rechtsanwalt T)c. Willy JCatzettsieiu, Bielefeld. i. . Angesichts der erheblichen Schwierigkeiten, mit denen heutzutage wohl alle jüdischen Gemeinden in Deutschland zu kämpfen haben, muß sich der Blick immer wieder galt/. besonders aui die Gefahr richten, von der die preußischen Synagogengemeinden, und zwar nicht nur die kleinen, durch die leichte Möglichkeit des Austritts bedroht sind. Die derzeitige Lage der- Gesetzgebung und die hieran anzukniipienden Wünsche sind gerade in letzter Zeit wieder Gegenstand ernster Erörterungen in vielen Gemeinden und Gemeinde^ verbänden gewesen und beschäftigen auch den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden in besonderem Maße. Dies mag es rechtfertigen, den ganzen Fragenkomplex hier noch einmal etwas eingehender zu behandeln. Wer von der grundlegenden Bedeutung der jüdischen Gemeinde (ür Bestand und Zukunft unserer Gemeinschaft, fürihr religiöses und kulturelles Leben überzeugt ist. muß es als eine der obersten Piiichten empiinden. jeder Möglichkeit nachzugehen. dem Abfall von der Gemeinde entgegenzuwirken. Auch die Kirche, besonders die -evangelische, hat. ihre Austrittsbewegung und leidet darunter. Aber hier wirkt sie doch nicht so katastrophal wie bei uns. Einmal deswegen, weil die Austretenden, im Gegensatz zu uns. sich überwiegend aus den weniger steuerkräftigen Elementen rekrutieren, und die Austritte sich' nicht so sehr aus Steuerscheu als vielmehr aus Welfanschauungs- und politischen Gründen . erklären lassen. Der finanzielle Schaden tritt dort hinter dem ideellen zurück, während bei uns beide in gleicher Schwere wirken.. Außerdem macht sich natürlich jeder Austritt hei einer auf den Ort beschränkten Synagogengemeinde — und wenn es die größte wäre — viel mehr fühlbar als bei den Milliottenzahlen der Landeskirchen. Dies alles gilt unbeschadet der Frage, ob cs sich um einen Austritt aus der einzelnen Synagogengemeinde oder aus dem Judentum handelt. Denn auch der Austritt aus dem Judeutum — wenn es einen solchen noch gibt — wirkt sielt doch vornehmlich auch innerhalb einer örtlichen Gemeinde und zu deren Nachteil aus- Trotzdem bestellt hier ein Unterschied. Es steht ganz außer Zweifel, daß das Gesetz vom 28. Juli 1876. welches einen Austritt au,s der Einzelgemeinde neben, dem Austritt aus dein Judentum ermöglichte, manchem den Entschluß, sich von seiner Gemeinde zu trennen, sehr erleichtert hat. da ihm ja die Beruhigung, manchmal auch die Ausrede, blieb, aus dem Judentum nicht ausgetreten zu sein. Diese doppelte Austrittsmöglichkeit ist bzw. war. vom Standpunkt der Religionsgemeinschaft aus gesehen, ein offenbares Privilegium odiosum gegenüber der Rechtslage bei den christlichen Religionsgemeinschaften. Um so mehr muß es Wunder nehmen, daß auch heute noch fast ausnahmslos in unseren Kreisen die Meinung auirechterhalten wird, es gebe in Preußen einen Austritt aus dem Judentum außer dem Austritt aus der Gemeinde. Man hält also daran fest, daß es. wie nach den Austrittsgesetzen von 1873 und 1876. so auch jetzt noch, in Preußen ein Judentum im gesetzlichen Sinne gebe, aus dem man in urkundlicher Form austreten könne, fst das richtig? Bei der großen Bedeutung dieser Frage-ffir alle preußischen Gemeinden soll im folgenden versucht werden, einen abweichenden Standpunkt Zu begründen. 11. Das Gesetz vom 23. Juli 1847 kennt kein Judentum, sondern nur einzelne Synagogengemeinden, denen allerdings die Stellung öffentlich-rechtlicher Korporationen zugestanden wurde. Das Kirchenaustfittsgesctz vom 14. Mai 1873 erklärt in einem besonderen Paragraphen die für den Austritt aus einer Kirche gegebenen Bestimmungen aui alle Religionsgesellschaften mit Korporationsrechten für anwendbar. Ebenso wie mau den Bcgr'ui „Kirche“ ganz allgemein faßte, also ihn aui die evangelische oder katholische G e s a tu t kirclte bezog, .bestand, im- Gegensatz zu der Begriffsbestimmung des Gesetzes von 1847. allgemeine- Uebereiiistinnming darüber, daß das Gesetz unter die Religioitsgcsellschaften mit Korporation*-, rechten zum_ersten Mal auch das Judeutum als solches mit cinhegriii. also ein Austritt aus dem Judeutum gegeben war. Die Bezeichnung „Judentum'' kommt zwar in dem Gesetz von 1873 nicht vor. Diese iindet sich zum ersten Mal (auch zum letzten Mal!) in dem 'Gesetz vom 28. Juli 1876 helr. den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden. Hier ist bekanntlich bestimmt worden, daß jeder Jude ohne Austritt aus der indischen Religionsgemeinschaft (dem Judentum) aus der einzelnen S.vuagogcitgemeiude austreteu könne. Es kann nicht bezweiielt werden, daß durcli diese Gesetze von 1873 und 1876 das Judentum .als solches, ebenso wie die Kirche, als eine Religionsgemeinschaft in Preußen anerkannt worden war. Aber dieser Zustand - ist inzwischen längst beseitigt worden, und zwar nicht mir für das Judentum, sondern auch für die Kirche. Inzwischen ist nämlich etwas eiugctreten. was merkwürdigerweise hei uns so leicht übersehen wird: -(Fas Inkrafttreten Jet R e i c It s Verfassung v o m 11. A u g u s t 1919, welche die Verhältnisse der Religiousgesellschaftett ln Artikel 137. von' Grund uni neu ordnet. Die Reichsverfassuiig kennt weder eine evangelische oder katholische Kirche noch eine iüdische Religionsgemeinschaft, sondern lediglich einzelne Religionsgesellschafteu. welche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Rcligionsgesellschaftcn im Sinne der Relchsvcrfassung sind neben der katholischen Kirche, für welche eine besondere Rechtslage bestellt, die sämtlichen einzelnen In Preußen bestellenden evangelischen Landeskirchen und dfe sämtlichen einzelnen Syiiagogengemeiuden. Eine Kiroheals Gesamtbegriff gibt cs für das evangelische Bekenntnis in Preußen im R e c h t s si n n e nicht mehr. Insofern kann mau sagen, daß .nach der Keichsvcrfassung letzt eilte völlige Gleichstellung der Religionsgemeinschaften erfolgt istr-in dein Sinne zwar, daß Religioiisgescflschufteii bei deiif evangelischen Christen die einzelnen — von mehreren — Landnsklrc lie n. bei den Juden die einzelnen Byiiugogcugcmclndcn sind. Nur auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage kann das .Austrittsges'etz "vom 3(1.,November 1920 richtig verstanden'werden. Alle Bezugnahmen auf die früheren' v o r der Weimarer Verfassung über Austritt aus Religionsgesellschaften erlassenen Gesetze sind schon dadurch hinfällig, daß das Gesetz von" 1920 diese Gesetze ausdrücklich für aufgehoben erklärt. Dies war auch notwendig, tun die Austrittsgesetzgebuiig mit der Reichsverfassuiig in Einklang zu bringen. Während das unter der unmittelbaren Wirkung der Novemberrevolution erlassene Gesetz, vom 13. Dezember 191» noch von dem Austritt aus der Kirche spricht (und ans den indischen Sviiagogengenieindcn). Trägt das Gesetz vom 30. November 1920 im Sinne der inzwischen in Kraft getretenen Reichsverfassung von vornherein schon die Bezeichnung: „Gesetz betreffend den Austritt aus den Religionsgesellscliaf- . ten Öffentlichen Rechts." Die SS 1 bis 3 regeln den . aus einer solchen Religionsgcsellschaft. ohne irgäBUP** Unterscheidung zu machen. Esr Ist.wohl anerkannteste daß es einen Austritt. aus dem Christentum Im sinne nicht gibt, sondern nur Austritt aus einen kirclte. Die .Ansichten darüber, was der. Austritt;, Landeskirche für das,Verhältnis.des einzelnen^, fischen Bekenhtnisgemeinschaft' bedeutet, mögen' »81 gelten, aller niemand zweifelt daran, daß es nur e| trittsinögliclikcit gibt, nämlich aus einer Landen als Religinnsgeselisehaft öifcntlichcn Rechts. Ehe sollte ein Zweifel daran erlaubt sein, daß die SS 1' „Jüdisches* Schiedsgericht.“ Eine bedenkliche Neugründung. Am 1. März fiat ein von einer Reihe zionistischer und orthodoxer Persönlichkeiten gegründeter Verein unter dem Namen „Jüdisches Schiedsgericht in Berlin“ seine Tätigkeit aufgenoinmen. In den Mitteilungen über diese Neugründung heißt es u. a„ daß das Verfahren des Schiedsgerichts streng den Vorschriften des 10. Buches der deutschen Zivilprozeßordnung angepaßt werde: Obmann des Schiedsgerichts soll grundsätzlich ein Rabbiner sein: der eine Beisitzer soll rechtskundig sein, der andere soll besondere Erfahrung aui dein Gebiete der ieweils zur Verhandlung stehenden Streitsache besitzen. Vor dem Schiedsgericht „soll über alle zivilrechtlichen Streitigkeiten unter Juden verhandelt und mit Rechtsverbindlichkeit entschieden werden.“ Diese Gründung kann nicht genug bedauert werden. Wir haben volles Verständnis dafür, daß in den Ei n z el b'r a n - eben des Handels Schiedsgerichte bestehen und daß die Angehörigen dieser Branchen ihre zivilen Rechtsstreitigkeiten.vor diesen Schiedsgerichten austragen. Auch iür die Ehrengerichte gewisser Berufe (Aerzte! Anwälte), und Vereine (Logen usw.) haben wir Verständnis. Wenn aber ein Mieter mit seinem Hauswirt, ein Mctallwarciihändler mit seinem Spediteur eine Differenz hat. so ist cs für die Behandlung der Streitigkeit völlig gleichgültig, ob die Partner lüdiidi-liberaler Jugendverefn {,111*1 Berlin E.V. Vorfrag des Herrn Redakteur George Goefz über Spinoza und der Geist des Judentums ZeB: Mittwodi, den 5. April 1933« 8 Uhr (präzise) Ort: Vortragssaal der Synagoge Fasanenstrafee » Mitglieder und Freunde unserer Bewegung sind herzlich eingeladen Der Vorstand Berlin Katholiken. Dissidenten oder Juden sind. - Vor cine| ncr gehört ein -solches Verfahren nicht, sondern gültig, ob das ordentliche oder ein Branclien-Scliic| gewühlt wird-— vor die deutschen Gerichte. Die En eines jüdischen Sondergericlites kommt einer „SeÜMtJ volkung“ bedenklich nahe und dürfte, zumal ~ln diesen läiiftcn, die verfehlteste Neugründung sein, die sich Ucukcn! „Deutscher Vortrupp — Gefolgschaft deutscher Juden.1 ' Unter dem oben wiedergegebenen Namen hat sich in Kassel ain 25. und 26. Februar eine neue Jüdische Gruppe zusanunengcsclilossen. die sich mit einem Aufruf an die Oeifcntllcllkelt " wendet. Die politische Richtung entspricht der des Naumaimsclien „Verbandes Natioiialdeutscher Juden", von dem sich die Neugründung aber durch die von den Gründern nachdrückllchst' betonte „b ü n d i s c h - s o I d a t i s c h e- H a 11 u n g“ unterscheidet. Bemerkenswert ist, daß an der-Spitze der durch sein jüdisch-cliiliastischcs Buch „Jüdischer Glaube in dieser Zeit“ bekanntgewordene Thcologiestudent Dr. plill. Hans Joachim S c li o e p s stellt. In dem Aufruf findet sich u. a. den— nicht unrichtige Satz: „Wir halten . . . . keine andere Jüdische - Besonderheit iür erhaltenswert als die Jüdische Religion.“ Unsere Leser wissen, daß dieser Standpunkt auch von uns ' und von der „Vereinigung für das liberale Judentum“ stets verfochten worden ist. Was solche Anschauung freilich mit . „hündisch-soldatischer Haltung“ zu tun habeirsoil, ist uns nicht gerade einleuchtend. Wenn der Zusammenschluß dann noch mit einem wenig soldatischen, d. h. wenig ritterlichen Seltenhicb auf „d e n Teil der deutschen Judenheit, der nicht-erst seit gestern uutionaldcutscli fühlt“, begründet wird, so müssen wir den jungen Herren vom „Vortrupp“ mitteilen, daß sie sich . zu spät aufs Streitroß geschwungen haben und mehr als Nach- ~ zügler wirken, da etwa seit Moses Mendelssohn der überwiegende Teil der deutschen Jüdcnheit nationaldeutsch fühlt und nicht einer Neugründung bedarf, die mit dem Anspruch" auftritt, diese Gesinnung.für sich allein gepachtet zu hüben. Im übrigen werden wir die Taten dieses zur Zeit aus ziemlich genau 25 Personen bestehenden Trupps gern äbwarten.' Kreditverein für Handel und Gewerbe e.C.m.b.H. Berlin N 24« Oranienburger Sfr. 3 Sammel-Nr. D 2 Weidendamm 0852 Die Banty des jüdischen Mittelstandes

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.