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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-11-27 · 48 (27.11.1935) · page 2

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
48 (27.11.1935)
Date
1935-11-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
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SPORT Berliner Umfchau ■ ' ■ ■ .-, . . Sport ani Bußtag In den Handballspielen gab es den erwarteten glatten Siog der B'S'GI'33'I gegen die aufstrebende ISK-Mannschaft. Das Ergebnis vöni5:'3 (4:0) gibt nicht günz. richtig die Überlegenheit wieder, 1 mit dbr . die : Iljl .-Mannschaft ihren Gcgricr bclicrrschtc. Besonders , in der ersten Halbzeit war das bessere Können unverkennbar. Mcllo war der beste und sicherste Stürmer seiner Mannschaft, die trotzdem noch nicht in Hochform ist. (Auch, der-5:2.-Sieg von Bor Eochbn I igegen (Bar Kochba I, begeisterte nicht..' Sonst gab es in den wichtigsten Spiolcn folgende' E r g o b n i s s c : ' ,' BSG 33 IV — Bar Kochba IV 5:3 (1:3), Hclvctia I — BSG. 33 V 7:4 (2:3), . Damcn-Ruder-Club I — Bar Kocliba 5.'Frauen 5:0 (3:0). . Die Hookeyspielc zeigten schöne Verbesserungen der BSG-Mannschaftcn, von denen in dieser Saison noch viel zu erwarten -isti >r~ .-■■••'■'■>**/•■■•■<-•■■■•,■■!•■>■"--•■'----.—■—~- ■ ■. BSG 33 I — BSG 33 HI 7:1, BSG 33 II — TcnnisoBuh Bar.Kochba( 1,5-0, BSG 33 1. Fruüch — BSG 33 2. Frauen! 7:0. .-' ■ * ■ . Das von Sonntag auf den vergangenen Bußtag verlegte Verbandsspiel im Fußball zwischen BSG 33'I und ISK I zeitigte eine große.-Überraschung, denn es gelang der IS K - Mannschaft nach: hartem. Spiel einen 3:1 -Sieg herauszuholen, der allerdings an/Wert verliort, wenn man bedenkt, daß die BSG ohne drei ihrer sonstigen Stammspieler, vor allem ohne Hilkowitz, und mit einem schon nach 5 Minuten Spieldauer verletzten1 Mittelläufer (Rosenberg) spielen mußte. Mcistcrschaftskcgcln der SKV In den von der Sportkeglor-Vercinigung ira RjF-Sporthund . durchgeführten Riogcnmeistersehaftcn gewann R üb e n (Harmonia) mit 2155 Holz und in der Seniorenklossc Wolf f.(Merkur) mit 708 Holz. Sport am Sonntag, 24. November Nur wenige Handball-Verbandsspicle Von den wenigen Handball-Vcrbandsspielcn, die am Sonntag zur Abwicklung kamen, wäre allein der knappe 3:0-Erfolg zu erwähnen, den die 1. Frauenmannschaft des Bar Kochba über die sieb tapfer wehrende BSG 33 II davontrug. , : Weitere Ergebnisse: Hclvfctia, I — BSG 33 2. Jugend 12:1, BSG 33 IV — BSG 33 1. Jugc'nd 10:3, BSG 33 VIII — Hclvctia II 3:3, Maccabi I — Bar Kocliba IV 6:2, Damen RG I — Bar Kochba 41 Frauen 1:0." Ergebnisse der Hockeyspiclc Bar Kochba I — Tennisclub II 22:0, Bar Kochba II — BSG 33 HJ 7:1,'' Tenmsclub I — BSG 33 IU 9:0, BSG 33 2.iDamen, — Tcnuisclub 1. Damen 2:0. Berlin-Mitteldeutsche Makkabi-Bezirksliga Im Rahmen der Makkabi-Rundcnspicleweilte Bar Kochba- 1 lalle ,in- Berlin und mußte sich vom ISK zwei glatte Niederlagen gefallen lassen. Das Fußballspiel endete 5:1, das Haiidbull- „spiel .10:0 zugunsten der weit überlegenen Berliner. „Berliner Vorfchau Handball Dio einzige Begegnung der ersten Klasse führt ouf dem Grunewalds portplatz Bar Kochba II und Triton I zusammen. Spielbeginn: 14.45 Uhr. Vorher Bar Kochba III geeen BSG 33 III. Berlin-Mitteldeutsche Makkabi-Bczirksspiclc Auf dem Sportplatz am Schfifcrscc empfängt der Berliner Bor Kochba-Hakoah die 1. Fußball- und Handbalhuumischaften des Bar Kochba-Drcsdcn„ Die Spiclo beginnen um 13 Uhr. Hockey Die BSG 33 hat sich einen auswärtigen Gegner verschrieben. „Schild"-Hamburg wird mit zwei Mannschaften die verbessert» Spiclstfirkc der Berliner prüfen. Sportplatz Mariendorf ab 9 Uhr. Waldlauf ' . . Pio BSG 33, führt ihren ersten Waldlauf in dieser Saison in Form eines Mannschaftslaufes durch. Start und Ziel: Gruncwaldsportplatz um 10 Uhr. Werbeschauturnen ,:■ Die., Jugendabteilung Mitte der BSG 33 veranstaltet in der Turnhalle der Mittelschule, Große Hamburger Straße 27 , . ein Wcrbcschaüturnen,' das einen Ausschnitt ous. dem Training der Abteilung geben wird. Der Reinertrag kommt bedürftigen Kindern der Abteilung zugute. Beginn 17 Uhr. * Die BSG 33 im Sportbund des JljF veranstaltet am Dannerstag, 5. Dezember, abends 8 Uhr, im Logenhaus Kleist- ' Straße 10, einen.Vortragsabend, in welchem über Auswanderung s f r u ge u in Ubersee sprechen werden: Dr. Georg Löwenstein, 2. Vorsitzender des Vereins zum Studium und zur Förderung jüdischer Obersccsiedlung, und Paul Yoghi Mayer, Jugeuddczerncnt des RjF. Der Einlaß erfolgt nur gegen Karten, die vorher auf den Geschäftsstellen der-dem Sportbund des RjF angeschlossenen Vereine kostenlos ausgegeben werden, und zwar: BRC „Helvctia", BRC „Qbqrsprcc", BRC „Triton", BRC „Welle Poseidon", JBC „Berlin" und für die Mitglieder der BSG Burgstraße 30, Zimmer 14/15. Sport im Reich Bar Kochba-Hakoah Berlin in Leipzig .Die ^ersten Fußball- und HandballmumiBchaften des Bar Koohia-Hak oah Berlin weilten am Sonntag in Leipzig, um gegen .«en^dortigen Bar Kochba die fälligen Verbundsspiclc der . Berlin-Mitteldeutschen Bezirksliga ■ des Makkabi auszutragen. Im Fußball ' dominierten die Berliner eindeutig und gewannen klar mit 4:0,'im Handball dagegen gab es nach allzu hartem Kampf ein 4:6 Unentschieden, dag den gezeigten Leistungen gerecht wurde. ' , f ' 'Boxmeisterschaften dcB Makkabi in Köln Schöne Kämpfe brachten die diesjährigen Boxmcistcrscliaften des Deutschen Makkabikrcises in Köln. Am erfolgreichsten schnitten erwartungsgemäß die Vortretor des Berliner „Maccabi" ab, die in vier Gewichtsklassen dio' Meister stellen konnten: Im Fliegengewicht gewann Noseh kc s (Berlin) gegen Schindler (Köln) hoch nach Punkten, im Bantäm Bartercr (Köln) gegen den Nachwuclismann Cohen, im Federgewicht der Berliner Franke gegen Kummer (Köln), der'in der zweiten Runde den aussichtslosen Kampf aufgab. 1 Einen schönen Kampf lieferten sich im Leichtgewicht N e u m a n n (Berlin) und Reif I (Köln), dor trotz tapferen Widerstandes die hoho Punktübcrlcgcnheit seines Gegners anerkennen mußte. Einen glatten. Sieg erfocht Joel (Berlin)"'im Mittelgewicht gegen Vogelfang (Köln), der sich nur durch säuerndes Haften bis zum Schluß halten konnte. Eine glänzende Leistung vollbrachte im Weltergewicht der Brcslaucr Hochhäuser, der den Berliner „Bulli" Schott in der ersten- Runde k. 6. schlagen konnte. ■ BltC „Triton" verlor in Stettin Dos. fällige Handballvcrbandsspicl fülirto in Stettin den dortigen Bar Kocliba und die Ruderermannschaf t von „Triton" _ zusammen. Der Bar Kochba kam hier erwartungsgemäß zu seinen ersten Punkten und siegte knapp, aber durch bessere Stürmleistungcn verdient mit 2:1 (1:1). Auch bei den zweiten Mannschaften siegten die Stettiner mit 1:0. , mwm mmu , Siege der BSG 33 in Leipzig Zwei schöne Siege erfochten am letzten Sonntag BSG-Mannschaftcn in Leipzig gegen den dortigen „Schild". Während. die -Handballer,-, glänzend in Form, einen überlegenen .8:2-Sicg erfochten, der schon bei Halbzeit feststand, konnten die Ucrlinor Fußballer ihrcii Sieg erst ganz zum Schluß durch zwei Tore von Bicgclciscn I und ■ Hilkowitz sicherstellen. . , Wcrbcscliauturncn der BSG 33 . Dic J u g c n d n b t c i 1 u n g Mitte der BSG 33' verunstaltet am 1. Dezember um 17 Uhr in; der. Turnhalle der Mittelschule, Große Hamburger Straße 27, ein Werbeschauturnen,' das einen Ausschnitt aus,'dem Trainingsprogramm. dieser rührigen Abteilung zeigen wird.' Der Reinertrag ist für bedürftige Kinder der Abteilung bestimmt. . , Zum letzten, Male Inveriturverkäuf In ciriert) weiteren Erlaß des Reichswirtscliaftsmiruotcrs sind Bestimmungen für den Inventurverkauf dieses Wintors getroffen worden. Nach den Vorschriften wird es dor: letzte Inventurverkauf sein: denn mit dem nächsten Jahre, gibt es nur noch einen.■ Sommerschlußverkauf und einen Winterschluß - verkauf. Für den letzten Inventurverkauf sind die Bestimmungen insofern erleichtert worden, als mehr Waren als im Vorjahre zum Ausverkauf zugelassen worden sind. Insbesondere dürfen die Waren- und Kaufhäuser, also die Großbetriebe dcB Einzelhandels, neben Textilwaren, BekleidungBgcgen- -, standen . und Schuhworcn auch Waren aus Porzellan, Glas und Steingut sowie Lederwaren inden Ausverkauf nehmen. Es ist lediguch, zu l beachten, daß. es sich nur um Waren handeln darf, dio Modeschwankungen unterliegen. Zu Begründung dieser Erleichterungen -.vird ausgeführt, daß die Lüger des EinzeUiandels noch überfüllt sind, und man erwartet eine Besserung der Umsatzlage von diesen Ausverkaufsvcrgünstigungcn. Die Dauer des Inventurverkaufs ist auf 12 Werktage festgelegt worden, Sonn- und Festtage werden nicht mit einbezogen." Für dio Reklame für den Ausverkauf gelten die Vorschriften vom Mai dieses JahrcB. Neuordnung der Stellenvermittlung Durch eine in der letzten Zeit vorgenommene Neuordnung auf dem Gebiete der Stellenvermittlung ist nunmehr die Reichsnnstult für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sowie deren Untcrglicderungcn dio einzige amtlich anerkannte Stellenvermittlung. Die Stellenvermittlung der Deutschen Arbeitsfront ist aufgehoben worden und auf die Rcichsanstalt übergegangen. Dieso Regelung ist für uns Juden insofern bedeutsam, als die . Stellenvermittlung der Deutschen Arbeitsfront sich bekanntlich auf jüdische Arbeitnehmer nicht erstreckte. Die privaten Stellenvermittlungen und Arbeitsämter, wie z. B. die jüdischen Arbeitsnachweise; sind von dieser Neuordnung unberührt. Wie von zuständiger Seite zu den getroffenen Maßnahmen in der Presse mitgeteilt worden ist, liegen sie im Interesse einer einheitlichen Regelung des Arbeitseinsatzes. Schon in den dem Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes und die Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften wurde diese Tendenz sichtbar. Durch die Einführung dos Arbeitsbuches, das, wie an dieser Stelle bereits ausgeführt wurde, auch für die jüdischen Arbeitnehmer gilt, wurde diese Zentralisierung der Stellenvermittlung bei den -ArBeitsämtern' notwendig. Arbeitslofe und Arbeitsunfällige Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat kürzlich . darauf hingewiesen, daß unter den jetzt in Deutschland vorhandenen Arbeitslosen ein großer Prozentsatz zu . denen gehöre, deren Vermittlung . nicht möglich ist. In der „Sozialen Praxis" wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß die Arbeitsämter gegenwärtig cW halbe Million oder mehr Personen mitschleppen, die überhaupt nicht mehr; «der nur (in beschränktem Maße verwendbar seien. Es werde!dic. Aufgabe der absehbaren Zukunft sein, die Arbeitsfähigen ohne Ausnahmo dem Arbeitsamt zur Betreuung sowohl hinsichtlich der Vermittlung wie der Unterstützung zu'< überweisen, während die Arbeitsunfähigen den Wohlfahrtsämtern zur mehr oder minder dauernden Betreuung überlassen bleiben müßten. Hierzu sei vor allem die Beseitigung des § 88 des Arbcitsloscnvcrsichcrung'sgcsctzcs notwendig, wonach ein Arbeitnehmer, der in den letzten zwölf Monaten sechs Monate. lang in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden hat, nur dann als arbeitsunfähig angesehen werden kann, wenn sich sein körperlicher und. geistiger Zustand nach dem Ausscheiden aus der Beschäftigung so verändert hat, daß er arbeitsunfähig im Sinne des Gesetzes geworden ist. Mon habe hier ein Gnadehgehalt aus der Versicherung geschaffen, das zum absoluten Unsinn geworden sei, seitdem die Krisenunterstützung ohne zeitliche Begrenzung gewährt wird. Eine solche Trennung würde auch eine saubere Arbeitslosen- Statistik ermöglichen. Diese Vorschläge stehen in Zusammenhang mit anderen Bestrehungen zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitslosenversicherung. ' . tfi Lofeblatt- Buchführung zuläffig? Wie sich aus in letzter Zeit ergangenen Gutachten der Handelskammern ergibt, kann auch die Buchführung auf losen Blättern aU ordnungsgemäße Buchführung ungesehen werden. Allerdings müssen dabei die folgenden Voraussetzungen Beachtung finden: Die Eintragungen müssen der Zeitfolge entsprechen und der Kontenplan, muß eine klare. Übersicht über Bestände, Aufwand und Ertrag ermöglichen. Durch Verweisungen, Buchungszeichen usw. muß der Zusammenhang zwischen den Konten, Belegen und Buchungen klar nachweisbar sein. Die losen Blätter müssen geordnet auf- . bewahrt werden, insbesondere muß ein mißbräuchliches Entfernen verhindert werden. Jedes Buchungsblatt muß "mit Ziehung der Endsumme' oder des Saldos abgeschlossen werden, Zulässig ist es . jedoch, wie sich aus einer neuen Stellungnahme der Berliner Handelskammer ergibt, Kontoblätter oder -karten auch übor das Geschäftsjahr hinaus fortzuführen. Voraussetzung für die Anerkennung der Losoblattbuchführung ist die Einhaltung dieser Richtlinien sowie, daß die "Grundbuchungen in Büchern erfolgen. Allerdings ist es auch für diese zulässig, lose Blätter zu nehmen, wenn diese entsprechend eingeordnet worden. Unvollftändiges Vermögensverzeichnis Bei der Leistung des Offcnbarungscidcs müssen bekanntlich alle Vermögenswerte genau angegeben wetdcn; wird ein Vermögenswert ausgelassen, kann Anklage wegen Falscheidcs erhoben werden. In einem, bis ans Reichsgericht gegangenen Fall hatte ein Fabrikant in seinem Vcrmögeiisvcrzeiclinis einen Geschäftsanteil im Wert0 von etwa 250 RM. nicht mit ungegeben. Von den untoren -Instanzen war er deswegen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, worden. Zu seiner Entlastung hatte dor Fabrikant angeführt, daß er den Geschäftsanteil. abgetreten habo, außerdem habe er an diesen Geschäftsanteil gar nicht gedacht. Das Reichsgericht hat die Entscheidung aufgehoben und dabei grundsatzlich festgestellt, 'daß, wenn ein Vermögenswert abgetreten worden ist, infolge seiner Abtretung also wirtschaftlich für den Inhaber keinen Wert: mehr besitzt, seine Auslassung' aus dem Vcrmögeiuiverzcichhis nicht strafbar sein kann. ■ (RG. - 5 Di 636/35.) ......• : Der Verkauf jüdifcher Schuhgefchäfte Im Zusammenhang mit der allgemein erkennbaren Tendenz, die jüdischen Eirizclhnndclsgcschäfte,. namentlich in den kleineren Städten, zu verkaufen, ist besonders bei den-:Schuhgeschäften: eine steigende Verkoufsneigung zu beobachten.' In den Verbandskreisch des SchuIieinzelliandcJs beschäftigt man sich lebhaft mit diesen Vorgängen. Nach Mitteilungen aus diesen Kreisen hat das Angebot für den Verkauf nichtarischcr Schuhgeschäfte in letzter. Zeit sehr zugenommen, und es ist auch vielfach bereits zu Abschlüssen gekommen. Aus Pommern wird berichtet, daß in den tmttlefcn und kleineren Städten 40 bis 50 v. H. der Geschäfte den Besitzer gcwcclisclt haben. Der Verband nimmt diese Vorgänge zlun Anlaß, um darauf hinzuweisen, daß für. dio Frage des Firmenwertes solcher Geschäfte Lagerwert und Stammkundschaft die Grundlage der Berechnung bilden. Diese beiden-Purikte sollet!_ von den Interessenten vor Abschluß geprüft werden, um auf dieser Grundlage den Verkaufspreis festzusetzen. RECHT .m ALLTAG Das Kammergericht über „deutfehes Gefchäft" Eine G. m. b. H., dio Kassenblocks herstellt, hatte bisher in ihrem FirmcnnanW den Zusatz „deutsch" geführt. Die alleinigen Gesellschafter der Firma — zugleich ihre Geschäftsführer —, sind Juden, die auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das zuständige Rcgistcrgcricht hat nun die Firma für unzulässig erklärt, weil der Zusatz „deutsch" einen Hinweis darauf enthalte, daß die Gesellschaft sich in arischen deutschen Händen befinde. Das Firmenmißbrauch9verfahrcri gegen die Firma hatte Erfolg. Das.Kammergericht sprach;sich, wie die „Textil-Zeitun"" berichtet, im gleichen Sinne, wie das : Registergcricht aus. In dem Entscheid wurde ausgeführt, daß der Schütz des Volkes gegen die von der Firma, der Gescilschuft ausgehende Täuschungsgefahr wichtiger sei als die prhaltunc der Firma für..eine aus den gegenwärtig nichtarischen und nichtdeutschen Gesellschaftern bestehende Gesellschaft. Die betreffende Gesellschaft sei in doppelter Beziehung kein deutsches Unternehmen, da die wirtschaftlich und rechtlich maßgebenden Persönlichkeiten nicht nur ihrer Abstammung, sondern sogar ihrer Staatsangehörigkeit nach keine Deutschen sind. Die Firma ist daher; Wie das Kammergericht auaführt, geeignet, über die Verhältnisse des Geschäfts'sowie flircr Inhaber zu täuschen, sie iBt daher nach § 18 Abs. des Handelsgesetzbuches unzulässig. Diese Entscheidung ist insofern bemerkenswert, als damit auch das Kammergericht die von den Rcgistcrgerichtcn mit Zustimmung der Handelskammern' geübte Praxis bei" der Nachprüfung der Firmcnzusütze billigt. | Aus neuen Entfcheidungen öberfier Gerichte Wenn von dritter Seite einem Unternehmen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Angestellten Nachteile in Aussicht gestellt werden, welche die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährden, so kann hierin ..unter Umstanden ein Grund zur fristlosem Entlassung des Angestellten fliegen. Dieser Grund liegt aber nur in. Ausnahmefällen vor. Bei der -Abschätzung der Pflichten 'des Unternehmers gegenüber dem Unternehmen und gegenüber einem zu entlassenden Angestellten ist äußerste Vorsicht geboten. Vorübergehende oder tragbare Nachteile können eine Entlassung nicht begründen. (RAG. KB. 1935, S. 1310.) 1 V | Schuldversprechen und Schcnküngsversprechen sind zweierlei, nicht nur in der rein technischen Beziehung, sondern auch der rechtlichen Form nach'. Gebelich einem andern gegenüber die Erklärung ab, ihm eine bestimmte Summe zu schulden, ohne daß eine sichtbare Gegenleistung, vorliegt, so kann er sich auf diese Erklärung nur dann rechtswirksam berufen, ■ Wenn: sie, schriftlich, abgegeben ist. Noch Schürfer ist die Form, wenn ein Schenkungsvcrsprcchen abgegeben wird. Hier ist gerichtliche oder notarielle Beurkundung notwendig. Bei einer „gemischten Schenkung" (einer Kombination zwischen Schenküngs- und Schüldvcrsprechon), wie sie unter Verwandten häufig vorkommt, ist die strengere Form für daa Schenkungs- .versprechon erforderlich.- Soweit:dagegen eine Schuld versprochen ' wird, z. B. aüs Erbatückcn, genügt die schriftliche' Form. (RG. IV 28/35.) ■■■'.■-. ' ' Nichtachtung des Geschäftsführers und /Beleidigung eines unmittelbaren Vorgesetzten stellen einen so groben Verstoß gegen die durch den Arbeitsvertrag begründeten Pflichten dar, daß dem Betriebsführer die Fortsetzung'des .Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet -werden kann.; Seine'fristloso Ent-1 lassunfj ist daher gerechtfertigt, selbst wenn es sich um ein Mitglied des VertrauenBrates handelt.'"(R/VG. 263/34.) J Jüdisches Lehrhaue. Offene', ArbeitsgemeJ^ischaft über den Donnerstag-Vortrag „Religiöse Verwirklichung",iftni 28. November, 20.30 Uhr, Aula, - Joachimsthaler Straße 13. 'iBögimi der Reihe „Eigcnwelt and Umwelt im Werk jüdischer Gc^alfer" am 5. De- , zember. Ludwig Fe u ch t w a ri g-e r spricht üb^«;.y,;jakol> Wassermann 1 und Franz Rosenzweig". Am Mittwoch,";;3fi. .November, beginnt auch-die Arbeitsgemeinschaft „Anleitung f zum"' Zeirunglcscu" voii Alfred Herschberg. 20.30 Uta, Prinzregonten-i Straße 69/70. ' : \.V :,' . Houptschtlttlelter: Dr. EugenTannenboum, Berlin i Wllm^rsdort;: Leiter der 'Anzeigen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Ähielgiji Werner Heine, Detlln-CharloUenbg. — DA III. Qu. 4576 Preisliste Nr. 3 VeiUgsVerlägsgenoMcnschaft In Deutschland ansässiger Juden zu Berlin eQratiH, Berlin - Cliarlottenbürg 2, BlelbtreustraOe 2. Druck: Sonnendruckeret OmbH. (Felix Woll), Bcrlln-Cbärlottenburg 4. , '

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