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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-12-11 · 50 (11.12.1935) · page 1

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
50 (11.12.1935)
Date
1935-12-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
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BERLIN 11. Dezember 1335 EmkUfi-jed^ PREIS 25 PF. Nr. SO / 1S. Jahrganq JUDISCHE ALLGEMEINE 'Schrlftlcitung und ClescIiÄitsstelle: Berlin - Charlgltcnburg 2, BlcibtrcustraUc 2. C l Stelnpl. 3703. Bankk.: Kredltvcreln f. Handel u, Qcwcrbe eambH. Berlin N 24. Postscheck-K.: Berlin 25720 — Bezugspreis: RM. I,—monatlich (zuzügl. RM. 0,10 Zeitungeffebühr and Beatellsold), bei StreifbanöWerfand tozüffl. RM. 0,30. Verlag: Verlassgenosaeaaohaft in Doutaohlaod aneaafliger Judou tu Borllo cOmbH., liln.-Charlotlonliurcr 2, Bleibtreuatr. 2. Aozeigenpr.: Dlo 12ffesp. mm - Zelle Rpt. 8, für Famlllenanzelßen Rpf. 6, [Ur Stcllcnßcsuche Rpf. 5 Bei unvorscbuldoter NichtbelietoruDg heateht kein Anspruch auf Vergütung N EUE FOLGE D ER JÜDISCH-LIBERALEN ZEITUNG Parteibefreites Judentum? Von HEINZ KELLEIWANN Das deutsche Judentum lebt in einer hochpolitischen Situation. Zwangsläufig ist es ein politisiertes, •ein parteipolitisiertes Judentum geworden, mit allen Kennzeichen einer solchen Erscheinung behaftet, Opportunitätssucht, Zerspaltenheit und Auseinandersetzung. In dieser Situation, aus dieser Situation heraus, •erscheint ein Buch des Theologen Ignaz Maybaum. Rabbiner in Frankfurt an der Oder, mit dem Titel „Parteibefreites Judentum" und dem Untertitel „Lehrende Führung und priesterliche Gemeinschaft" (im Philo Verlag, Berlin). Darin steht zu lesen: „Eine Gefahr liegt vor, sich in der Säkularisation zu verlieren . . . Heute ist der Ruf nach Erneuerung des jüdischen Gemeinschaftsaufbaues in allen Herzen lebendig geworden, aber man versteht und erhofft diese Erneuerung allzu oft von politischen Methoden in säkularen Ideologien." Alle Erneuerungsforderungen aber „haben nur dann Aussicht auf Erfüllung, wenn das deutsche Judentum aufhört, in Gruppen zu existieren, die ausschließlich von den säkularen Ideen her gebildet sind." Kein billiges Verlangen. Die Diagnose ist zutreffend. Mit Recht erblickt Maybaum in den jüdischen Parteien gewissermaßen die institutionelle Garantie für die bestehenden Gegensätzlichkeiten im jüdischen Lager, aber seine Heilmethode ist eine Radikalkur, bei der man nicht genau weiß, ob sie nicht auf gefährlichen Voraussetzungen basiert. Wenn-sich das Judentum gestatten könnte, auf einer Insel zu leben, dann, wenn es außerhalb der Welt stünde, hätte Maybaum recht, vor der Politisierung zu warnen und die Priesterschaft zu verkünden, dann wären freilich jedwede Normalisierung, Verwurzelung und Gesundung säkulare Verhaftungen, die sich von selbst verbieten. Aber es ist nicht so, und wäre es so, so befände sich das Judentum nach Maybaums eigener Ansicht in keiner jüdischen Situation. Er selbst beweist es, wenn er schreibt: „Unser Schicksal, zu dem wir erwählt sind, heißt: in der Welt ohne Machtbasis existieren . . . Man kann auch von der Kraft zur Säkularisation reden. Diese Kraft geht in die weltliche Situation ein, ohne in ihr aufzugehen." Wir folgern daraus, auch die jüdische Partei ist jüdisch, noch legitim, solange sie sich nicht an die Welt verliert. Weiter aber: Es ist ein anderes, ob man in der Tatsächlichkeit der Partei lediglich den Hcimfall an ■die säkularen Interessen einer bestimmten Wählerschicht erblickt, also eine soziologisch bedingte und politisch wirksame Gruppe, oder aber eine Gemeinschaft von Menschen, die sich um eine Idee schart, deren Wahrheit so schrankenlos ist wie ihr Glaube -an sie. Gewiß und zugegebenermaßen, auch eine Partei kann im Drange der politischen Geschäfte sich von ihren Zielen •entfernen.;.............. Seit Max Weber wissen wir freilich als „eine Grundtatsache aller Geschichte, daß das schließliche Resultat politischen Handelns oft, nein: geradezu regelmäßig, in völlig unadäquatem, oft in geradezu para- Die Auswanderungswelle J)ei d£tieffoagei ßotntnt! In der Zeit vom 15. bis 23. Dezember kassiert die Post den Abonnementsbetrag für Januar ein. Halten Sie RM. 1,10 bereit, damit in der laufenden Zustellung keine Unterbrechung, eintritt. JÜDISCHE ALLGEMEINE 2EITUNC Ein Communique zu den Verhandlungen in Genf GcnF. Das ständige Büro der J e w i s h A g c n c y beim \ ölkcrhund veröffentlicht im Zusammenhang mit de» soeben »lattgefundenen Bernrungen der Expertenkommission des Völkerbundes für Auswanderer Fürsorge ein (xnnmunique, in dem es u. a. heißt: Die Jewisb Agcncy for Palestinc hat vor der von der Völkerbunds Versammlung mit dem Studium des Problems internationaler Hilfeleistung an Ausgewanderte und der Berichterstattung hierüber an den Völkerbunds rat beauftragten Expertenkommission ein Memorandum vorgelegt, das die auf diesem Gebiet von der Jcwish Agency bisher geleistete Arbeit darlegt und gewisse -Vorschlüge und Forderungen für die Zukunft enthält. Die Jcwish Agcncy unterstreicht in ihrem Memorandum, daß das Problem der Ausgewanderten (Juden und anderer), die Deutsehland bereits verlassen haben und deren Zahl auf etwa 90 000 gesehätzt wurde, von sekundärer Bedeutung bleibt gegenüber demjenigen einer neuen uuf Grund der jüngsten gesetzgeberischen Maßnahmen unvermeidlich gewordenen Answnndenmgswellc. Der Völkerbundsorganismus, der sich in Zukunft mil dem Problem der Auswanderer aus Deutschland zu befassen hallen wird, wird somit diesen beiden Aspekten der Krage gegenüberstehen. Die Jewisb Agcncy for Palestinc bat der Expertenkommission einen detaillierten Plan vorgelegt, der eine L ö s u n g des künftigen A u s w a n d c r u n g s p r o b 1 e m s von rund 200 000 Juden aus Deutschland im Lauf der nächsten 8 bis 10 Jahre vorsiebt. Nach diesem Plan soll Palästina allein 10 bis 1*2 000 und andere Lander, insbesondere gewisse überseeische Länder, etwa 8 bis 10.000 jüdische Auswanderer aus Deutschland jährlich aufnehmen. Eine wesentliche Vorbedingung für die Durchführung dieses Plaues bildet die Lösung der Frage der Liquidierung und des Transfers des Eigentums derjenigen Juden, die aus Deutschland auswandern müssen. Nur ein mit der nötigen Autorität ausgestattetes Organ des Völkerbundes könnte imstande sein, die Durchführung eines solchen Planes, der Verhandlungen mit den Regierungen des Austmd der Einwänderungsländcr sowie mit den unmittelbar interessierten offiziellen und privaten Organisationen erfordert, zu organisieren und zu verwirklichen'. Die neuen Beftimmungen für Auswanderung hu Zusammenhang mit dem in der vergangenen Woche erlassenen Einfuhrverbot für Reiehsmarknoten hat die Rcichsstcllc für die Devisenbewirtschaftung einen Runderlaß veröffentlicht, der für uns vor allem deshalb von Bedeutung ist, weil er Richtlinien über die V e r m ö g c n s m i t n a h m e bei der Aus w a n d c - r u n g enthält. Wie wir hören, ist zwar die bisherige Regelung der Auswanderung nach Palästina durch diese neuen Bestimmungen nicht berührt, es ergehen sieh jedoch für die Auswanderung von Juden aus Deutschland nach anderen Ländern durch die uetzt ergangenen Richtlinien Beschränkungen, die manchen Auswaudcrungsplun stark in Frage stellen dürften. Zwar waren der Vermögensmilnahmc nach anderen Ländern als Palastina bereits durch die bestehende Devisengesetzgebung enge Grenzen gezogen, es war jedoch immerhin möglich, wenigstens einem kleinen Kreis von jüdischen Auswanderern einen Kapitaltransfer zu ermöglichen. Wie weit dies nach den neuen Richtlinien der Fall sein wird, dürfte sich erst uus der Praxis ergeben. Durch die neuen Vorschriften soll es Auswanderern, wie ausdrücklieb betont wird, nicht unmöglich gemacht werden, "sich" durchMitnahme angemessener Vermögenswerte eine Existenz im Ausland zii gründen. Es ist eine Frcigre uze von 1000 RM. vorgesehen. Der Auswanderer kann daher nach der Auswanderung z. B. über eigene Forderungen über Ausländer, über Wertpapiere und über den Erlös von ausgeführten Waren oluie Genehmigung oder Freistellung verfügen, wenn der Wert der Gegenstände zusammen 1000 UM. nicht übersteigt. Wandern Familienangehörige (Ehegatten, Eltern und Kinder) mit aus, so gilt diese Freigrenze nur für das Familienoberhaupt. Dagegen kunn diese Freigrenze von solchen Personen besonders in Anspruch genommen werden, die zwar im 1 laushall des Antragstellers leben, nicht aber zu seiner Familie gehören. ' 1 Ferner ist es nach wie vor möglich. daß ein Auswanderer seinen im Inland liegenden Grundbesitz mit ausländischem Grundbesitz tauscht. Allerdings ist dies nur statthaft, wenn der Partner nach .Deutschland einwandert. Ebenso ist es gestaltet, ausländischen . Grundbesitz in Deutschland gegen Reichsmark zu erwerben. Genehmigungen zu solchen Tausch- und Kaufgeschäften sollen so weit wie möglieh erteilt werden, wenn nicht irgendwelche devisenrechtlichen Nachteile für Deutschland durch das Geschüft entstehen- Diese Handhabung läßt das Bestreben erkennen, die Auswanderung in den Fällen zu ermöglichen, wo ein direkter, die Devisen Verhältnisse berührender Transfer von deutschem Geld nach dem Ausland nicht stattfindet. In Zukunft dürften diese GrundstückritaUsch- und Kaufgeschäfte bei der Frage der Vcrmögcnstransfcrs von Auswanderern eine größere Rollen spielen als bisher. Allerdings sind gerade bei diesen Geschäften die Schwierigkeiten besonders groß, m> daß bisher nicht sehr viele solche Geschäfte tatsächlich zustandegekommen sind. ,* Sein bedeutsam mirh der einschränkenden Seite de» Vermögenslransfers hin ist der § 6 der Durchfühnmgsvcroru'nung. Danach ist es künftig nicht mehr möglich, daß ein Auswanderer sein \ ei mögen dadurch ins Ausland transferiert, daß er ps veräußert, dafür Waren oder gewerbliche Schutzre chte erwirbt, ins Ausland überführt und dort veräußert. Den Erlös für derartige ins Ausland verbrachte Waren hat vielmehr ein Auswanderer künftig auch nach der Auswanderung der Reiehsbunk anzubieten und auf Verlangen zu übertragen«* Der . Gegenwert wird ihm in Reichsmark auf einem Auswandcrerguthabcu gutgebracht. Diese Bestimmungen werden dem Abschluß von Warentransfergeschüfteil von Auswanderen hindernd im V^cgc stehen, da sie den Auswanderer verpflichten, den Erlös aus den Waren, der Reiclisbnnk zur Verfügung zu stellen. Solche Warentransfergeschafte waren nicht nur im Verkehr mit Palästina üblich, sondern gerade in letzter Zeit auch mit manchen anderen, südamerikanischen und sonstigen überseeischen Ländern. Der Grundgedanke dieser Vorschriften, auf deren Einzelheiten hier nicht eingegangen werden kann, liegt darin, daß die Werte, die der Auswanderer schon vor der Auswanderung besaß und die devisenrecht liehen Beschränkungen und Verboten unterlagen und einen Teil des deutschen Volksvermögens bildeten, durch die Auswanderung der deutschen Devisenbewirtschaftung nicht verloren gehen sollen. Mit diesen Werten bleibt also der Auswanderer auch nach der Auswanderung noch anbictungsp f 1 i c h t i g. Außerdem dürfen Auswanderer über solche Vermögenswerte auch nach der Auswanderung nur mit Genehmigung verfügen. Dies gilt namentlich für die Einziehung von Forderungen gegen Ausländer, für die Verfügung über Gold, ausländische \Vcrtpnpicre, Scrips, Bons und Guthaben bei der Konversionskasse, Antcilsreehte an ausländischen Gesellschaften usw. Diese durch die Dcviscnlagc des Deutsehen Reiches (gebotenen Vorschriften zeigen uns wieder mit Deutlichkeit die Schwierigkeiten, die der Auswanderung eines größeren Teils der in Deutschland lebenden Juden entgegenstehen. Die bisherigen Beratungen und Pläne haben leider bis zum beutigen Tage noch keine greifbare Form annehmen können. Inzwischen gehen die Verkäufe und Liquidationen Jüdischer Unternehmungen und Geschäfte in Deutschland weiter, ohne daß den jüdischen Menschen, die ihr Unternehmen veräußern, um sich im Ausland eine neue Existenz aufbauen zu können, eine Möglichkeit gegeben int, wenigstens den zur Gründung der Existenz notwendigen Betrag ohne Schaden für die deutsche Devisenwirtschaft herauszunehmen. Im Augenblick bleibt nur die Hoffnung, daß die Finanzierung wenigstens einiger Auswaiidcrtingsprojcktc gelingt, wie sie auch vöh der ^xpörtenkjbmmission in Genf erörtert wurden. Allerdings würde auch darin noch keine fühlbare Erleichterung spürbar sein, du diese Projekte, über die im Zusammenhang mit der Genfer Tagung an dieser Stelle berichtet wurde, in erster Reihe siedlungsfähige Menschen umfassen, die jüdische Mittelschicht der Kauflcutc, Fabrikanten usw., die jetzt ihre Unternehmen veräußern, aber kaum einschalten können. Trotz allem werden sich hoffentlich Wege finden lassen, die neben dem langsamen Transfer nach Palüstinu noch andere Möglichkeiten ereröffnen. Dr. E. U. doxem Verhältnis zu seinem ursprünglichem Sinn steht. Aber deshalb darf-dieser Sinn: der Dienst an einer S a che, doch nicht etwa fehlen, weim anders das Handeln inneren Halt haben soll ... Wie die Sache auszusehen hat, in «deren Dienst der Politiker Macht erstrebt und Macht verwendet, ist Glaubenssache..... er kann im Dienst einer „Idee" zu stehen beanspruchen .... — immer muß irgendein Glaube da sein. Sonst lastet in der Tat . . . der Fluch kreatürlicher Nichtigkeit auch auf den äußerlich stärksten politischen Erfolgen". Dieses ,*Ethos der Politik als ,Sache'" haftet auch der Partei als ihrem Träger an-und soll sie immer wieder aus den niederen Bezirken der säkularen Inertessenhaftigkeit in die Sphären der kater gorischen Unbedingtheit erheben. Ob das der Fall ist, hängt freilich immer auch von der Beschaffenheit der Ziele ab, die die Partei verfolgt. Erst das Ziel und

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