Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 51 (18.12.1935)
- Date
- 1935-12-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Nene Leitung der jüdifchen Kulturbünde ■•: ':■ Das „Deutscho Nachrichtenbüro1' teilt mit: „Im Einvernehmen mit dem Geheimen Staatspolizeiamt hat Rcicliekillrurwallcr Hinkel, der mi( der: Überwachung der kulturell tätigen Juden im deutschen Reichsgebiet Beauftragte, den Direktor - Georg K o r e 8 k i, Mitglied des Vorstandes der jadischen Gemeinde Berlin,, zum verantwortlichen Leiter des Rcichnverbandcs jüdischer Kulturbaride bestimmt. Dem Inten-: danten Dr. Kurt Singer, der im Vorstand des Reichsverbandes verbleibt, wurden Leitung und Durchführung der künstlerischen Veranstaltungen im Rahmen dieser jüdischen Organisation übertragen. Den Nichtoricrn christlicher Konfession wurde der Zusammenschluß in einer eigenen Vereinigung genehmigt. Zum Leiter dieser Vereinigung wurde Dr, Heinrich Spiero bestimmt." Die Reichsärzteordnung '• Die" heuo Reichsärzteordh'unjj,' die üntcr äem 13. Dezember erlassen und am 1. April 1936 in Kraft tritt, schreibt vor, daß zur Ausübung des ürztlichen Berufs im Deutschen Reich nur befugt ist, wer von der zuständigen deutschen Behörde als Arzt bestallt ist. Die Bestallung berechtigt zur Ausübung der Heilkunde unter der Bezeichnung als Arzt. Sio gilt für das ganze Reichsgebiet; Die Bestallung ist zu versagen, wenn u. a. der Bewerber wegen seiner oder seines Ehegatten Abstammung nicht Beamter werden könnte und zur Zeit dor Bewerbung der Anteil der nicht deutachblütigen Ärzte an der Gesamtzahl der Ärzte im Deutschen Reich den Anteil der Nichtdcutschblütigcn an der Bevölkerung des Deutschen Reichs übersteigt. Der Reichsministcr des Innern kann in Hürtefällen im Einvernehmen mit der Rcichsärztekommer Ausnahmen zulassen. Verliert der Arzt die Staatsangehörigkeit durch Aberkennung oder durch Widerruf dor Einbürgerung, bo erlischt zugleich die Bestallung. Ein auf Grund der bisherigen Gesetze erteilte Approbation als Arzt gilt als Bestallung im Sinuc der Rcichsürztcordnung. Mehr Frauen als Männer Bei der jüdischen Bevölkerung Deutschlands Im neuen Heft. der „Jüdischen Fnnülicnforschung", den Mitteilungen der Gesellschaft für jüdische Familicnforschung, schreibt Albert J. Phie big von der Statistischen Abteilung der RcichBVcrtrctung, über den Frauenüberschuß bei der jüdischen Bevölkerung Deutschlands. Nach seinen Mitteilungen gab es im Johro 1925 unter der jüdischen Bevölkerung des deutschen Reiches 274 450 Männer und 289 929 Frauen; im Jahre 1933 waren 238 747 Manner und 260 935 Frauen vorhanden. Auf 100 Münncr kamen im Jahre 1925 105,64 Frauen, im Johrc 1933 109,29 Frauen., Die Gründe für das Anwachsen des jüdischen Frauenüberschusses sind vielfältig. Die Tatsache, daß Männer mehr als Frauen bei der jüdischen Bevölkerung im Erwerb stehen, erhöht die Sterblichkeit der Münncr. Die wichtigste Ursache der Veränderung ist aber darin zu finden, daß die männliche Jugend in besonders starkem Maße auswandert. Itlinifterprüfldcnt Dr. Hodza über die Stellung der Jaden in der Tfchechof lowakei Prag. Der tschechoslowakische Ministerpräsident Dr. Hodza empfing eine jüdische Abordnung, der er eine längere Erklärung gabj in der er u. a. ausführte, daß er auf dem Standpunkt der Gleichberechtigung aller Bürger vor dem Gesetz und der strengen Einhaltung-der Mindcrhcitcnrcchtc stehe. Er werde darauf achten, daß die kulturellen Forderungen der jüdischen Minorität, soweit sie noch nicht erfüllt sind, erfüllt werden. Die Friedensverträge und der Völkerbundspakt garantieren die Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte in Palästina. Die Tschechoslowakei, die diese Vertrüge und den Völkorbundspakt mituntcrzcichnct Nachruf auf Georg Bondi Der Verleger Stefan Georges Die breitere Öffentlichkeit kannte den Namen des kürzlich Verstorbenen kaum. Niemals war er hervorgetreten. Er verbarg sich hinter seinem Werk, das ollein von ihm Zeugnis ablegte. if*?Ft!.J}9Sd!8Jiuflcreg Leben verlief in gleichmäßiger Stille. Er wurdo im Jahre 1865 in Dresden geboren und entstammte einer wohlhabenden jüdischen Familie. Er studierte Germanistik und promovierte in Leipzig. Dann begab er sich nach Berlin, wo er lni Jahre 1895 seinen Verlag begründete. Verheiratet wor er mit einer Tochter Hedwig Dohms. Als. Verleger entwickelte er sich zu stärkster Eigenort und Prägnanz. Dadurch, daß er das Werk Stefan Georges und seines Kreises verlegte, bekam der Verlag Bondi ein unverwechsek, bares, festumrissenes Gesicht, einen ausgeprägten Stil, der jede seiner Veröffentlichungen bis zum kleinsten Prospekt oder Inserat beherrscht. Ein erlesener, kultivierter Geschmack machte sich geltend, der nur durch äußerete Schlichtheit und zwcckbcwußtc Einfachheit wirken wollte: , Ein Mann mit einem so sicheren und unbeirrbaren Stilwillcn war der rechte', um der Verleger Stefan Georges zu werden. ■Georg-'Bondi berichtet ■ selbst in ■ seinen Erinnerungen an den Dichlor,' wio gleich die erste Begegnung. mit seinem Werk für ihn schicksalhaft war und den Wunsch in ihm weckte, es zu verlegen. Das war im Jahre 1897. Und mit diesem Jahr beginnt die lebenslange ungetrübte Freundschaft zwischen diesen beiden Männern. Mit diesem Jahr beginnt die große Produktion des Verlages. Zu dem gesamten Werk Georges, das erst in Einzelausgaben herauskam und dann in der großen würdigen Gesamtausgabo in 18 Bänden, gesellten sich u, a. die bedeutenden Darstellungen des Georgeschen Werkes, wie die von Friedrich Wolters, Friedrich Gundolf, Melchior Lcchtcr und Ernst Morwitz, die gesammelten Dichtungen Karl Wolfskehls. Hinzu kamen wissenschaftliche Werke aus dem Kreise der „Blätter für die Kunst". Es sei nur erinnert an den Nietzsche von Ernst Bertram, an die Monographie Kaiser Friedrichs II. von Emst Kantorowicz, an Friedrich Gundolfs Goethe und Shakespeare und an seine monumentale zchnbändige Shakespeare-Übersetzung. Damit ist nur ein Uberblick über die wichtigsten Publikationen des Verlages gegeben, aber man ersieht, 'welche Summe von Arbeit und Opferbereitschaft zu diesem Aufbau nötig war. Denn von heute noch rückwärts gesehen, zeigt sich allerdings, daß Georg Bondi einen glücklichen Griff tat, als er George und seinen Kreis in seinen Verlag aufnahm. Versetzt man sich aber in das Jahr 1897, in die Zeit der Hochflut des NaturalfsVnus, bekommt man erst einen Begriff von der Uneigcnnützigkcit, dem Wagemut und dem reinen Enthusiasmus, die Bondi zu seinem gewaltigen Unternehmen brauchte. Ein völlig unbekannter Dichter, habe, setze sich zugunsten der Lösung dieser Frage ein. Die jüdischen Schichten, die an ihrer Tradition festhalten, schloß Ministerpräsident Dr. Hodza, werden in dieser Hinsicht nach wie vor vollo Freiheit genießen, wofür unsere Vorfassung eine genügende Garantie bietet. In jüdischen Kreisen wird angenommen, daß der Ministerpräsident mit dicBcn letzten Worten offenbar die in Verbindung mit der Ticrschutzvbrlagc für das rituelle Schächten gehegten Befürchtungen zerstreuen wollte.. Zn den Nürnberger Gefetzen Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Hcichs- und preußische Minister des Innern folgendes angeordnet: Gesuche um Befreiung von den Vorschriften des Reichsb ü r pc rgcsc t zcs und des B1 u tschu t z gese t zc s durch den Führer und Reichskanzler sind bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zu stellen. Antrüge von Nichtreichsbürgcrn nuf Bclossung in einem öffentlichen Amt sind auf dem Dienstwege dem zuständigen Reichsministcr einzureichen. Es ist aber in det Anordnung ausdrücklich bestimmt, daß die Bewilligung von einer solchen Befreiung nur in ganz besonderen Ausnahmefällen befürwortet und genehmigt werden soll, in denen schwerwiegende Gründe vom Gesichtspunkt der Allgemeinheit eine Allwcichung Von den Nürnberger Gesetzen nötig machen. Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, so ist dos Gesuch unter Hinweis hierauf ohne weitere Vorbereitung dem Reichs- und preußischen Minister des Innern vorzulegen. In den Fällen, die nicht von vornherein zur Ablehnung reif erscheinen, stellt die höhere Verwaltungsbehörde die erforderlichen Ermittlungen an. Sic trifft Feststellungen über die persönlichen, insbesondere die rassischen, seelischen und charaktcrlichcn Eigcnschoftcn des Gcsuchstcllcrs, seine Teilnahme am Weltkrieg und seine politische Zuverlässigkeit. Sic veranstaltet weitere Erhebungen über seine Familiengeschichte und über die Richtigkeit der zur Begründung seines Gesuchs geltend gemachten Gründe. * Der Präsident der Reich sanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat den Landcsarbcitsümtern und Arbeitsämtern die Nürnberger Gesetze mit einem Erlaß zur Kenntnis gebracht, in dem er darauf hinweist, daß diese Gesetze nujt den inzwisclh.cn ergangenen AusführungsvorseShriften für die Durchführung der Arbeitsvermittlung von weittragender Bedeutung namentlich für die Vermittlung von Frauen und Mädchen in der Hauswirtschaft seien. Die gesamte Arbeitsvermittlung habe sich künftig nach diesen Gesetzen und Verordnungen, die das Verhältnis der Juden zum deutschen Volk regelten, zu richten. Er mache daher die Beachtung dieser Gesetze und Anordnungen und der darin zum Ausdruck kommenden allgemeinen weltanschaulichen Grundsätze den Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern bei der Arbeitsvermittlung zur besonderen Pflicht. * Magdeburg. Aus Anlaß der Verhaftung von jüdischen Angestellten des Kaufhauses Barosch unter der Beschuldigung, sittlicher Verfehlungen und der Schließung dieses Kaufhauses sprach, wie die „Magdeburger Zeitung" mitteilt, Kreis- und Abschnittsleitcr Krause in Magdeburg über das Thema „Die Nürnberger Gesetze und die Magdeburger Verhaftungen". „Die Judenfrage" — so sagte er — „löse man nicht dadurch, daß man einen Haß ouf die Juden habe, sondern daß man im echt nationalsozialistisclien Geiste sage: ,Wir lieben unser Volk mehr als uns selbst, und dazu müssen wir alles verfolgen, was unser Volk vernichte« will''. Kein Volk der Erde werde uns daran hindern können, daß wir alles daran setzen, unser Volk vor den jüdischen Schädlingen zu schützen. Der nationalsozialistische Kampf habe schon den Erfolg gezeitigt, daß weite Kreise heute schon anders denken als vor einem Jahre, und daß die Erkenntnis von der Schädlichkeit des Juden allgemein geworden sei." Der Rcdcr beschäftigte sich sodann mit dem Fall Borosch und erklärte zum Schluß, daß gar nicht daran gedacht werde, allo Juden in Bausch und Bogen aus Deutschland zu vertreiben. Deutschland sei ein großes Haus, in dem viclo wohnten. Er warnte vor eigenmächtigem Vorgehen. Wichtig sei, daß der Aufklärungsarbeit sich auch die Erzieher in den Schulen unterzögen und die Jugend zur richtigen Erkenntnis dieser wichtigen Rassenfragcn führten. Wenn das geschehen, dann werde die nächste Generation schon nicht mehr in öffentlichen Versammlungen sich mit der Judenfrage zu beschäftigen haben. der nur Lyrik schreibt, dessen Gedichte, da 6ie dem Zeitgeschmack völlig entgegen waren, unverständlich, in jedem Falle befremdend wirkten, ist kein gutes Vcrlagsobjekt. Um so höher ist es Bondi anzurechnen, daß er schon damals das Bedeutsame, dos Zukunftreiche dieser Kunst zu erkennen vermochte, daß er an seinen Dichter glaubte, als ihm noch wenige anhingen und sein Wesentliches der Menge der Zeitgenossen verborgen war. Wenn Georg Bondi jetzt, in seinem siebzigsten Jahre, seinem großen Freunde in die Ewigkeit gefolgt ist, so dürfen wir ihm nachrufen, daß seine Lcbcnsleisuung, seine Werktreue des Dichters würdig war, dem er sie gewidmet hat. Erich Lichtenstein. Im Jüdifchen Mufeum Chanukka-Ausstellung und „Der heilige Berg" Das Jüdische Museum, das sich eines ständig wachsenden Besuches erfreut, hat durch seine Chanukka-Ausstellung religiöser Kunst in Verbindung mit einer Schau Brcsluucr Künstler, die am Sonntag eröffnet wurde, einen neuen Anreiz geschaffen. Aua Beständen des Museums sowie aus Privatbesitz haben Professor Dr. Franz Landsberger und Dr. Habel Wisclmitzer-Bcrnstcin erlesene Stücke kultischcn' Choroktcrs zusammengestellt. Zwischen Bcssomimbüchscn, altem rituellen Waschgefäß, einer handgcmaltcn Omertabellc, Clianukkalcuchtern, Kidduschbcchcrn fällt besonders eine aus dem vorigen Jahrhundert stammende Barchesdcckc in Perlstickcrei, eine Leihgabe von Rubel Wischnitzcr-Bemstcin, ouf. Auch eine silberne Mcnoro mit reichem Figurcnsclimuck und einer geöffneten Miniatur-Bundcslade, in der winzige ToraroIIcn stehen, verdient Erwähnung. Eines weitgehenden Interesses können auch die primitiv bebilderten Simchas Tora-Fülinchen, Holzschnitte aus der Wilnacr Gegend, sicher sein. Der Glanz dieser Ausstellung geht jedoch von den altjemenitischen Schmuckstücken aus, die Dr. Paul Nathan vor dem Kriege von einer Palästinareisc nach- Berlin gebracht hat. Da sieht man schwere silberne Armreifen, mit Steinen geschmückt, völlig zeitlos im Stil, viclreihigc Halsketten in einer Ausführung, die volksmfißigc Gebundenheit und künstlerische Phantasie verraten, reich' verzierte jemenitische Hauben aus golddurchwirktcr schwarzer Seide, alles Arbeiten, die eine alte Kultur verraten. Den Freunden neuer Kunst bietet Isidor Aschheim eine bunte Auswohl seiner Werke: Ölgemälde, Aquarelle und Zeichnungen. Schwermütig-dunkle Landschaften aus Palästina, etwa ein Araberdorf, wie ein malerisch cingefougener Märchoutraum, dunkle Fischerboote, die düstere Altstadt Jerusalems, von unmittelbarer Wirkung der Blick von Skopusberg." Etwas sonniger und gelöster in Farbe und Form die Bilder, die Landschaften aus Italien oder Die Koftenfrage in ArmenprozeJfen Wenn der jüdische Anwalt ausscheidet Die Frage, in welcher Welse die Kosten für Anwälte in einem Armenprozeß festzusetzen sind,, wenn ein nichtarischcr Anwalt als solcher ausscheidet und ein anderer Anwalt an seine Stelle tritt, ist bereits mehrfach Gegenstand höchstrichtcrlichcr Entscheidungen gewesen. Zu diesem Fragenkomplex werden in der „Juristischen Wochenschrift" nunmehr zwei Entscheidungen, des Kammergerichts und des Obcrlandcsgcrichta Zweibrücken, 'mitgeteilt. Im Tatbestand der Entscheidung des Kammergerichts ist der Anwaltswcchsel darauf zurückzuführen, daß der jüdische Anwalt nach Palästina ausgewandert war, während der an seiner Stelle ncubcstcllte Armcnanwalt dio bereits dem jüdischen Anwalt aus der Staatskasse erstatteten Gebühren für sich festgesetzt haben will. Dieser Festsetzungsantrag war zurückgewiesen worden. In seiner Beschwerde an das Kammergericht führt der Anwalt aus, daß das Ausscheiden des jüdischen Anwalts seinen Grund nicht allein in der polirischen Umwälzung gehabt habe, sondern freiwillig geschehen sei, weil er als überzeugter Zionist schon von jeher dio Absicht gehabt habe, nach Palästinn auszuwandern. Diese Absicht habe er im Hcrbrt 1934 verwirklicht, ohne daß irgendwelcher gesetzlicher Zwang für sein Ausscheiden als Anwalt bestanden habe. Nur auf die Fälle solchen gesetzlichen Zwanges beziehen sich ober die in früheren Entscheidungen aufgestellten Grundsätze zur Frage des Anwultswcchsels infolge Ausscheidens nichtarischcr Anwälte. Das Kommergericht hat der Beschwerde stattgegeben. Der Sinn der Rechtssprechung des Kammergerichts zu dieser Frage sei der, daß überall da, wo erkennbar die auf weltanschaulicher Grundlose entstandene Veränderung der politischen Lage der entscheidende Beweggrund für das Ausscheiden des nichtarischen bisherigen Prozeßbevollmächtigten gewesen ist, diese als durch die politische Umwälzung bedingt anzusehen sei, wenn auch im Einzelfalle ein unmittelbarer gesetzlicher Zwnng nicht bestand. Vorliegend ist dieser Tatbestand nicht erfüllt. Irgendwelche Gründe politischer Art für den jüdischen Anwalt, die ihn an der weiteren Ausübung seiner Anwaltspraxis gehindert oder unmittelbar veranlaßt hätten, sie aufzugeben und auszuwandern, seien nicht bekannt geworden. Es liege ein Fall freiwilligen Ausscheidens des Armenanwalts, jedenfalls nicht maßgeblich bedingt durch die politische Umwälzung, vor. Für derartige Fälle ist in einer grundsätzlichen Entscheidung des Senats ausgesprochen worden, duß der ausscheidende Armcnanwalt seines Ersatzanspruches an die Rcichskassc insoweit verlustig gehe, als dieselben Gebühren auch für den Nachfolger erwachsen. Der Gcbührennnspruch des Nachfolgers selbst dagegen wird durch diesen Sachverhalt nicht berührt. Die Austragung der Frage, daß der ausgeschiedene Armcnanwalt seine Gebühren zu Unrecht erhalten hat, habe allein zwischen der Rcichskassc und dem ausgeschiedenen Armcnanwalt zu erfolgen. In der Entscheidung des Obcrlandcsgcrichts Zweibrücken wird der Standpunkt vertreten, daß für den Fall, daß der nichtarischc Anwalt seine Löschung in der LiBte der Rechtsanwälte beantragt habe, die Aufgabe der Rcchtsonwaltscliuft keine freiwillige, sondern eine durch die Zcitverhültnissc. und durch hier vorgelogene besondere Umstände bedingte und notwendige war. Unter Bezugnahme auf Erlasse der Berliner Anwaltskammcr und des Preußischen Justizministeriums, daß von den zum weiteren Auftreten zugelassenen Rechtsanwälten erwartet werde, daß sie Prozeßsachen, die bisher von einem nichtarischen Anwalt vertreten wurden, der aber am Weiterauftreten verhindert sei, in der Weise überncluncn, daß bisher in dieser Sache entstandene und bezahlte Gebühren nicht nochmals erhoben werden, wird im Gegensatz zu Entscheidungen des Kanunergerichts, der Oberlondesgcrichte Breslau, Jena und Köln dem an Stelle des nichtarischen. Anwalts neucintretenden Anwalt weder schlechthin die für scineii Vorgänger bereits entstandenen Gebühren versogt, noch wird die Entscheidung der Oberlondesgcrichte Dresden und Karlsruhe gebilligt, wonach ohne Rücksicht auf die für den ausgeschiedenen Anwalt bereits erwachsenen Gebühren, alle dem späteren Anwalt angefallenen Gebühren zugesprochen werden. Es wird vielmehr ein dritter Weg gewühlt, indem dem später eingetretenen Anwalt nur die Prozeßgebühr zugebilligt wird. HMMHHGHBIHI^Hflflfl^HHHlSHBBOBHBBflBHIHHfli^^HBIHMIHflMH^H^IMflMHI vom Bodensee festhalten. Ergebnisse einer gelockerten Malweise auch die Blunicnstückc und die Landschaft „Bei Brest", die das vielseitige Talent des Malers von seiner besten Seite zeigt. Neben Aschheim sind auch Brcslaucr Künstler wie Willy Braun und J. Kon mit beachtlichen Gemälden vertreten. Von Margot Abraham fällt durch Motiv, Tongebung und Zeichnung ein großes Gemälde „Junge Frau mit Katze" auf. Das Jüdische Museum hat für einige Wochen auch einem Werk Unterkunft gewährt, das Ergebnis eines fünfundzwanzigjührigen Künstlerschaffens ist: Alfred NOssigs denkmalartigem symbolliuflern Skulpturcnwcrk „Der heilige Borg". Das monumental gedachte Werk, das in einem Gipsmodell gezeigt wird, vereint in einem wildgezackten,, unregelmäßig ansteigenden Felsgebirgc einzeln und in Gruppen Pröpnctengestaltcn, große jüdischo Frauen, Könige und Helden der jüdischen Geschichte wio Juda Makkabi, Bar Kochba, Simson. Den krönenden Abschluß des Ganzen bildet die monumentenhafte Figur des Moses mit den Gesetzestafeln. Cherubim umschweben als heilige Wache die Außenseite des Fclsenblocks. Das Denkmal, dos von Emil Bernhard Cohn bei der Eröffnung der Ausstellung am vergangenen Sonntag als ein plastisches Symbol des Judentums in seiner Verbundenheit mit dem Heiligen Lande charakterisiert wurde, gibt ohne Frage Kunde von dem ernsten Ringen und der künstlerischen Unbeirrbarkeit seines von religiösen Idealen erfüllten Schöpfers, wobei unentschieden bleiben mag, ob dieses vor bald einem Men6chcnaltcr konzipierte Werk, dessen Ideengehalt von bleibendem Wert ist, sich noch mit heutigen künstlerischen Anschauungen verträgt. Wio in einer Reihe anderer Länder hat sich ein Initiativ-Ausschuß gebildet, der bemüht ist,' späterhin den „Heiligen Berg" iti monumentale Dimensionen zu übertragen und an einem geeigneten Ort in Polästina zur Aufstellung zu bringen. _„,. Jüdisches Lehrhaus. Offene Arbeitsgemeinschaft über die Doiinerstag-Vortragsreihe: 19. Dezember, 20.30 Uhr, Aula jouchimsthalcr Straße 13. Die Lehrarbeit wird wieder aufgenommen am Montag, den 6. Januar 1936. In der Woche vom 6. bis 9. Januar beginnen folgende Arbeitsgemeinschaften: Altmann: Morullehro des Talmud, Fracnkcl: Große jüdischo Ärzte und Naturforscher, Joseph: Quollen zur Geschichte der Juden in der hellenistischen und römischen Zeit, Aschner: Quellen zur neueren jüdischen Partciengcschichte, Ottcnheimor: Quellen zur Erziehung und Bildungsgcschichtc der Juden in Deutschland, Wischnitz'cr: Dio Juden in der Welt, Hochwald: Jüdisch-sozialo Arbeit und ihre Rechtsgrundlagen, Eppstcin/Rciclimoun-Jungmann: Rcligionssoziologisehe Hcsprechungcn zur jüdischen Gegenwart, Eisenberg: Diskussionsübungen und Übungen in der freien Rede, Metzger: Franz Rosenzweig „Stern der Erlösung", Landau: Das 19. Jahrhundert in Briefen und Kritiken seiner Komponisten.