Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 52 (25.12.1935)
- Date
- 1935-12-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/4109741-2613367-2613418--588-2615448- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
:il> :u-a.T'-i. k mm d ÄPTT För/cfe«it Berlin f, Zahlungsverkehr mit Südamerika Die Devisenstelle bat ein Merkblatt'über den Zahlungsverkehr, zwischen Deutschland und Argentinien heraus^ gegeben. Die Bestimmungen'. des Handels- und Zahlungsabkommens, die bisher für den Verkehr zwischen den beiden Lindern gelten, sind grundsätzlich unverändert geblieben. Neu ist, daß die Erteilung von Genehmigungen zu privaten Vcrrechnimgsgeschäffcen. oder zur Einrichtung von Ausländer- Sonderkonten hiebt mehr iii Frage kommen. Ferner können unmittelbare Überweisungen nach. Argentinien durch Vermittlung der Post nicht erfolgen, ebenso ist die Verwendung von Schecks unzulässig. Dagegen kann im Warenverkehr die. Verwendung von Reichsmarkwechseln und von, Valutawechseln ohne Effektivklausel genehmigt werden. In Ergänzung der zwischen Deutschland, und B rast I i en bestehenden Abmachungen ist ein Reichsmarksonderkonto Brasilien bei der Deutschen Bank und Diskontogesellschaft, Filiale Hamburg, errichtet worden. Es dient der Abwicklung von- Verbindlichkeiten aus dem Warenverkehr zwischen Deutschland und Brasilien. ■'. Berlin. Dr. Strauß wird gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Alfred Levi die Geschäfte der Oesellschaft führen. Die F.W.L. hat soeben neue, wesentlich erweiterte Geschäftsräume .bezogen, die es ihr ermöglichen, den Ansprüchen des ratsuchenden Publikums nachzukommen. Eine Soriderabteilung für dse Beratung und Betretrang der Einzelhändelsbetriebe wurde eingerichtet. Die neu: Anschrift der Gesellschaft lautet: Berlin W 15, Kurfürstendamm 214, III. . . RECHT IM Kapitalherabfetzung/eh :.. Durch eine im „ReUihsgesetzblatt'.' veröffentlichte Verordnung sind die Fristen/ bis zu deren Ablauf die Kapitalherab- ■ setzung in erleichterter Form beschlossen werden kann, bis zum 30. Juni 1936 verlängert worden. Steuerbefreiung für neuerrichtete Kleinwohnungen Nach den jetzt geltenden Bestimmungen sind neu errichtete Kleinwohnungen von der Steuer befreit,:wenn sie bis zum 31. März 1936 — unter gewissen Voraussetzungen\ bis zum 31i Mai 1936 — bezugsfertig werden. Nach einer Pressenotiz ides Reichsfinanizmimsterdums kann damit gerechnet werden, daß diese Frist bis zum 31. März 1937 verlängert, wird. .. Handelskammern und Konkurfe Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin hat eine Buchprüfungsstelle eingerichtet, die im sämtlichen Fällen* in denen ein Konkurs mangels Masse abgelehnt wird, eine Nachprüfung den Ursachen vornehmen wird. Die neue Prüfungs- . stelle wird in den Fällen', in .denen ein offenbares Vergehen des Schuldners gegen die Gesetze vorliegt, Anzeige gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Wie man erfährt, werden sich andere Handelskammern dem Vorgehen der Berliner Kammer anschließen. Zur Begründung dieser Maßnahme wird mitgeteilt, daß Bisher keine Stelle vorhanden gewesen sei, die in derartigen Fällen' Anzeige hätte erstatten können. Es seil, fast immer anzunehmen^, daß, wenn .bei der Konkurseröffnung Vermögenswerte, die die Kosten des-Verfahrens decken, nicht mehr vorhanden sind,, eine strafbare Handlung des, Schuldners oder seiner gesetzlichen Vertreter vorliegt. Es sei daher begrüßenswert, daß die zuständige Berufsver»- tretung in solchen ,Fällen ^uf Grund ihrer Sachkunde sich mit der Angelegenheit befaßt. - Nochmals der Eigeniumsvorbehq.lt In einer an dieser Stella besprochenen Entscheidung " hatte das Reichsgericht den Grundsatz aufgestellt, daß ein Gläubiger, der sich,.;vpn einer um Barkredit nachsuchenden und nicht ganz sicher erscheinenden Firma Waren zur Siche- rung seiner. Förderung übereignen läßt," sich vergewissern . muß, ob die'Waren der betreffenden).Firma auch gehören. Zum mindesten muß er deshalb bei ihr; anfragen. Anderenfalls wird, der gute Glaube des Gläubigers verneint, falls es sich bei der Übereignung um Eigentumsvorbehaltswaren gehandelt . hat. Diese, Rechtsgeptältung wird durch eine^ weitere, soeben veröffentlichte Entscheidung des Reichsgerichts unterstrichen.' Zur Vermeidung des Vorwurfs grober. Fahrlässigkeit wird vom Reichsgericht gefordert, daß die! gleichen Nachforschungen angestellt werden, wenn es sich, um den Kauf von Vorbehaltswaren unter besonderen Umständen handelt. Gegen Umgehung des Zugabeverbotes Vom Reichswirtschaftsminister und anderen zuständigen Stellen wird in der letzten Zeit wiederholt auf das Zugabeverbot aufmerksam gemacht.. Insbesondere wendet sich diese Stellungnahme gegen die sog. gekoppelten Verkäufe. Ein solcher .gekoppelter Verkauf liegt vor, wenn Waren, die gar nicht zusammen gehören, zusammen verkauft werden, wobei die eine Ware abs Zugabe zur anderen 'gedacht ist. Abzulehnen ist demnach' die Verkoppeliurig. aller Waren, die im regulären Handel nicht gemeinsam, gehandelt werden. Erwähnt werden ab unzulässige ^Zusammenstellungen Kaffee und Koffer, Porzellan und Zigarren, .Zuckerwaren und Uhr usw.. In diesem Zusammenhang wird auch gegen die immer mehr aufkommenden Unsitte, waren in Behältnisse zu „verpacken", ■ Stellung genommen. Verpackungen, die einen selbständigen Gebrauchswert besitzen, \verden als verschleierte Zugabe angesehen. Da für Grenzfälh in aller Regel die Fragejff^ei*-'Zweckmäßigkeit und der Öblichkcit der Warenver£m^ing' entscheidend sein werden, sollen Meinungsver»- jSMjwebheiten auf diesem Gebiet durch Vermittlung der t.vjTOchsw'irtschaftskammer geklärt werden. t.-1'^-'''*'!-"' . : Abzug der Beförderungskofien von der Umfatzfieuer . Der Reichsfinar.zhof stellt in einer neuen Entscheidung fest, daß die Auslagen des Unternehmers für die Beförderung und Versicherung der Waren ebenso wie die Kosten der Verpackung vom. umsatzsteuerpflichtigen Entgelt abgezogen werden können. Bezüglich der Verpackungskosten ist aber Voraussetzung für den: Abzug, daß der Lieferant die Verpackung zurücknimmt und das Entgelt entsprechend ver/ . gutet.. Werden von einer Firma gleichartige Waren an verschiedene Abnehmer geliefert, so ist immer dann der Abzug der Befö'rderuiJgs- und Versicherungskosten unzulässig, wenn •die Abnehmer praktisch an der Höhe der Beförderungskosten insofern nicht interessiert sind, als sie auf jeden Fall den Preis ..bezahlen müssen: Dann kann eine tatsächliche Inrechnungstellung nicht angenommen und ein Abzug bei der Ermittlung des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts nicht für zulässig angesehen werden'. Von der F. WA. Die Pressestelle der Reichsvertrerung der .Juden in Deutschland teilt mit: Nachdem sich die Voraussetzungen deutlicher übersehen lassen, unter denen die F.'W.I. den ihr festeilten Aufgaben gerecht werden kann,1 ist Herr Dr. Georg trauß, Berlin, in die Geschäftsführung der F.W.I. berufen worden. Herr Friedrich Borchardt tritt gleichzeitig aus der Geschäftsführung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft . über. Neu in den Aufsichtsrat wurden gewählt: Herr Dr. E rhardt, Berlin, und Herr Amtsgerichtsrat i. R. Tuchler, Am 31. Dezember verjähren ... Am 31. Dezember verjährt eine Reihe von Forderungen. Wenn eine Einziehung der Forderungen vorher nicht möglich ist, muß die Verjährung unterbrochen werden. Dies kann auf zweierlei Weise geschehen: entweder durch Zahlungsbefehl oder Klage, beide müssen aber dem Schuldner bis zum 31. Dezember zugestellt worden sein. Zweitens aber wird die Verjährung durch Schüldanerkenntnis unterbrochen. Ein solches Schuidarterkenntnis braucht nach der herrschenden Rechtsauffassung nicht ausdrücklich erklärt zu sein, es liegt, z. B. darin, daß der Schuldner um Aufschub bittet oder auch darin, daß er eine Abzahlung, eine Zinszahlung und dergl. leistet. Die Verjährung wird aber nicht durch eine bloße Mahnung unterbrochen, was vielfach nicht beachtet wird'. »Dabei ist es gleichgültig, in welcher Form die Mahnung erfolgt, ob durch den Anwalt, durch .Einschreibebrief usw. Auf die Dauer der einzelnen' Verjährungsfristen kann nicht näher eingegangen werden. Es sei nur daran erinnert, daß die Forderungen von Kaufteuten, Handwerkern usw. an Privatkunden innerhalb zweier Jahre verjähren. Forderungen für Leistungen, die für den Gewerbetrieb eines anderen gemacht sind, verjähren innerhalb von vier Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist. Wird die Verjährung auf angegebene Art unterbrochen, so beginnt sie erneut mit Ablauf des Jahres, in dem die Unterbrechung erfolgt ist. ift die Schreibmaschine des Kaufmanns pfändbar? .....Eine soeben veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts Berlin beschäftigt sich mit der praktisch wichtigen Frage, ob * einem selbständigem Kaufmann die Schreibmaschine gepfändet werden kann. Bekanntlich sind eine Reihe von Sachen der . Pfändung nicht unterworfen z. B. Kleidungsstücke, Wäsche, Haus- und Küchengerät; ferner bei Handwerkern-.Künstlern, gewerblichen Arbeitern und anderen Personen die zur persönlichen Fortsetzung ' der Erwerbstätigkeit unentbehrlichen Gegenstände.. Gestützt auf diese Bestimmungen vertrat ein Berliner Kaufmann den Standpunkt, daß ihm seine Schreibmaschine nicht gepfändet werden könnte. Das Landgericht stellte: in seinem Urteil für die Pfändbarkeit einer Schreibmaschine bei einem Käufmann folgende Grundsätze auf: Grundsätzlich ist die Schreibmaschine eines selbständigen Kaufmanns nicht der Pfändung unterworfen. Eine Ausnahme sei aber in dem Fall zu machen, daß ein Kaufmann wegen seines geringen- Umsatzes nur eine geringe Korrespondenz zu erledigen hat. Unter diesen Umstanden ist die Schreibmaschine pfändbar. (LG Berlin. 209, 9810, 35). Aus neuen Entfcheidungen oberfler Gerichte Die Beibehaltung einer irreführenden, auf Täuschung des Publikums berechneten Firma wird »nicht dadurch gerechtfertigt, daß diese Firmenbezeichnung jahrzehntelang benutzt worden ist. Es bestellt kein Rcchtsschutzintjercssc .nur deshalb, weil sich jemand bereits jahrzehntelang gegenüber seinen Mitbewerbern unberechtigte Vorteile verschafft nat. (RG. II 70/35.) ' i DaB KündigungsSchutzgesetz für langjährige Angestellte,gilt auch zugunsten aller Vorstünde einer Aktiengesellschaft und Geschäftsführer einer GmbH. Leitende Tätigkeit steht der Annahme eines ArbeitnchmcrvcrliflltiiisscB nicht entgegen. Die Vergünstigungen, des Schwcrkricgsbcschüdig- . tengesetzes gelten jedoch für diese' leitenden Angestellten nicht. (RG. in KB 1935 Sp. 1470.) Das Recht des Hypothokcngläubigcrs in der Zwangsversteigerung erschöpft sich in dem Anspruch uut einen entsprechenden Anteil an der Vertcilungsmasso. Wenn der Hypothekenglüubigcr, um seine notleidende Hypothekforderung zu retten, das Grundstück ersteht,' so handelt er nicht in Ausübung seines Rechts, sondern trifft geschäftliche Maßnahmen, die völlig außerhalb des Rechtskreises seiner Hypoüiek liegen und lediglich dem wirtscliaftlichcn Ziel dienen, einen mit der Zwangsversteigerung drohendon Vermögcnsvcrlust nach Möglichkeit auszugleichen. (RG. III 48/35.) SPORT Berliner Umfchau BSG-Hondboller ohne Glück In den Verbandstreffen des letzten Sonntage zeigten die Mahnsclmftcn der BSG 33 wenig glückliche Spiele. BSG '33 II trat gegen Bar Kochba II an und mußte sich mit einem Unentschieden begnügen, obwohl die Mannschaft lange Zeit mehr Vom Spiel hatte. Trotzdem können die BSGcr mit diesem Resultat zufrieden sein, denn lange Zeit führte Bar Kochba m(t 3:1, erst in den letzten Spiclminutcn, als der Gegner infolge einer Herausstellung mit 10 Mann spielte, gelang es ihnen, aufzuholen und so wenigstens ^Unentschieden zu retten. Das Spiel wird jedoch als Vorbauds- /spiol nicht gewertet, dii ein Einspruch des Bar Kochba durchgegangen/ist; es muß später wiederholt worden. BSG (33 IV, der Tabellenführer der zweiten Klasse, mußte die ersten Punkte abgeben. Im Spiel gegen Bar Kochhu III, das dem Spielverlauf nach glatt hatte gewonnen worden müssen, schoß Rar Kochba in der ersten Spiclhülfto das Führungstor und verteidigte nachher so geschickt, duß die BSG er, die sich mit dem , Boden überhaupt nicht abzulinden vermochten, mit 0:1 den Kürzeren zogen. Kanipfabcnd des IBC „Maceabi" Am 17. Dezember, veranstaltete der IBC Maccabi in der Turnhalle Auguststroßo einen Kampfabend, der den zahlreichen Zuschauern ausgezeichnete Rümpfe vermittelte. Einen ausgezeichneten Eindruck hinterließen die zahlreichen Kämpfo der Schüler und Jugendlichen, von denen Stcrngloss, Sulz, Hülm I, Hahn II, S. Kolski, Littmann, Goldmaun I und Goldmaim II gewannen. Schönen Sport brachten auch die Begegnungen' dor Senioren. Vor allem der Kampf der beiden Neulinge Tichuucr und Weiß, die den Abend abschlössen, zeigte zwei Kumpfcr, die alle Eigenschaften besitzen, die zu einem guten Boxer gehören. Der Kampf endete unentschieden'. Sonst gewannen noch Ehrlich über Lewin, Kleinmann über Weissharth und ScUottt I über II. Eskcnazi. 25. «ml 26. Dezember .,,. Fußballturnkr der BSG 33 ' ■ Die Berliner Sport-Gemeinschaft 1933 veranstaltet an beiden Tagen, auf dem . Sportplatz. am Schüfcrsec in Reinickendorf ein Fußbailturnicr, an dem neben zwei Mannschaften des VeranstaK ters jo zwei Mannschaften des RjF-Beuthcn und des ISK-Bcrli« sowie cirto Mannsdiaft des Bar Kochba Breslau beteiligt sein werdend Die Spiele finden täglich ab 10.30 Uhr statt. ISur interne Handballspiele Die Turniere, die sowohl die BSG 33 als auch der Bar Kochba zu veranstalten beabsichtigten, fallen aus. Dafür führen beido Vereine an beiden Tagen auf dem Sportplatz am Bahnhof Grunewald interne Spiele durch. Spielbeginn: 10 Uhr. 29. Dezember Uandball-Vcrbandsspielc Nur ein interessantes Spiel steht auf dem Programm. Auf dem Grunewaldsportplatz spielen um 11.30 Uhr Bar" Kochba II und ISH T gegeneinander. Es wird ein scharfer ausgcgUchcncrj Kampf werden, der vom ISK nur mit glänzenden Leistungen gewonnen werden kann. Berlin-Mitteldeutsche Makkabi-Bczirksninde Im Rahmen der Bcrlm-Mitteldcutschcn Makkabi-BczirkBligaspiclc weilt Bar Kochba Dresden in Berlin.- Seine erste Handballmannscliaft trifft um 13 Uhr auf die Mannschaft des IBC „Maccabi'1 und die Fußballelf muß gegen Hagibor, falls dieser bis dahin vom Deutschen Makkabikreis schon wieder Spielcrlaubnis hat, antreten. Hamburg 25. und 26. Dezember Hockey-Turnier des „Scliild"-Hamburg Der Schild-Hamburg veranstaltet auf den Plätzen des Bar Kochba ein Hockey-Turnier, das eine ganz große. Besetzung erfahren hat. Neben den Mannschaften des Veranstalters werden u. a. „Schild"-Frankfurt a. M., RjF. München-Gladbach, ITUS- Münchcn, Hakoah-Köln, Bar Kochba Hamburg, Bar Kochba Berlin und die BSG 33 Berlin beteiligt sein. 4, Leipzig 25. und 26. Dezember Fußball: Bar Kochba—ITUS München Der Bar Kochba Leipzig empfängt am 25. Dezember die Fußballmannschaft des ITUS Mühchen, die sich einer großen Spielstarke erfreut. Gilste des „Schild" Wührend am 25. Dezember die Fußballer des „Schild" Leipzig die RjF-Sportgruppc Breslau mit einer Männer- und einer . Schülermannschaft zum Gegner haben werden, tritt am 26. Dezember die Hahdballclf des Leipziger RjF-Vereins dem Berliner RC. „Triton" gegenüber. Die beste Hoekcymannschaft Zu unserer in Nr. 50 veröffentlichten Notiz „ITUS München hat beste Hoekcymannschaft" wird uns von der Hockey-Abteilung der Ortsgruppe Mannheim des RjF., Sportgruppe, geschrieben: „Mönchen bat nicht beste Hoekcymannschaft von Süddeutschland, sondern nach Frankfurt, bzw. mit Frankfurt ist unser Verein an erster Stelle, nachdem wir sowohl Frankfurt, Würzburg und München einwandfrei geschlagen haben." den QüdUttiuui, QmiuHfk. y* 'ßerifiK In der Zeit bis 28. Dezember erfolgt k e i n e Ausgabe des verbilligten Brotes wegen der in dieso Wochd fallenden gesetzlichen Feiertage. ' * Die Leitung der Berliner Jüdischen Winterhilfe bittet uns, mitzuteilen, daß noch freiwillige Helferinnen für die „Pfundspende" gesucht werden- Es wird gebeten, daß dicejnigcn, die sich zum Sammeln und Werben zur Vcrr fügung Stollen wollen, sich in ihrem Bezirk bei den nachstehenden Adressen schriftlich zu melden: Bezirk I, Mitte: Frau Hilde Rosenkranz, C25, Gontardstr. 5; Nördliche. Vororte: Frau Hilde Sommerfeld, NW 21, Perlcberger Straße 3; Bezirk II, Süden: Frau Kantorowsky, Neukölln, Gcygerstraßo 17, Frau Bilstein, Berlin S, Kommandantenstraße 65; Bezirk HI, Norden: Frau Ncihoff, NO 55, Prenzlauer Allee 15; eBzirk iy, Wilmersdorf, Schöneberg einschl. Halcnsce, Grunewald, Dahlem, Schmargendorf: Frau Hamburger, Grunewald, Jagowstraße 30; Bezirk V, Westen: Kreuzberg einseht: Maricndörf, Maricnfcldc,» Lichtenrade; Frau Guttmünn, W 35, Bendlcrstr. 36,. Frau Grandwnld, Tcmpclhof, Hohcnzollcrnkorso 7.; Bezirk VI, Chnrlottcnburg: Frau Scliustor, W15, Kurfürstendamm 214; Bezirk Vi a, Nordwesten: Frau Wresclmer, NW87, K!op6tockstr. 20; Bezirk VII, Osten: Frau Sonntag, NO 18, Gr. Frankfurter Str. 45, Frau Isabella Hirschfeld, 0112, Frankfurter Allee 336; Bezirk VIII, südwcstl. Vororte: Frau Winter, Steglitz, Feuerbnchstr. 48. ■■-■* Das Sinfoniq-Konzert 'des K u 11 u r bu n d - 0 r - chesters, das. zugunsten der Jüdischen Winterhilfe am 6. Januar, 8 Uhr abends, im Bach-Saal stattfindet, bringt neben der Unvollendeten von Schubert und dem Violin-Konzort von Brahms (gespielt vom Konzertmeister Frey) Mahlcrs „Lieder eines fahrenden Gesellen (gesungen von Wilhelm Guttmann), die biblischen Gesänge von Pnlestrina, Hündl (Gallus) und Haydn (vorgetragen von den Jüdischen Süngcrknabcn, Dirigent Erwin Jospe) und Borodina „Polowctzer Tänze" aus der Oper „Fürst Igor". Karten zum Prcisu von!,—, 2,— und 3,— RM. smd eäiültlich: bei dor Propagandaabteilung der Jüdischen Winterhilfe, Rosenstraße 2/4, beim Pförtner der Jüdischen Gemeinde, Oranienburger Straßo 29, bei den Buchhandlungen Kedcm, Dahlmannstr. 8, Philo-Vorlag, Pariser Straße 44, und Ernst Wolff, Prager Platz 4, bei den Kastellanen der Synagogen Fa3ancnstraßo und Levetzowstraße, sowie beim Buchverleih „Reoord", Hauptstraße 94. Infolge der Feiertag« ist diese Nummer bereits am Montag, den 23. Dezember, abgeschlossen. Haupljclirltlfelter: Dr. Eugen Tannenbaum, Berlin - Wilmersdorf. Leiter der Anzelgen-Abtellunu und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen': Werner Heine, Berlln-Charlottenbg. — DA III. Qu. 4576. Preisliste Nr. 3 Verlag: Verlagagenossenschalt In Deutschland ansjsslger Juden zu Berlin cOinbH., " Berlin - CharlottenburR.'2, Blelbtreustraße 2. Druck:'Sonnendruckerei QmhH. (Felli Woll), Berlln-Charlotteuburg 4.