Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 52 (25.12.1935)
- Date
- 1935-12-25
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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1 Jiiclie x Individualismus und Gefetz Von JULIUS LEWKOWITZ, Berlin In unserer Fragestellung sind zwei Probleme enthalten* Erkennt Jos Judentum die religiöse Selbständigkeit den Einzelnen der .Tradition gegenüber an? Ist dies der Fall, wie lassen sich' dann allgemeingültige Gesetze aufstellen? Mit der starren Gesetzlichkeit des Schulchan aruch scheint die Freiheit des Einzelnen nicht vereinbar zu sein. Der Individuab'smus widerspricht also offenbar dem Wesen unserer Religion, er ist von außen in sie hineingetragen. Diese vor kurzem wieder ausgesprochene Behauptung, daß der individualistische Liberalismus das Judentum seiner Eigenart beraubt und dem Protestantismus angeglichen hat,1) ist aus vcrscliicdcncn Gründen unzutreffend. Abraham Geiger hat das geschichtliche Verdienst, unsere Religion aus ihrer Erstarrung befreit und Bic den ideellen und praktischen Erfordernissen seiner Zeit angepaßt zu haben. Er hat ferner, darin liegt das Wertvollste seiner Leistung, einen geläuterten Begriff jüdischer Frömmigkeit geschaffen, die Erkenntnis geweckt, daß die zeremoniellen Gesetze unseres Glaubens seinen sittlichen Forderungen nicht gleichzustellen sind, Religion ohne fromme Empfindung im Merzen des Menschen nicht vorhanden ist. Diesen Individualismus protestantisch zu nennen, ist vollkommen unberechtigt. Daß zur Erfüllung religiöser Pflichten Andacht notwendig ist, Bekenntnis auf religiöser Überzeugung beruhen muß, hat das Judentum nicht erst vom Christentum gelernt. Die Forderung religiöser Innerlichkeit ist von ihm trotz aller Strenge objektiver Gesetze stets erhoben worden. Geiger hat sie nur von neuem aufgestellt und ihre Notwendigkeit seinen Zeitgenossen zum Bewußtsein gebracht. Von seiner religiösen Grundanschauung aus hat Geiger das , Judentum einer wissenschaftlichen Kritik unterworfen, inn Wertvolles und Dauerndes von Vergänglichem und Wertlosem zu scheiden. So energisch damit die Souveränität der menschlichen Vernunft, ihr Recht der religiösen Tradition gegenüber betont wird, die Autorität des Religionsgcsctzcs wird dadurch nicht aufgehoben. Was Geiger erstrebt, ist nichts anderes, als eine Revision des Gesetzes, die durch die neuen Lebensbedingungen, unter denen die Juden Deutschlands standen, erforderlich geworden ist. Das neugestaltete Gesetz aber ist für jeden Einzelnen verbindlich. Das Recht, Reformen vorzunehmen, ist dem sachverständigen Theologen vorbehalten, die Laien haben sich seiner Entscheidung zu fügen. Das Judentum ist hier also überhaupt nicht individualistisch aufgefaßt, wenn man darunter die Ablehnung allgemeiner Normen versteht. Es tritt dem Einzelnen als autoritative Macht gegenüber und verlangt Erfüllung seiner Gesetze. Erst im Lil>crnlismu3 der Gegenwart hat das Rcligionsgesctz seine verbindliche Kraft und seine allgemeine Geltung verloren. Der Einzelne hat sich von allen geschichtlichen Bindungen befreit und beansprucht das Recht, sein religiöses Denken und Verhalten nach seiner persönlichen Eigenart zu gestalten. Dieser radikale Individualismus unterscheidet sich grundsätzlich vom protestantischen: Luther hat zwar der Kirche die Fälligkeit abgesprochen, durch ihre objektiven Gnadcnmittcl die Erlösung von der Sünde zu bringen. Sie kann nur durch den persönlichen Glauben gewonnen' werden. Die Befreiung von der Macht der Kirche aber ist nicht Befreiung vom Zwang des Dogmas. Der gläubige Protestant steht in seinem Glauben und Tun völlig unter der Herrschaft der christlichen Tradition. Der liberale Jude der Gegenwart über bestreitet die Autorität der überlieferten Gesetze und hält sich für berechtigt, die Glaubenslehren des Judentums anzuerkennen oder abzulehnen. Man kann also auch dem Liberalismus unserer Zeit nicht den Vorwurf machen, daß er das Vorbild des Protestantismus nachahmt. Daß er von außen in unser religiöses Leben eingedrungen ist, das jüdische Denken sich von der licrrschenden Zeitanschauung bestimmen ließ, ist unbestreitbar. Das individualistische Judentum ist ein Noyum in der Gcscliichte unseres Glaubens. Das allein aber ist noch kein Grund, ihn als unjüdisch abzulehnen. Es kommt vielmehr darauf an, ob , diese neue Form des Judentums, für die in unserer Geschichte kein Analogen hestcht, sich mit seinen Grundsätzen verträgt. Bezeichnend für unseren Glauben war zu allen Zeiten das allgemeingültige Gesetz. Bibel und Talmud aber haben sich niemals mit äußerlicher Anerkennung ihrer Glaubenssätze, oder mit seelenloser Beachtung ihrer Gebote begnügt. „Gott will das Her z." .Was hat demnach vom' Standpunkt des Judentums Aus zu geschehen, ■ wcnn":dio' überlieferten. Glaubenslehren der wissenschaftlichen Erkenntnis eines Juden widersprechen, und wenn die vorgeschriebenen Formen seinem religiösen Empfinden nichts mehr bedeuten? Entspricht es dem Wesen unserer Religion," in diesem Falle unter Verzicht .auf Wahrhaftigkeit der Uberzeugung und des Tuns an der Überlieferung festzuhalten, oder muß' man nicht dem Einzelnen das Recht zugestehen, die Tradition seiner persönlichen Eigenart anzupassen, damit Frömmigkeit und jüdisches Leben überhaupt erst möglich werden? Man wird also den jüdischen Individualismus nicht als unjüdisch bezeichnen können, nur weil er eine neue Form des jüdischen Lebens darstellt. Daß mit seiner Entstehung neue Gefahren für die Erhaltung des Judentums hervorgetreten sind, braucht nicht erst gesagt zu werden. Die Führer des Liberalismus haben das Wesen des jüdischen Menschen zu optimistisch aufgefaßt, Sie haben erwartet, daß die Einzelnen an die Stelle der äußeren gesetzlichen Bindungen innere, freiwillige Bindungen setzen werden. In Wirklichkeit ober hat man Individualismus mit Willkür, Freiheit der Persönlichkeit mit Anarchie verwechselt. Diese verhängnisvollen Fehler zu beseitigen, ist das Gebot der Stunde. Nur ein geschlossenes, einheitliches Judentum kann sich in unserer Zeit behaupten, daher müssen auch im liberalen Kreis ■ trotz der Anerkennung des Eigenrechts der Persönlichkeit Gesetze und Normen aufgestellt werden, deren Autorität von Jedem geachtet wird. Wie aber kann das geschehen? 1 Seitdem uns die tragischen Erlebnisse der letzten Jahre zu der Einsicht geführt' haben; daß der Einzelne mit der jüdischen Gesamtheit unlösbar verbunden ist, ist auch das Gemeinschaftsgefühl bei uns erstarkt. Es liegt darum nahe, wie- Dienemann es in seinem programmatischen Vortrag in der Vereinigung für das liberale Judentum getan hat, vom Begriff der Gemeinschaft auszugehen. Wie überall im menschlichen Leben eine bestimmte Gruppe den Einzelnen, die zu ihr gehören, ihre Gesetze vorschreibt, so muß auch eine religiöse Gemeinschaft berechtigt sein, autoritative Normen aufzustellen. Gegen diese Anschauung ist jüngst von konservativer Seite der Einwand erlijoben worden, daß liberale Gemcinacliaft immer Verbindung selbständiger Einzclmcnschcn bleibt. Sic ist darum auch nicht imstande, übcrindividucllc Vorschriften zu verkünden. So bestechend dieses Argument erscheint, es wird durch bestimmte Tatsachen des sittlichen Lebens widerlegt. Daß Moralitüt im Gehorsam gegen das eigene Gewissen liegt und nicht in der Beachtung äußerer Gesetze, braucht nach Kants moralphilosophischcn Untersuchungen nicht erst bewiesen zu werden. Jeder Mensch hat seiner persönlichen, sittlicl\cn Einsicht zu folgen, und dennoch gibt es sittliche Gesetze, die jeder anerkennt. Es braucht nicht über jede Einzelheit Übereinstimmung zu herrschen. Wir erleben es, daß selbst ethische Grundsätze einer bestimmten Mcnschcngrappc fraglich werden. Trotzdem bildet sich eine gemeinsame sittliche Norm heraus. Individualismus und Gesetz sind also nicht Gegensätze. Sic schließen sich nicht aus, weil trotz aller Verschiedenheit der Einzclmcnschcn eine einheitliche Grundrichtung ihres Denkens und Fühlcns vorhanden ist, die Bich aus dem gemeinsamen unveränderlichen Kern der menschlichen Seele ergibt. Für eine sittliche Gesetzgebung also liegt die Aufgabe darin, diese tiefere gemeinsame Schicht der Seelen zu erkennen. Dasselbe gilt auch für die Aufstellung religiöser Normen. Das Judentum hat die Seele des jüdischen Menschen geformt, und sein Charakter ist auch durch die moderne Kultur nicht vernichtet worden, so stark auch ihre Kräfte ihn gewandelt und differenziert haben. Es muß also möglich sein, diese tiefste Schicht des jüdischen Wesens zu finden und auf dieser Grundlage religiöse Gesetze aufzustellen. Wir brauchen die Selbständigkeit der Einzelnen nicht aufzuheben und können dennoch Gesetze schaffen, denen jeder zustimmt, weil in ihnen das allen Gemeinsame zum Ausdruck kommt. Religiöse Gemeinschaft aber bedeutet gar nicht, wie der konservative Kritiker des Liberalismus annimmt, die Verbindung absolut selbständiger Einzclmcnschcn. Wo echte Gemeinschaft und nicht nur eine lose Beziehung von Menschen besteht, verschmelzen die Einzelnen zu einem lebendigen Organismus. Sic verlieren ihr individuelles Gepräge nicht, aber das Persönliche und Unterscheidende tritt nintcr dem Ubcrindividucllcn und Verbindenden zurück. •Gemeinschaft bedeutet also stets Beschränkung der persönlichen Selbständigkeit und Eigenart. Sic ist das Höhcrc und übergeordnete, dem gegenüber sich der Einzelne als dienendes Glied empfindet. Deshalb hat auch eine liberale Gemeinschaft Anspruch auf Autorität. Sic hat das Recht, Gesetze des religiösen Lebens vorzuschreiben. Dieses Recht wird dadurch nicht beseitigt, daß liberale Juden so achwer organiaierbnr sind, ihr PersönlieTikcitsbcwnßtscin sich gegen jede gesetzliche Bindung auflehnt. Hier enthüllt sich die erzieherische Aufgabe, die im liberalen Judentum zu lösen ist. Eine liberale religiöse Gesetzgebung wird auch dadurch nicht illusorisch, daß sie von Gleichgültigen nicht beachtet würde, nicht überall der Wille zu religiöser Pflichterfüllung vorausgesetzt werden kann. Die Gültigkeit religiöser Gesetze hängt nicht davon ab, ob jeder Einzelne sie befolgt, sie beruht vielmehr darauf, daß sie von Jedem, der guten Willens ist, nachempfunden und beachtet werden können. Gesetze können kein religiöses Leben schaffen, wenn nicht die Bereitwilligkeit der-Herzen vorhanden ist, aber ohne Gesetze, in denen eine religiöse Gruppe ihre Einheit findet, kann keine Religion bestehen. Wir denken dabei zunächst an die Juden Deutschlands. Eine llegeJimg, die die liberalen Juden der Welt umfaßt, ist unmöglich, solange nicht eine religiöse Zciitralinftanz vorhanden ist. Ks versteht sieh von selbst, daß bei der Aufstellung von Gesetzen, die für uns Geltung haben sollen, die besonderen Verhältnisse, unter denen wir leben, Berücksichtigung finden müssen. Ob in Palästina in absehbarer Zeit eine religiöse Renaissance erwartet werden kann — Anzeichen dafür sind vorhanden — bleibt abzuwarten. Zweifelhaft ist auch, ob die neuen jüdischen Lebensformen, die sich dort vielleicht bilden werden, für u;is geeignet sein würden. Die Hoffnung auf die Zukunft befreit uns dennoch nicht von der Verpflichtung, das Gebot der Getrenwart mit eigener Kraft zu erfüllen. Moderne Naturwißenfchafi — religiofe Weltanf chauung Von LOTHAR LUBASCH, Wuppertal-Barmen *) Das alte Problem von Glaube und Wissen erfährt durch die Umformung des modernen Weltbildes eine neue Beantwortung. Vor nicht allzu langer Zeit suchte man für die Religion eine philosophische Begründung zu "eben. Man stellte die Frage, ob Religion ungesichts der Erfolge der Wissenschaft sich noch halten läßt. Die Religion begnügte sich mit einer mehr oder minder lauen Rechtfertigung ihrer Position. Das Leben und die Wissenschaft hatten sie in eine starke Defensivstcllung gedrängt. Heute ist es umgekehrt. Nicht die Religion wird zum Problem, sondern das Leben in seiner äußeren Realität ist stark problematisch geworden. Die Entwicklung der Menschheit auf der einen Seite und die der Wissenschaft auf der anderen Seite lassen die stärkste Unsicherheit erkennen. Der Glaube ist erschüttert, aber nicht der Glaube an Gott; sondern der Glaube im den Menschen und sein Können, der Glaube vor allem an die Allmacht einer Wissenschaft, die noch vor wenigen Jahrzehnten. die Welträtsel für gelöst erklärte und voller Überlegenheit auf die Religion herabblickte. Dieselbe Wissenschaft verkündet heute die Relativität allen Seins. Selbst Baum und Zeit sind schwankende Größen geworden, die Sicherheit der Mathematik und der Naturwissenschaft ist damit in Frage; gestellt.' Ein kurzer Vergleich mit der Vergangenheit illustriere die heutige Lage! Als Napoleon das geniale Werk des Mathematikers Laplacc gelesen hatte, fragte er den Autor: „Sie haben ein Werk über das Weltsystem geschrieben, warum haben Sie den Namen Gottes nicht darin erwähnt?" Und Laplacc soll darauf geantwortet haben: „Sirc, ich brauche diese Hypothese nicht." Hier kann man sagen, wenn: es nicht wahr ist, so ist es doch gut erfunden. Das war die Stimmung der damaligen Zeit. Morgen nahen wir die Wcltrütsol gelöst. ' Wir brauchen weiter nichts zu tun, als die Gesetze der Natur fleißig zu sammeln und sie zu einem möglichst allumfassenden Gesetz zusammenzufassen. Der ganze Kosmos mitsamt der Menschheit ist ein Räderwerk, zwar ungeheuer kompliziert, dennoch aber in seinem Wesen verständlich und deutbar. Noch im Jahre 1860 hatte ein Gelehrter auf die Frage, ob die Naturgesetze Ausnahmen zulassen, mit einem kategorischen Nein geantwortet. . Der Anspruch der Naturwissenschaft auf Enträtselung der Welt beruht auf der Giltigkeit des Gesetzes der Kausalität. Für Kant ist Kausalität so selbstverständlich, daß sie ein apriorischer Begriff ist. Sic ist unwiderleglich, ein innerer und äußerer Zwang. Kausalität ist also ein logisches Bedürfnis, ein Zwang, unter dem wir uns die Welt vorstellen müssen. Betrachten wir zunächst dieso Behauptung, so können wir Kant nicht beipflichten. Demi erst nach langer wissenschaftlicher Entwicklung ist die Menschheit zu diesem kausalen Denken erzogen worden. Im Arifaiigsstadiuiu der Wissenschaft, als der Mensch sich die Welt von Engeln und Dämonen bevölkert dachte, bestand kein logischer ') Ignaz Maybaum: „Parteibefrcitcs Judentum" *) Sind diese Blätter auch jm wesentlichen dor Erörterung: theologischer Frugen im Problemkreis - des religiösen Liberalismus bestimmt, so darf dach niaht - vergessen worden, daß es übor das Besondere hinaus ■ Fragen der allgemeinen Grundlegung gibt, ohne die alles Besondoro > unmöglich -wird. Der Erörterung einer solchen Grundlegung ist hier.'das ' Wort gegeben. .. : . . " ' pie .SohritU.: i Zwang, sich das Geschehen unter der Form strenger kausaler Gesetzmäßigkeit zu erklären. Wie dem aber nun sein mag, die Welt richtet sich nicht nach einem kausalen Bedürfnis des Menschen, sondern nach der Beobachtung ihres Geschehens. Und diese Beobachtung hat das Kausalgesetz zerbrochen. Kausalität scheitert zunächst an der Unmöglichkeit ihrer Auffindung. Aus ganz eindeutig festliegenden Bedingungen wie Maße, Temperatur und Lage sollen die Zustände berechnet werden, die zeitlich und räumlich darauf folgen. Zeit und Raum sind als objektive Größen erforderlich, um die mathematische Welt zu berechnen. In der Relativitätstheorie kommt aber die umwälzende Entdeckung zum Ausdruck, daß Raum und Zeit keine objektiven Größen sind. Wir dürfen uns also die Welt nicht so denken, daß zuerst eine unendliche Rnum-Zeitordnung vorhanden ist, in der sich dann die Materie ausbreitet. Sondern Raum und Zeit gehörcjl zur Materie, sind von ihr abhängig und bestimmt. Raum und Zeit . sind also überall verschieden. Es gilt auf einem Planeten in dei; Nähe der Sonne ein anderer Raum und eine andere Zeit als bei einem Planeten, der weit von der Sonne entfernt ist. Wie kann . also eine kausale Gesetzmäßigkeit in der Welt nachgewiesen werden, wenn ihre Voraussetzungen Raum und Zeit sich dauernd ändern? Was tritt an Stelle des Kausalgesetzes? Es. ist die Rechnung mit . durchschnittlichen Werten, die „Statistik". Bei einer gewissen Häufigkeit von Fällen mache ich die Beobachtung, daß gewisse Geschehnisse sich wiederholen. Es ' ist also mit Sicherheit nichts vorauszusagen. Der gefundene Durclischnitt kann sich stets ändern. Auch für den Einzelfall sagt die Statistik nichts Genaues aus. Es handelt sich in der Naturwissenschaft nur um den Durchschnitt oft sich wiederholender Vorgänge. Wie Hume richtig erkannt hat, verleitet uns die Wiederholung der Wahrnehmungen dazu, eine absojut giltige Gesetzmäßigkeit anzunehmen. Wir meinen, daß sich mit Notwendigkeit aus gewissen Ursachen gewisse Wirkungen ergeben. Dieses ist aber eine falsche Voraussetzung, ein Dogma der Wissenschaft, das der Erfahrung widerspricht. Lebrt,:labcr nicht gerado die Erfahrung; daß '* das Kausalgesotz Gilüj&cit besitzt? Alle Teclmik beruht auf ihm. In der Praxis de» Lebens hat es sich doch stets bewährt? Dazu ist zu sagen: Gewiß gilt^ Kausalität. Ihre Geltung ist aber begrenzt auf diese Welt unserer Sinne, also auf einen kleinen Ausschnitt des Geschehens überhaupt. Hier können wir praktisch von einer Gültigkeit_des Kausalgesetzes sprechen. In einer Welt-aber, die von der unsrigeri durch eine Zahl von 40 Dezimalstollen getrennt ist, hört die Kausalität auf. Hier beobachten wir Schwankungen und Ausnahmen, es gilt das Gesetz der Wahrscheinlichkeit. Die schein-/ bare Gesetzmäßigkeit der sinnlich wahrnehmbaren Welt erklärt sich bub der ungeheuren Zahlenmenge, dio in ihrem mittleren Wert fast zur Gewißheit wird. Es ergibt sich also, daß die uns bekannten Naturgesetze noch ableitbar, noch nicht letzte Gesetze sind. Ihre Grundlage ist gegeben durch statistische Berechnung. Schreiten wir in unserer Betrachtung fort zu den Formen •organischen Lebens, so sehen wir noch deutlicher die Unmöglichkeit ein, diese kausal.zu deuten. In der Biologie sucht man vieles ^urch Vererbung zuerklären. Aber es ist offensichtlich, daß