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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-11-20 · 47 (20.11.1935) · page 3

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
47 (20.11.1935)
Date
1935-11-20
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Die Diwclifahriiitgsbelliiiiiiiitiigeii zu den Nürnberger Gefetzen vom 15. September Die im Rcichsgcsctzblatt, Teil I, Nr. 125, vom 14. November veröffentlichten Durchführungsbestimmungen zu den Nürnberger Gesetzen hoben folgenden Wortlaut: Erste Verordnung zum Rcichsbürgcrgcsctz § 1. Bis zum Erlaß weiterer Vorschriften über den Rcichsbürgerbrief gelten vorläufig als Reichsbürger die Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes, die beim Inkrafttreten des RcichsbUrgcrgcsctzcs daslRcichstagswahlrccht besessen haben, oder denen der Rcichsministcr des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers das vorläufige Reichsbürgerrecht verleiht. Der Rcichsministcr des Innern kann im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers das vorlaufige Rcichsbürgcrrccht entziehen. .§2. Die Vorschriften doj^ § 1 gleiten auch für die Staatsangehörigen jüdischen Mischlinge. Jüdischer Mischling ist, wer von einem oder zwei der Rasse nach volljüdischcn Großcltcrnteilcn abstammt, sofern er nicht nach! § 5 Absatz' 2 als Jude gilt. Als volljüdisch gilt ein Großcltcrntcil ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat. § 3. Nur der Reichsbürger kann als Trager der vollen politischen Rechte das Stimmrecht in politischen Angelegenheiten ausüben und ein öffentliches Amt bekleiden. Der Rcichsministcr des Innern oder die von ihm ermächtigte Stelle kann für die Übergangszeit Ausnahmen für die Zulassung zu öffentlichen Ämtern gestatten. Die Angelegenheiten der Religionsgcscllschaften werden nicht berührt. ' § 4. Ein Jude kann nicht Reiclisbürgcr sein. Ihm steht ein Stimmrecht in politischen Angelegenheiten nicht zu; er kann ein öffentliches Amt nicht bekleiden. Jüdische Beamte treten mit Ablauf des 31. Dezember 1935 in den Ruhestand. Wenn diese Beamten im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben, erhalten sie. bis zur Erreichung der Altersgrenze als Ruhegehalt die vollen zuletzt bezogenen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge; sie steigen jedoch nicht in Dicnstnltersstufcn auf. Nach Erreichung der Altersgrenze wird ihr Ruhegehalt nach den letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen neu berechnet. Die Angelegenheiten der Religionsgcscllschaften werden nicht berührt. Das Dienstverhältnis der Lehrer an öffentlichen jüdischen Schulen bleibt bis zur Neuregelung des" jüdischen Schulwesens unberührt. rs. Jude ist, wer von mindestens drei der Rasse' nach volljüdischcn Großeltern abstammt. Als Jude gilt auch der von zwei volljüdischcn Großeltern abstammende Staatsangehörige jüdische Mischung, a) der boim Erlaß des Gesetzes der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat oder danach in sie aufgenommen wird, b) dcr;beim.Erlaß] des Gesetzes.mit.einem..Juden verheiratet war tider sich danach mit einem solchen' verheiratet, c) der aus einer Ehe mit einem Juden im Sinne des Absatzes 1 stammt, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 (Rcichsgcsctzblatt I S. 1146) geschlossen ist, d) der aus dem außerehelichen Verkehr mit einem Juden im Sinne des Absatzes 1 stammt und nach dem 31. Juli 1936 außerehelich geboren wird. § 6-_ Soweit in Hcichsgcsctzcn oder in ^Anordnungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und ihrer Gliederungen Anforderung an die Reinheit des Blutes gestellt werden, die über § 5 hinausgehen, hlciben sie unberührt. * Sonstige Anforderungen an die Reinheit des Blutes, die über § 5 hinausgehen, dürfen nur mit Zustimmung1 des Rcichsministere des Innern und des Stellvertreters' des Führers gestellt werden. Soweit Anforderungen dieser Art bereits bestehen, fallen sie am 1. Januar 1936 weg, wenn sie nicht Von dem Rcichsjninistcr des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers zugelassen werden. Der Antrag auf Zulassung ist bei dem Rcichsministcr des Innern zu stellen. '■ §• 7- Der Führer und Reichskanzler kann Befreiungen von den Vorschriften der Ausführungsverordnungen erteilen. | Berlin, den 14. November 1935. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler. Der Rcichsministcr des Innern' Frick. Der Stellvertreter de? Führers R. Heß. Erste Verordnung zum Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes •" . ■ . § i- . ' '. ' - Staatsangehörige sind die' deutschen Staatsangehörigen im Sinne dos Rcichsbürgcrgcsctzes. Wer jüdischer Mischling ist, bestimm*'!} 2 'Absatz, 2 der Ersten Verordnung vom 14. November 1935-zum Rcichsbürgcrgcsctz. Wer Jude ist, bestimmt § 5 der gleichen Verordnung. '" ••'....." "' - ' ■ §2-. : Zu den nach § 1 des Gesetzes verbotenen Eheschließungen gehören auch dio Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen jüdischen Mischlingen, die nur einen volljüdischcn Großelternteil haben. \ ■ . . '§'3- ' ■ ' Staatsangehörige jüdische Mischlingo mit zwei volljüdischcn Großeltern bedürfen zur Eheschließung mit Staatsangehörigen deutschen oder «»verwandten Blutes oder mit Staatsangehörigen jüdischen Mischlingen, die nur einen volljüdischen Großclternteil haben, der Genehmigung des Rcichsrhinisters des Innern und des Stellvertreters des Führers oder der von ihnen' bestimmten Stelle. .' . i - Bei der Entscheidung sind insbesondere zu berücksichtigen die körperlichen, seelischen .und charakterlichcn Eigenschaften des Antragstellers,' die Dauer dor Ansässigkeit seiner Familie in Deutschland, seino oder seines Vaters Teilnahme nm Weltkrieg und seine sonetigo Familiengeschichte. : Der Antrag auf Genehmigung ist bei der höheren Verwaltungsbehörde zu stellen,' in deren Bezirk des Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Verfahren ' regelt der Rcichsministcr des Innern\im Einvernehmen mit dem 'Stellvertreter des Führers. v ■ •§ 4- Eino Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Staatsangehörigen jüdischen Mischlingen, die nur einen volljüdischcn Großcltcrntcil haben. § 5. Dio Ehchindcrnissc wegen jüdischen Blutcinsrhlagcs sind durch § 1 des Gesetzes und durch §§ 2 bis 4 dieser Verordnung erschöpfend geregelt. § 6. Eine Ehe soll fernor nicht geschlossen werden, wenn qua ihr eine die Reinhaltung des deutschen Blutes gefährdende Nachkommenschaft zu erwarten ißt. § 7. Vor der Eheschließung hat jeder Verlobte durch das Ehetauglichkeitszeugnis .(§ 2 des EhcgCBUndhcitsgcsctzes vom 18. Oktober 1935 — Rcichsgcsctzblatt I S. 1246) nachzuweisen, daß kein Ehehindernis im Sinne des § 6 dieser Verordnung vorliegt. Wird das Ehetauglichkeitszeugnis versngt, so ist nur die Dicnstaufsichtsbchördc zulässig. § 8' Die Nichtigkeit einer entgegen dem § 1 des Gesetzes oder dem § 2 dieser Verordnung geschlossenen Ehe kann nur im Wege der Nichtigkeitsklage geltend gemocht werden. Für Ehen, die entgegen den §§ 3, 4 und 6 geschlossen worden sind, treten die Folgen des § 1 «md dc)äl § 5 ^bs. 1 des Gesetzes nicht ein. § 9- Besitzt einer der Verlobten eine fremde Staatsangehörigkeit, so ist vor einer Versagung des Aufgebots wegen eines der im § 1 des Gesetzes oder in den §§. 2 bfis 4 dieser Verordnung genannten Ehchindcrnissc sowie vor einer Versagung des Ehetauglichkcitszeugnisses in Fällen dca § 6 die Entscheidung des Reichsministers des Innern einzuholen. § 10 Eine Ehe, die vor einer deutschen Konsuln rbchördc geschlossen ist, gilt als im Inlandc geschlossen. § H. Außerehelicher Verkehr im Sinne des S 2 des Gesetzes ist nur der Geschlechtsverkehr. Strafbar nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes ist auch der außereheliche Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen jüdischen Mischlingen, die nur einen volljüdischen Großcltcrntcil haben. § 12. Ein Haushalt ist jüdisch (§ 3 des Gesetzes), wenn ein jüdischer Mann Houshaltungsvorslaml ist oder der Hausgemeinschaft angehört. Im Haushalt beschäftigt ist, wer im Rohmen cints Arbeitsverhältnisses in die Hausgemeinschaft aufgenommen ist, oder wer mit alltäglichen Haushaltsarbcitcn oder anderen alltäglichen, mit dem Haushalt in Verbindung stehenden Arbeiten beschäftigt isl. Weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, die beim Erlaß des Gesetzes in einem jüdischen Haushalt beschäftigt waren, können in diesem Hausholt in ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis bleiben, wenn sie bis zum 31. Dezember 1935 das 35. Lebensjahr vollendet haben. Fremde Staatsangehörige, ■ die weder ihren Wohnsitz noch ihren dauernden Aufenthalt im Inlandc haben, fallen nicht unter die;.o Vorschrift. § 13. Wer dem Verbot des § 3 des Gesetzes in Verbindung mit § 12 dieser Verordnung zuwiderhandelt, ist nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes strafbar, auch wenn er nicht Jude ist. § 14. ' Für Verbrechen gegen § 5 Abs.'. 1 ,umi 2 des Gesetzes ist im ersten Rechtswege die große Strafkammer zustündig. § 15- Soweij die Vorschriften des Gesetzes und seiner Ausführungsverordnungen sich auf deutsche Staatsangehörige beziehen, sind sie auch auf Staatenlose anzuwenden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Auslände haben, fallen nur dann unter diese Vorschriften, wenn sie früher "die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben. § 16. Der Führer und Reichskanzler kann Befreiungen von den Vorschriften, des Gesetzes und der Ausführungsverordnungen erteilen. Die Strafverfolgung eines fremden Staatsangehörigen bedarf der Zustimmung der Rcichsminister der Justiz und des Innern. § 17. Die Vorordnung tritt an dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 7 bestimmt der Rcichsminister des Innern; bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Ehetauglichkeitszeugnis nur in Zwcifclsfällcn vorzulegen. Berlin, den 14. November 1935. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler. Der Rcichsminister des Innern Frick. Der Stellvertreter des Führers R. Heß. Der Rcichsministcr der Justiz Dr. Gürtner. Hau eines Sportfeldes südlich der Ringbahnstrecke zwischen . Schmargendorf und dem Hohcnzollcmdamm beschäftigten 420 Arbeitern, so schreibt dos Blatt, befinden sich auch 280 jüdische Pflichtarbcilcr aus fast allen Berliner Bezirken. Genau wie die arischen- Wohlfahrtsuntcrstütztcn worden sio zur Hilfe- > leistung bei wichtigen Arbeiten herangezogen und erhalten dafür einen Ernührungszuschlag und das benötigte Fahrgeld. Mannheimer Brief Eine interessante Statistik Bericht für die üdischc Allgemeine'* Mannheim. Eine interessante Statistik über die Auswanderung der Mannheimer Juden seit 1933 stellte der hiesige Kinderarzt Dr. S. Bruchsalcr auf. Danach sind statistisch erfaßt seit 1933 660 Personen von hier ausgewandert. Von diesen waren 430 deutsche Juden, der Rest von 230, also 35 o/0, waren Ostjuden. Fast die Hälfte davon, nämlich 49 o/o der Auswanderer, befinden sich im Alter zwischen 20 und 40 Jahren, weiter« 27 o/o sind Jugendliche unter 20 Jahren, weitere 20 o/o sind 40 bis 60 'Jahre und nur 4 <>/o über 60 Jahre alt. 257 Personen, nämlich rund zwei Fünftel der Auswanderer, gingen nach Palästina, etwa ein Viertel, nämlich 161 Personen, nach Frankreich. In weitem Abstand mit 50 Personen folgen die Vereinigten Staaten und Holland mit 41 Personen, während noch der Schweiz nur 29 Personen, noch Italien 27 gingen. Der hiesige „I. i c d c r k r a u z", der seit nahezu 80 Jahren erfolgreich wirkt, bot nun die Aufgaben des jüdischen Kulturbundes für Mannheim übernommen. Dabei isl zum Zeichen des engen Kontaktes mit der Gemeinde der Vorsitzende des Synagogcnrfttes, Rabbiner Dr. GrünewoUi, in seinen Vorstand eingetreten. Die musikalische Leitung bleibt nach wie vor in den Händen von Kapellmeister Sinzheimer, während Vorsitzende die Herren Rechtsanwalt Dr. Hecht und Eugen Hirsch sind. Dos erste Konzert, dos in MounhcimB 1 lauplsynagoge stattfand, brachte „Psalmen- Vertonungen aus vier Jahrhunderten". Sic enthielten Psalmen von Heinrich Schütz und Johann Roscninüller und führten dann über Mendelssohn zu Arthur lloncggcr und Hugo Adler. Dabei hörte man auch eine U r a u f f ü h r u n g einer begabten Toch- Schülcrin, Gertrud Schweizer, „Aus dem 91. Psalm" für Sopran mit Kammerorchester und Orgel. Eine beachtenswert gekonnte, teils figurierte Musik, deren ziemlichen Anforderungen Emmy Joseph dank ihres hohen, kultivierten Soprancs voll gerecht wurde. Unter Kapellmeister Sinzheimer machten sich um die Wiedergabe der übrigen Werke neben dem gemischten Chor des „Liederkranz" und der „Inslnmientalgemcinseliaft" als Solisten Emmy Joseph, Selma Wcil-Elk, Max Lipmann, Jos. Lcvi und Franz Oppenheimer •verdient. —nn. Das Kulturleben der Jaden ' in Deatfchland Rcichsministcr Dr. Goebbels sprach auf der Jahrestagung der Rcichskulturkammor u. a. auch über die Stellung der Juden in Deutschland. Nach einem Bericht des „Angriff stellte er fest, daß die Rcicliskulrurkammer heute judenrein 6ci. ■ Im Kulturleben Deutschlands sei kein Jucle mehr tütig. Ein Jude könne daher auch nicht Mitglied einer Kammer sein. Dagegen seien den aus dem deutschen Kulturleben ausgeschiedenen Juden in großzügigster Weise Möglichkeiten zur Pflege ihres kulturellen Eigenlebens gegeben worden. Der Reichsverband der jüdischen Kulturbünde umfasse 110 000 Mitglieder und unterhalte drei jüdische Theater sowio mehrere eigene Orchester mit dauernden Veranstaltungen jeder Art in fast allen Städten des Reiches., Nur dio Pflege dor deutschen Kultur sei den Juden unterbunden, wie ja umgekehrt auch kein deutscher Künstler den Ehrgeiz habe, sich am jüdischen Kulturleben zu beteiligen. Jüdifdie Wohlfahrtscmpfauger als Pflichtarbeiter Der „Angriff befaßt sich in einem längeren Aufsatz mit dor Tatsache, daß .jüdische Wohlfahrtseinpfänger als Pflichtarbtiter in Berlin beschäftigt werden. Unter den zurzeit bei dem Notizen aus Hamburg Mamburg. Die erste Eintopfsammlung der Jüdischen Winterhilfe war vorzüglich organisiert. Obwohl das genaue Ergebnis noch nicht festgestellt ist, kann schon heute gesagt werden, daß man nicht vergeblich an den Opfcrsinn der Gemcindcongchörigen appelliert hat. — Der Stadtvcrbund jüdischer Hansfroucnvcreine hat neuerdings Kurse für in der Küche unbewanderte Frauen eröffnet. Es wird auf Wunsch auch Unterricht in der eigenen ■ Wohnung der Interessenten erteilt. — In einem Konzert des Kulturbundes brachte das Orchester des Kulturbundes Rhein-Main, Frankfurt, unter Leitung des Generalmusikdirektors Steinberg, Glucks Ouvertüre zu „Iphigenie in Aulis", Möhlers 1. Symphonie D-ilnr und mit dem Pianisten Georg Bertram Mozarts Klavierkonzert in G-dur zu Gehör. Die Leistungen des Orchesters ' wio die des Solisten waren über alles Lob erhaben. — Ein Klcinkuustobend des Kulturbundes mit ersten Kräften fand bei ausverkauften! Hause ein dankbares Publikum. — Die hiesige Kulturbundbühnc wird Anfang Dezember eine Tourne mit der hier mit großem Erfolg gespielten Komödie „Die Häuser des Herrn Sactorius" nach Leipzig und Oberschlcsicn machen. Der hiesige jüdische Kulturbund bereitete seinen Mitgliedern einige unterhaltsame Stunden durch die Aufführung der Komödie „Die Häuser des Herrn Sartorius" von Shaw, in der Ubersetzung von Siegfried Trebitseh. Julius Koblcr in der Titel- ' rolle war prachtvoll und auch Erika Practorius, Karl Heinz Jaffc, Fritz Melchior, Kurt Appel spielten erheiternd. Zu dem Erfolg trugen in nicht geringem Maße Dr. Haus Buxbaums Regie und die Bühnenbilder Auny Wildbergs bei. Das ,,J ü d i s c h c G e m c i n s c h a f t s h c i m", Hamburg, das schon seit Jahren minderbemittelten Gemeinde-Angehörigen l>ei freiem Eintritt Stunden der Erhebung und Anregung schenkt, begann seine Wintervcrunstaltungen mit einem instruktiven Vortrag .von Oberlehrer Dr. Alfred Vciss über das Thema „Die Babylonische Gefangenschaft". Musikalische Beiträge erfreuten die dankbaren Zuhörer. — Ein von Gerhard Chajim Gottheit gebildeter und geleiteter gemischter Kammer- und Kinder-Chor machte die musikalisch interessierten Mitglieder des Kulturbundes' mit selten gehörton Werken geistlicher Musik von Goudimol, Marccllo und Carissimi bekannt. E. F. Glciwitz. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat Rabbiner Dr. Kautz - Hindenburg sein vierzigjähriges Amtsjubiläum begangen. Seit dem Jahren 1895 hat er seiner Gemeinde treu gedient, die ihm allezeit dankbar bleiben wird für die Führung, mit der er ihr geistiges Steuer handhabt. Auch in wissenschaftlichen Kreisen hat er sich durchweine große Reihe von Veröffentlichungen einen klangvollen Namen erworben. Seine Gemeinde wünscht dem geistvollen und gütigen Menschen noch viele Jahre gleich wertvollen Schaffens in ungebrochener Kraft. Das Kuratorium der theologischen Lehranstalt in Breslau hat Herrn Rabb. Dr. O c h s - Glciwitz in Vertretung des Scminarrabbiners. ,Dr. i Rabin mittalmudisohcn und halachischen Vorlesungen beauftragt. Seine Einführung erfolgte durch den derzeitigen Leiter der Lehranstalt, Dr. Lcwkowitz, in Anwesenheit der Dozenten und Hörer. ' Mit dem Lustspiel „Eine glückliche Ehe" von Peter Nansen erzielte der Jüdische Kulturbund. in Oberschlcsicn einen durchschlagenden Erfolg. Das flotte Eiucmblespiel mit durchweg glänzenden EinzcHcistungen wurde in den wesentlichen Rollen von Liselotte Rosen, Max Ehrlich, Fritz Melchior und Wolfgang Zilzcr bestritten. «• B- Lünen. Am vergangenen'Sonnabend vollendete unser früherer Lehrer und Prediger, Louis Meyer, der nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz mich Hannover verlogt hat, sein siebzigtes Lebensjahr. Vierzig Jahre hat er hier segensreich gewirkt und, die Gemeinde in echt religiös-liberalem Sinne geführt. Die Monatsschrift „Liberales Judentum", deren Mitarbeiter er war, hat er in unserem Kreise heimisch gemacht. Die Liebe und Verehrung, die Louis Mcycr zuletzt bei, seiner Amtsniederlegung entgegengebracht wurde, bekundet sich auch heute noch. Möge sein Lebensabend von Sorgen verschont bleiben. i Türkisch 8

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