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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-12-11 · 50 (11.12.1935) · page 4

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
50 (11.12.1935)
Date
1935-12-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Weitere Ergebnisse: ISK II — BSG 33 V 1:7 (1:4), Triton II r- Bar Kochba Alte Herren 5:3 (0:2), BSG 33 VII — Holvctin II 4:1 (2:1), Kamiclub I — BSG 33 VI 3:5 (3:0), BSG 33 1. Mädchen — Bar Kochba 4. Mädchen 4:1 (2:1). Vcrbandsspielc im Hockey Einen überraschenden Ausgang nahm ^das- Verbandsspiel zwischen BSG 33 I und Tcnnisclub Bar Kochba I. Die favorisierten BSGcr. mußten sich eine 2: 3-Niedorlagc gefallen lassen, .die recht unglücklich zustande kam und dem Spielverlauf nicht ganz gerecht wird. In den anderen Spielen siegten die unvollständig, antretenden Bar Kochba! I gegen Bar Kochba II überlegen mit 5:0, BSG 33 II gegen Tennisclub Bar Kochba II mit 6: 0 und die Damen des Bar Kochba gegen die Damen des Tcnnisclubs mit 9: 0 Toren. Nachwuchskämpfc im Fußball Im Fußball standen sich am Sonntag zwei Nachwuchsmannschaften von Hakoah und BSG 33 gegenüber. Nach schönen technischen Leistungen der „kommenden" Bcpräscntativspiclcr gewannen die Hakoahncr verdient mit 2:0, da sie es besser verstanden, die ihnen gebotenen Chancen auszunutzen. Berliner Vorfchau Handball Im. Verbandsspiel stehen sich auf dem Sportplatz Grunewald um 14 Uhr die ersten Mannschaften des Bar Kochba und des BRC Triton gegenüber. Vorher spielt JBC Maccabi I gegen Bar Kochba 1. Jugend. Fußball JSK I und llakoal:/ I treffen sich um 12.20 Uhr auf ddm Sportplatz am Schüfersce. Die JSK-Mannschaft wird nach ihrem glücklichen Sieg gegen die BSG 33 nun versuchen, auch gegen <Hakoah so ehrenvoll wie möglich abzuschneiden. Sport im Reich ITUS-Müncären hat beste Ilockcymamischaft Der ITUS-Münchcn kann auf seine Hockeyabteilung stolz sein. Am letzten Sonntag gelang es sowohl den Damen als auch den Herren der Münchencr die Mannschalten des Frankfurter Schild ohne Sieg nach Hause zu schicken. Während sich die Damcmmannschaften mit 1:1 (1:0) unentschieden trennten, gelang es den Herren des ITUS in einem vorbildlich schnellen und schönen Spiel, die Südwcstdcutschcn mit 2:1 zu schlagen. * » In Köln trafen sich zu Gunsten dcr\Tüdischcn Winterhilfe die ersten Hockcymannschaftcn des ITV 02'und der llakoali. Das eine Tor der Hakoahncr in der ersten Spiclliälftc konnten die RjF-Lcutc nach der Pause wieder ausgleichen, so daß das Spiel mit 1:1 einen verdienten unentschiedenen Ausgang nahm. Westdeutscher RjF-Fußball Nach Beendigung der ersten Spielseric führt in der Meistcrschaftatahcllc der RjF Bonn mit zwei Punkten vor dem HjF Düsseldorf, der erst am letzten Sonntag durch ein unglückliches Spiel gegen M.-Gladbach, . das nach einer 2:0-Halbzcitführung jioch 2:3 verloren ging, zurückgefallen ist. Au dritter Stelle folgt der ITV 02 Köln vor der HjF-Mannschuft aus M.-Gladbuch. Berlin-Mitteldeutsche Makkabi-Bczirksliga In Leipzig standen sich im Rahmen der Bcrlin-Mitteldcutschcu Makkabi-Bczirksliga die Handballmcistcrachurtcn des Bar Kochba Leipzig und des Mncoabi-Bcrlin gegenüber. Die Leipziger hatten schwerer zu kämpfen als man nach ihrem Unentschieden gegen den Berliner Bar Kocliba aniiclinicu mußte, um nach einem Halbzcitrcsultat von 3:2 mit 7:2 zu gewinnen. Der ISK-Bcrlin weilte in Halle und mußte sich nach interessanten Kämpfen mit überraschendem Unentschieden begnügen. Im Handball lautete das Schlußcrgebnis 2: 2 und im Fußball trotz dauernder Feldüberlegenheit der Berliner 1:1. Bar Kochba-Bcrlin gewarnt in Stettin Im fälligen Handbnll-Vcrbandsspicl errangen die Berliner Bar Kochbaner einen glatten 8: 1 (4:1) Sieg gegen die Manuschuft des Stettincr Bar Kocliba. Trotz ersatzgeschwüchter Mannschaft zeigten die Berliner eine gute Leistung. Die BSG 33 hat eine Bricfmarkcnubtcilung gegründet, die ab 16^ Dezember jeden Montag im Restaurant Ilcrrmaim, Jägerstraße 18, ihre Zusammenkünfte hat. Sportliches Allerlei ITUS-Fürlh im RjF-Sportbund ITUS-Fürth im Verband der Bayerischen Turn- und Sport- Vereine hat sich dem RjF-Sportbund angeschlossen. Jüdischer Sprinter in Lettland Der jüdische Sprinter Feldhuhn konnte in dieser Saison in Lettland die besten Leistungen auf den Sprintstrecken erzielen,. Er lief die 100 m in genau 11 Sek. und die 200 m in 22,8 Sek. Harry Stein in Rußland Harry Stein, der langjährige deutsche Flicgcngowichtsmeister hat sich entschlossen, nach Rußland zu gehen, wo er als Trainer der russischen Amateurboxer ein glänzendes Angebot erhalten hat. . Scelig siegte in New York In einem glänzenden Kampf besiegte der ehemalige deutsche Mittelgewichtsmeistcr Erich Scelig in New York den kanadischen Meister Charles Berangcr schon in der 4. Runde durch k. o. Jüdisches Lehrhaus. Donnerstag-Vortragsreihe:-Robert Wcltsch ani 12. Dezember 20.15 Uhr über „Theodor Hcrzl und Achad Hau in", verlegt nach Logenhaus, Klciststraßc 10. — Offene Arbcitsgcmeinscliaft über: „Jakob Wasscrmoim und Franz Rosenzweig", „Tlieodor Herzl und Achad Haara" am Donnerstag, den 19. Dezember, 20.30 Uhr, Aula Joachinisthalcr Straße 13. Die Einzelhandelsumsätze Wie wir an dieser Stelle berichteten, hatten für den Monat September erstmalig seit zwei Jahren die Umsätze der Einzelhandclsgcschaftc nicht mehr über denjenigen des Vorjahrsmonats gelegen. Im Oktober aber konnte, wie die Forschungsstcllc für den Handel mitteilt, im Gcsamtdurdischnitt des deutschen Einzelhandels wieder eine Steigerung gegenüber den Umsätzen des Oktobers 1934 festgestellt werden. Sie betrug zwar nur etwa 1 v. H., wird aber doch als bedeutsam angesehen, weil gerade der vorjährige Oktober besonders lebhafte Umsätze wegen der damaligen I lamstcrkäufc zu verzeichnen hatte. Die jüdifchen Eiergroßhandlungen Im Zuge der Liquidation jüdischer Unternehmungen ist besonders bemerkenswert, daß im -HEiergroßhandcl, der eine nicht geringe Beteiligung jüdischer Großuntcrnclimungcn aufwies, besonders zahlreiche Verkäufe und Schließungen jüdischer Untcrnclimcn gemeldet werden. In Berlin sind in der allerletzten Zeit neun jüdische Großuntcrnchmungcn zum Verkauf angeboten worden, in Stuttgart sind heute, nach einer Meldung der „Deutschen Eierwirtschaft", sämtliche, in nichtarischem Besitz befindlichen jüdischen Eiergroßhandlungcn geschlossen. Die Meldungen aus anderen deutschen Großstädten lauten in demselben Sinne. Sperrmark für Bauzwecke In der letzten Zeit sind mehrfach Spcrrmark sowie Registermark für Bauzwecke freigegeben worden. Bei Anträgen auf Freigabe von Altguthobcn und Krcditguthabcn zum Erwerb inländischen Grundbesitzes oder für Bauzwecke kommt die unterschiedlicho Behandlung eigener oder erworbener Sperrguthaben in Fortfall. Ein Ausländer, der in Deutschland Sperrguthaben besitzt, kann aUo sowohl selbst bauen, also Grundbesitz erwerben, oder Uber die Freigabe entscheidet die Rcichsbank in Übereinstimmung auch sein Sperrguthaben für Bauzwecke zur Verfügung stellen, mit der zuständigen Devisenstelle. Die Verfügung über das Sperrguthaben iBt aber erst dann möglich, wenn entweder vor einem Notar der Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen ist oder die Eintragungsbcwilhgung vorliegt. Für einen im Ausland wohnenden Besitzer von Spcrrmurkguthabcn bietet diese Möglichkeit insofern Vorteile, als bekanntlich die Sperrmark im Ausland zu einem niedrigeren Kurs gehandelt wird. Wird das Geld auf diese Weise in Deutschland gelassen, können für den Betrag als freie Reichsmark die üblichen Zinssätze erzielt werden. Reichszufchüjfe für Wohnungsteilungen In Auswirkung der Nürnberger Gesetze, insbesondere auch durch die Schwierigkeiten, die sich bei größeren Wohnungen in der Hausgcliilfinncnfrage ergeben, wird auch in jüdischen Kreisen eine immer stärker werdende Nachfrage nach kleinen Wolmungcn einsetzen, die besonders in Berlin den bereits vorhandenen Mangel an Kleinwohnungen noch verschärfen dürfte. Es ist deshalb auch für uns ein Erlaß des Reiclisarbcitsministers von Bedeutung, der für das Reich einen Betrag von 7,2 Mill. RM., für Berlin davon 456 000 RM., im Interesse der Wohnraumbescliaffung zur Verfügung gestellt hat. Nach diesem Erlaß erhalten die Eigentümer Zuschüsse für die Teilung von Wohnungen und den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen. Als Umbau gilt .auch die Schaffung von Wolmungcn durch Aufstockung. Jede Teilwohnung muß für sich abgeschlossen sein. Der Rcicliszuschuß beträgt 50 v. H. der Umbaukosten, höchstens jedoch 1000 RM. für jede Teilwohnung und für den einzelnen An- und Ausbau. Der Antrag muß vor Beginn der Arbeiten mit einem genauen Kostenanschlag gestellt werden. Die Umbauarbeitcn müssen bis spätestens bis zum 31. März 1936 beendet sein. Namensangabe in Gefcliäftsinferaten Der Werberat der deutschen Wirtscha'ft hat in einem Bescheid zu der Frage Stellung genommen, wie l«i Gcschäftsunzcigcn die Bezeichnung des Inserenten erfolgen muß. Er führt dazu aus, daß eine Anzeigenwerbung, bei der zur Bezeichnung des Inserenten lediglich die Telefonnummer angegeben wird, auch dann gegen die Grundsätze eines gesunden Wettbewerbs verstößt, wenn die Ankündigung noch die Händlercigcnschaft erkennen läßt. Der Werberat verlangt, daß der Wcrbungstrcibendc sich offen zu seinem Namen bekennt. Handelt es sich um Anzeigen, die in einer Großstadt veröffentlicht werden, so müsse auch verlangt werden, daß außer dem Namen auch noch die genaue Anschrift angegeben wird. Es würde nicht ausreichen, wenn außer dem Namen nur die Telefonnummer in der Anzeige genannt wird. Bietet ein gewerbsmäßiger Vermittler in einer Zeitungsanzeige seine Dienste an, so muß er sich auch als Vermittler bezeichnen. Er darf also nicht inserieren: „Ich suche zu kaufen" usw., sondern muß sagen: „Ich vermittle Käufe in diesen oder jenen Sachen." Vom Werberat und der Wirtsehaftsgruppc Einzelhandel wird auf Beachtung dieser Grundsätze hingewiesen. Einfuhrverbot für Reichsmarknoten Mit Wirkung vom 6. Dezember ist ein Einfuhrverbot für Reicbsmarknotcn erlassen worden, das größte wirtschaftliche Bedeutung hat. Der Zweck dieser Maßnahme ist, die illegale Herausnahme von deutschen Banknoten nach dem Ausland dadurch unmöglich zu machen, daß das Reich diese illegal herausgegangenen Banknoten nicht einlöst. Dem bereits bestehenden Verbot, deutsche Banknoten inB Ausland zu bringen, ist nunmehr das entsprechende Einfuhrverbot nachgefolgt. Der deutsche Zahlungsverkehr mit dem Ausland soll aber durch diese Abwehrmaßnahme nicht beeinträchtigt werden. Die „freie Reichsmark", d. h. Mark aus legal erworbenen, freien transferierbareu ausländischen Guthaben im Inland, ist nach wie vor im ganzen Ausland vollwertig und notiert zur Münzparität. Diese freien Reichsmarkguthabeni bzw. Auszahlungsanweisungen gelten für den Verkehr mit dem Ausland neben den deutschen Scheidemünzen als das normale Zahlungsmittel. Die Ausgabe der Handwerkerkarten Von Seiten der Berliner Handwerkskammer wird darauf hingewiesen, daß die Berufsauswoiso für Handwerker, die jetzt im Besitz der einzelnen Handwerker sind, mit dem Ablauf dieses Jahres ihre Gültigkeit verlieren. An ihre Stelle treten die rcichsgcsctzlichcn Handwcrkcrkartcn, die künftig als der ulleinigc Ausweis des in Deutschland tütigen Handwerkers gelten. Auf die Voraussetzungen der Ausgabe von Handwerkerkarten ist seinerzeit bei Erlaß der Bestimmungen an dieser Stelle lüngewicsen worden. Die jüdischen Handwerker setzen sich zweckmäßigerweise mit der Iiuiuug in Verbindung, der sie ungehören, da den Innungen die Ausgabe der Handwcrkcrkartcn übertragen worden ist. Steuerpflichten bei Gefchäftsaufgabe Bei der Aufgabe und dem Verkauf von Geschäften ergeben sich namentlich in den Fragen der Versteuerung des Verkaufserlöses Zweifelsfragen, die Steuerbehörden und Gerichte beschäftigen. Aus den in der letzten Zeit auf diesem Gebiet ergangenen Entscheidungen iBt' ein Urteil des Rcichsfihanzhofcs zu erwähnen, das den Fall betraf, wo ein Geschäftsinhaber für den Verkauf des Geschäfts einen Betrag von 100 000 RM. erhielt und weitere 100 000 RM. dafür, daß er ein Wottliewcrbs- und' Konkurrenzverbot einging. Das Finanzamt hatte diese beiden Betrüge zusammengefaßt und als den Verkaufserlös betrachtet, der versteuert werden müsse. Der Geschäftsinhaber wollte aber diese zweiten 100 000 RM. als andere Einkünfte angesehen wissen. Der Rcichsfinanzhof hat aber die Ansicht des Finanzamts bestätigt und ausgeführt, daß eine Trennung der beiden Betrüge weder verkehrsfiblich sei noch der Volksnuffassung entspreche. Daran ändere auch der Umstand nichts, daß der Sohn dcs/Gcachüftsvcrküufcrs ebenfalls ein Wettbewerbsverbot hatte übernehmen müssen. RECHT <m ALLTAG Neuregelung des Koftenwefens Durch eine Verordnung des Reichsjustizmiiustcrs ist eine „Reichskostenordnung" erlassen worden, die am 1. April 1936 in Kraft tritt. Diese neue Ordnung regelt die Erhebung von Kosten auf dem großen Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Zwangsvollstreckung und hat somit große wirtschaftliche Bedeutung. Aus dem Inhalt sei als abweichend gegenüber den bisherigen Bestimmungen darauf hingewiesen, daß in Gramlbuchsachen solche Geschäfte kostenmäßig begünstigt werden, die der Erhaltung des Grundbesitzes in der Familie dienen. Vormundschaften über Minderjährige, Geisteskranke und Gebrechliche werden künftig gebührenfrei geführt, wenn das Reinvermögen des Fürsorgebedürftigen 5000 RM. nicht übersteigt. Die Bestätigung der Adoption ist ebenfalls bis zu dieser Vcrmögcnagrcnze gebührenfrei. Auch sonst ist darauf Bedacht genommen worden, eine Entlastung der wirtschaftlich Schwachen auf dem Gebiete des Kastenwesens herbeizuführen. Die neue Kostenordnung tritt an die Stelle der bisher bestehenden, in den einzelnen deutschen Ländern verschiedenen Kostenordnungen. Neue Arbeitsgerichtsentfcheidungen Aus der Urtcilspraxis der Arbeitsgerichte in der letzten Zeit seien einige wichtige Entscheidungen angeführt, die auch jüdische Arbeitgeber- und -nehmer angehen. So beschäftigt sich ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts mit dem Verhalten des bereits gekündigten Angestellten. Äußerungen eines Angestellten gegen den Inhaber des Betriebes können nach dieser Entscheidung die fristlose Entlassung auch dann rechtfertigen, wenn der Angestellte bereits gekündigt und für die Zeit der Kündigungsfrist von der Arbeit befreit worden ist. (3 Ca 224/33.) Dasselbe Gericht nimmt in einer weiteren Entscheidung zur Frage der Entnahmen des Geschäftsinhabers aus dem Betriebsvermögen Stellung. Es wird in ihr der Grundsatz ausgesprochen, daß eine Kündigung, die lediglich mit der Notwendigkeit begründet wird, die Betriebsunkosten zu senken, unbillig hart ist, wenn nicht auch der Betricbsuntcrnchmcr seinen Aufwand dem geminderten Einkommen des Betriebes anpußt. (19 C a 284/35.) Bekanntlich bemißt das Kiindigungsschutzgesetz den Umfang des Kündigungsschutzes nach der Dauer der Bctricbszugehörigkeit. Da bisher Unklarheit darüber bestand, ob auch die Zeit, die ein Angestellter als Lehrling im gleichen Betriebe tütig war, mitangerechnet wird, hat das Rcichsarbcitsgcricht diese Frage ausdrücklich bejaht. Dem Lchrlingsverhältiiis woluit auch ein arbeitsvertragliches Element innc. Daher muß auf jeden Fall dann, wenn tariflich festgelegt ist, daß die Lehrlinge zu den Angestellten zählen, bei Berechnung der ununterbrochenen Dienstzeit, die für den Kündigungsschutz von Bedeutung ist, auch die Lehrzeit mitgerechnet werden. Frankfurter Boerne-Dcnkmal verfchwindet Frankfurt a. M. Nachdem kürzlich der Bocrncnlatz in Dominikaiierplatz und die Boerucstraße in Großer Wallgraben umbenannt worden sind, wird jetzt in der Bockcnhcimcr Anlage der Sockel des Boernc-Denkmals abgetragen. Das Denkmal Ludwig Bocrncs, das bereits vor einigen Jahren zerstört worden war, so daß die demolierte Büste entfernt werden mußte, war eine Arbeit des Bildhauers Kaupelt und wurde am 6. Juni 1877 von dem damaligen Frankfurter Oberbürgermeister Dr. v. Mumm enthüllt. Es war auf Anregung des bekannten Frankfurter Lokaldichtcrs Friedrich Stoltzc entstanden. * Der Senat von II a m b u r g hat die bisherige Boerucstraße in Josef-Klant-Slraße umbenunnt. Klant war der erste inzwischen verstorbene Gauleiter der NSDAP, in Hamburg. KLEINE MITTEBLU1NGEIV Die Gruppe Neue Synagoge im Synagogenverband Berlin veranstaltet unter Mitwirkung der Herren Rabbiner Dr. Blumcnthal, Dr. Swarseusky, Dr. Warschauer und Dr. AVeyl im Truusaol, Oranienburger Straße 29, Vortragsabende: „Aus der Welt des Talmud". Musikalische Umrahmung: Herr Obcrkanlor Gollauin. Nächster Abend: Sonnabend, den 14. Dezember, abends 8 Uhr. Die Liberale Synagoge Nordost verunstaltet am 20. d. M., 19.30 Uhr, anläßlich der Einholung von vier Torarollcn cinCn Festgottesdienst. „Der Heilige Berg". Unter dein Patronat des zwecks Förderung des symbolischen Skulpturwerkes „Der Heilige Berg" von Alfred N o s s i g in Berlin gebildeten Initiativ-Ausschusscs wird im .1 ü d i s c h c n M u s c u m eine für mehrere Wochen berechnete Ausstellung dieses Werkes veranstaltet. Die Eröffnung findet Sonntag, den 15. Dezember, 11.30 Uhr vorm., statt. Einleitende Ansprache: Rabbiner Dr. Emil Bernhard Cohn, Vorsitzender des Berliner Initiativ-Ausschusscs. Jüdischer Kulturbund Rhein-Ruhr. „Komödie der Irrungen" von Shakespeare. Dortmund: 14., 15., 16. und 17. 12., 20.30 Uhr, Gemeindehaus. Vortrag Dr. Singers über „Aufbau und Ausbau der jüdischen Kulturarbeit in Deutschland": Duisburg: 16. 12., 20.30 Uhr, Tlieodor Lauterhaus; Gclscnkirchcn: 17. 12., Arnos-Loge; Recklinghausen: 18. 12., Gemeindehaus; Wuppertal: 19. 12., Frauenklub. Gesellschaft für jüdische Volksbildung c. V., Frankfurt a. M. 16. Dezember: Vortrug des Herrn Amtsrichter i. U. Dr. Eduard Schreiber „Emil Franzos, der Mann und sein Werk". 20 Uhr 30 im Hörsaal Untcrlindau 21. 23. Dezember: Chanukka-Feie*. Religiöse Ansprache, Lichteranzündcn, Gesang, Rezitationen Ilse Scligmann-Zicgollaub. < Hauptschrlltlelter:' Dr. Eugen Tannenbaum, Berlin - Wilmersdorf. Leiter der Anzeigen-Abteilung und verantwortlich lür den Inhalt der Anzeigen: Werner Heine, Berlln-Charlottcnbg. — DA III. Qu. -1576. Preisliste Nr. 3 Verlag:Verlagsgenossenschaft in Deutschland ansässiger Juden zu Berlin eOmbH., Berlin - Charlottenburg 2, BlelbUeustraHe 2. Druck: Sonnendruckeiel GmbH. (Felix Wo»), Berlin-Charlottenburg 4.

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