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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-12-11 · 50 (11.12.1935) · page 2

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
50 (11.12.1935)
Date
1935-12-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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jSftW' y-^-.-r'i-/. : ^■y^wf^^^^t' .^^^a^^^^p^^'^^;;-* w""» -^^^v^w^^^'^^r;^^ ^-r^r^« die Mittel, mit denen es erstrebt wird, beweisen und richten die Idealität ihrer Sache. So gewiß es die Parteials IdeengcmeinBchaft gibt, so gewiß gibt es ßie als solche auch im. Judentum. Welche Partei im'Judentum auch aufstand — und schon viele sind in den Tagen der Väter aufgestanden ■—, nie geschah es ohne die Berufung auf eine ideelle Legitimation, und immer ging der Streit um die Legitimität dieser Legitimation als einer jüdischen. Das gibt auch Maybaum zu, wenn er sagt: „Die große Frage des Westjudentums aller Zeiten — von Alexandria bis Berlin — ist immer die Frage, wie weit es noch Judentum ist." Jede Partei hat auf diese Frage eine Antwort zu geben versucht, und 'jede Partei ist von jeher so auf den Totalitätscharakter ihrer Antwort eingeschworen gewesen wie von der Unzulänglichkeit der gegnerischen These überzeugt. Aber wesentlich ist, daß jeder dieser Versuche als Partei historisch in Erscheinung getreten ist, daß selbst der Prophet „Partei genommen" hat. Deshalb wird sich auch Maybaum einen Einwand gefallen lassen müssen, nämlichden,-daß auch-er -Partei ist,n8o gewiß wiedie Pharisäer, wie die Agudistenj wie jeder eben, der sich um den Echtheitsbeweis des Judentums be-' mQht hat. Daß Maybaum Belbst „nur" Jude sein will, und dieses sein Judentum in einer bestimmten Form der Existenz sieht und in einer anderen nicht, daß er für die Gestaltung dieser Existenz gerade die für uns Liberalen entscheidenden Werte bejaht, daß er in ihnen echtes Judentum zeigen will, daß er als Schüler Rosehzweigs selbst liberaler Jude ist (obschon ihm die ganze' Konsequenz eines liberalen Standpunktes nicht nur nicht begreiflich ist, sondern sogar verboten scheint, wie an der scharfen Polemik gegen die Reformgemeinde deutlich wird) und sich dazu freudig bekennt, gerade das macht ihn wieder zur Partei. Denn Partei bedeutet ja nicht, der Sache nur mit einem Teil seiner Person angehören zu wollen, sondern ihr mit seinem ganzen ungeteilten Menschen verfallen zu sein und umgekehrt sie so völlig in Anspruch zu nehmen, wie es ein echtes Bekenntnis und eine getreue Gefolgschaft erfordert, i Trotzdem aber trägt das Buch den Titel nicht ganz zu unrecht. Was nämlich Maybaum zu seinem Urteil über die jüdische Situation führt, ist . im Grunde die gleiche Erkenntnis, die wir an die Spitze unserer Betrachtungen stellten. Die jüdische Partei beginnt eine nur politische Partei zu werden. Wichtiger und schlimmer noch: Die jüdische Partei in Deutschland ist auf dem Weg von der Ideengemeinschaft zur Interessengemeinschaft. Damit soll nicht gesagt werden, daß das Bekenntnis schlechthin ad acta gelegt wird, aber es wird sekun där. Niemandem ist heute mehr unklar, in welch eminentem Maße das ideologische Bekenntnis an die materielle Interessenlage des einzelnen gebunden ist. Es läßt sich fast allein vom Soziologischen her, d. h. 'von der sozialen Situation des einzelnen, seine jüdisch- . politische Einstellung bestimmen. Die seelische Konstitution des deutschen Juden ist äußerst labil. Unter diesen Umständen genügt die leiseste materielle Erschütterung, um einen plötzlichen Gesinnungswechsel zu veranlassen. Mit der aus „Anstands"-Gründen erforderlichen" Umstellung erwirkt man in Gestalt der Transferbescheinigung oder des Zertifikats das Entreebillet in die vermeintlich günstigere Konjunktur. Der veränderten Position wird die nötige Gesinnung untergeschoben, ohne daß man sich über die proportional gesehen richtige Sachlage Gedanken macht, daß in Wirklichkeit einer materiellen Entscheidung eine ideologische übergestülpt wird. Man sollte das aber wissen. An verantwortlicher Stelle weiß man es iri der Tat und trägt der veränderten Situation durch Aufnahme neuer Zuständigkeiten teils offenkundig, teils verschleiert Rechnung. Die tatsächliche Funktionswandlung der Zionistischen Vereinigung aus. einem politischen Aktionsverband in ein Zertifikatsausgabeamt und eine Beratungsstelle für Palästinawanderung, der in der zionistischen Arbeit in steigendem Maße aufgegebene Standpunkt der Auslese und intensiven Vorbereitung zugunsten einer extensiven Wanderungsfürsorge, die Koalition einer bisher extremistischen deutsch-jüdischen Vereinigung mit einem streng konservativem Verband zum Zweck der Zertifikafeerlarigung und last not' least die zunehmende Beschränkung der religiös-liberalen Arbeit auf das Gebiet der praktischen Gemeindepolitik, all das sind Erscheinungen, die nicht nur zwangsläufig sind. Sie sind symptomatisch. Man mag es bedauern, man mag es begrüßen — es ist so. Eine soziologische Untersuchung der jüdischen Parteien und Großorganisationen würde wahrscheinlich lehren, daß die moderne jüdische Partei in stärkstem Maße auf der Basis sozialer Interessenlagen ruht. Je tiefer — auch das würde die jüdische Parteiehlchre zeigen müssen — das soziologische Fundament der Partei erschüttert wird, in desto stärkerem Maße beginnt der anfänglich oft unscheinbare Kern des realen Interesses zu wachsen, weitet sicli der Panzer der Ideologie, bis schließlich das ungeheuer aufgeblühte Interesse durch die transparent gewordene Hülle einer fadenscheinigen'. Ideologie sichtbar wird. , . ' Diese Inflation der praktischen Bedürfnisse bedeutet im Politischen die Entwicklung der Partei von der Ideengemeinschaft zur Interessengemeinschaft; ihr entspricht im Jüdischen der Verrat der absoluten Die jüdifchen Anwälte bei der Neugeltaltung der Reditsanwaltordnnng Die „Juristische Wochenschrift" veröffentlicht einen Bericht über die tun 2J2. November, stattgefundene Tagung des Reichsfachgruppenrotes und der Gauf aenberater Rechtsanwälte deB Bundes Natioöälsozialia&cher Deutscher Jurisren. Rcichsj'uristcnführer Heichsminirter Dr. Frank erwähnte in seinen Ausführungen auch die bei jeder nur erdenklichen Gelegenheit an ihn herangetragene Auffassung und den Willen der deutschen Anwälte, abzurücken von jenen „Kollcgön", die als echte Juden in deutschen Gerichtssälen die Dckadcnzjuristcrci einer vergangenen Epoche fortführten und die deutschen Rechtsstatten zu Börsenplätzen ihres hündlcrischcn GcisteB zu erniedrigen versuchten. Die Beseitigung, dieser und aller unwürdigen Elemente aus der Anwaltschaft sei ein Gebot des Nationalsozialismus. Der Reichsjuristcnfülircr billigte sodann grundsätzlich dio vorgelegten Entwürfe zur Behebung der Not der Anwaltschaft! Anschließend erörterte der Stellvertreter, des Rcichsjuristcnführers, Amtslciter. Dr. Hacke, dio der Tagung vorliegenden) Gcsetzescntwürfo und sägte in diesem Zusarnmcnnang, daß dio Reichsfachgruppc Rechtsanwälte mit ausführlicher Begründung darauf hingewiesen habe, daß statt der zwangsweisen Pensionierung der filteren arischen:,Rechtsanwälte,eine stärkere Ausschaltung des jüdischen .Elementes aus^der,. Anwaltschaft eino wesentlich größere Entlastung fföv.ra''|^iamt«'^w^c1raft und auch eine gerechtere Lösung sein würde.* ' bitöSm^lctztercn' Vorschlag sei dann erfreulicherweise durch' dio Nürnberger Gesetzgebung ein außerordentlich starker Rückhalt gegeben und dementsprechend in. einer erneuten Eingabe an den Rcichsjustizministcr darauf hingewiesen worden, daß nunmehr der Weg für' eine Ausschaltung des jüdisclicnl Elements auch aus der Rechtsanwaltschaft als anerkanntem Organ der deutschen Rechtspflege frei geworden sei. Nachdem sodann im Reichsgcsctzblatt vom 14. November die Ausführung!- bcstimmungen zu den Nürnberger Gesetzen veröffcntlicht worden waren und hierdurch die notwendige Klärung, inabesondere über die Begriffsbestimmung der Juden, herbeigeführt "worden war, sei auf Anordnung des Reichsjuristenführers dio Tagung einberufen worden, um die berufspolitischc 'Zielsetzung innerhalb der deutschen Anwaltschaft vor ihren versammelten berufenen Trägern der ständischen Organisation festzulegen und gleichzeitig das immer dringender weidende Problem der Beseitigung des Notstandes der Anwaltschaft im Interesse der deuutschen Rechtspflege einer endlichen Lösung zuzuführen. Der Redner ging sodann auf eine am 19. November im RcichsjustizminiBtcrium stattgefundene Besprechung ein, die in mehrfacher Beziehung eine Klärung der Lage herbeigeführt habe. In positiver Hinsicht sei von dieser Versammlung festzustellen, daß durch bestimmte Maßnahmen zunächst, praktisch eine Sperrung des Zuganges zur Anwaltschaft für die Dauer von vier Jahren herbeigeführt werde, so daß die bisherige Anwaltszahl sinken werde. Eine weitere Senkung werde dadurch erreicht werden müssen, daß der Inhalt der Nürnberger Gesetzgebung auch auf dio Zusammensetzung der deutschen Anwaltschaft, als eines anerkannten Organs der deutschen Rechtspflege zur, Anwendung gebracht wird. Dies entspreche auch der' gelegentlich des Nürnberger Parteitages von Staatssekretär Dr. Frcislcr als Vertreter des Reichsjustizministeriums bei der Tagung des: Reichsrechtsamtes abgegebenen Erklärung, daß die grundsätzliche Frage, ob auf Grund der Nürnberger Gesetzgebung die Juden auch aus der deutschen Anwaltschaft auszuscheiden haben, hur eine rhetorische Frage sei. Wenn aber etwa eino Konzession des Inhalts gemacht werden eoll,-dußt in der deutschen Anwaltschaft bis auf weiteres so viel Voll- und Drei viertel juden belassen werden, wie dem Prozentsatz 'dos jüdischen Gaatvolkos in Den tsoh lund ' ge - genüber dem deutschen Volk entspricht, so Werde man ohne besondere Schwierigkeit die in Betracht kommende Zahl feststellen können und bei der zu treffenden Auswahl in erster Linio diejenigen berücksichtigen müssen, die nachweisbar während des Weltkrieges wirklich ari der Front gekämpft haben und insbesondere hierbei verwundet worden sind oder hohe Kriegsauszeichnungen erlangt haben. Die Ergebnisse der Tagung wurden in G r u n d forderungcn und Leitsätzen zusammengefaßt, in denen es als Punkt 7 heißt: Die Durchführung der Nürnberger Gesetzgebung ist auch im Borciclio der Anwaltschaft in einem dem Bedürfnis der deutschen Rechtspflege entsprechenden Umfang zu. beschleunigen, wobei die in dieser Hinsicht erforderlichen Sofortraaßnahmcn nicht deshalb zurückgestellt werden dürfen, weil der alsbaldigen Durchführung dieser Maßnahmen in der freien Wirtschaft, oder bei anderen freien Berufen z. B. noch Hmdcrnissc entgegenstehen, die bei'der_ Anwaltschaft in keiner Weise vorhanden sind. ■ ' Minifterprüfident Göring zur Jadenfrage Der Prcußischo Ministerpräsident General der Flieger G Oering sprach anläßlich eines Staatsbesuches in'Hornburg,'wobei er zur Judenfrago nach einem Bericht des DNB u. a." erklärte: -iFür uns Nationalsozialisten ist die Judenfrage kein Problem ,des Hasse», sie war und bleibt ein Problem absoluter Notwendigkeit, ein Problem reinlicher Scheidung zweier Blutströmürigcn, die nicht zusammen gehören. Wir hoben durch die letzten Gesetze und «Verordnungen dos deutsche Volk vor der Rassenzersetzung gerettet. Um Konzeffion für jüdifches Lokal Entscheidung vom Stadtverwaltungsgericht Hannover ausgesetzt Hannover. DaB Stadtvcrwaltungsgcricht Hannover beschäftigte sich, der „Frankfurter Zeitung" zufolge, mit der Erteilung der Erlaubnis zum Ausschank von Milch und milchähnlichen Go-' tränken an eino Krau, die die Absicht hat, diesen Ausschank in einer im ersten Stock gelegenen Wohnung in einer Straße1 im Zentrum zu eröffnen. Es handelte sich dabei um eine N e u - konzession, gegen die der Polizeipräsident und der Oberbürgermeister nichts. einzuwenden hatten, -während sich die zu-, ständige Berufsvertretung des Gaststärtengewerbes dagegen wandte. ' Der Ehemann der Antragstcllerin erklärte in der Verhandlung, mon habe die Konzession nachgesucht, weil Juden in ari'de-, ren Lokalen nicht mehr erwünscht seien. Der Betrieb solle nur Juden zugänglich sein, und zwar in der Hauptsache solchen, die von außerhalb noch Hannover kämen. Die Räume seiner Privatwohnung seien für diesen Zweck groß genug, zumal da der Aridrahg ja auch nicht besonders stark sein werde. Dos Stadtverwaltungsgcricht setzte die Entscheidung auf, drei Monate aus. Es erklärte, es liege an sich nahe, einem solchen Antrag keine Bedenken entgegenzustellen. Man wolle aber zunächst noch die Ausführungsbestimmungen zu den Nürnberger Gesetzen abwarten. II Werte an die Belativität der : säkularen Bindungen. Die Bedeutung und das wahrhafte Verdienst des Maybaumschen Buches liegt in dem Feldzug gegen diese modische Säkularisation' beschlossen; Maybaum unternimmt es in seiner keineswegs einfachen Sprache' durch die. Auf zeigung der jüdischen Existenz als einer priesterlichen - Existenz, den Weg von der Interessengemeinschaft zur Ideengemeinschaft zurückzufinden. Maybaums Selbsttäuschung besteht nur darin, daß er sich auch von der Partei , zu emanzipieren vermeint, daß er über deren Belativität hinaus gewissermaßen den parteibefreiten jüdischen Absolutismus zu vertreten und zu verkünden meint. Allein hier widerspricht Maybaum — Maybaum. So gewiß ihm die Frage der Glaubensexistenz ernst und wahrhaft eine Gewissensfrage ist, so gewiß er nicht in oberflächlicher Manier über das Judentum spricht, sondern aus ihm heraus, indem. er seine Funktionäre, Funktionen und Institute reden läßt und darstellt, immer ist doch die Fragestellung., eine ' situationsgemäße, eine zeitgebundene, mag auch die Antwort uralt klingen. So ist und bleibt das Buch eine Morphologie des deutschen Judentums von 1935. Und das ist gut so. „Von der Situation her sprechen", das heißt zwar: relativ bleiben, heißt: die Gültigkeit der Antwort auf die Enge des eigenen Standorts''beziehen; aber es' heißt nicht, die Gültigkeit ^fl:A^1HV3^;iiach'' der Enge des eigenen Standorts bemessen. .,,.«.Vi i, Situationen wechseln und mit ihnen die Fragestellung, nur die' Antwort bleibt. Sie ist unabhängig von der Gewalt der Zeit und von ihrer Kritik. Darum wird Maybaums. Buch seinen Platz in der Geschichte des deutschen Judentums finden, denn es ist ein Stück von ihm und doch noch mehr, weil es nicht nur die Frage der Zeit enthält, sondern , auch die dauerhaftere Antwort gibt. Und so ist es endlich ein liberales Buch, Religiöser Liberalismus ohne ^politischen Ehrgeiz und ohne jene Minderwertigkeitsgefühle, die der liberale Jude heute angesichtsseiner Bezeichnung als solcher empfindet. Selten hoben wir so mutige \Vorte für die Ehrenrettung des. religiösen Liberalismus gefunden. Selten haben wir eine so entschiedene Kritik eines Liberalen an den Mißständen des religiösen und des „völkischen"' Liberalismus (wie sie der Vülgürzionismus aufweist), gelesen, selten in der letzten Zeit eine so. ernsthafte Abgrenzung von der modischen „Rückkehr zum Gesetz1 erfahren und selten einen so tiefen Einblick iri deri' Geist der jüdischen Geschichte und in das Wesen, dpr,, Diasporaexistenz gewonnen. Maybaum ist ein; Gläubiger. Wie alle, die fest in der Glaubensexistenz stehen, ist er der 'rTeilsbestim^ mung allen Geschehens so gewiß wie des Wunder» der Erlösung. Trotz der strengen Rechenschaft,, zu der er sich und alle ruft, ist er stets bereit, auch noch im Irrweg die Gnade der Erwählung zu erblicken; Das verleitet ihn oft zu einer visionären Vorwegnahme -von Situationen,'die in dieser. Vollkommenheit noch gar nicht gegeben sind. Er weiß zwar: „Das jüdische Volk ist nicht Weltvolk... So ist es als Volk politisch nur in seiner messianischen Hoffnung", und folgert daraus: „Der Palästinaaufbau ist nicht Aufhebung des jüdischen Schicksals, kann und darf nicht als Weg zu einer jüdischen'Politisierung verstanden werden..... Ein staatlicher Verband zu sein, sei es in Palästina, sei es außerhalb Palästinas als politisch sich verstehende nationale Minorität, liegt nirgends auf der Linie eines. Judentums," das eine richtige Vorstellung über sich besitzt." Trotzdem setzt Bich Mdybaum-i darüber hinweg, daß der Zionismus Palästina gerade aus einer Konzeption aufbaut, die der seinen entgegengesetzt ist. Ari anderer Stelle lehnt Maybaum zwar die Rückkehr in die Halacha 'in der richtigen Erkenntnis ab, daß dies für die meisten Juden' ein Saltomortale in die Welt des Schulchan Aruch sei, mutet aber ^dehi gleichen neuzeitlichen Juden zu, daß er mit ihm das liberale Gebetbuch und den liberalen Gottesdienst als „unjüdisch", den Gottesdienst der Reformgcmeihde gar als kirchlich empfindet. Wir müssen hier wiederum Maybaum gegen Maybaum zitieren und darauf hinweisen, daß. gerade das, was er als Protestantisierung und Spirituäüsierung des Judentums kennzeichnet, lustorisch bedingt und deshalb so wenig zu eliminieren und zu verleugnen ist wie jede „reale Gegenwart, über die wir ja meinen, nicht hinwegspringen zu können, wenn wir uns als liberale Juden bezeichnen." All das schmälert nicht die Bedeutung des Buches, so wenig wie eine intolerante Haltung gerade die Legitimität einer Glaubensposition zu erschüttern vermag. Der Wert des Buches erweist sich letztlich darin, daß es. in dem Gewirr unserer aufgeregten Zeit die erzieherische Wahrheit des Rankeschen Wortes unter Beweis stellt: „Jede Epoche ist unmittelbar zu Gott, und ihr Wert beruht gar nicht auf dem, wasi.'auB ihr hervorgeht, sondern in ihrer Existenz selbst, in ihrem eigenen Selbst." Möchten wir nur die Kraft finden, uns durch das Dickicht unserer Verirrungen und Hemmungen zu der Klarheit dieser Erkenntnis durchzuringen. Daß wir diese Not heute nicht vergessen». danken wir auch Maybaum.

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