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Jüdisch-liberale Zeitung · 1932-05-01 · 3 (1.5.1932) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
12 (1932-1933)
Issue
3 (1.5.1932)
Date
1932-05-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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12. Jahrgang Nummer 3 JüöifdMifcetale 3*Hunfl Beilage 1. Mail* 2 Gleichberechtigung des in der Einheitsgemeinde? Von Rechtsanwalt Dr; Max Mayer, Berlin. Zwar erscheint jede andere Zeit als gerade diese mit ihrer wirtschaftlichen Not und der politischen Bedrängnis der deutschen Juden mehr geeignet, die Frage liach dem Sinn und Wesen der Einheitsgemeinde zu erörtern, aber die fanatischen Parteigänger des jüdischen Nationalismus in den Qemeindestuben. insbesondere in Berlin, zwingen den Liberalen eine Auseinandersetzung auf, deren Ernst und deren Gefahr nicht zu unterschätzen ist. Nicht die Liberalen haben diese Gefahr für die Einheitsgemeinde'heraufbeschworen. Sie haben immer und immer wieder betont und durch die Tat bewiesen, daB sie den Anhängern jeder religiösen Richtung das Lebensrecht und die Entwicklungsmöglichkeit für ihre Bestrebungen im Rahmen der religiösen Einheitsgemeinde gewähren und sicherstellenwollen. .Die-Vertreter des religiösen Liberalismus in der Gemeinde, können’sich aber niemals dazu hergeben, die Grundlage der religiösen Einheitsgemeinde durch die Anerkennung der nationaljüdischen Richtung als Richtung innerhalb der Gemeinde selbst zu erschüttern und zu zerstören. Dabei soll.es durchaus anerkannt werden, daß es in den Reihen der Zionisten, bzw. der1 Anhänger der Jüdischen Volks- Parteieine große Anzahl von Männern und Frauen gibt, an deren tief religiösem Empfinden ein -Zweifel nicht obwalten kann; dies ist aber nicht das Entscheidende! Denn die Arbeit der jüdischen Gemeinde in ihrer durch geschichtliche Entwicklung und Gesetz bedingten Daseinsform ist auf dem Grundsätze aufgebaut, daß nur Judentum, d.' h. religiöses Judentum der-Ausgangspunkt ihrer Arbeit sein kann, und daß demgemäß dies auch die Grenzen ihrer Arbeit bestimmt. Nur Innerhalb’ dieser Grenzen können Anhänger verschiedener .Richtungen — sei es als einzelne, sei'es durch Organisationen — Gleichberechtigung und Berücksichtigung ihrer Wünsche im 'Gemeindeleben verlangen und erwarten. - Der jüdische Nationalismus greift weit über diesen Rahmen hinaus. Die Gemeinde müßte sich’selbst verleugnen, ihren eigenen Charakter zerstören und ihrer Anerkennung von außen her — insbesondere von Staats wegen—die moralische und rechtliche Grundlage entziehen, wenn sie diesem Beginnen ruhig Zusehen oder es gar fördern würde. Daß; dem so ist, kann den Nationaljuden in der Berliner Gemeindestube nicht verborgen geblieben sein, ja, es darf behauptet werden, daß es Sinn und Zweck nationaljüdischer Parteitaktik ist, durch die Einbringung des unten folgenden' Antrags sich bei ihren Anhängern eine Entlastung dafür zu schaffen, daß sie sich vor der Macht der historisch-religiösen Tatsachen, die den Sinn und die Arbeit der — religiösen — Einheitsgemeinde bestimmen, notwendigerweise beugen müssen. Der Antrag lautet wie folgt: . „Die Berliner jüdische Gemeinde stellt im Sinne des . Gesetzes von 1847 die Zusammenfassung aller innerhalb ihres Bezirkes wohnenden Juden dar. Wie deshalb kein Jude sich der Gemeinde entziehen soll, so erkennt die Gemeinde die= Verpflichtung an, um das jüdische Leben ihrer Mitglieder besorgt zu sein. Als Einheitsgemeinde setzt sie sich aus Juden zusammen, die in ihrer Weltanschauung und religiösen Auffassung nicht einig sind. Sie alle sollen in der Einheitsgemeinde zusammengehalten werden, indem die Gemeinde jeder Richtung, die die Gewähr der Dauer bietet, ’ Autorität leiht und Unterstützung gewährt, die ihr die Führung eines jüdischen Lebens in ihrem Sinne ermöglichen.“ Der, Antrag verlangt nichts mehr und nichts weniger, als .daß die: Einheitsgemeinde in Zukunft nicht nur die Interessen religiöser Richtungen oder die religiösen und sozialen Interessen ihrer einzelnem Mitglieder unterstützen und wahren, sondern! daß sie sich dazu hergeben soll, jüdisch-nationale Bestrebungen und jüdisch-nationale Wünsche ihrer einzelnen Mitglieder und Parteien zu erfüllen. Man pocht auf vermeintliche Minderheitsrechte, übersieht aber, daß man für sich Rechte in Anspruch nimmt, die die anderen, weitaus in der Mehrheit sich befindenden Gemeindemitglieder und die Organisationen, die sie vertreten, niemals für sich' zu beanspruchen gewagt haben. So hat weder die „Vereinigung, für das liberale Judentum“ noch der „Centrälverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“, noch der „Verband jüdischliberaler Jugendyereine“ jemals daran gedacht, von der Gemeinde eine Subvention zu verlangen. Es ist lehrreich, daran zu erinnern, daß Anlaß zu dem zionistischen Vorgehen und zu den Pöbelszenen, die von den Tribünen des Repräsentantensaales herab veranstaltet wurden, die Weigerung der liberalen Mehrheit gewesen ist. dem Hechaluz, einer nationaljüdischen .Pionierorganisation für die Besiedlung Palästinas mit jungen' Menschen, eine Beihilfe zu bewilligen. Es muß klar und deutlich ausgesprochen werden: solange nicht —r und das wird und muß verhindert werden — die Jüdische Volkspartei die religiöse Gemeinde zur Volksgemeinde umgestaltet, bzw. degradiert hat, kann und darf keine nationaljüdische Richtung und kein einzelner Nationaljude für die Verfolgung nationaljüdischer Zwecke geistige, geschweige materielle För- .derung erhalten. Dies muß den Führern der Jüdischen Volks- Partei vor ihrer mit solchem Lärm ins Werk gesetzten Aktion klar gewesen, seih! Herr Doktor. Klee scheint die Kritiklosigkeit seiner Anhänger zu kennen und die liberalen-Repräsentanten für sehr naiv zu halten, wenn er in der Versammlung der Jüdischen Volkspartei im Lehrer-Vereinshaus in Berlin am 18. April ausgeführt hat. der obige Antrag sei so" formuliert, daß die Jüdische Volkspartei hoffen könne, alle Repräsentanten würden ihm-zustimmen. Mit-dem Passus in dem Anträge, „daß die Gemeinde die Verpflichtung anerkenne, um das jüdische Leben ihrer Mitglieder besorgt zu sein“, kann für die Vertreter der Anschauung, daß die Gemeinde eine religiöse Einheitsgemeinde ist und bleibt, nur das religiöse und soziale Leben gemeint sein. Die Jüdische Volkspärtei und an ihrer Spitze Herr Dr.-.KJee meinen aber auch das jüdisch-nationale Leben, was Im Antrag schamhaft verschwiegen wird. Daß „die Berliner jüdische Gemeinde im Sinne des Gesetzes von 1847 die Zusammenfassung aller innerhalb ihres Bezirkes wohnenden Juden darstellt, und daß sie sich aus Juden 'zusammensetzt, die in ihrer religiösen Auffassung und Weltanschauung nicht einig sind“, sind Binsenwahrheiten. Aus diesen folgt aber noch lange nicht, daß das einzelne Gemeinde^ mitglied Ziele, für deren Verfolgung in der Gemeinde kein Platz ist, durchaus entweder innerhalb der Gemeinde durchsetzen, oder — wenn dies nicht möglich ist!— der Gemeinde den Rücken kehren müsse. Vielmehr hat ja z. B. ein jüdischnationales Gemeindemitglied Gelegenheit genug, innerhalb der zionistischen Organisation für den Zionismus zu arbeiten und innerhalb der Gemeinde seine Gemeindeinteressen zu verfolgen, also „ein jüdisches Leben in seinem Sinne zu führen“. Die von den Zionisten heraufbeschworenen Weltanschauungsdebatten haben mit Gemeindearbeit nichts zu tun. Aber abgesehen hiervon ist es auch für die Dauer unerträglich und außerordentlich gefährlich, die Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde zum Debattierklub über jüdische Anschauungen und zum Tummelplatz fanatischer Parteiagitation zu machen, während, wie z. B. im Reichstag, die verschiedenen Welt- und Parteianschauungen nur bei Beratung und, Abstimmung über einzelne Vorlagen ihren Niederschlag finden' sollten. - Der Friede in der Gemeinde und ihre Einheit kann nur erhalten werden, wenn jede Partei die Grenze sieht und anerkennt,' die ihrer Wirkungsmöglichkeft gezogen ist. Die Jüdische Volkspartei war sich dessen bei ihrer Gründung sehr wohl bewußt. Deshalb zog sie ja nicht als zionistische Organisation ins Gemeindeparlament ein. sondern hielt es für nötig, den nationaljüdischen Charakter in ihrem Namen nicht klar hervortreten zu lassen, indem sie sich einen Namen gab, der genau so mehrdeutig ist wie das Wort .„jüdisches Leben“ in ihrem Antrag. Die Jüdische Volkspartei verlangt, daß dem jüdischen Nationalismus in der Gemeinde durch diese „Autorität geliehen“ werde Das ist eine Phrase ohne Inhalt und Sinn, denn Autorität kann man sich nur selbst erwerben; soll aber diese'Phrase einen Sinn haben, so kann es nur der sein, daß die Jüdische Volkspartei verlangt, daß der jüdische Nationalismus von der religiösen Gemeinde'anerkannt werde. Eine solche Anerkennung ist für die Gemeinde ebenso unmöglich, wie es frivol ist, sie zu verlangen! Die Gemeinde wird und muß weiter "allen ihren Mitgliedern!die Unterstützung gewähren, die im Rahmen der Gemeindeaufgaben möglich und tunlich ist. Darüber hinaus muß sie, gerade üm ihre Einheit zu erhalten und hinüberzuretten in eine, bessere Zeit, allen Versuchen, ihre Arbeit durch einen innerjüdischen Parteistreit zu sabotieren, unbeugsamen Widerstand entgegensetzen. Hugo P r e u ß. Colin scheint immer noch nicht eingeschen haben, welchen Bärendienst er den deutschen Juden leist:. wenn er jetzt sich mit seiner, damaligen Tätigkeit öffentli:h brüstet.' Seine Ausführungen im Landesverband -waren depn auch seinen eigenen Parteifreunden denkbar unangenehm. Was ■ Herr Oskar Cohn sich ln seiner Stellungnahme gegenüber dein Ratspräsidenten geleistet hat, unterschied sich von dem Verhalten Blumenfelds nur soweit, als dies duich die Temperamentsverschiedenheit der beiden Redner bedligt ist Schon Blumenfeld fiel, wie bald bekannt wurde, nit dem ihm eigenen falschen Pathos und mit seinem Versluß gegen parlamentarische Sitte und Gdschmack seinen eiget en Freunden auf die Nerven: Cohn aber übertruf ihn. dui ch seine kalte, ungehobelte Manier bei weitem — auch in i er ihm, dem Redner -selber, abträglichen Wirkung. Die rieht Antwort auf diese von persönlicher Gegnerschaft getraget en Angriffe ist den Rednern der ^olkspartei schließlich daduich erteilt worden, daß ihr Antrag auf Streichung der verfassun f . mäßig dem Ratspäsidenten zustehenden Vergütung mit < en Stimmen sämtlicher anderen Abgeordneten einstimmig $b- .gelehnt wurde. Nachlese zum Landesverbandsbericht. Allnorltätsrechte für die deutschen Juden? — Ein persönlicher Angriff. Zu dem in voriger Nummer gegebenen Bericht über die Tagung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden sind noch einige : Einzelheiten nachzutragen, von denen wir heute zwei erwähnen wollen. j Der Tätigkeitsbericht des Ratspräsidenten, Herrn Kammergerichtsrats Wolff, der von diesem mit voller Absicht nur zur Ergänzung des gedruckt vorliegenden Berichtes gemacht und deshalb in rein sachlichen : Darlegungen gehalten war, gab dem zionistischen Abgeordneten Blumenfeld Anlaß, neben einer Kritik des Berichtes, einen persönlichen Angriff gegen den Ratspräsidenten zu richten. Blumenfeld tadelte dessen Haltung in 1 der F.rage des Judengesetz-Entwurfes und verstieg sich dazu, ihm' Sabotage vorzuwerfen, ein Ausdruck, der zwar parlamentarisch nicht erlaubt' ist, von dem gerade fungierenden zionistischen Vizepräsidenten Dr. Kollenscher indessen keineswegs gerügt wurde. Jede sachliche Begründung des Vorwurfs schenkte sich Herr Blumenfeld; er war offenbar dazu auch niejit imstande, da er von seinen Parteifreunden zwar zum Zwecke der Anrempelung vorgeschickt, aber mit der Sach-, läge nicht genügend vertraut gemacht worden war. Er mußte denn auch von Herrn 'Kammergerichtsrat Woiff die Erklärung hinnebmen, daß dieser es für unter seiner Würde halte, einem Manne zu antworten, der durch die Form seines Angriffes sich selbst gekennzeichnet habe, j Zur-Verstärkung des Vorstoßes gegen den Ratspräsidenten ergriff auch noch Dr. Oskar Cohn das Wort: Es verdient zunächst festgehalten zu werden, daß er sich nicht gescheut, hat, die . Erinnerung an den peinlichen Vorgang aus der Weimarer Nationalversammlung des Jahres 1919 wiederzuerwecken. wo er den Antrag gestellt hatte, den deutschen Juden die Rechte einer nationalen Minderheit zu geben! Die Zionistische Organisation für Deutschland und mit ihr die Jüdische Volkspartei nehmen in dieser Frage bekanntlich eine .zweideutige Haltung ein. Nach den ^Grundsätzen des Zionismus' sind die Juden eine Nation, in den Oststaaten leben sie als Minoritäten, und wie' erinnerlich, war 1918 bei der Okkupierung der Provinz Posen durch den neuen polnischen Staat Kollenscher an die Spitze eines „Jüdischen Volksrats“ getreten. In-Deutschland dagegen halten die Zionisten die Verhältnisse für eine Minoritätenbildung nicht geeignet und sehen von einer Durchführung ihrer sonst so allgemeingültigen Grundsätze ab. Nur Herr Oskar Cohn hat die 1918 bei der Umwälzung auch unter den deutschen Zionisten vorübergehend aufgetauchten Pläne noch nicht vergessen. Er hat diese Pläne dann 1919 in Weimar vertreten und stieß damit auf erbitterten Widerstand u. a. auch von Gemeindevorsteher und Partei, Eine notwendige Grenzziehung. Von einer ln hoher Amlsstellung befindlichen Penbi Iichkeit, die aus politischen Qründen zur Zelt Zurt bIehaltunz üben muB und deshalb ungenannt bleiben tnöc i! gehen uns die nachfolgenden außerordentlich beachte werten Ausführungen zu. DieSchrl! ttelt u n Jedesmal, wenn Mißhelligkeiten ln der Gemeinde da: führen, daß von scholaumistischer Seite herzbewegende k I gen angestimmt werden über die „leidige Qemeindepollt k‘ die angeblich nicht in die Gemeinde' gehöre, über „Fraktionszwang“ und ähnliche Dinge, die man nicht allzu ernst nehqii sollte, weil der Kampf der Weltanschauungen nun-einmal ist und ausgefochten sein will, und well ferner mit Klagen i Jammern nach ,.Frieden und Einheit“ nichts' getan Ist jedesmal dann taucht auch eine Frage auf, die mit dem Wekei der vielgeschmähten Qemeindepolitlk eng zusammenhängt, Privatgesprächen lebhaft erörtert wird, aber meines WIsspi in der Presse noch nie behandelt worden ist Gemeint Ist Streitfrage, ob und wieweit die Gemeindevorsteher an Beschlüsse derjenigen Repräsentanten-Fraktlon gebunden sl von der sie zu Vorstehern gewählt wurden. Mit voller Absicht spreche ich da von. einer S t r e Frage; denn da ihr fast immer, wenn sie erhoben wird. .( sehr verkehrte Auffassung von dem Vorstandsamt und ’ Ehrenämtern überhaupt zugrunde liegt, so kommt es gar lei zu unschönem Streite, in dessen Verlauf man dem betreffen* Herrn Vorsteher seinen Irrtum über die Natur dieser Ehr u ämter klarlegen muß. ■ Oder aber es glaubt — auch dafür’t II es Beispiele — ein Repräsentant, er' dürfe die Vorste ii ständig und um jeder Kleinigkeit willen interpellieren, was diese schließlich als Schikane empfinden müssen.- Um’ derartigen Familienstreit in Zukunft die Spitze abzubrectye: sei hier einmal das Grundsätzliche darüber publiziert. Vielleicht sind an allem Unglück —.abgesehen von menschlichen Natur und Eitelkeit.— die Wörter „Vorstafu und „Vorsteher“ schuld. Denn das hört sich so ähnlich an „Vorgesetzter“, wie Kaiser und Gottesgnadentum nicht wapr? Nun will ich gar nicht so maüzlös sein, hier etwa daran zu inn'em, daß z. B. der Büro-Vorsteher ein Mann Ist, der zWai über andere befehligt der aber auch selber nur zu tun i. sogar anzuordnen hat wozu er beauftragt wurde. Wie gesi i ein derartig wenig standesgemäßer-Vergleich sei ferne .n mir. Dahingegen darf ich bitten, statt des vorhin, ebenh l Pionierarbeit liberales Juden!urii 1. Abend der Jüdisch-liberalen Zeitung* am Montag, 23. Mai, 8 Vs Uhr abends im graften Saal der Konditorei L6on, Berlin — Kurfürstendamm ISS |afn LehnlnerJPIatz) Führer der Bewegung werden sprechen künstlerische Darbietungen Eintritt t r e 11 Beachten Sie bitte unsere Anzeige In der| nlchsten Nummer empfiehlt ihren Mitgliedern den Abschluß von Sterbegeldversidierungen. durdT'die Hilfe, den enteil Jüdischen Versldierungsvereln e.G. unter Aufsicht des Reichsaulsichtsamles für Privatverslcherung Schonfüreinen Monatsbeltrag von RM1 .-Ist der Absdilufj;einer Versldierung möglich Versicherungsverein a. G. fUr Mitglieder der jüdischen Gemeinden de» Deutschen Reiches Angelehnl an die Vlclorla zu Berlin. Berlin N 24, Oranienburger Strafe 1 ♦- Telefon: D ZWeidandamm 8707 Vertragsgesellschaft deslPreuftiscfien Landesverbandes Jüdlsdier Gemeinden I» Vertragsgesellschaft der Jüdischen Cemeinde »i Berlin DIEHILFE

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