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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-10-30 · 44 (30.10.1935) · page 2

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
44 (30.10.1935)
Date
1935-10-30
Page
– (sequence 2)
Language
German
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dem. Man hat es dadurch oft erlebt, daß gorade Altere Leute, auf solche Berichte jüngerer Menschen hauend, aufs Land gegangen sind und hier seelisch und ■wirtschaftlich Enttäuschungen erleben mußten. Daher erscheint; als -dris Hauptproblem, und dies wird auch von[zionistischer Seite nicht verkannt;. den zukünftigen Siedler auf die Arbeit,'die ihn erwartet, ' vorzubereiten... ■ Vorher aber muß' die Eignung zum Siedler klargestellt werden, und man muß dafür Sorge tragen, daß nur solche Mcrischfcfrt siedeln, dio die nötigen körperlichen und seelischen Voraussetzungen daüfr mitbringen. Man hat in letzter Zeit versucht, allo Menschen, dio eich zum Siedeln entschlossen haben, vorher in Palästina a'uf dem Lande selbst auszubilden, wobei man auf die persönlichen Verhältnisse .so weit wie möglich Rücksicht nimmt. Allerdings reichen bisher die Plätze,. auf denen Praktikanten sich ausbilden können, noch nicht aus. Doch wird sich auch heute bereits Gelegenheit bieten, bestimmte Betriebszweige wie Milclv- und Gemüsewirtschaft,' Geflügel- und Bienenzucht in größeren Siedlungen zu erlernen. Die .Hidachduth Olcj Germania, zu der dio meisten Einwanderer aus Deutschland kommen, berichtet, daß sie eich bemüht hat, jeden, der siedeln wollte, speziell zu beraten. Dieser Weg ist auch allen, die ernsthaft die Absicht haben, in Palästina zu siedeln, dringend zu empfehlen. Sic werden, dort über die für sie geeigneten Sicdlungsmöglichkciten beraten lind entgehen so der Gefahr, Bodenspekulanten in die Hände zu fallen. Für junge Menschen ist dabei .die Frage der Unterbringung wesentlich einfacher, da eine Anzahl von Kwuzoth durch dio von der deutschen Abteilung der Jcwish Agcncy gegebenen Wirtschaftskrcditc in den Stand gesetzt worden sind, eine größere Anzahl von jungen, unbemittelten Einwanderern als Siedler aufzunehmen. Aus den in der letzten Zeit auf dem Gebiete der Kolonisation begonnenen Maßnahmen sei dio Gründung der Sicdlungsgcsellschaft Rural and Suburban Scttlcmcnt Company erwähnt. Die Gesellschaft plant zunächst auf drei in ihrem Besitz befindlichen Bodenkomplexen planmäßige Sicdlungsprojcktc mit gemischter , Wirtschaft vorzubereiten, und sie ' dem Siedler in bereits vorbereitetem Stadium zu übergeben. Auch wird neuerdings die vorstädtischc Siedlung, bei uns als Stadtrandsiedlung bekannt, stark befürwortet. Diese Form der Siedlung sagt nach den Erfahrungen Juden aus Deutschland besonders, zu, weil die Nähe der Stadt ihnen dio Eingewöhnung auf dem Lande leichter macht. Ein wesentlicher Faktor für eine crfdlgrcichc Siedclung stellt die Gewährung von Krediten an die Siedler dar. Das Anfangskapital von 1000 Pfund oder, weniger ist zumeist bald verbraucht. Um die Arbeit weiter zu fördern, sind nicht nur Anschaffungen nötig, sondern es muß auch der Lebensunterhalt der Siedler, Mb dio Siedlung sie selbst ernährt, sichergestellt werden. Die Höhe der von den Zentralstellen gegebenen Kredite ist daher nicht verwunderlich. Aus den veröffentlichten Zahlen ergibt sich, daß der Kapitalbedarf der Mittolstandssiedler am größten war, daß also in den Kollektivsiedlungcn schneller eine wirtschaftliche Rentabilität erzielt werden kann. Die Vorstadtsicdlung steht noch in den Anfängen. Hier liegt aber ' gerade für ältere, aus Deutschland Einwandernde einc^ Möglichkeit. Für Geflügel- und Bienenzucht ist kein bogroßes Terrain erforderlich, bei genügender Schulung und unter fachmännischer Ixiitung ließen sich liier auch durch ältere Siedler, namentlich unter Mithilfe der jüngeren Familienmitglieder, zwar keine Rcichtürnor erwerben, aber mit' den Jahren ein auskömmliches Ein kommen erzielen. Palästina führt heute landwirtschaftliche Erzeugnisse noch in sehr großem Umfang ein. Eier beispielsweise kommen aus Bulgarien, Rumänien' und anderen entfernten Gebieten nach Palästina, da die eigene Erzeugung bei weitem nicht den Bedarf decken kann. Dbcrblickt man die Möglichkeiten, so muß eine Feststellung * immer wieder getroffen "werden: nicht siedeln ohne entsprechende Vorbereitung, Beratung und Ausbildung. Die Hidachduth hat diese Forderungen in grundsätzlichen P ro grammp unk t o n zusammengefaßt, dio nuch von uns nur unterstrichen werden ■ können. Jeder Siedler soll auf eine schon vorbereitete Siedlung kommen, bei der Auswahl der Siedler muß auf eine menschlich und fachlich homogene Zusammensetzung der Siedler Rücksicht genommen werden. Dio Zahl der Siedler einer Kolonio ■ darf nicht zu gering bemessen werden, da sonst die anteilmäßige Belastung mit den öffentlichen und sonstigen Abgaben zu groß ist. Das I nst r ukti ons wo se'n muß ausgebaut werden und die Siedlerdurch einen am Platze befindlichen Fachmann angeleitet und weiter fortgebildet worden. Wichtig ist ferner die. Zusammenarbeit in den einzelnen Betriebszweigen, die dafür am besten in Frage kommen, so z. B." bei der Aufzucht. yon'Hühhcrn und bei Pflanzungen. Wenn es gelingt, nach diesen Richtlinien, die hier nur angedeutet werden können,' weiter zu arbeiten, dann kann man auch der wirtschaftlichen Zukunft der Siedlung der Juden aus Deutschland in Palästina ohne zu große Besorgnisse entgegen sehen. ..'--.' Dr. E. R. selbst, dio für diesen Zweck 4000 Pfund investiert haben, erworben. Vorläufig leben in der neuen Siedlung 35 Familien, die Zahl soll jedoch in nächster Zeit auf das doppelte erhöht werden. •Die Anlage der neuon Siedlung-wurde ermöglicht,. nachdem bei einer Bninhcnbohrung in 175 Meter Tiefe eine, Wiii.cto'd'jr erschlossen wurde, die stündlich 500 Kubikmeter liefert.!: Vor einigen; Jahren glaubte man, daß-Kcrkur und-seine Umgebung, für die Anlage bewässerten: Kulturen ungeeignet Bei. . Um eine hebräifche Teltamentsunterfchrift In" der Agramer Wochenschrift „Zidov" veröffentlichtder Agramer Advokat Dr. Lavoslav Sik eine auch im Sonderabdruck erschienene Abhandlung über die Frage: „Ist die hebräische Sprache eine tote Sprache?" Das Agramer Kreisgericht. hatte in einem Bescheid vom 5. Juni 1934 ein Tcstamon.t mit hebräischer U n tc r s c h rif t .unter Bezugnahme auf Hofdekretc aus den Jahren 1814, 1Ö42 und 1846 für ungültig erklärt, in denen Bich die Bestimmung vorfindet, daß jedes hebräisch geschriebene oder unterfertigte „Instrument für null und nichtig angesehen werden solle", beziehungsweise eine derartige Unterschrift lediglich als Handzeichen zu behandeln sei. Der Apellationsgcrichtshof.hat diesen Beschluß mittels Entscheidung vom 27. Februar 1935 aufgehoben und damit zum erstenmal eine mit hebräischen Buchstaben geschriebene Unterschrift uhtor einem Testament als gültig anerkannt. Die heften erte Sabbatgrenze Wilna. Bei der Wilnacr jüdischen Gemeinde ist von der Gemeinde des Städtchens Suliewow in der Gegend von Pictrkow eine schriftliche Anfrage eingegangen, die sich auf den seltsamen Fall der Besteuerung eines vor kurzem von der Sulicwowcr Gemeinde gezogenen E r u w (symbolische Umzäunung, durch die ein Stadtgebiet gewissermaßen in ein „Privathaus" umgewandelt wird, so daß innerhalb dieses Raumes das Tragen von Gegenständen am Sabbat rcligionsgesetzlich zulässig wird) bezieht. Der Magistrat des Städtchens hat nämlich der Jüdischen Gemeinde für die Errichtung des Emw eine Steuer von 1000 Zloty auferlegt.' bezeichnenderweise ist dasganze Budget der (^memdo' nicht; höher als dieser Betrae. In dem Schreiben der Juden von Suliewow an die Gemeinde Wilna. wird nun angefragt, wie sie.i sich in; diesem Fall zu vorhalten hätten und ob aucli '.bci der Wilnaer Gemeinde cincsolche „Steuer" eingeführt sei.; V Ahgabenvergünftigung für Münchener Synagogen aulgehoben. . München. Der „Münchener Beobachter", ^c- Strfdtbeilage des „Völkischen Beobachters", hringt unter der Überschrift „Feuerschutzabgabc für Synagogen" in Nr. 296 folgcndo Meldung: „Durch die in letzter Zeit : eingetretenen! Rechtsänderungen ist .auch eino Neufassung der fcuorschutzabgabcn-Satzung notwendig geworden, die nach- Genehmigung , der Aufsichtsbehörden rückwirkend ab 1. April 1935 in Kraft treten soll . . .. Bisher waren wio die Kirchen und Bethäuser auch dio Synagogen von der x c uc r B,chu t z a b g a b c befreit. Hierin soll nun künftig eine Änderung eintreten, da eine Abgnbcnvcrgünstigung für isrclitischc Kultatütten mit den Grundsätzen nationalsozialistischer Weltanschauung nicht zu vereinbaren ist . . . Die von Stadtkämmercr Pfeiffer vorgeschlagenen Neufassungen wurden von Oberbürgermeister Fichlcr nach Berntungen mit den Ratsherren in der gestrigen Sitzung genehmigt." : ■ Für Palästina- Aufbau auf religiöser Balis - Frankfurt, a,, M. In Frankfurt a. M. ist ein. K;o m i t c c gegründet worden, das die Aufgabe haben soll, diejenigen Juden zu Leistungen heranzuziehen, dio den Aufbau Palästinas im . Einklang mit der fcle ach ichtlich-religiösen Wesensart des Judentums, erstreben. Die Mitglieder des Komitees,, unter denen sich auch führende Persönlichkeiten des Rcichsbundes. jüdjschcr Frontsoldaten und des RjF-Sportbundcs befinden, verpflichteten sich, unter den- Juden Sinn und Verständnis für die Notwendigkeit eines religiösen Aufbaus in Palästina zu verbreiten- „Mchtarier" und Juden66 Rund 4äOO Juden aus Deutfchland in den; ' Kolonien PaläAinas , V. Jerusalem. Den letzten Berichten zufolge leben jetzt in den Kolonien Palästinas ohne .Berücksichtigung der Kibbuzim 4 512 Einwanderer aus Deutschland. Von ihnen sind 1300 als landwirtschaftliche Arbeiter tätig. Fünfzig Familienvätern wurde . dio Einrichtung Von Hilfswirtschaften im Maimunia und; Kfar Nacliman Syrlan ermöglicht. Neue Siedlungen in Palästina Jerusalem. In'der Nähe von Petach Tikwa wurde eine neue jüdische Siedlung feierlich eingeweiht. Sie führt den Namen jjBcihadr aga". Vor kurzem fand .auch bei Kerkur die Grflni dungsfeier -einer neuen, Siedlung „Ain Irun" statt. Der Boden , wurde zum Teil vom 'Nätionalfonds^»un Teil von den Siedlern 3 Die „Frankfurter Zeitung" befaßt sich in einem Aufsatz mit der seit einiger Zeit vorgenommenen Unterscheidung der Begriffe „Nichtaricr" und „Juden" und dem Verhältnis beider Begriffe zueinander. In dem Artikel wird ausgeführt: „Der Begriff des Nichtaricrs hat eich an Hand der deutschen Gesetzgebung selbst als Abkürzung entwickelt. Alle jenen neueren Gesetze, welche deutsche Staatsangehörige jüdischer Abstammung betrafen, sprachen bis etwa zum letzten Nürnberger Parteitag, soweit uns bekannt ist, ausschließlich von arischer oder nichtarischcr Abstammung und vermieden das Wort „Juden". Noch das' Wehrgesetz enthält z. B. in § 15 die Formulierung: „Personen nichtarischcr Abstammung". Auch Parteidienststellcn und Behörden verwandten biB in die letzte Zeit den Ausdruck niefatnrisch als unvermeidlichen Sammelbegriff, etwa Hans Hinkcl, wenn er unter dem 20. August von „nichtariBchcn Berliner Kinotheaterbceitzcm" sprach. Dos alles geschah mit gutem Grund: Allo jene nämlich, welche — um den bekanntesten Fall zu nennen — von dem „Gesetz über die Wiederherstellung des BerufäbcamtentümB" als Nichtarior erfaßt wurden, hatten nur das eine gemeinsam, daß sie nicht oder nicht rein arischer Abstammung waren. Es fehlte ihnen aber (und zwar weitmehr als der Hälfte der insgesamt Betroffenen) die andere Eigenschaft, die von manchem in dem Begriff „Jude" mitgedacht wird: die Möglichkeit, ja die Fähigkeit, Mitglied der j ädisclica Gemeinschaft, die eine Religionsgemeinschaft ist, zu soin oder zu werden. Dio vom „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums'-1 ■ crfaßten Fälle ergeben dio verschiedensten Kombinationen von Abstammung und Konfession. Es gibt Vdlljudcn jüdischen Glauben» (rund 450 000); Volljuden der Kasse nach, aber nichtiüdisclien (überwiegend christlichen) Glaubens (nach Ministerialrat Dr. Conti etwa' 300 000). Es gibt weiter „Dreiviertel juden"; es gibt „Halbaricr", es gibt „Drcivicrtclarier" (zusammen etwa 750 000);* es kann, wenn man z. B. das Erbhof gesetz berücksichtigt, sogar wichtig sein, ob jemand unter seinen Urgroßeltern einen'Juden zählt, also „Achterjude" ist. Die „Dreivicrtcljudcn" werden, vielfach mosaisch, die „Halbaricr" ganz überwiegend, abernicht ausschließlich christlich sein. Das. R as scp rinzi p fragt nur nach der Abstammung; neben der Abstammung bestehen aber jene religiösen Unterschiede weiter, und dio daraus folgenden Grenzen sind schwor, teilweise überhaupt nicht au» der Welt zu schaffen. Das gilt in einem doppelten Sinne. Die jüdische Religionsgemeinschaft nimmt Volljudcn in ihre Gemeinschaft naturgemäß keineswegs auf, wenn sie Christen sind. Das Umgekehrte dagegen ist möglich; z. B. wird die .arische Frau eines Juden, dio zum mosaischen Glauben übertreten will, in die jüdischo-' Gemeinschaft aufgenommen. Dio Unterschiede und Schwierigkeiten, welche diese Unterschiede nach sich ziehen, wachsen, je mehr auch in der Abstammung Mischungsverhältnisse auftreten. Wenn man sich dazu entschließen würde, einen christlichen „Halbaricr" in Zukunft einfach „Juden" zu nennen, bo würde man damit nur wesentliche Tatsachen verschleiern, man Jcönnte aber nicht erzwingen, daß der Betreffende, wenn er auch von der einen Gemeinschaft ausgeschlossen wird, sich dpr anderen _ anschlösse. Denn dafür müßte er seine Konfession wechseln. Es lassen sich auch unter dem Begriff „Juden" schwerlich für alle Betroffenen die gleichen praktischen Konsequenzen ziehen. Beir Bpielsweiso ließe Bich wohl, kaum denken, wio;man die Kinder eines katholischen Halbjudon in eine jüdische Konfessionsschule schicken könnte. In allen Fragen, die mit dem Glauben zusammenhängen, aber auch in Angelegenheiten der Kultur, in denen sich christliche und jüdische Elemente oft etark voneinander unterscheiden, mögen die Dinge vielfach nur verdeckter, aber nicht •weniger schwierig liegen. Ein Theaterstück etwa, in dessen Mittelpunkt Elemente jüdischer Röligionagcschic^itc stehen, hat für den Juden ganz andere Bedeutung als z. B. für einen christlichen! -Halbjuden. In dieser Richtung liegen die Gründo dafür, daß die aus praktischen Bedürfnissen der letzten Jahre entstandene Anlehnung von christlichen Nichtaricrn an .jüdische Organisationen relativ unbedeutend geblieben ist.!' Wenn dio „Frankfurter Zeitung" zum Schluß ihres Artikels meint, es sei anzunehmen, daß wohl die meisten Juden selbst den Wunsch haben, „Juden" genannt zu werden, so dürfen wir dem hinzufügen, daß „Jude" für uns ein Ehrenname ist. „Aber," so-schließt das Blatt, „das macht don Begriff „Nichtarior" nicht überflüssig. Dqnn der Begriff „Nlchtaricr" ist nur ein Ausdruck der Tatsache, daß hei denen, dio von der „Ariergesetzgebung" betroffen werden, Unterschiede vorhanden 'bleiben, <dic nicht übersehen worden können." Beleidigung durch nie Ausdruck« „Halbjude" und „Mchtatfer" Frankfurt a. M. Nach Meldung der „Frankfurter Zeitung" hatte sich vor dem Amtsgericht in Wolfcnbüttcj ein Handelsvertreter, der von Geburt aus Norweger ist, und von eeinem .bisherigen Chef entlassen worden war, wegen Beleidigung zu verantworten. Er hatte seinem Chef einen Brief geschrieben, in dem. es hieß: „Sic als Halbjudc und.Nlchtaricr sollten eigentlich vorsichtiger sein." Er wurde zu 3 0 Mark Geldstra fc verurteilt mit der Begründung, die unrichtige Behauptung, jemand, sei nichtarischcr Abstammung oder Halbjudc, stelle nach den. heutigen deutschen Verhältnissen eine erhebliche Beleidigung dar. Hütte er sie dritten Personen gegenüber oder gar öffentlich verbreitet, so wäre er empfindlich bestraft worden. Die Mehtarier an den deutfehen Hochfdmlen Einem Aufsatz von Dr. Karl Keller „Die Hochschulreform im. Lichte der Statistik" im „Völkischen Beobachter" ist zu entnehmen, daß „von den reichsdcutschcn Studenten der deutschen Hochschulen einschließlich der pädagogischen Akademie im Winter 1931/32 3,08 Prozent auf Juden nach dem G 1 au'bensbekenntriis (nicht nach der Abstammung) entfielen . . . Im Winter 1933/34 betrug der Prozentsatz der Studenten jüdischen. Glaubens auf sämtlichen Hochschulen nur noch 0,63 . . . Bei den. Ncuzugängcn (den Studenten des ersten Hochschulscmcstcrs). entfielen von der Gesamtzahl der Inländer auf Juden im Sinne des Glaubensbekenntnisses im Sommer 1933 89 oder 0,63 Prozent- Im Winter 1934/35 12 oder 0,16 Prozent . Bei den Ausländern betrug der Anteil der Juden früher etwa ein Fünftel, er ist jetzt auf 7,23 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Ni.<rht v o 1 l.a r ic r der Abstammungnach ist. größer.' Nach einer Sondcrausziüiluiig an den preußi- Bellen Hochschulen im Sommer 1933 setzte sich im Sommer 1933dio Zahl der Nichtvollaricr (1635) zu nicht ganz drei Vierteln (1188) aus Personen reih jüdischen Blutes, zu etwas mehr alseinem Viertel (447) aus Mischlingen zwischen Juden und Nichtjuden zusammen. Die Mischlinge gehörten fast restlos nicht _der Jüdischen* Glaubensgemeinschaft an, aber auch von den reinen üden Btand fast ein Zehntel außerhalb dieser Gemeinschaft. Juden dem Glaubensbekenntnis nach waren nur 67,1 Prozent der Nichtvollaricr. Setzt man, was-allerdings nur im großen und ganzen zutrifft, die reichsdcutschcn Studenten, die nicht der deutschen Studentenschaft angehören, mit'den Nichtariern gleich, so machten, die Nichtvollaricr im Winter 1934/35; 1,34 Prozent der Gcsaintzahl der' rcichsdeutscheri Studenten aus; hei den Neuzugängen; waren es allerdings nur noch 0,41 Prozent." Die Jadenfrage in der Juftiz Aus einer Rede des Staatssekretärs Dr. Stuckart Frankfurt n.M. Wie die „Frankfurter Zeitung" berichtet, sagte Staatssekretär Dr. Stuckart auf einer Frankfurter Tagung des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen u. . a. : Für den nationalsozialistischen Staat wurzele auch das Recht in dem rassemäßigen Gcmcinschaftsdcnken'.' ■ '.". Die letzte Feinheit deä Gefühls, aber auch die letzte Regung dcB Gehirns, werde von der rassemäßigen Zugehörigkeit bestimmt. Ein Jude könne deshalb kein öffentliches 'Amt wie das eines Richters öder Notars bekleiden, ebensowenig ' eigentlich das Amt eines Rechtsanwaltes. Es sei jedoch nur selbstverständlich,, wenn' auch diese Frage (die der Tätigkeit jüdischerAnwälte) nur allmählich gelöst werde, entsprechend den gesamten politischen Verhältnissen. Aber es müsse dahin kommen,daß ein j üdischer Anwalt nur hoeh j ü d i b c;h o K1 i e n t en y or t r e t«JV dürfe und daß; die' Zahl der jüdischen Anwälte in Einklang gebracht werde mit der jüdisohen Bevölkerungszahl, Wegen Körperverletzung verurteilt Die „Weichsel-Zeitung" in Marienwerdcr'berichtet von einer Gerichtsverhandlung, in der ein 67.Jahre alter Jude angeklagt war, einem acht Jahre , alten. Schüler'• unberechtigtenveiae eino Ohrfeige versetzt zu .haben.-. „Grund, hierfür war das Ein^- wc r f on e i n c s Fen s t o r s in d c r Synagoge durch andere Schüler. Der Angeklagte War so aufgeregt, daß er aus 'der Synagoge herauslief und den ersten besten Jungen, der'ih/ni in ,den Wog kam, mißhandelte. iDor Angeklagte,,der 14 Tage in Sichutz- bzw. in Polizoihaft war, ist.tbisher unbestraft gewesen. Das yrtc.il/laHtetc,wegen Körperverletzung auf eine Woche Go- 1 fängnis ,die durch 'die Höftstrnfc als Verbüßt erachtet wurde. 4* wurdebei der UrteiUivorkÜndüng Mm Ausdruck ^gebracht, 'daß kelii Jude das Recht ihnbc,;cin«n-:dfi.utschon .Jungen; zu iBchlagj5»- iDos Wntqil fiel deshalb so mjldc aus, weil berücksichtigt werden mußte, daß der Angeklagte '.bisher noch/unbestraft yiav und Inder Erregung gehandelt hat." ■ '• ' '' ^>

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