Mannheim
Compact Memory

Jüdische allgemeine Zeitung · 1936-01-29 · 5 (29.1.1936) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
16 (1936)
Issue
5 (29.1.1936)
Date
1936-01-29
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/4109741-2613419-2613424--631-2615495
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

&cll>äl in tke Hand nehmen. Hinzu kamen praktisch politische Gesichtspunkte. Anläßlich der sich häufenden Schwierigkeiten in der Attjah schien es, im Interesse-einer gesunden Ausuanderungspolitik gcholcii. die Zukunft der jüdischen Jugend in Deutschland, nicht blindlings auf eine Karle zu setzen. Die 'lausende von Anwärtern im Mcchalu/. sprechen eine zu deutliche Sprache für die L'ugcwilMicit. Langsamkeit und UnvoHstandigkcit der bisherigen Auswandcruugsmögliehkcitei:. Auch danmi schien eine HeFrciuiig von dem engen Gesichtskreis einer palästinensischen Monoprdisienutg erforderlich. fj J5ei diesen Dierlcgungm war jnan sich vmi vornherein darfiher klar, dal.s die Krslchung der Fahrkarte als \ orausselzung für die Auswanderung nicht genügt: mau hatte zudem nicht nur mit Berufslosen oder Berul'sgefährdelen. jedenfalls Berui'sfertigcn. als Vuswanderuiigsanwärtcrn zu rechnen, sondern in ebenso starkem .Maße, ja in ständig wachsendem, mit löhis I /jährigen.; die nach der Schulentlassung nicht mehr die Möglichkeit fanden, einen Jlcruf ,zu ergreifen. Diese jungen Menschen brachten für eine-Auswanderung zum grüßen Teil nicht das geringste mit. Ihre geistige Ausbildung war nicht abgeschlossen, so wenig wieein»; charakterliche und menschliche Beile schon vorhanden sein konnte. Beruflich waren sie in keiner Weise geschult. Sie hätten notfalls im Ausland nicht mehr vorzuweisen gehabt als ihr gutes Herkommen und die Empfehlungen ihrer Eltern, Angesichts dieser Tatsache schien es uiiverantwortlich..sie so. nie sie waren hinauszuschickch. Wer im Ausland die .Möglichkeit des Korikommeus Italien will, bedarf heute doppelt und dreifach einer (pialifizicrlcu beruflichen Leistungsfähigkeit. Dringlicher als die Frage der Auswanderung' mußte daher zunächst die der Auswamlerungs v o r h e r e i t u n u behandelt werden. Das ist die Frage der ...Jüdischen Ausuanderungsschule/*. Sie soll 100 junge Menschen im Alter .von (^r»"lcr »nd ca. 2."> Altere (Praktikanten) von 1* bis etwa 23 Jahren in einem 2—3jährigen intensiven Schuhuigsgang in den Stand setzen, allen Forderungen, die das schwere Leben draußen an sie stellen wird, geistig, charakterlich und beruflich gewachsen - zu sein. Als Vorbild diente die Einrichtung der Kolonialstliulc. wie sie z. B. in Witzcnliauscii besteht. Cher alle Einzelheiten der Ausbildung wird die Öffentlichkeit demnächst noch eingehender unterrichtet werden. In Kürze sei angedeutet, daß an beruflichen Fächern in erster Linie an Handwerk und Landwirtschaft, für die Mädchen insbesondere an Hauswirtschaft. Geflügelzucht. Gärtnerei, eventuell Schneiderei, gedacht ist. In der handwerklichen Ausbildung werden die Holz und Metall verarbeitenden Zweige, also Tischlerei und Schlosserei. Berücksichtigung finden. Das Ziel der beruflichen Ausbildung ist die Fälligkeit zu wirklicher produktiver Leistung, über die eine Abschlußprüfung Gewißheit verschaffen wird. Zur beruflichen Ausbildung tritt als Ausgleich und Gegengewicht die körperliche hinzu. Turnen und Sport sind selbstverständliche Ergänzungen der äußeren Ertüchtigung. tin den Bildungsgang des jungen Mensehen zu vervollständigen, wird er in allen geistigen und» naturwissenschaftlichen Disziplinen unterr i,c h t e t werden. Auch im Künstlerischen wird die Grandinge eines gesunden Bihhuigsstaudes gegeben werclen. Selbstverständlich tritt als besonders wichtiges Fach die Erlernung von Sprachen hinzu. Einen wesentlichen Bestandteil der Erziehung nimmt die e h a rnk t er 1 i eh c Festigung dieser jungen Menschen ein. Hierzu wird das Leben im Heim selbst beitragen, das bei weitgehender selbständiger Teilnahme am Aufbau im Heim und bei aller Umleitung' xur Selbsterziehung doch die unbedingte Einordnung und Autoritätsanerkennung fordert, beitragen. Eine Gewähr für diesen Teil der Erziehung werden die Persönlichkeit der Lehrer und insbesondere"iHc Persönlichkeit des Heimleiters bieten. Die Grundverfassung und der Stützpunkt der charaktcrliehcu und geistigen Arbeit an den Menschen wird aber die jüdische Erziehung sein. Ohne vorzeitige doktrinäre Festlegung auf bestimmte Forderungen und Meinungen soll doch Arbeit und Lehen im Heim von dem Gedanken getragen sein, daß hier ein jüdisches Werk entsteht, daß es sich um Menschen handelt, die. wenn sie einst hinausgehen, als Juden bestehen und ihrem heutigen und einstigen Schicksal' mit dem Geiste l>egcgnen sollen, der frei von allen politischen Ressentiments und persönlichen Verkrampfungen'den Menschen aufgeschlossen sein läßt für alle Aufgaben, die ein echtes Judentum an ihn stellen w\rd. Gerade die jüdische Erziehung geschieht in dem Bewußtsein, daß letztlich Menschen, deren bisherige Bindungen sich mit der Entfernung von ihrem eigensten Kreis zu lockern heginnen, den Mut zum Leben und zur Neugestaltung ihrer Existenz vor allem aus einer wirklich echten menschlichen und geistigen Milte her gewinnen müssen. _ Das ist der Umriß des Werkes, das im Entstehen begriffen ist. So gewiß die Initiative ihierzu vom Kreise der Jugend ausgeht, so gewiß wäre das Gelingen fraglich, wem: sich nicht der Jugend die Erfahrungen und die tätige Hilfe älterer Freunde und befreundeter Organisationen beigesellt hätte. Damit hat das Projekt seinen ursprünglichen organisatorischen Rahmen gesprengt und ruht heute mit dem Schwerpunkt seiner Zur Frage der Mifchehen Keine analoge Anwendung der Nürnberger Gesetze ■ Da* Laml^criehl Hcrlin hatte vor kurzem in einem Ehcprozcß ein l.Viril gefällt, das einer analogen Anwendung der Nürnberger Ccsctu' auf schon bestehende Mischehen Jtnum »ah. Ein lüeli(arischer Ehemann hatte gegen seine ansehe, seit einem Jahr von ilun getrennt Ichende Frau diu Klage auf. I lei-telhui» des ehelichen f^chens erhoben, war aber vom lj.andgerieht a b g e w i c s c u worden mit der Begründung, es sei 171t Mißbrauch seines Hechtes, wcim er in Kenntnis des völkischen l'^nipfitidens seiner Frau von ihr die Rückkehr zu Ihm verlange. Auch komme dit Herstellung einer Ehe zwischen w:it längerer /f*'il «cin-iinl leheuden Gallen einer neue« Eheschließung gleich und sei deshalb im Sinne der Nürnlterger Gesetze zu mißbilligen. , J11 einem zweiten parallelen Falle halte das Landgericht! eine jüdische Frau, die zur IJcrslellungsklage gegen ihren Mann das Armemet-ht beantragte, mit .ihrem Antrag zurückgewiesen. 'Au beiden Fällen hat nun auch das K a in m e r g c r i c Ii t Stellung genommen. Der. 25. Zivilsenat hat 111 dem zweiten Fall durch llc.-ichluß vom 2. I)i;zeml>er VX\~i unter Aufhebung des Land- Gerichtsbeschlusses der Anlragslcllcriu das Armcnrccht b e - wiltig; und dal>ci zum Ausdruck gebracht, daß er die grundsätzliche Hechtsauffassimg des Landgerichts nicht teilen ■ und dedialh mich der Klage der Frau die Ausgeht auf Erfolg nicht ab-treilen könne, fiu er-lcii, der beiden Fälle hat dagegen der 21). Zivilsenat durch lleschluß vom 11. Januar zwar aus besonderen Gründen den» abgewiesenen. Klüger für die Berufungsinstanz das Vnncnrcrhl versagt, zugleich jedoch hervorgehoben, daß der vom Landgericht herangezogene weltanschauliche Gesichtspunkt nicht durchgreifen würde. Der Itegrümlung des Landgericht«, so heißt es in dem Itewhluß des Kammergcrichts, könne um deswegen nicht gefolgt 'werden, weil in tatsächlicher Hinsieht jeder Anhaltspunkt dafür fehle, daß die Frau etwa aus w e 11 a u s e h a 11 - I K Ii <• 11 Gründen die Ehe hiebt fortsetzen könne «der auch nur wolle. Die Ehr bestehe seil HMji. Die nationalsozialistische. I inwaiidlung habe auf das Zusammenleben der Ehegatten nicht eingewirkt, insbesondere der Frau keine Veranlassung^ gegeben, etwa die Ehe anzufechten. Erst im August 1934 habe sie .sich vom Kläger getrennt, und zwar nicht wegen einer durch rassemäßige l nlersehiede bedingten Unmöglichkeit, sieh zu verstehen. Seihst >m hi-ntigen Prozeß habe die Frau nichts anderes erklärt, als daß ihr Mauu Jude sei und daß sie als Christin im Dritten Iteich mit einem Juden nicht zusammenleben wolle. Danach habe weiler dir Frau ein völkisches Empfinden ausdrücklich bekundet, noch sei augesicht3 der angegebenen Umstünde eine solche lickuuduiig ohne weiteres als ihrem wahren Empfinden cutsprechend aiizu-cln 11. Die Sorge für Kinder aus Mifchehen Das Landgericht Dresden hat tu einem Streitfall die Enl- , Scheidung getroffen, daß nach einer Fntschcidung die Erziehung einer, vierlcljüdischen Kindes nicht in die, Hände seines jüdischen Flternteile> gelegt werden dürfe. Das Kind stammte aus einer Ehe. die aus alleinigem Verschulden des jüdischen Mannes geschieden worden war, so daß die Sorge für die Person des Kindes der' geschiedenen Frau zustand, die arischer Abstammung war- Das YWuuindschaftsgerieht hatte jedoch die Sorge für das Kind auf den Vater übertrugen, mit der Itegründung, daß sieh die Mutter l>ei der Behandlung der Unterhallsaugclegeiihcit weit weniger vom Wohl des Kindes als vom Hasse gegen ihren bisherigen Gatten leiten lasse und das Kind hierdurch gefährde. Auf' die Beschwerde der Mutter hob das Landgericht, wie die v.Turislischc Wochenschrift" mitteilt, die Verfügung des Vonnundsehaflsgerichts auf. Es erklärte, die Übertragung der Fürsorge auf den geschiedenen Manu setze voraus, daß er für die Erziehung des Kindes geeignet sei. Diese Eignung müsse, jedoch mit Rücksicht auf die gesetzliche llegclnn« verneint werden, die die .Judenfrage in den N'üruluvgcr Gesetzen gefunden habe. Der Vater des Kindes habe drei der Hasse nach volljüdische Großcltcrntcile und sei somit VolInitV. Sriu Kind habe, du seine Mutter arisch sei. einen volljüdisrhen Großcllcrnlril, nämlich den Großvater väterlicherseits. Es sei also Mischling zweiten Grades, ein sogenannter Vicrleljude. Für diese Mischmige sei die gesetzliche Regelung dahin erfolgt, daß ' sie durch ihre Nachkommen völlig im deutschen Volke auf geh «Ii sollten. Bei dieser Sachlage sei es nicht angängig, die Erziehung eines viertel jüdischen Kindes in die Hände seines jüdischen Elternteils zu legen, denn durch dessen jüdischen Einfluß würde dir vom Gesetzgeher gewünschte Vcrsclmiclzuug des Kindes mit dorn deutschen Volk, vor allein in weltanschaulicher Hinsicht, mindestens in Fra»e gestellt werden. Paßentzielrang . aus ftaatspoliüfchen Gründen Hihleshcim. Die PolizciI>ehürde halte, wie die „Frankfurter Zeitung1* belichtet, einem jüdischen Einwohner der Stadt Einbeck den Paß mit der Begründung entzogen, es bestehe der Verdacht, daß er sieb bei einer Heise ins Ausland gegen das Reich wende und die tatsächlichen Verhältnisse in Deutschland falsch wiedergebe. Der Betreffende hatte schon seil Jahren einen Paß; eines Tages hatte er die Ausstellung eines Kinderausweises für eine Reise nach Lettland, nachgesucht,.und aus diesem Anlaß war ilun der Paß cutzogen worden. Er hatte jetzt gegen die Paßenlzichuug Berufung beim Bezirksverwaltungsgcrieht eingereicht und ließ dort durch seinen Rechtsvertreter ausführen, die Tatsache allein, daß er Jude sei, reiche nicht aus, ilun den Paß zu entziehen. Außerdem genüge-nicht der bloße Verdacht, daß er sich im Auslände gegen das Reich wenden werde, zu dem Vorgehen der Polizei. Das Gericht wies die Klage ab mit *Ier grundsätzlichen Begründung, die Paßentziehung sei auf Grund des § 19 der Paßordnung vom 7. Juli 1*)32 erfolgt. Danach könne demjenigen der'Paß entzogen .werden, bei dem der Verdacht bestehe, daß er die inneren und äußeren Belange des Reiches gefährde. Die Paßentziehmig sei also aus Staats politischen Gründen erfolgt, »nid solche staa'tspoli tische 11 Anordnungen unterlägen nicht der Nachprüfung im VerwalUmgsslreitver fahren. Die Durchführung des Reichsbürgergefetzes ■n der badischen Schul Verwaltung Nach einer Mitteilung des ..Führer»" wurden iii der hadischon L'nterrichtsverwaltuug auf Grund das Ilerufsbeamtengesetzcs au niehlarischen Beamten in den Ruhestand versetzt: Im Uuterrichls-, minislerinm ein Referent, in der Hochschnherwaltuug insgesamt 102. in den' Höheren Schulen 32. in den Fachschulen °. in den Volks- und Fortbildungsschulen 3!). im Bereich des Theaters, der Künste und Wissenschaften C. His zur Verkündung der Nürnberger Gesetezc waren an jüdischen Lehrern noch verblichen: an den Hochschulen 27, in den Höheren Lehranstalten 21,' an den Fachschulen 2. an den Volks- und Fortbildungsschulen C. die seit langem nur noch In jüdischen Klassen verwendet wurden: F.s wird sodann festgestellt, daß im Zug der Nürnberger' Gesetzt! und ihrer Durchführung kein jüdischer, 1 .rehrer mehr arische Schüler luiterriehte. Im April UK14 wurde iit Mannheim eine jüdische Volksschule und Fortbildungsschule errichtet, es folgten jüdische Volksschulen in Heidelberg, Fmincndiugcii und Bruchsal, die al;t Hez.irkssehuleu auch von den in brnachhaiieu Ortschaften wohnenden jüdischen Schülern besucht werden: den l uterrieht V" erteilen jüdische Lehrer. Schließlich wird noch mitgeteilt, es sei beabsichtigt, zu Ostern dieses Jahres eine einheitliche Regelung der diu eh die Nürnberger Gesetzgebung aufgeworfenen Schulfragen im ganzen Reich herbeizuführen. Zu diesem Zweck würdeti zurzeit umfangreiche Erhebungen über die Zahl d;*r jüdischeu Schüler- und die Möglichkeiten ihrer Unterriehlung in Sonderklassen gemacht. Um ein jüdifches Lokal Köln. Der „Westdeutsche Beobachter*1' berichtet, daß in einer Sitzung des Stadtvcrwaltungsgcrichtcs die Frage der Konzession" für ein jüdisches Lokal zur Eulscheidung gestanden hat. Für einen jüdischen Mittagstisch halte eine jüdische Frau die Kouze^iuu zum Ausschank alkoholfreier Getränke I>caulragt. Sic sollten bei diesem jüdischen Miltagslisch verabreicht werden.'- ..Die Polizei beantragte Ablehnung, da kein Bedürfnis vorliege. Grundsätzlich war jedoch das Stailtvcrwaltungsgcricht anderer Auffassung. Es hob hervor, daß nach Erlaß der Nürnberger Gesetze die .luden in Deutschland den Schutz und die Rechte einer Minderheit genießen und also auch besondere Lokale haben dürfen,- sofern diese nach außen schon als solche gekennzeichnet werden. In Köln gibt es etwa rund 16 000 Juden, trotzdem ist außer einem jüdischen Lokal keine Gaststätte rein jüdischen "Charakters mebr in Köln zu finden, die-sich nach außen durch 'hebräische JUdische Winterhilfe Bezeichnung usw. als solche bekannt gibt. An sieh siehe alsn niehts im Wege, daß rein jüdische Hotels, Wirtschaften untl Kaffees dxser Art aufgezogen werden. Im vorliegenden FaUc würde es sieh aber um eine Nc u k o n z c s s i b n handeln, die der Spcrrvcrordiiung unterliegt, in der für die gegebenen Tatsachen keine Ausnahmebestimmungen vorgesehen sind. Die jüdische Antragstellern! machte gellend, daß beim Erlaß der Sperrverordnung die Nürnberger Gesetze ja noch nicht hätten berücksichtigt werden können. Das gab das Stadtvcrwaltungsgcrieht auch zu, indem es 'Icn Fall als besonders eigenartig und in seinem Bereich erstmalig bezeichnete. Dach müsse es trotzdem den Antrag' ablehnen, weil es sieh hier nicht darum handele, ein großes jüdisches [lokal zu schaffen,. das wirklich einem dringenden Bedürfnis Rechnung, trage. Vielmehr wolle die Antragstellern! ihre verhältnismäßig große Etagcnwohnung durch Einrichtung eines Minagstischcs rentabel gestalten, der sich ja immerhin nur auf einen kleinen Kreis beschränken könne. Der Fall liege also nicht so. daß das Stadtvcrwaltungsgcrieht hier bewußt gegen das Gesetz verstoßen könne lind-wolle." 1 Verantwortung nicht mehr nur auf den Schultern des ..Bundes Deutsch-Jüdischer Jugend", sondern ebensosehr auf denen aller Persönlichkeiten, die sich zum selbstlosen Dienst an einer alle wirklich Verantwortungsbewußten angehenden Sache bereiterklärt haben. Der schwerste Teil und der zugleich produktivste fällt indessen jenen Kräften zu. die ihre ganze ungeteilte Arbeitskraft dieser Aufgabe künftighin zur Verfügung zu stellen haben. Das sind die Lehrkräfte an der Schule selbst und vor allen Dingen der Schulleiter, Prof. Dr. Curt Bondy. Es sei nur kurz angedeutet, daß mit der Betrauung von Prof. Bondy die Wahl auf einen Mann gefallen ist, der nicht nur in ungewöhnlich hohem Maße alle sachlichen Vorbedingungen für sein Amt in seiner Person erfüllt, sondern zu dem auch längst ein starkes persönliches Freundschafts- und Vertrauensverhältnis von Seiten der bündischen Jugend her besteht. Das Werk dient der Auswanderungs v o r b e r e i - tung. Darin liegt sein großer .Vorzug, aber zugleich seine zu Unrecht kritisierte Unvollständigkeit. Zusätzlich wird es nämlich darauf ankommen, den vorbereiteten Praktikanten und Schülern die Möglichkeit der Ausübung ihrer auf der Schule erworbenen Fertigkeiten im Ausland zu verschaffen. Tatsächlich sind auch von Seiten des ..Bundes Deutsch-Jüdischer Jugend" in Gemeinschaftsarbeit mit den zuständigen Organisationen wesentliche Besprechungen eingeleitet und Beziehungen zu Stellen angeknüpft worden, in deren Machtbereich die Verwirklichung der ausländischen Ansiedlung gelegen ist. Diese Verhandlungen werden mii größter Intensität fortgesetzt, weil sie die notwendige Ergänzung zu der Auswanderungsvorbereitung schaffen sollen. Unabhängig davon schien aber allen Beteiligten mit Rücksicht auf den bevorstehenden Schulentlassungstermin die sofortige Inangriffnahme der Vorbereitung erforderlich; denn der zum Motto dieses Teil der Arbeit gewählte Leitsatz „fit för life". der in dem ganzen Schulaufbau seine Berücksichtigung findet, wird bei treuer Befolgung die jungen Menschen einer Ausbildung überweisen, die unabhängig von dem konkreten Xuswanderungsziel der Notwendigkeit einer planmäßigen menschlichen und beruflichen Vorbildung vollauf gerecht wird. Vielleicht wird die „Jüdische Auswanderungsschulc" nur einen Teil in dem großen Auswanderungswerk bilden, das heute dem zionistischen gleichwertig und gleichberechtigt an die Seite zu treten hat. Auf jeden Fall ist es ein Versuch, der für sich selbst spricht und von dessen*'Aktualität alle diejenigen führenden Menschen aus dem Geistes- und Wirtschaftsleben und aus dem Bereiche der jüdischen Politik überzeugt sind, die sich ihm aufrichtig zur Verfügung gestellt haben.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.