Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 51 (18.12.1935)
- Date
- 1935-12-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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'•V 'V "^t'-^W^t^ t? * i- 'TO*'f ••■iyyvr*'' > i' > ^ÖJpWä »"")r*/l!J^-^f4 .-. ..yjrvj!),; '? a< > Steuererklärungen gab er nur; ein . kleines Vermögen an. Eine Nachprüfung ergab, daß sein Einkommen uiid Vermögen das Vielfochc des versteuerten Betrages botrügt. Zur Verantwortung gezogen, gab 'der Steuerpflichtige zu seinerEntlastung an, er. habe sich nicht für steuerpflichtig gehalten, da er viele Jahre keinen Wohnsitz gehabt undsich immer nur kurze Zeit in Deutschland aufgehalten habe. Der Rcichsfinanzhof hat aber diesen Einwand nicht anerkannt und in den Gründen scinor Entscheidung, die auch fflr viele Ähnlich' gelagerte Falle von Bedeutung sind, folgendes zu dieser Frage ausgeführt. Wer zu seinem Vergnügen im Ausland herumreist, regelmäßig in Deutschland wohnt und dahin zurückkehrt, behalt nier seinen Wohnsitz,' da er nicht, ausgowanderty d. lt. im Ausland einen ständigen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt begründet. In solchen Fällen hat ein Steuerpflichtiger seinen dauernden Aufenthalt im Inland stets beibehalten. Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland besteht weiter, auch wenn die Abwesenheit langer. ab sechs Monate im Jahre dauert. Der gcwöhhlicha Aufenthalt besteht immer dann fort, wenn dor Rflckkchrwilic bestehen bleibt. Es genügt also zur Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts noch nicht die körperliche Abwesenheit, es muß noch der Mangel des nockkchrwillens dazu kommen oder die Unmöglichkeit der Rückkehr bestehen. Daher war es in vorliegendem Falle bedeutungslos, daß der Steuerpflichtige geglaubt hatte, in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig zu seih. Erwurde für unbeschrankt steuerpflichtig erklärt und wegen Steuerhinterziehung bestraft. (HFH. VI A 396/35.) « SPORT Jugend mit 5:0 Toren noch schönem Spiel siegreich bleiben konnte, mußten sich die Alten Herren der BSG 33 von einer mit Senioren kombinierten Hamburger Alte Herren-Elf mit 0:2 geschlagen geben. Sportliches Allerlei . , ' . Verbandskampf im Schwimmen abgelehnt Der Deutsche Makkabikrcis hat den Vorbandskampf im Schwimmen, zu dem er kürzlich durch den RjF-Sportbund herausgefordert worden war, abgelehnt. , RjF-Boxmeistcrschoftcn verlegt Die RjF-Mebtcrschaftcn im Boxen, die am 25. und 26. Dezember in Berlin stattfinden sollten, sind verlegt norden. Sic sollen nun nach Mitteilung des Sportdezcmatcs des RjF-Sportbundes bestimmt am 3. Februar im Berliner Spichcrnring ,jum Austrag kommen. Sr/hwiramlBnderkaropi Österreich gegen Ungarn Beim Schwimmländerkampf Österreich gegen Ungarn, der am Sonntag in Budapest zum Austrag kam, gewann für Österreich die Wiener Hakoahncrin Judith Deutsch sowohl die 100-m-Crawl als auch die 400-m-Crawl. In der siegreichen 4xl00-m-Crawl- Staffcl waren außer ihr nocti ihre Klubkameradinnen Ruth Langer und Fritzi Löwy beteiligt. " Ungarische Tischtennismeisterschaften Bei den ungarischen Tischtennismeisterschaften, die in Ab-' Berliner Umjchau Gleichstand vor dem 5. Januar Das hoch ausstehende Handball-Rundcnspicl der ersten Klasse zwischen Bor Kochba I und Triton I sah, wie vorausgesehen, die Bor Kochbancr hoch überlegen. Trotzdem die Blau-weißen im Sturm sehr unproduktiv spielten, gewannen sie zum Schluß doch mit 9:0 Toren. Die Rudercrmannschaft, die mit einigen Ersatzspielern antrat, trat nur wenig in Erscheinung und konnte kaum einmal das Bar Kochba-Tor gefährden. Ein interessantes Spiel lieferten sich Bar Kochba 1. Jugend und Maccabi I. Trotzdem die Jugend bei Halbzeit schon mit 4 rT führte, mußte sie nach der Pause doch kapitulieren und den physisch stärkeren „Boxern" den 5:4-Sicg überlassen. Ahnlich erging es der 1. Jugend der BSG 33, die gegen Bar Kochba III bei Halbzeit noch mit 3:2 vorn lag und zum Schluß mit 3:4 das Nachsehen hatte. Weitere Ergebnisse: Bar Kochba 1. Frauen — ISK 1. Frauen 6:0 (2:0), BSG 33 3. Frauen — Bor Kochba 5. Frauen 3:0 (2:0), BSG 33 1. Mädchen — Kanuclub 1. Frauen 3:0 (3:0),. Bar Kochba V — Hclvctia I 9:4 (6:3), Triton.II — BSG'33 VIII 4:3 (2:1), BSG 33 VI — Kanuclub I 11:0 (6:0). Hukoah schlägt ISK 6:1 (2,1) Die Hakoahmannschaft hatte in der ersten Spiclhälftc erheblichen Widerstand zu brechen, che sie sich gegen die eifrigen ISKcr, die leider mit einem verletzten -Tormann dos Spiel aufnahmen, so richtig durchzusetzen vermochten. Bis Halbzeit war das Spiel jederzeit offen und Ueß sogar Vorteile für die blaugelben ISKcr erkennen,' in der zweiten Halbzeit kam jedoch Hakoahdank ihrer großartigen Technik und Schnelligkeit immer mehr auf und brachte ein Resultat zustande, das in seiner Höhe nicht ganz dem Spielverlauf entspricht. i Im Hockey siegte Bar Kochba - In den Hockcy-Vcrbandsspiolcn des Sonntags konnten die Mannschaften des Bar Kochba einige schöne Siege landen. Ihre erste Herrcnmaiwschaf t schlug den Tennisclub Bar Kochba nach überlegener Spiclführung mit .5:1 (3:0) und die Frauen behielten'gegen BSG 33 mit 3:0 die Oberhand. In beiden Spielen war an den Siegen der Blau-Weißen nichts zu rütteln. Sie waren infolge besserer Technik völlig verdient. Waldläufe der Berliner Vereine Die beiden Berliner Vereine BSG 33 und Bor Kochba führten am Sonntag mit Start und Ziel auf dem GruncwaldstKirtplatE getrennt voneinander Waldläufe durch. Bei der BSG 33 scheint 3er Nachwuchs immer mehr oh die Spitze zu drängen. Wienskowitz hat. ab Vorbild Wundor gewirkt; denn gleich drei oder vier Langstreckler des Nachwuchses, talentiert ■ und ohrgeizig, stehen dem Verein zur Verfügung und werden ihm auch im nächsten Jahr die überlegene Stellung auf den Mittel- und Langstrecken sichern. Der Waldlauf, der ab Mannschaftslauf ausgetragen wurde, brachte eine Fülle schöner Kämpfe. Am gleichwertigsten lief die Mannschaft Wicnskowitz, Rendsburg und Plcß und sicherte dadurch den ersten Platz vor Bergmann I, Fuchs, Günter Cohn, Bergmann in, Fröhlich, Grün. Beim Bar Kochba gewannen Walter , Cohn, Petzall und Goldstein vor Werthen, Sorkin und Buchdahl. r_ - . . .-■......-- ---- Erster Tischtennb-Klubkampf .In einem Tischtennis-Klubkampf standen sich in der vorigen Woche die erst kürzlich gegründete Mannschaft der BSG 33 und die erste Vertretung des Bar Kochba gegenüber. Nach spannenden Kämpfen, die die BSGcr überraschend spielstark zeigten, gewannen die- Bär Kochbancr nur knapp und glücklich. mit 8:7 Punkten, doch hätte das Ergebnis ebensogut umgekehrt lauten können. Am Sonntag: BSG 33 II — Bar Kochba II Ein interessantes! Spiel werden Bich am kommenden Sonntag ura ll.15 Uhjr "die" ^weiten Mannschaften beider Vereine auf dem Giuucwüldsjiortplatz/.iücfcrn.;V . , /;;v: - > \ Wesenheit von Borna, Bcllok und Szabados in Budapest durchgeführt wurden, gab es im Herrendoppel einen-Sieg des „alten" Mcchlowits, der mit Kelcn gepaart war. Die Schachmeisterschaft von Deutschland Das Turnier um die jüdische Mcbterschaft von Deutschland wird, wie bereits kurz berichtet, in Leipzig, in der Zeit vom 25. bis 29. Dezember, durchgeführt werden. Folgende qualifizierten Spieler worden den Kampf aufnehmen: Fäjorowitz (Leipzig), Feuer (Hamburg), Honr (Frankfurt), Horowitz (Erfurt), : J. R. Höflcin (Bamberg), Kaphon (Berlin), Katz (Leipzig), Kesberg (Berlin); Lichtenstein (Berlin), Lipschütz (Berlin), Moritz (Stettin), Mundsztuk (Leipzig), Präger (Frankfurt), Rotenstein (Berlin), Schainowsky (Hamburg), Dr. Stern (Würzburg), Winitzki (Berlin). Ferner steht dio Teilnahme von List (Berlin) und Hcincmami" (Kassel) in Aussicht. Das Turnier bt ausgezeichnet besetzt und verspricht nach seiner Besetzung ein Ercignb von höchster sachlicher Bedeutung zu werden. Der Ansturmdes Nachwuchses gegen das ausgereifte Können der routinierten Meister wird dem Turnier eine besondere Note geben. Ab Favorit dürfte wohl Fäjorowitz (Leipzig) in den Kampf gehen,_doch ist ihm der Sieg keineswegs. sicher. Sehr zu beachten sind auch Rotenstein (Berlin) und Haar (Frankfurt). Das Turnier wird .vom Leipziger Bar Kochba aufgezogen. ' Das Wintertumier der Juge.nd-Schach-Abteilung der Berliner Sport-Gemeinschaft 1933 beginnt am 20. Januar 1936. Es wiräf in' '3 Gruppen. gespielt. Die Spiclnbcndo der. Abteilung Bind jeden Montag von 18 bb 20 Uhr im Restaurant Hermann, Jägcrstraße 18. ©EJKSK C Kl ®C 0 WD ßSTSGGBPr Sport im Reich -,;-■/:)- . -Boxkämpfe in Köln Der ITV 02-Köln veranstaltete in der letzten Woche einen ' gut besetzten Boxkampfabend, an dem, wenn -auch ohiic Erfolg, .einige Vertreter des IBC-Berlin beteiligt waren-. Unter Leitung von Koßmann (Köln) siegten Ze 11 (RjF-Dortmund) knapp über Reif I :(Maccabi-Kölnl den Zweiten aus der diesjährigen' Makkabimebtcrschafr, und Kuliaupt (ITV 02) nach begebterodera Kampfverlauf gegen Klinger (RjF-Dortmund). Von den Berlinern, die infolge mangelnder Kampfmöglichkeiten stark an Form nachgelassen haben, gefielen allein Gelles, der gegen den RjF-Mebter Langmann (Schild-Frankfurt a. M.) und Salomoh II, der ungerechterw'ebe gegen Grün borg (ITV 02) verlor. Pech hatten Nathanicl (Berlin) und Klcstadt (ITV 02), die infolge einer Augcnverletzung schon in der ersten Runde aus dem Ring genommen werden mußten. Der Debütant Munter (Berlin) war schon nach 40 Sekuuden auf einen genauen Rechten - seines Gegners hin k. o. Sonst hatte die Veranstaltung einen großen Erfolg; denn die erbittert ausgetragenen Kämpfe rissen - die zahlreichen Zuschauer zu immer neuen Beifallsstürmen hin. BSG 33-Berlin in Hamburg . In Hamburg weilten eine Jugend- und eine Alte Herrenmannschaft der BSG 3 3 - B e r 1 i n. Während dio Berliner Die neuen Wirtfchqftsgefetze Uber das große Gesetzgebungswerk der Bcicksregicrung auf dem, Gebiete der Wirtschaft sei hier nur ein kurzer Uberblick gegeben. Das Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft soll den öffentlichen Einfluß auf die Energiewirtschaft stärken. Das Gesetz über dio Veräußerung von Nießbrauchrechten sieht eino Ubcrtragbarkeit dieser Rechte auch auf juristische - Personen vor. Das Gesetz über den Kapitalverkchr sieht eine abermalige Verlängerung für die auf Grund der seinerzeitigen zwangsweisen Herabsetzung dor Zinsen festgeschriebenen Kredite vor. Das Gesetz über dio Spar- und GirokaBBon verlängert die Ermächtigung zur Neuorganisation, die am 31. Dezember ablief, um ein weiteres Jahr. Du*ch das Maß - und Gewichts-Gesetz findet eine Zusammenfassung oincr ganzen Reihe von Gesetzen auf dem Gebiete des Eichwesens statt. Das Gesetz über die Änderung des Rcichsgcsctzcs über das Kreditwesen bringt eine Anzahl von Ergänzungen für die Bestellung und Abberufung von Ijquidatorcn und die Erledigung von Beschwerden durch das Aufsichtsamt. Eine Besserstellung der Kriegsbeschädigten bringt -das Gesetz zur RoichsVersorgung, das allen um 60 und 50 v. H. in ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigten Kriegsbeschädigten ohne Unterschied des Alters die Frontzulage zuspricht. Die Reichsärzteordnung bestimmt die Reichsärztekammer ab die Vertretung dor deutschen Ärzteschaft. Das Gesetz.. enthält ferner Bestimmungen über dio Bcrufspflichtcn der Ärzte, über die Zuständigkeit der Bcrufsgcrichtc und die Staatsaufsicht. Die Wandergewerbefcheine Zu der fflr die jüdischen Gewerbetreibenden bedeutsamen Frage der Ausgabe von.Wandergewcrbcschcincn für das Jahr 1936 äußerte sich der Leiter der Wirtschaftsgruppc Ambulantes Gewerbe in einer kürzlich veröffentlichten Rede. .Danach ist ein Erlaß an alle Regierungspräsidenten ergangen, wonach die Aushändigung eines Wandcrgcwcrbescheincs abhängig gemacht wird von der Zustimmung des Bczirksamtswarts der Wirtschaftsgruppe. Dabei soll ab unzuverlässig liingcstellt werden, wer seiner Verpflichtung gegenüber der Wirtschaftsgruppc Ambulantes Gewerbe nicht nachgekommen bt. Irgendwelche Stellungnahmen zur Frage der Ausstellung der Gewerbescheine an jüdische Händler sind auf der Tagung des ambulanten Gewerbes nicht gemacht worden. Die jüdischen Händler sind, soweit sich dies übersehen läßt, ihrer Anmcldeverpflichtung. gegenüber der Wirtscliaftsgruppc nachgekommen und haben auch ihre sonstigen Verpflichtungen dieser gegenüber erfüllt, so daß zu hoffen bt, daß sie die Möglichkeit, ihr Gewerbe auszuüben, auch weiter behalten werden. Wie dio Fachgruppe Coburg in „Das deutsche Wandergewerbe" bekannt gibt, sind für den Weihnachtsmarkt in Lichtenfels die jüdischen Händler angewiesen worden, ihre Geschäfte durch sichtbare Schilder zu kennzeichnen. Die jüdischen Händler haben auch eine besondere Reihe von der Marktpolizei zugewiesen erhalten. Ähnliche Anordnungen sind auch aus anderen Städten bekannt geworden. ~ Neue Ubertcachungsanördnungen Im „Reichsanzeiger" sind mehrere Ubcrwachungsanordnungcu veröffentlicht worden, auf deren Inhalt jedoch nur kurz lungewiesen werden' kann. Die Ubcrwachungsstelle für Baumwollgarne und -Gerrcbe setzt die Verarbeitungsmengen in der Spinnstoff- Wirtschaft fest. Ferner geben die Überwachungsstollen für Bastfasern sowie die Ubcrwachungsstelle für Tierhaare und Wolle Anordnungen bekannt, die sich mit der Festsetzung der Verarbeitungsmengen befassen. Schließlich sei noch eine Bekanntmachung der Uberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest erwähnt, die eine Ubersicht über die in Kraft befindlichen Anordnungen gibt. Einzelheiten sind bei .den Uberwachuhgsstellcn zu erfragen. . Das Hypothekenmoratorium Am 31. Dezember läuft die Frist ab, bb zu der 1931 zinsgesenkte Hypothekenforderungen nicht gekündigt werden können und am 1. Juli 1936 bt der RückZahlungstermin für die gestundeten Hypotheken. Wie die' „Frankfurter Zeitung" hierzu erfährt, bt damit zu rechnen, daß das Hypotluckenmoratorium abermals verlängert Werden wird, weil der Kapitalmarkt für andere Zwecke freigehalten werden muß. Somit ist zu erwarten, daß wieder, wio in den beiden Vorjahren, Verlängerungen ausgesprochen werden. Und zwar bt daran gedacht, gleich beide Termine, den vom 31. Dezember und den vom 1. Juli nächsteh Jahres, durch eine einheitliche Verordnung zu regeln. Im Zuge der neuen Wirtschoftsgesctze bt diese Verlängerung ausgesprochen worden, und zwar auf drei Jahre. Das neue Spinnfloffgefetz Die Rcichs.regierung hat ein Spinnstoffgcsctz erlassen, dos für dio gesamt« Textilwirtschaft von Bedeutung bt. Eb ersetzt und erweitert dio Bestimmungen der Faserstoffverordnung vom vergangenen Jahr. Aus dem Inhalt des Gesetzes sei besonders hervorgbhoben, daß für dio Herstellung, die Bq- und Verarbeitung von espinsten und den Handel mit solchen vom 1. Januar 1936 ab Lagerbücher geführt werden müssen. Die bisher geltenden Arbeitszeitbeschränkungen fallen ebenfalls mit Wirkung vom 1. Januar nb weg und werden durch eine Regelung der Verarbeitungsmenge ersetzt. Die Entlassung von Arbeitern wird erschwert. Das Verbot, stillgelegte Maschinen wieder in Betrieb zu nehmen, ist fast ganz aufgehoben worden. Durch die Neuregelung bt es in Zukunft dem einzelnen Betriebsführcr überlassen, welchen Weg er gehen will, um mit dem ihm zugeteilten Kontingent seinen Betrieb möglichst voll zu beschäftigen, d. h. aus jedem Kilogramm eine möglichst große Anzahl von Arbeitsstunden herauszuholen. Insbesondere soll auf stärkere Verwendung der nichteinkaufskontingentierten Rohstoffe gesehen werden. Hierzu zählen in erster linio Zellwolle, Kunstseide, Reißwolle, Reißbaumwolle usw. Kaufhaus und Warenhaus Die Unterscheidung von Waren- und Kaufhaus bt in der Praxis auf erhebliche Schwierigkeiten gestoßen. Insbesondere bei der Besteuerung mit besonderen Warchhaussteuern war die Definition des Warenhauses besonders dem Kaufhaus gegenüber nicht ohne weiteres möglich. Deshalb verdient eine grundsätzliche Entscheidung des Reichsfinanzhofes zu dieser Frage Beachtung. Es heißt darin, daß ein Warenhaus schon dann ab gegeben -angenommen werden muß, wenn ein Unternehmen im Gegensatz zum reinen Fachgeschäft sich ,nicht: auL.die Führung einer bestimmten Warcngruppo beschränkt, sondern darüber hinaus Waren aus zwei verschiedenen Warengruppen führt, die sonst üblicher Weise von mehreren Fachgeschäften feilgehalten werden. Allerdings bt dabei Voraussetzung, daß es sich um ein Unternehmen von solcher wirtschaftlicher Bedeutung handelt, daß es auch tatsächlich dem Einzelhandel einen fühlbaren Wettbewerb machen kann. Man wird deshalb noch nicht in jedem sog. GcmbchtwarengeBchäft ein Warenhaus erblicken können. Es muß sich um einen Großbetrieb handeln. Man würde jedoch der Warenhousstcucr nicht gerecht werden, wenn mon Unternehmen, die sich auf den Verkauf von Waren aus mehreren Warengattungen beschränken, ab sog. Kaufhäuser von der Steuer freilassen würde. Wollte muh den Unterschied zwischen Waren- und Kaufhaus lediglich darin sehen, ob ein Unternehmen allo Waren führt' oder nicht, würde der durch die Warcnhausstcucr bezweckte Schutz des Einzelhandels unvollkommen sein. Auch der Rcichsfinanzhof erblickt in dem Vorhandensein eines Erfrischungsraumes kein wesentliches Merkmal der Unterscheidung von Waren- und Kaufhaus. (IV A 14/35.) Lieferung freibleibend Zwei neue Rcichsgcricht6entscheidungcn beschäftigen sich mit der Vertragsklausel „Lieferung freibleibend". Wirtschaftlich bedeutsam daraus bt, daß diese Klausel den Zeitpunkt der Lieferung , keineswegs in die Willkür des Lieferanten stellt. Dieser muß vielmehr nachweisen, daß' nachträglich eingetretene Ereignisse die rechtzeitige Erfüllung verhindert und unmöglich gemacht haben. Dementsprechend befreit die vertragliche * Bestimmung „Lieferung freibleibend" in solchen Füllen uueh nicht von der Lieferpflicht; in denen festgestellt wird, daß der Lieferant sich übernommen hat und aus diesem Grunde von seinem eigenen Lieferwerk, keine Ware erhält. Falsche Dispositionen gehen also zu Lasten des Vcrkäufere. Die jüdifchen Privatbanken „Die Deutsche Volkswirtschaft — Nationalsozialistischer Wirtschaftsdienst" behandelt in einem. Aufsatz die Entwicklung des Privatbankierberufs und schreibt, daß die Tatsache der sich mehrenden Liquidationen von Privat-Bonkgcschäften unabhängig von dem zu lösenden Rasscnproblem die wirtschaftliche .Frage nach der. Zukunft eines nicht unwichtigen Tcib der Kreditorganisation, nämlich der Privatbankiers, aüfwerfc.' Es wäre volkswirtschaftlich bedauerlich, wenn mit der Ausschaltung des nicht geringen jüdischen Einflusses im Privatbankiergewerbe die Institution des guten soliden Privatbankiers ab solche zu völliger Bedeutungslosigkeit verurteilt würde. - Eigentümsvorbehalt im Beliätigungsfchreiben Zu der Frage des Eigentumsvorbcholts liegt eine wirtschaftlieh bedeutsame Entscheidung des RcichBgerichts vor, dio folgende Grundsätze enthält. Die Vorschrift derschriftlichen Genehmigung zu Abweichungen von den Lieferungsbedingungen im Vertragsangebot wird erst mit der Annahmo des VertrogsangebotB rechtswirksam. Wenn dagegen ein Gegenvorschlag des Vertrags- gegners stillschweigend angenommen wird, so geht die Vorschrift der stillschweigenden Genehmigung von Abweichungen der Bedingungen nicht auf den Gegenvorschlag über. Vielmehr können die vom Vertragsgcgner bedungenen Abweichungen stillschweigend ohne die beschränkenden Bedingungen genehmigt werden. Diese Grundsätze waren in einem Fall aufgestellt worden, wo der eine Teil sich mit den Lieferungsbedingungen einverstanden erklärt, hatte, aber mit dem •Hinzufügen: „mit der Maßgabe, daß die Anlagen bb zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum bleiben", Haunljcbrlltlelter: Dr. EugonTannonbaum, Berlin WI)me«don\ Leiter der Anzeigen-Abteilung und verantwortlich fOr den Inhalt der Anzeigen: Werner Heine, Berlln.Charlottenbg. — DA III, Qu. 4S76.' Preisliste Nr. * Verleg: Verlagsgeno«en«chaIt In Deutachland analsalger Juden zu Berlin eQmbH, Berlin - Charlottenburg 2, BlelbtreujtraUe 3. Druck: Sonnendruckerei <3mbH. 1 (Felix Woll)i Berlln-CharloUenhurg 4.