Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 52 (25.12.1935)
- Date
- 1935-12-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Bereltfchaftsdienft Eine Einrichtung des Jüdifchen Frauenbundes - Unterwerfung in der Wirtfdiaflsführnng — Wer nimmt Kinder auf? mogiicnlccitcii' auch auf anderen Wegen als über die Haavara erforderlich. In Ergänzung zu seinen Ausführungen Ober Palästina besprach Dr. Ruppin vor der Kommission auch dio Möglichkeiten jüdischer .Auswanderung aus Deutschland nach den südamcrikan i - holten L undo rn > die Dr. Ruppin vor kurzem besucht hat. 'Seit dem Umbruch in Deutschland^ haben, dies? Länder etwa .3000 Judon aufgehömmen. Die dortigo Wirtschaftskrise sei irrt Abklingen, andererseits dber wurden die Einwandcningsvorschriftcn vcrsdiürft. Sollte es den . Bemühungen gewisser Bcvölkcrungsschichten, 'gelingen, eine Milderung dieser Linwandcrungsvorschriften durchzusetzen, dann werde eine größere Einwanderung von Juden aus Deutschland nach Südamerika möglich sein. Auswanderer-Beratung beim Hilfeverein Die Pressestelle des Zentralbüros für jüdische Auswandcrungsangclcgcnhcitcn beim Hilfsvcrcin der Juden in Deutschland teilt mit: Um dem verstärkten Andrang von Auswandcrungswilligcn nach Möglichkeit gerecht zu werden,, hat der Hilfsvcrcin der Juden in Deutschland;E. V., Zcntralbüro für jüdische Auswandcrungsangclcgcnhcitcn, Berlin W35, Steglitzer Straße 9, jetzt neue KrAftc, insbesondere für Auswanderer-Beratung, eingestellt und neuo Räume hinzugenommeu, so daß das Zcntralbüro auch den gesteigerten Anforderungen, die durch die wachsende Zahl von Auswandcrungswilligcn gegeben sind, entsprechen kann. Anmclduhg zur Sprechstunde erfolgt tüglicli von 9—13 Uhr nußer Sonnabends und Sonntags. S taatspvü fielen t Benefch Die Bedeutung der Priisidcntcnwahl für die tschechoslowakischen Juden Prag. Zur Wahl des bisherigen tschechoslowakischen Außenministers Dr. Eduard B c n c s c h zum Präsidenten der tschechoslowakischen Republik an Stelle dcB zurückgetretenen „Präsidcnt- Bcfreiers" Thomas G. M a s a r y k nnlun der Abgeordnete im tschechoslowakischen Parlament, Dr. Angclo Goldstein, in einer Mitteilung an die Jüdische Tclcgraphcn-Agcntur Stellung, in der es u. a. heißt: „Der Rücktritt des Präsidenten .Masaryk hat nicht nur die Juden in der Tschechoslowakei, sondorn .auch die Juden in der ganzen Welt, denen Masaryk ein großer Freund und gerechter Beurteiler ist, betrübt. Masaryks Sitz wird nunmehr von Bcinem Schüler und Mitkämpfer Dr. Eduard Bencsch eingenommen, der den Juden gegenüber dio gleiche Haltung einnimmt wie sein großer Lehrer und Vorgänger Masaryk. Bencsch kennt die Vttdisehen Probleme sehr genau. Da er wiederholt im fllkerbund als Berichterstatter über Mandatsfragen fungiert hat, vorrAt man kein Geheimnis, wenn man feststellt, daß er in dieser seiner Eigenschaft dem jüdischen Aufbauwerk in Palästina sehr wortvollo. Dienste geleistet hat. Aber auch auf anderen Gebieten hat er vor dem internationalen Forum jüdischen Belangen Gerechtigkeit widerfahren lassen. Ich persönlich hatte häufig Gelegenheit, mit Dr. Eduard Bencsch über jüdische Fragen zu verhandeln. Stets traf ich bei. ihm genaue Kenntnis der Sachlage der Juden und tiefes Verständnis an. Vor kurzem erst bin ich' bei dem damaligen Außenminister und Präsidenten des Völkerbundes Dr. Eduard Bencsch im Auftrage des Comite des Delegationa Juives erschienen, um mit ihm wichtige, die Auswande rc r.f.ur sorge im Zusammenhang mit den Genfer Verhandlungen der Expertenkommission des Völkerbundes betreffende Fragen zu besprechen. Aucll diesmalfand ich bei ilun volles Verständnis und bereitwilligste Unterstützung, was sich auf die ganze Angelegenheit wohltätig auswirkte. Aus eigener Erfahrung kann ich feststellen, daß das Judentum in dem Präsidenten Dr. Bencsch insofern eine Stütze hat, .als.Dr. Bencsch ihm als gerechter Beurteiler gegenübersteht. Ich glaube, die volle Zuversicht aussprechen zu können, daß Präsident Dr. Bencsch diese Haltung auch in der Zukunft einnehmen wird." t Der Verband Berlin des Jüdischen Frauenbundes, der, wie bekannt, die jüdischo Hauspflcgc vermittelt, die als Ersatz für die orkranktc oder die leidende Hausfrau gedacht ist und Frauen zur Verfügung stellt, die nicht nur mit dem Hauswesen und dem Kochen erfahren sind, sondern die auch durch eine kurze Schulung in der Krankenpflege unterwiesen wurden, dehnt diese Einrichtung jetzt über dii> ganze Reich aus. Dieser Organisation ist nun eine neuo angegliedert worden, die ebenfalls nicht hoch genug einzuschätzen ist. Es sind dies für den Bercitsohaftsrdienst zur Verfügung stehende Kräfte — meist ältere Frauen, dio des Abends auf ein paar Stunden und gegen geringes Entgelt ins Haus kommen. In Haushaltungen, wo mit Stundenfrauen gearbeitet wird, wie dies ja jetzt häufig der Fall sein dürfte, erwachsen der Hausfrau in den Abendstunden nicht nur vielerlei Arbeiten — es wird ihr auch, wenn kleine Kinder — oder größere — im Hause sind, fast unmöglich gemacht, sich einmal abends aus dem Hause zu entfernen. Zur Betreuung des Hauses und der Kinder wird also ein vertrauenswürdiger Mensch als Vertreterin 'der Hausfrau eine außerordentliche Erleichterung bedeuten. Von dieser jetzt ins Leben gerufenen Organisation wird in kurzer Zeit Gebrauch gemacht werden können, Und sie wird sich gewiß segensreich auswirken. Außerdem ist ein weiterer Bereitschaftdienst vorgesehen mit den Wnndcrlehrcrinncn. Wandcrlchrcrinncn sollen auf ein paar Tage oder Wochen von der Hausfrau ins Haus genommen werden, um sie in einer fachlichen und sachlichen Weise zu beraten. Sic Boll unerfahrene oder bisher nur im Beruf tätig gewesene Hausfrauen, ohne daß diese genötigt sind, zeitraubende) Kurse durchzunehmen, mit ihrer Erfahrimg in der Wirtschaftsführung belehren. Es sind Lehrkräfte vorhanden, der Hausfrau jene Griffe und Kniffe beibringen zu können, die zur Erleichterung der Haushaltsführung und der Hmishaltsorganisation dienlich sind. Derartige Unterweisungen sollen dazu dienen, Zeit und Kraft zu sparen, um nicht drei Stunden für eine Arbeit anzuwenden, die in einer Stunde geschafft werden könnte. Leider begegnet die Hausgehilfin ninfragc man- Max Wronker geftorbeu Das Ende einer ruhmreichen Vertcidigcrlaufbahn Eine Todesanzeige meldet das Ableben eines Mannes, dessen Name als Strafverteidiger mit einer Reihe der größten Prozesse der letzten fünfzig Jahre eng verknüpft ist. Der Berliner Justizrat Max Wronker, der zu Beginn dieses Jahres sein 60jühriges Berufsjubiläum begehen konnte, ist in der vergangenen Woche, 82 Jahre alt, nach einem Leben rastloser Tätigkeit im Dienste Justitias zur letzten Ruhe gebettet worden. Bis in die letzte Zeit hinein ist Max Wronker in geistiger Beweglichkeit seinen Berufspflichten nachgegangen. Am 22. Juli 1853 als Sohn eines Kaufmanns in Stettin geboren, wuchs er in der Rcichshauptstadt auf. Nach Abschluß seines juristischen Studiums kam er als Referendar zu dem damnls berühmtesten Strafverteidiger Berlins, August Munckcl, für den er zahlreiche Verteidigungen durchführte und sich bereits durch forensische Bcrcdtsamkcit und juristische Schlagfcrtigkeit einen bekannten Namen machte. Nachdem er sich 1881 in Berlin als Anwalt niedergelassen hatte, bekam er bald eine ausgedclinto Strafpraxis. Der erste große Prozeß, in dem er auftrat, war der sogenannte Zcntralstraßcnprozeß gegen die Direktoren des damals gegründeten Zcntralhotels. In den neunziger Jahren verteidigte er den Bankier Sternberg, in dem viele Monate Bich lunziehenden Pommernbankprozeß vertrat er den Direktor Schulz von der Kundgebungen an Masaryk und Benesch Dio_ repräsentativen Körperschaften der tschechoslowakischen Judcnhcit und die großen jüdischen Verbände haben an den Präsidenten Thomas G. Masaryk anläßlich seines Rücktritts und an Dr. Eduard Bencsch anläßlich seiner Wahl zum Präsidenten der Republik Kundgebungen gerichtet. Der Oberste Rat der Jüdischen Kultusgc'mcindc-Vcrbändc in Böhmen, Mähren und Schlesien hat an Prof. Masaryk ein Sclrreibcn gesandt, in dem es u. a. heißt: „Wir Juden der tschechoslowakischen Republik ohno Unterschied der politischen und der religiösen Richtung bekennen uns zur Republik als ihre ergebenen Bürgo?. Aber an jenem Sabbat-Tage, an dem Sic aufgehört hoben .Präsident zu sein, haben wir es doppelt empfunden, wie wir mit der tschechoslowakischen Republik verwaclisen sind, wie wir dem tschechoslowakischen Volke anhängen." An den Präsidenten Dr. Bencsch ging ein Telegramm ab, in dem der Oberste Rat der Uberzeugung Ausdruck gibt, daß die 'Aufrcchtcrhaltung des Grundsatzes der Humanität als des leitenden Staatsprinzips durch die Wahl deB neuen Präsidenten gewährleistet wurde. Der Präsident der Präger Jüdischen, Kultusgcmeindc, Dr. Reiner, sprach in einem namens der Repräsentanz der Präger Kultusgcmeindc an Präsident Bencsch gerichteten Schreiben diesem Glückwünsche zu seiner Wahl in der Uberzeugung aus, daß unter seiner Fülirung der innere und äußere Frieden erhalten und allen Einwohnern ohne Unterschied gleiches Recht und absolute Sicherheit gewährt werden wird. Unter Anklage der Schlichtung Das Amtsgericht Vilbel hatte 'sich, wio das Stadtblatt der „Frankfurter Zeitung" berichtet, mit einer Strafsache gegen, zwei jüdische Brüder aus Nieder-Eschbach zu befassen, denen Hinterziehung der Schlachtstcuor, Vergehen gegen das Flcischbcschaugesetz und andere, Delikte zur Last gelegt waren; der eine von ihnen wurdo auch beschuldigt, dem Gesetz zuwider Tiere geschachtet zu haben. In der Verhandlung Wirde festgestellt, daß im Motzgcrcibotricbc der Angeklagten Kälber geschlachtet worden waren, ohno daß eine Fleischbeschau stattgefunden hätte oder die Schlachtstcuer entrichtet worden wäre. Eine Buchfüjming fehlte. In dem Betriebe war große UnBoubcrkcit festgestellt worden, man hatte Tierkadaver unJ Flcischrcsto gefunden, die schon halb verwest waren. Obwohl der Sachverständige betonte, daß nach dem Befund eino Betäubung der in Frage stehenden Kfilber nicht stattgefunden habe, daß außerdem die Tatsache, wio man den Hals der Tiere durchschnitten habe, darauf schließen lasse, daß hier eine Schächtuhg vorliege, zumindest aber keine Betäubung, konnte ein einwandfreier Beweis für den Verdacht der Schächtung nicht geliefert werden. Der eine der beiden Angeklagten irardo zu 550 Mark Goldstrafo verurteilt, der andere zu 260 Mark Geldstrafe und wegen eines Vergehens gegen das Gesetz über das Schlachten von Tiorcn und das Tierschutzgesetz zu 3 Monaten Gefängnis. Pommcrschcn Hypothekenbank, den Bankier der Kaiserin Auguste Viktorin. Am bekanntesten wurde er als Verteidiger der Gräfin Kwilccka in dem vielgenannten Kindesunterschiebungsprozeß, in dem er einen Freisprach erzielte. Erinnerlich ist auch, in welcher Weise er sich des Fürsten Eulenburg in seinen langjährigen Prozessen angenommen hat. Max Wronker war ein unbestechlicher Vertreter des Rechts. Nie hat er eine Sache vertreten, die sich nicht mit seiner Ubcrzeugungstreue vereinbarte. Die Wertschätzung, deren sich Mux Wronker erfreute, kam bei zahlreichen Gelegenheiten vielfältig zum Ausdruck. Paul Lindau, Hans Land und Walter Bloem haben ilun in ihren Werken ein ehrendes literarisches Denkmal gesetzt. Auch der Sacho des religiös-liberalen Judentums hat der Verstorbene jederzeit treu gedient. Keine jüdifchen Armenanwülte und Konkursverwalter mehr Da nach dem Rcichsbürgorgcsctz Juden kein öffentliches Amt mehr bekleiden. dürfen, hat der Rcichsjustizministcr die Gerichte angewiesen, bei Ausübung ihres richterlichen Ermessens zu beachten, daß es nicht im Sinne dieser Regelung liegen würde, Juden als Armcnanwüitc, Pflichtverteidiger, Konkurs-, Vcrglcichs- oder Zwangsvcrwaltcr zu. bestellen oder mit der Wahrnehmung ähnlicher Aufgaben zu betrauen. Das Ausfeheiden der jüdifchen Beamten ' ' am 31. Dezember Nach' § 4 Abb1. 2 der Ersten Verordnung zum Rcichsbürgcrgesetz vom 14. November 1935 treten jüdische Beamte mit Ablauf des 31. Dezember 1935 in den R uh c s t u n d. Zu diesem Ubertritt liat der Rcichsüuicnnünistcr durch Erlaß an die Landesregierungen usw. Ausführungsbestimmungen gegeben. Wer Jude im Sinne dieser Bestimmung ist, ergibt sich aus § 5 der 1. Durchführungsverordnung. Die erforderlichen Feststellungen, ob die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen, sind unverzüglich von der vorgesetzten Behörde zu treffen. Der Feststellung zu Grunde zu legen ist der nach dem Berufsbeamtengesetz aufgestellte Fragebogen. Ergeben sich Zweifel über die Frage der jüdischen Abstammung, so ist ein Gutachten der Rcichsstcllc für Sippenforschung einzuholen. Nach getroffener Feststellung ist dem jüdischen Beamten ein Bescheid „Im Namen des Reiches" zuzustellen. Ferner ist ihm der Pcnsionsbcschcid zuzustellen, dor sich für ihn unter Berücksichtigung der getroffenen Regelung ergibt. Der Erlaß ist nicht durchzuführen, soweit internutionalo Abmachungen entgegenstehen. Uber die Zurruhesetzung der Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbünde und Körperschaften des öffentlichen Recht» entscheidet die allgemein zuständige Stelle,, also z. B. bei Gcmeindebcamtcn der Bürgermeister. Der Nachweis cherlci Schwierigkeiten. Es wird also mit solch neuen Organisationen von dem Jüdischen Frauenbund eine Erleichterung der Wirtschaftsführung und dor Versorgung der Jugend angestrebt. Gute Erfahrungen haben die Arbeitsvermittlungsstcllcn, also der Jüdische Arbeitsnachweis, mit der Verwendung von Männern im Haushalt gemacht. In großen Haushalten sind auch schon Ehepaare eingestellt worden, die Zimmer und Verpflegung und Taschengeld bekommen, wobei dem Mann und der Frau vielleicht noch Zeit bleibt, einem Nebenverdienst nachzugehen. So ist von einem Rcchtsanwaltschcpaar bekannt, daß es sich in dieser Weise umgestellt hat, in richtiger Erkenntnis, „daß das, waB man in Palästina macht, man auch hier machen kann". Nun sind noch einige Organisationen in Vorbereitung, für die dringend bereitwillige Kräfte gebraucht werden. In Schulen, die von dem Elternhaus zu entfernt ljcgcn, können die Kinder den weiten Schulweg nicht zweimal für den Vormittagsuntt Nachmittagsunterricht bewältigen. Die Kinder verbleiben zwischen 1 und 3 Uhr in der Schule. Sic sind aber dort ohno Aufsicht, und es würde dringend gewünscht, daß sich trotz der ungelegenen Stunden hilfreiche Kräfte finden würden, die die Kinder beaufsichtigen. Diesbezügliche Meldungen werden an den Verband des Jüdischen Frauenbundes, Geschäftsstelle Königsalice 11 a, erbeten. Und nun zum Schluß noch ein Appell an die jüdische Hilfsbereitschaft. Es sollen jetzt Kinder aus kleinen Orten, die keine jüdischen Schulen haben und die Ortsschulcn nicht mehr besuchen können, nach Berlin gebracht werden, damit sie hier eingeschult werden. Diese Kinder sollen in Familien untergebracht werden, ihr Unterhalt wird entsprechend bezohlt. Wer nimmt solche Kinder auf? Im Januar und noch mehr im April wird diese Schul frage für die Kinder aus kleineren Gemeinden akut werden. Durch gemeinschaftliche Sorge werden wir Juden immer enger verbunden, und der Gemeinschaftssinn wird geweckt. Ein Weg, den viele von uns erst erlernen müsse», aber ein Weg, der hoffentlich zu unser aller Bestem dient. F. Vallcntin. der Froutkämpfcreigenscliaft ist im Zweifelsfalle vom Beamten zu erbringen. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden jüdischer Beamter am 31. Dezember 1935 haben der Bund NS Deutscher Juristen, die Rcichsnotarkammer und die Rcichsrcchtsanwaltskammer sich mit der Kcichsf&chschaft der Rechtsanwalts- und Notarangcstclltcn der DAF zu gemeinsamen Bemühungen zusammengeschlossen zwecks Unterbringung derjenigen Angestellten, die durch die Amtscntlassung jüdischer Notare brotlos werden. Der Reichsjustizminister hat gleichfalls in einem Erlaß diese Angelegenheit geordnet. Unerlaubte Handlung Die unrichtige Behauptung, daß jemand jüdischer Abstammung sei In einer in der ..Juristischen Wochenschrift", Seite 3644, veröffentlichten Entscheidung des Kammcrgcriehts vom 24. Mai 1935 wird u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob die unrichtige Behauptung, daß jemand jüdischer Abstammung sei, eine unerlaubte Handlung darstelle. In einem Zeitungsartikel war nämlich eine entsprechende Behauptung über den Kläger aufgestellt, der daraufhin die Beklagte unter Fristsetzung und Klagcandrohung zur Erklärung aufgefordert hat, daß sie in Zukunft es unterlassen werde, in Artikeln den Eindruck zu erwecken, daß er von jüdischen Ahnen abstamme, wie überhaupt zu behaupten, daß er Jude sei. Dieser Aufforderung ist die Beklagte nicht nachgekommen. Daraufhin hat der Kläger gegen die Beklagteeine entspiechcndc Unter lassuugsklage eingereicht. In der Urteilsbegründung der Entscheidung des Kammergerichts, in der die Berufung der Beklagten gegen das Vorderurteil als unbegründet zurückgewiesen wird, heißt es: „In den fraglichen Artikeln wird behauptet, daß die Vorfahren der Familie des Klägers jüdischer Herkunft seien. Durch diese Behauptung werden sämtliche Mitglieder der Familie und somit auch der Kläger selbst betroffen. Ob die Behauptung allein, der Kläger' stamme von Juden ab, bereits eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823, 824 BGB. oder eine strafbare Handlung nach! § 186 StGB, darstellt, kann dahingestellt bleiben. Es handelt sich nämlich bei den fraglichen Veröffentlichungen nicht nur um eine unrichtige Feststellung der Zugehörigkeit der Familio des Klägers und des Klägers selbst zu einer fremden Rasse, ohno daß dabei ein Werturteil über diese Rasse abgegeben würde, sondern die Art und Weise der Hincinziehung des Namens des Klägers ist herabsetzend und kränkend und kann Nachteile für den Kläger zur Folge haben. Jeder unbefangene Leser der Veröffentlichung muß durch die Namensnennung den Klüger auch mit den weiteren in den Artikeln gewählten Bezeichnungen (große Geschäftemacher, Geldwechsler) in einen Zusammenhang bringen. Die Verbreitung der fraglichen Behauptung stellt jedenfalls eine unerlaubte Handlung im Sinuc des § 824 BGB. dar. Da dor Kläger den Beweis für die Unwahrheit der aufgestellten Behauptung geführt hat, ist der Unterlassungsanspruch' uns § 824 BGB. begründet."' * Das Wahlergebnis von Tel A-wiw Tel Awiw. Die abgeschlossene Zählung der bei der Neuwahl des Stadtrats von Tel Awiw abgegebenen Stimmen zeigt folgendes Endergebnis: An den Wahlen haben insgesamt 21677 Wahlberechtigte teilgenommen. Die Arbeiterpartei crhiolt 8709 Stimmen, die Zentristen 8651 Stimmen, auf die LiBte des bisherigen Bürgermeisters Mcir Dizongoff entfielen 2007, auf die -verbundenen Listen der fortschrittlichen Zionistcn und der Hitachdut Olc Germania (Liste Dr. Felix Rosenblüth) 1632 Stimmen. Von den zu vergebenden 15 Mandaten erhalten dio Arheitcrpartciler und die Zentristen je 6; dio sechs Mandate der Zentristen werden folgendermaßen verteilt: je, ein Mandat fällt an die Gruppen des ■Vizebürgermeisters R o k e a c h , Shatzows, dor Revisionisten und des M i» r n c h i, während die Gruppe der Hausbesitzer zwei Mandate erhält. Das 13. und 14. Mandat wurde der Liste Dizengoff bzw. Ilosenblüth zugesprochen. Das 15. Mandat ist dem LiBtcnführer der Scphardim, BeUveitis ti, zuerkannt worden. Es ist noch unbestimmt, ob Bcnvenisti sieh der Koalition der Arbeitergruppen oder dem Zentrum anschließen wird.