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Jüdische allgemeine Zeitung · 1936-08-05 · 32 (5.8.1936) · page 4

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
16 (1936)
Issue
32 (5.8.1936)
Date
1936-08-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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mqsm sie auf die einzigartige Wtrkuii”siu<5giichkeit unserer Sprache auf die Fülle der Beziehungen, die jede.» einzige Wort entfalten kann, Hebräisch ist nicht nur Vcrstümligungsmittcl. Es ist die Sprodtc unsrer Überlieferung. In ihr knüpft der Mensch an die 'Iradition au. In jedem Wort »teckt die Wucht; eines Zitats, und die ganze lmi**»djührige Geschichte wird in ilim ielnmdig. Das Traditiimsgut, Bil>el unu G«:lx*t, sind der Ausdruck unserer Seele, und ihre Sprache Lsl darum die Sprache unserer Seele. Die Seele ist »Ih-t ursprünglich religiös ge Imi n den, und ihr Ausdruck wurzelt im Sakralen. Wemi auch Religion nicht oder nur Ix'schrfuikt - lehrbar i»l, gerade im Judentum ist durch die Sprache und durch den Gang zu den Quellen der Weg zur jüdischen Seele lehrhur. Darum kann .-ich durch planmäßige Gestaltung des Unterrichts im Land lind durch die in PnlüMinn im stärksten Maße akthierte Wissenschaft des Judentums vielleicht der Mensch erziehen lassen, der in den gestaltenden Kräften der jüdischen 'Gc-chiehtc die wesentliche» Formkrafte des eigeneil LcIk-iis findet. Was hier gesagt ist, umreißt da* Problem. Es soll nicht gelüst4' werden. Lösen muß es die Geschichte. Es kann hier nicht Gc-lnlt gegeben werden, sondern nur die Richtung, in der sie wird. Zionismus mul „echter“ religiöser Liberalismus sind keine Gegensätze. Religiöser Lilx-rnlismus verflüchtigt sieh zu bloßem Dcjmiiiis wenn er sich von der konkreten Lc!>cnsgruudläge des jüdischen Stammes löst. Und Zionismus bleibt formaler Naliounibmus, sofern er nicht die echten Schöpferkräfte -des Judentums freimaeht. Ih r religiöse Liberalismus hat eine große Gbm»*c im werdenden. Lande durch die Aufgeschlossenheit des sieh erneucrmleii Volkes.“ Aus den Gemeinden Dortniuiid. Auf Einladung des Orlskömitces der Jewislt Agency sprachen Rabbiner Dr. Halm, Ksm-ii. und I)r. Kanuwil/. Tel Awiw, über das Tliema: „Unsere Antwort auf die Ereignisse in Palästina. Rechtsanwalt Dr. Frank, Dortmund, hielt, au mehreren Alxuidcn gutbesuchte Vorträge über: „Die Südafrikanische Union als Einwandcruiigszicl“. — Im Kulturbund sprnen Dr. Joachim I*rinz über „Grundfragen der jüdischen Geschichte“. Der Geiger Ernst Drucker bot im .Vereinmit dem hervorragenden Pianisten Kurt Heiucinaun einen sehr cindnicks\oilcn Abend. Das Lustspiel „Hut all vor Onkel Eddie“ von Rudolf Kurt/, ging in drei ausverkuufteu Abenden unter Regie von Moritz Meder in Szene. Frankfurt a. M. Im Gcmcindcblatt der Israelitische» Gemeinde Frankfurt a. M. wird eine statistische Übersicht über die Jl c v ö 1 k e r u n g s l>c \v e g u n g innerhalb der Gemeinde für den Monat Juni veröffentlicht. Wahrend im Mai d. J. insgesamt 295 Personen von auswärts nach Frankfurt u. M. zuzogen, kamen jm Juni 240, und zwar 140 Mäuncr und 100 Frauen. Von den Zuziehmdcu kamen aus Gemeinden innerhalb Deutschlands 2-35 Personen. Fortgezogeu sind aus Frankfurt a. M. insgesamt 223 Personen.' Im Mai waren es 288 Personen (1935: 119 bzw. 16}. \'on ihnen sind nach Orleu innerhalb Deutschlands 77 verzogen. n«i»gew ändert sind 123, mit uuliekaiintcm Ziel verzogen 23. Unter den nach dem Ausland Verzogenen befunden sich 54 Ledige und 38 Familien mit 34 Muuucru und 35 Frauen. Die Ausgewanderten ledigen setzen sich aus 33 Frauen und 21 «Männern zusammen. GclMimi wurden im Monat Juni 5 Kinder; darunter war eine uneheliche Geburt. Gestorben sittd 19 Personen, von denen drei Selbstmord 1/cgaugcn haben. Die Zahl der Eheschließungen hat sich gegenüber «lern gleichen Monat des Vorjahres vermindert. Sie betrug mir 15 (im Mai 28) gegenüber 20 im Juni 1935. Fünf Personen traten aus dem Judentum bzw. aus der Gemeinde sui-, 5 traten wieder ein. BEFGCOK1 |p)IHg Neue Doi-cnanordiiimgcn Aus dm in der letzten Zeit, ergangenen Erlassen auf dem Gebiete, der Devisenbewirtschaftung sei folgendes als wesentlich liervorgehoben. Durch die Einschränkung der Freigrenze dürfen Warenlieferungen nicht mehr unter Reuutzung der Freigrenze lx:znhll .werden. Um aber für noch nicht völlig bezahlte . Warenlieferungen Cbrrgaiig.-.-«-hwierigkeileu obziistellm. ist dnrrh eine» Hunderinß migeurduei worden, daß die Cberwäelumgssli-Ileu ^dic erforderlieheu l)i-\isenbi‘srheiniguugen zur Ik!zahhing der Re.slbelrageerteilen können. ’ Das Reicli-b.tnkdin klorinm hat «Re II c f r e iu n g \ » n d e r A uhietuugsp flieht, «lie für die mit Goldklausel misgeslalteten. auf Dollar. laolendeu Auslandsbouds aosge^proeiien war." ruekguniiiir geiumln. Es iK’slehl jedoch .vielfach Unklarheit über den Zeitpunkt der Anbletungspflicht. Dazu wird feslge>t«*lU. daß auch Ih*i deiit-cheu Dollarbouds andere Gründe vorllegeu können, die «la/.u führe», daß die Fälligkeiten »»rh nicht aiigehnten werden können. Insbesondere sind Falliükeiteu yirhl nn/uliirtr», Milunge für .-ir tlie. Zahlung iiirht i-rreM-hl werde» kann, namentlich', also dann, nicht, weint die Dotation dem au-Iäudisehen Treuhänder .noch nicht zur ' Verfnauii" steht. Die Rcu-hsiie« isc». slclle hatte, hr-timmt. 'daß auf erworbene Spcrruulliabni keine bankmäßigen Verwaltung-kosim . belaslei werden dürfen. . Diese, Stellungnahme hat sie jet/t fallen la-sen. In einem n.uieu Erlaß heißt e«. daß ilie.se bankmäßigen \ erwalliuii:sko,s|en mit Rüek-ieStl auf di.* Geringfügigkeit der betrage auf einem beliebige». bei d-*r Raak geführte» Sperrkonto des Kontoinhabers Iwhislet werden dürfe«, soweit die Kosten .'sich auf die ge.-perrten \<*rmögrn-nrTlc des Kontoinhaberbeziehen. Für eine ümizr Anzahl um W a r c n bt' durch, « ine» Erlaß ungeordnet worden, «laß sie n i r h I d » r «• h .Vr r e c h n » » g bezahlt werden dürfen. \or-allen Dingen handelt eum Silbrrwaren. Schließlich M*i noch al- Inr Auswandere:- nach II r a s i I i e u wichtig eine dciitsrh-bra-iliani-elic \ .«Mvinbarntig crwähnl, die .-ich mit der 'Auflaming in Bra-ili«-» eingefrorener deutscher Forderuiuien heschnflrut. Ander Z«*it vor dein II. 2. 35, ab die Devisenzuteilung in llradluMi noch'durch den Bnm-o do Brasil, erfolgte, bestehen •noch umfangreiche «deutsche Forderungen aus Liefergesrliäflen. inu'h -Rra-ilicn. für die bisher keine Überweisung erfolgen, konnte. Der Betrag soll etwa 5Utl OOlj Pfund Sterling ausinaehen. Nun i.-t «*111«* Anhaltung dir-er Fordenmgeu vereinbart worden. Die tor. drin 10.' 9. 34 entstandenen Forderungen werden zu 100 «•,> gedeckt. Dir. in der Zeit zwi-rhe» dem 11. 9. 34 und dem 11. 2. 1935 -entstandenen Forderungen werden zu 60 <>/o aufgelaut. weil bei ..ihnen nur dieser Prozentsatz \om Ikmeo de Brasil zusreteilb worden, war. Limirgani-ntion der Makler Durch einen Erlaß des Reirhswirtsrhaftsmim-ter» ist die bisherige Ordnung der \\ irlschaflsgruppev ..VenviiuK*rgewvrbe“ in einige» Punkten nbgeändert worde», Wichtig ist aus der UmorganisaUon folgendes. Die Makler, die Vermittlung von Vermietungen, \ eipm-htuugen und Gcschaftsverkätifen hetreiheu. gehörten hi-her tler \N irtsehaft.-gruppe Vcrmittlcrgcwvrlx: nicht an. Sie sind mmmrhr in die \\ irts«*huftsgnippo eingegliedert worden, ferner ist bemerkenswert, .daß auch eine andere Begriffsbestimmung .vorgeiiouunctt wurde. J» den Auordmuigen ist «las Wort, „Agent" durch, die Rezeiehtumg ..Vertreter“’ ersetzt wonlen. Rirhtlmirii für dm Wettbewerb Die "\\ irts«*linfl*gnippc ^Einzelhandel lial Richtlinien _nu$- gcarbeitel, durcli die das \ orgehen bei «1er Verfolgung von Wcttbcwcrbsverstößen im Einzelhandel xereinheitlielit werden soll. Grundsätzlich wird darin «1er Standpunkt vertreten, daß Meinungsverschiedenheit cu oder sonstige Auseinandersetzungenauf dem Gebiete des Wetilicwcrbs zwi-chen Kauflcutcn im Einzelhandel möglichst auf gütlichem Wege m-Iioii innerhalb des Einzelhandels selber aus dem Wege geschafft werden! sollen. Datier soll in den Fällen, in denen eine WeUbewcrlwhatulhmg als unlauter betrachtet wird, zunächst eine gütliche Einigung verbucht werden; Erst dann kommen die anderen möglichen Stufen des Verfahrens in Betracht, die Anrufung der Eiuigimg-ämtvr «ler Handelskammern, die Zivilgerichte ' und die Stellung von Strafanträgen. Nach einer Bekanntmachung des Wcrbcralcs der deutschen Wirtschaft Iiednrf derjenige, der gewerbsmäßig als selbständiger Uutcrnclimcr Wj rtsclia f tswc rliung für andere durch Austragen ton Werbeschriften durchführt, dafür einer Einzelgenehmigung des Werhcrals. Vor Erteilung der Bekanntmachung erteilte Genehmigungen gellen als erloschen. Aufträge, die vor Veruffentlidmng «h*r Bekanntmachung angenommen worden sind, ilürfen ohne Rru-kdi-Iit auf «las Erlöschen der Genehmigung noch .misgefuhrt werden. Die Neuregelung tritt am I. September in Kraft. Organisations-Anordnungen Im Zuge «ler Wirliwliaflsnrgaiüsalioii ist ein Abkommen zwisclif-u den W irlsehaftsgruppeu Handel und llamlvvcrk er-. wähncu*<v.erl. Danach siiul bd der Wrirtsehaftsgruppe Einzel-- hamlel mir «liejenigm Hamlwerker inehlepfliilitig, «lic jShrlielt undir als 3000 RM. Vcrkaufsmiwitz hohen. Von der Zugehörigkeit zur "Wirtscluiftsgruppe AmlnihmU's Ccwcrbc sind Handwerker befreit, wenn sie einen ambulanten Umsatz von weniger als 1500 RM. jährlich erzielen. Die Reirhswirtschaftskanmier befaßt«! si«-li auch mit «ler Abgrenzung Von Industrie und Handwerk. Bi-, zur endgültigen Lösung dieser Frage durch. Abgrcnzungsterhandlungrn, >oll in allen Zweifelsfallen eine vorläufige Regelung , h«,rl»cii*eführt werilen. Die B-ilräge sollen bei diesen Betrieben zwi-i-hen d«-n beiden Wirtsehaftsgruppen •rcteilt werden. Die Versteuerung «les Vcrntißcriiugsgcwiuncs Nach tb-r neuesten Rechlsprcelumg des Olierverwallungsgeriehls i-t «lie \ erstnieriiiig des Gewinnes aus «ler Veräußerung eines l ntn-jtrhmcns in folg<*nder Weise zu beurteilen. Nach dem KinhommeusH-urrge-etz unlerlji-gcn die bei «ler Veräußerung de« Gewerbebeuh-Iies oder eines Teilbetriebes erzielten Gewinne der Einkommensteuer. Sie werden als Einkommen aus Gewerbe-, betrieb in steuerlicher Hinsicht angesehen. Neu ist die Ansicht di’s Ober«erwaltungsgeriehts. «laß eine Befreiung von der Enlriclilmig «ler Gewerbesteuer nur tlaim in Frage kommt, wenn mit «ler Veräußerung des Gcwerljcbetriclics, zugleich das Gewerbe als. solches nnfgegeben wird. Wird dagegen-voll einem Gcwerhctiriheiideu sein Geschäftshaus gegen ein anderes Gesehuft getaii-eld. so ist für «lie Gewerbesteuer «ler Ertrag durch Vermögeusvergh'h’lmng zu ermitteln. Es handelt sich hierbei nii-ht um einen gcwcrh«!sleucrfrcien Veraußenmgsgcwinn o«lcr um einen lietrieb"«- frennlen Vorgang. Ein solcher Tausch wird als Flucht des in «lern Gew«‘rbebetri«‘b arbeitenden Gewcrlicknpitals angesehen. Alien «lie Auflö-ung eines Unternehmens lind die Umwandlung von Kapilalae-elUehaften kann mir unter «ler Voraussetzung gewerbesteuerfrei sei», «laß «las Gewerbe als solch«!» aufgegel>cii wirtl. 1)!«- . rhernahme von Retriidisvermogenhei UmWnmlhmg von Kapilalge-i-ll-ihaftni in Pei>onalgesells«4iafteii oder Einzchinlernelmimigen unterliegt dagegen «ler Gcwcrlicstcuer. Es sei in «licM*m Zusumnienhang au«*h auf «lic Wichtigkeit der Vor- M-hnftcn über den Uhertragnngsgcwinn . verwies«*». ..Ist «las nicht billig?“ Ein Geschäftsinhaber hatte W'aren.- «lie er dauernd im Ge. schuft führt und unter Berüi'kdehiignng «les üblichen Auf-ddug» zu augeiiH'sseue» Preisen sonst laufend verkaufte, vorübergehend im Preise herabgesetzt und unter der Anpreisung ,.I»t «las nicht billig?“ angeküudigl. Die zn-tfmdige Handelskammer hat ein solches Vorgehen licanstandct. Sie weist darauf hui, daß ein Verstoß gegen-die guten knurmamiischcii Sitten vorlicge. da ilic Preifherahsetziing für die angezeigten W’aren zweifellos nur vorfiljcrgehend war. Denn auf «lic Dauer würden diese Preise von der Firma kaum eingchaltcn werden können. Nach den Gutachten tles Sonderausschusses zur Regelung von Wcttbcwcrbsstreitigkeiten verstößt cs gegen die guten kaufmännischen Sitten, wenn ein Kaufmann marktgängige Ware, die er daucrml fuhrt und-unter Berücksichtigung des üblichen Aufschlags zu angemessenen Preisen laufend verkauft, vorübergehend im Preise herab- .-etzr. Außerdem s«ki «las Angebot ein Lockangebot, es verfolge «len Zweck.' Kumlsi’lmft in «las betreffende Geschäft zu locke». Auf Veranlassung der Handelskammer wurde das Geschäft ersucht, von weiteren Ankündigungen der beanstandeten Art Abstand zu nehmen. * Keine Arbeitslosenversicherung für Lehrlinge Das Rch'hsversidierungsaint bat kürzlich zu der Frage, ob Lehrlinge Arbeitslosenversicherung ciitricliteu müssen, Stellung genommen. Danach braucht für einen gewerblichen Lehrling keine Arbeitslosenversicherung gezahlt zu werden, wenn . der schriftliche Abschluß des Lehrvertrages von mindestens .zweijähriger Dauer innerhalb einer Frist; von vier Wochen mich Lehr-’ zcitbegiim erfolgt. Der Wert «ler Außenstände . Die Bewertung der Außenstände eines Unternehmens ist nicht nur für den Verkaufswert eines Geschäftes von Bedeutung, sondern auch für de» Abschluß eine sehr umstrittene Frage. Ein Urteil des Relclisfinänzhofcs beschäftigt sieh mit Zweifelsfragen der Bewertung von Außenständen. Danach muß der Kaufmann bei der Bewertung der Außenstände ein glciclimäßigcsi \ erfahren cinschlugcn. Die Bewertung der Forderungen muß nach gleichmäßigen Grundsätzen erfolgen und sogar nach gleichen Sätzen, wenn sieh die Verhältnisse .nicht wesentlich geändert haben. Unzulässig ist ein willkürlicher, nicht durch die Veränderung det Verhältnisse bedingter, Wechsel in der Art der Bewertung. -Jm übrigen sei dem Kaufmann weitester Spielraum l>ci der Bewertung gelassen. Er kann die zweifelhaften Forderungen einzeln bewerten oder eine Pausdialabsclireibuug vornehmen. Zulässig ist es auch, von beiden Mcth«>dcii gleichzeitig Gebrauch zu machen. Der Kaufmann kann die von ihm als' notwendig erkannten Abschreibungen in seiner Bilanz durcli umnittclhurc* Ahschrcjbcn auf der Aktivseite oder durch Einstellung eines Werlherichtigungspostcns aur der Passivseite durchführen. (RFH. IA 291/34.) . RECHT <m ALLTAG ProzcßvoIImachtcn sind stcmpclfrci Durch die neuen Vorschriften über die Beurkundung sind Pio/.cßvollmarhten für stcmpclfrci erklärt wonlen. Zwar galt «lies auch schon nach dem bisherigen preußische» Stempelsleucrgesetz. Wahrend aber nach diesem Gesetz eine Vorstcmpelimg «1er Vollmacht erfolgen mußte, auch wenn sie auf Empfangnahme* des Streitgegenstandes lautete, ist diese Einschränkung jetzt gefallen. Nunmehr ist ausdrücklich vorgesell rieben, daß die Proy.eßvolhnaelitvii von der Besteuerung auch dann ausgenommen worden sollen, wenn, die Vollmacht zur ’ Empfangnahme «les Streitgegenstandes, also insbesondere «ler geltend gemachten Geld- >iiimne, am«! zur Verfügung darüber berechtigt. Das gleich? gilt für Nollmaehten in Steu«*rsn«*hen. Auch hier ist eine Erweiterung «ler Vollmacht steuerfrei. Nettes ans «lern Steucrrccht Meie» Stcuerpfiii-iuigen ist nicht bekannt, «laß «las Stc«»*rreeht für das Berhtsmiltclverfahrcii. in weitem Umfange au«*h eine Verböserung zuläßt. Nach tler jetzt geltenden Fassung «ler Rciehsabgabciiordming können «lie RechlsmiUelbrhurdcn «lie Entscheidung grundsätzlich "auch zum Nachteil «lessen andern, «ler das Rechtsmittel gegen «lie Entscheidung eingelegt hat. Ein . «liesei- Tage veröffentlichtes-. Urteil des lleiehsfuumzhofes zeigt, wie s»-h «lies«: Vorschrift .iii tler Praixs auswirken kann. Ein Steuerpflichtiger war zu 27 600 RM. Steuer veranlagt worden. Er legte hiergegen Rechtsmittel ein. Tm Laufe des Verfahrens änderte de i-Rcichsfiuanzhof seine Rechtsprechung zuungunsten «les Sieuerpflirhliücn ab. *o «laß das Finanzamt «lie Steuer auf 67 000 RM. erhöhe» konnte. (IHe A 88 35.) Zu tler Frage der Aufhebung der UmsntZstcuyi-- pflicht’ für V <* r in i e t u n g c n und. die sich hieraus ergehemh’n Folgen wird eine Entscheidung des Knnnnergerichts von Inlei-esse sein. Danach muß fcstgestcilt werden, daß «1er Vermieter, «ler eingerichtete Raume vermietet hat. «lein .Mieter mit Wirkung vom 1. Januar 1935 einen Mietsnachlaß Von 2 v.H. gewähren mußte. Ein Mietsnaehlaß kann auch dann gefordert werilen. wenn früher eine Abwalzung der Umsatzsteuer auf «U*n *Mictcr nicht erfolgt war; Der Steuervorteil soll nach «lein Sinn des Gesetzes dem-Empfänger «1er Leistung zugute kommen,’durch «len Fortfall der Steuer soll eine wirtschaftliche Entlastung des Mieters euilreten. Dies sei mir dadurch möglich, «laß in allen Falle», in denen früher Umsatzsteuer für «lie \ rrmietiing cinuerichteter Raume zu zahlen war. ein der Umsatzstcuerhelasumg entsprechender Mielnachlaß gewährt, weiden muß. SPORT i Tcmiis-Rricjisnudstersehaftcn des RjF-Sportlumdry Am letzten Sonntag wurde» die •Tcnnis-Reichsineisterschaften de- RjF-Sporthumlcs dnrehgeführt. Die' zahlreich erschienenen Zusi-hauer — etwa 700 waren wohl Zeugen «ler Kampfe — bestätigten das große Pnhlikumsintercssc. In alle» Konkurrenzen gah.es guten Sport. Wenn schließlich auch «lie alten Meister iHv-täligt. wurden, so geschah dies «loch immer erst nach Kampf. Das Endspiel im Ilcrtein-Einzcl mußte wegen Überlastung der Spieier Wolff und Lcvin-Goldselmmlt (beide Gmnewald) auf Montag nachmittag verlegt werden. Während Wolff durch einen glatjcn Sieg über Mann (Mannheim) mit 6:4. 6:2 für das" Endrpiel sieh ' qualifizieren konnte, criviehte Lcvin-Goldschmidt erst nach einem harten Dreisatzkampf über Dr. Bill Fiiclis (Karlsruh) mit 4:6, 10:8. 6:1- «lic Schlußrunde. Es war wohl dies der schönste Kampf des Tages, wenn auch Dr. Bill Fuchs"-durch einige Fehlentscheidungen, des Schic<lsrichtcrs oft benachteiligt winde. — Reiehsnieistcr im Hcrren-Doppcl winde Dr. Fueh*- Wolff, die in «ler Schlußrunde Lcyin-Goldschmidt/jMann 6:0. 6:4 schlugen. Die Rcielismcistcrschaft der Damen errang einmal mehr Frau Richter-Weihermann (Frankfurt a. M.) durcli einen 6:0-. 6:2-Sicg über Frau P«;yscr (Gruncwald), mit der zusammen sic später auch «icn 'Titel im Damendoppel erhielten. Fr. Juliusburg Schäfer (Breslau) hießen hier die Gegner, die 6:1. 4:6, 6:3-unterlagen. Hauptschriftleiter: Df. Eugen - Tannenbaum. Berlin - Wilmersdorf. Leiter der Anreißen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Werner Simon. Berlin W IS — DA 1. Qu. 1935 2897. Preisliste Nr. 3 Vertag tVerlagsgenossensch^ft ln Deutschland ansässiger Juden 2u Berlin eömbH, Berlin - Charlultenburg 2. Blelbtreustraße 2. Druck: Sonnen-iruckere! GmbH «Felii Wolf).* Berlln-Charlottenbuie 4

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