Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 42 (16.10.1935)
- Date
- 1935-10-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/4109741-2613367-2613408--505-2615355- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
!tfP|PJ^^W,^¥>W^.l,J!' w ^'i fV5^.H!yWrW I- ■PMB Hff •SPWB Rohling contra Bloch / Kon Dr. WERNER CAHMHANN Die Akten Rohling contra Bloch sind längst verstaubt. Die Tatsache, doli in Österreich' vor 50 Jahren der Trozeß Rohling contra Bloch) stattfand, ruft die Erinnerung an diesen Streit wacli, der damals über die Grenzen Österreichs hinaus größte Beachtung fand. / , In den uchtziger Jahren. des vergangenen Jahrhunderts gelangte ein Pamphlet des Kanonikus und Professors an der Präger deutschen Universität, August 'Rohling, mit dem Titel „bor Talmudjudc" in Österreich und im deutschen Heien in ricaigen Auflagen zur Verteilung. Der Inhalt .laßt sich in einem einzigen Satz von Rohling selbst erschöpfend zusammenfassen. Er sagt in einer seiner Schriften: „Doli der Judo von Religionswcgcn , belügt ist, alle Niclitjudcn auf jede Weise auszubeuten, sie physisch und moralisch zu vernichten, Leben, Ehre und Eigentum derselben zu verderben, offen und mit Gewalt wie heimlich und'meuchlings — das darf, ja soll der Judc~von Rcligionswegcn befolgen, damit er schi Volk zur irdischen Herrschart bringe." Iis ist klar, daß Schriften eines Universitätsprofcsaors, in denen derartige Leitsatze zu lesen waren, aberall das größto Aufsehen erregen mußten. v Eino Wiener Schwurgcrichtsverhandlung, bei welcher sich fi der Angeklagte hinsichtlich beleidigender Äußerungen über den Talmud auf die Autorität Rohlings berief, brachte den Stein ins Rollen. Die beiden Rabbiner der israelitischen Kultusgcmcindc in Wien veröffentlichten in sämtlichen Wiener Tageszeitungen die folgende Erklärung: ' / „In der am 28. d. M. hier stattgehabten Schwurgcrichtsverhandlung ist auf Grund der von Rohling verfaßten Schrift: „Der Talmudjude" behauptet worden, das Zitat, daß die Christen Hunde, Schweine und Esel seien, sei im Talmud enthalten. Demgegenüber erklären die Unterzeichneten auf das Entschiedenste, daß die, Äußerung Rohlings, welche übrigens aus Eisenmengcrs „Entdecktes Judentum" abgeschrieben ist, auf Unwahrheit beruht, indem eine solche Stelle im Talmud sich nirgends vorfindet. Bei dieser Gelegenheit geben wir dio Erklärung ab, daß der Talmud überhaupt nichts feindseliges gegen Christen enthält. Wien, 30. Oktober 1802. Dr. M. Gucdcmann. Dr. Ad. Jellinek. Antwort an die Rabbiner - Auf diese Verlautbarung blieb Rohling die Antwort nicht ..schuldig. In Zeitungsartikeln, die nachher unter dem Titel „Meine Antwort art die Rabbiner" herausgegeben wurde, bezeichnete er die Erklärung als „arge Schelmerei". Auf den Vorwurf der „Schelmerei" erhielt Rohling keine Antwort. Der „Talmud", den unter Juden wie Christen kaum einer kannte, wurde zum Tagesgespräch. Da begab sich der Rabbinor des Wiener Vororts Floridsdorf, Dr. Josef Bloch, zu Rabbiner Jellinek, um ihm vorzustellen, daß er den Vorwurf der „Schelmerei" unmöglich auf sich und damit auf der gesamten jüdischen Gemeinschaft, für die er gesprochen habe, sitzen lassen könne. Jellinek antwortete: „Rohling wird mit immer neuen Zitaten aus dem Eiscnmenger - kommen und sie der Öffentlichkeit vorlegen. Ich kann unmöglich (den ganzen Eiscnmenger widerlegen." Diese Antwort des ehemals gefeierten Wiener Kanzclredncrs vcranlaßtc Bloch, zu Hause angekommen, sich sofort an die Ausarbeitung eines großen gemeinverständlichen Aufsatzes zu machen, den er noch am andern Tag, ohne jemanden vorher gefragt zu haben, unter dem Titel „Professor-Rohling und das Wiener Rabbinat oder die arge Schelmerei" in der „Wiener Allgemeinen Zeitung" zur Veröffentlichung, brachte. In dem Aufsatz stellte Bloch, die begründete Behauptung auf, daß Rohlings Zitate aus Talmud, . Schulchan Aruch. und Sohar Fälschungen, wenn nicht gar Erfindungen seien. Rohling antwortete wiederum in der Tagespresse, und die Polemik zwischen ihm und Bloch "wiederholte sich dreimal. Aber noch immer war das eigentliche Thema probandum unentschieden geblieben. Da entschloß sich Bloch zu einem weiteren Artikel, der Rohling zwang, Ehrenbeleidigungsklage zu erheben. Unterricht im Talmud In seinen Lebenserinnerungen erzählt Bloch sehr anschaulich, wie schwierig es für ihn war, seinen christlichen Verteidiger, den - angesehenen Parlamentarier ■ Dr. Josef Kopp, in die überaus schwierige Materie des Prozesses einzuführen. Er erteilte ihm buchstäblich Unterricht in den talmudischen Gegenständen,' und 1 er vergißt nicht zu erwähnen, daß Dr. Kopp ein äußerst mißtrauischer Schüler war. Bloch war mit Kopp durch Monate hindurch jeden Tag zu mehrstündigem Vortrag mit anschließenden ' Auseinandersetzungen beisammen. i Ein Beispiel erläutert am besten, worum es im Wesentlichen ging. Rohling hatte behauptet, „im Schulchan Aruch ist das' übliche Wort für die Christen „Akum". Das Wort „Akum" sei eine Abkürzung der Worte' „abodadl Christus u-miijam" das heißt Verehrer' von Christus und. Maria. Um Dr. Kopp dahin zu überzeugen, daß diese Erklärung unmöglich sei, und daß die wirkliche heiße „abodath kochabim ü-mazzaloth", das heißt Verehrer der Sterne und Tierkreiszeichen,, sowie zur Widettf legung einiger anderer zu diesem Wort „akum" erhobener Behauptungen Rohlings war es nötig, durch Inserate in Bucbhänalerzcitungen einen Schulchan Aruoh-Venedig 1576 und einen anderen Krakau 1594 aufzutreiben, aus welchen die Darlegungen Blochs erhärtet worden konnton. Außerdem unternahm Dr. Kopp cino Reise an deutsche Universitäten, um sich bei führenden Orientalisten über die Stichhaltigkeit des gesamten, ihm von / Bloch vorgelegten Moterials zu vergewissern. Bloch schließt jüdische Sachverständige aus . Nun ging es an die Bestellung dor Sachverständigen. Rohling 1 hatte in seihen Schriften wiederholt die Zahlung von 1000 Talern demjenigen in Aussicht gestellt, der ein Urteil der „Deutschen Morgenländischen Gesellschaft" beibringen werde, wonach seine Zitntu „erdichtet, unwahr, erfunden" seien. Bloch wandte sich dem Gericht gegenüber mit Entschiedenheit gegen den Vorschlag,, daß jede der streitenden Parteien einen Sachverständigen wäliUm sollte. Auch schloß er von vornherein, um das Argument der Befangenheit , auszuschalten, sämtliche jüdische Sachverständige, die etwa in Frage gekommen wären, einschließlich der Täuflinge jüdischer' Herkunft, aus. Aber in beiden Punkten Bollte man große Uberraschungen erleben. Was die angerufene Deutsche Morgenländische Gesellschaft betraf, so konnte Rohling ihr Urteil leicht herausfordern, denn : selbstverständlich war sie ab solche gor nicht in der Lage, ein Urteil abzugeben. Sio umfaßte Orientalisten aller Art, abo Sanskritisten, Agyptologen, Sinologen, Semitologen, und unter diesen verstündlichorwebe nur ganz wenige Talmudspczialisten. Die Ilatskommor.' des Wiener Gerichts ging über ■ Rohlings Einwand, er habe nur der Gesellschaft selbst und nicht ihrem Vorstand Autorität beigemessen, hinweg und wandte eich . an diesen mit der Bitte, Fachleute für T.almuclfragen aus dem Kreis der Mitglieder der Gesellschaft zu benennen. Unter i den Gelehrten, die daraufhin vom ■ Vorstand benannt wurden, erklärte sich ober nur Nö 1 decke in Straßburg zur Erstattung des gewünschten Gutachtens bereit. Überdies ging Rohling daran, sämtliche berühmten ^Orientalisten'1, die sich fast alle schon einmal gegen die unwissenschaftliche Tendenz seiner / Schriften ausgesprochen hatten, als befangen zu erklären. Er unternahm es, dem Gericht seine eigenen Kronzeugen als Sachverständige zu empfehlen. Und' wen empfahl nun Rohlings Anwalt? Dr. Jakob Ecker, Lehrer der hebräischen Altertümer^ an der Akademie zu Münster in Westfalen, und einen Dr. August firiman, der eigentlich >jkrou Briman hieß, und getaufter Jude war. Briman gehört zu den dunklen Gestalten, welcho dio Geschichte, der rabbinischon Literatur seit jenem apanischen Paulus de Santa Maria und seit Johannes Pfefferkorn als ihre Plagiatoren und Verleumder begleitet haben. Eine peinliche Entdeckung Was Aron Briman betrifft, so stammte er aus Rumänien und landete nach mehrfachen Irrfahrton, die ihn über Krakau, Borlin und andere Orte geführt hatte, im Haag. Er gab Bich damals als frommer Jude aus. Um sich dor Orthodoxie zu empfehlen, ließ er ein hebräisches Werk mit dem Titel „Kontros Marcchcüi Haschulchan", Amsterdam 5640 (1080), drucken, das großo Be- Icscnheit in talmudiachen Gegenständen bekundete und infolgedessen vom dortigen Rabbinat eine Approbation erhielt. Kurz darauf Btcllte es sich horaus, daß Brimans Werk die wörtliche- Kopie eines 1877 bei Katzenellcnbogen in Wilna erschienenen Schriftchens „Schaar Zion" mit „Kontros Machzc Abraham" war, das bereits im Jahre 5517' von einem Rabbiner Abraham W'nUcrstcin verfaßt und in Fürth gedruckt worden war. Nach dieser für ihn peinlichen Entdeckung kehrte Briman nach Deutschland zurück, und nachdem auch ein Versuch bei der protestantischen Misaioiisgesellschiaft mißglückt war, trat er schließlich zur katholischen Kirche über. Unter dem Pseudonym Dr. Justus verfaßte er 1883 eine Tendenzschrift „Judcnspicgel". Die Staatsanwaltschaft in Münster erhob gegen eine dortige Zeitung, die einen Auszug aus diesem JudcnBpiegel veröffentheht hatte, Anklage wegen Schmähung einer staatlich anerkannten Rcligionsgcsellschalt. Der bei dem Prozeß als Sachverständiger aufgestellt« Privaldozcnt an der katholischen Fakultät zu Münster, Dr. Ecker, ersuchte Briman, ein Gutachten über diese, seine eigene Schrift zu verfassen. Er verfaßte es, und Dr. Ecker beeidete es als sein eigenes vor Gericht. Die hiermit bewiesene Kennerschaft auf dem Gebiet der hebräischen Altertümer brachte Ecker die Beförderung zum Professor ein. im weiteren Verlauf der Voruntersuchung wurden nun dem Anwalt Dr. Blochs Briefe Rohlings lind Brimans bekannt, aus denen mit unzweideutigen Worten hervorging, daß Rohling nicht einmal lälug war, die alten Texte zu lesen. Und Aron Briman war sein Lehrer. Briman selbst gestand es in einem Brief mit folgenden Worten ein: „Herr Professor Rohling nahm im Jahre 18Ü4 mehrere Monate hindurch bei mir Unterricht in Tnlmudicis, wofür er mir meinen ganzen Unterhalt gab. Der Unterricht bestand anfangs darin, ihn im Lesen der rabbinischen Schriften zu unterweisen, dann aber begann ich mit ihm die leichtesten Stellen aus dem Traktate „Aboda zara" zu übersetzen. Doch mußte ich den Unterricht aus diesem Grund aufgeben, weil das Lesen der rabbinischen Schriften dem Herrn Professor Rohling sehr schwer fiel, so daß an eine Möglichkeit, ihm die Fähigkeit»des Ubersetzens beizubringen, nicht zu denken war". Der Plan war also fein ausgedacht. In großem Maßstab sollte das Kunststück von Münster wiederholt werden, daß nämlich der eigentliche Inspirator, wenn nicht Verfasser der Schrift, um deretwillen die Anklage erhoben war, zugleich als unparteiischer Sachverständiger ihre wissenschaftliche Glaubhaftigkeit bekundete. Wegen Urkundenfälschung verhaftet Briman' wurde jedoch am 12. März 1885 verhaftet und vom Wiener Landgericht wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Hciratsschwindelcien, die er unternommen hatte, zu Kerkerstrafe und Landesverweisung verurteilt. Damit war eine der festesten Stützen ^Rohlings gebrochen. ' Aber Rohling brauchte neben dem Apostaten Briman einen Mann, dor nach außen hin Jude geblieben war und als solcher seinen Gegner im Rücken an greifen konnte. Ein in Rußland, woher er stammte, wegen Betrugs und Wechselfälschungverfolgter Schriftsteller F r u m k i n, der sich nachher den Namen Rodkinson zulegte, und der es sogar, verstand, sich die moralische und finanzielle Protektion des Vorstandes der Wiener Kultusgemeinde zu verschaffen, veröffentlichte eine hebräische Broschüre, die angeblich gegen den Judenspiegel von Dr. Justus gerichtet sein sollte, in Wirklichkeit aber für ihn Stellung nahm. Zugleich begann dieser Rodkinson eine hebräische Zeitschrift herauszugeben. Seine den Prozeß Rohling contra Bloch begleitenden Äußerungen, die er in dieser Zeitschrift publizierte, gingen in der Tendenz dahin, gewissermaßen mit der sorgenden Miene .des jüdischen Patrioten dio „Befürchtung" auszusprechen, der im Gang befindliche Tahnudprozeß werde wohl für die jüdische Sache schlecht ausgehen müssen, etwa weil Dr. Bloch sich durch sein Auftretenim Reichsrat in katholischen Kreisen mißliebig gemacht oder weil er selbst die Äußerung getan habe, daß die Ethik des Talmud wie diejenige der Bibel vom Standpunkt neuerer Moralauffassung nicht zu rechtfertigen sei; seine eigenen, Blochs gegen Rohling, Schriften seion von anderen verfaßt worden, und er hab« ihnen nur seinen Namen geliehen. Was Rodkinson von Bloch behauptete, traf Wort für Wort auf Rohling zu. Glücklicherweise konnte er auf den Ausgang des Prozesses keinen maßgeblichen Einfluß ausüben. Nachdem er längst entschieden war, gelang es Bloch, die Wiener Polizei durch Zeitschriftenartikel mittelbar darauf aufmerksam zu machen, daß Rodkinson mit dem von dor .russischen Polizei Steckbrief lieh verfolgten Schriftsteller Frumkin 'identisch, war.'' Er wurde daraufhin verhaftet und seiner Tätigkeit, die er bis dahin unter biederraännbchor Maske fortgesetzt hatte, ein Ende gesetzt. Ein Fragebogen mit Talmüdtexten Nachdem die Versuche Rohlings und seines Anwalts ergebnislos geblieben waren, wurden nun vom Gericht Professor Nö ld.e e ke in: Straßburp^und Dr. Wünsch'« in Dresden als Sachverständige im, Ehrenbeleidigungsprozeß' Rohling contra Bloch in Eid genommen. Bloch stellte gemeinsam mit seinem Anwalt einen Fragebogen ah die, Sachverständigen zusammen, in dem weit über 400 Texte aus der gesamten talmudbch-rabbinischcn Literatur vom 2. bis zum 18. Jahrhundert, enthalten waten, und zwar wie Bloch in seinen Erinnerungen selbst' mitteilt; „teils solche, aut welche sich Rohling in seinen Schriften zum Beweise iflr scino Beschuldigungen bezieht, teils solche, welche zum Verständnis' dieser Texte und zur Gewinnung eines vollständigen Bildes der jüdischen Anschauung über Moral, Religion und Recht, wie sie sich im Lauf der Jahrhunderte unter den verschiedenen Verhältnissen herausgebildet haben, notwendig sind". . Nicht nur die von. Rohling selbst, sondern auch alle von Justus, Briman und Ecker herangezogenen Text« befanden sich darunter. Rohling machte vondem ihm gerichtlicherseits zugestandenen Recht, seinerseits ergänzende fragen zu stellen, keinen Gebrauch1. Das Ende Juni 1885 beim Wiener Landgericht eintreffende Gutachten der beiden Sachverständigen kam zu dem Ergebnis,'' daß ein.Teil der Texte Rohlings nicht zu finden, ein anderer Teil entstellt war und daß kein einziger Text im Talmud existierl(, in welchem Christen, Heiden, oder überhaupt irgendein Volk 'mit dem Namen eines Tieres belegt wirdv Bloch berichtet in diesem Zusammenliong, daß . insbesondere die Beweise von Fäl- Raumgeftaltung — auch ein jüdifches Problem Zu den Nöten unserer Zeit gehören auch die Wohnungsvcrhältnissc. Die Umschaltungen und Uniwandlungen unseres heutigen Loben» haben auch eine Umstellung unseres Wohncns mit sich gebracht, dio sich zu einem immer schwerer werdenden Problem herausbilden. Enge Kaumvorhaltnissc bringen — paradox — dio Menschen zwar näher aneinander, aber nicht immer oinondor nahe. Durch das Näherkommen ergibt sich leider oft ein Zunahekommen. Das gilt nicht nur von jenen Wohnungen, dio wir uns genötigt Bchon, zu verkleinern, indem wir sio init Fremden teilen, dies gilt auch von den kleinen Wohnungen mit ilircn Menschen in der Ehe, in dor Familie. Was noch vor nicht allzu langem als dio Wahrung und Respektierung des Allerpcrsünlichstcn des Menschen angeschen wurde: „der Schlaf" — und was ab gesundheitsgobictend gefordert wurde: „jedem Menschen seinen eigenen Schlafraum", ist in der Not der Zeit illusorisch geworden. Es muß an Miete gespart werden und am Unterhalt großer Wohmuigcn, für dio noch Kontrakte laufen oder die aufzugeben die Unsicherheit der Erwcrbsverhältnbsu hinausschiebt, und so haben sich viele Familien entschließen müssen, zur Erleichterung ihrer Unkosten Untermieter aufzunehmen, was zweifellos eine Störung im Familien-, und Privatlcbon bedeutet. Das erfordert aber auch viel Takt und Delikatesse. Ein unbedachtes Wort von einem zum andern kann den Frieden stören und Reibereien hervorrufen. Es gilt dabei, beiden Teilen gerecht zu werden. Dem einen, der darauf angewiesen bt, fremde Menschen bei sich aufzunehmen, und dem Anderen, der bei Fremden sein Heim suchen muß. Es ist nicht damit getan, daß man den Mietern das beste Zimmer einräumt — die Menschen suchen ein „Zuhause" — suchen Gemütlichkeit, llcimisclisein, Bequemlichkeit — einen Ruhcpoh Sie wollen nicht immer daran erinnert sein, daß sie diese Mübcl schonen müssen. Denken die Hausfrauen, die Mieter betreuen, immer genug daran? Kommen sie nicht mit Verboten, Beschränkungen, ja Behinderungen, die die freie Handlungsweise ihrer Mitbewohner einengen? Andererseits aber wieder: Denken die Mieter immer voll Rücksicht daran, daß sie eigentlich ein Fremdkörper in dem häuslichen Krcbc sind und sich auch nicht in Familienverhältnisse drängen sollten, in die sie zufällig gelangt sind? Ein schweres Problem für Mieter und Vormieter. Da gcrado viele jüdische Familien angewiesen sind, durch Aufnahme von Untermietern ihren iVIietsverpfliehlungcii nachzukommen, so müssen sie folgendes bedenken, um vor schlechten Erfahrungen bewahrt zu sein: Zunächst keine Vertraulichkeiten, auch wenn ca sich um ihre Glaubensgenossen \ liandolt. Vertraulichkeit ist schnell hergestellt, aber schwer gelöst. Dann achte jeder das Rovicr des Anderen und wie das Revier — abo die Uaumabgcschlqsscnhcit — auch seine Angelegenheiten. Man dränge sich nicht indiskret in dio persönlichen Verhältnisse; habe Achtung vor allem, was aufschlußreich über die Persönlichkeit des Mieters sein könnte. Man beweise liier Diskretion, damit auch er Achtung vor den Angelegenheiten des Hauses empfindet. Und was für die Untermieter gilt, sollte auch für alle Familienmitglieder und Hausgenossen gelten. Auch hier hat die räumliche Verkleinerung, das enge Beieinander, Verhältnisse geschaffen, die die Zufriedenheit und den Frieden der Häuslichkeit leicht gefährden können. Jeder sollte im Hause einen Platz haben, den er sein Eigen nennen kann. Ein ungestörtes umfriedetes Plätzchen für sich. Nicht, daß die Frau, wenn der Mann nach Haus kommt, nun eilig mit ihren Bcschüfdgungsutcnsilien das Feld räumen muß, um ihm den Platz zu überlassen, oder daß dio Kinder, wenn sie am Schreibtisch dcB Vaters mit Schularbeiten oder Spiebachen beschäftigt sind, nun eiligst in einen Winkel davongejagt worden. Der von der Arbeit müde Heimkehrende wird mißgelaunt, sich selbst störend empfinden und seine Familie dafür verantwortlich machen. Er wird nicht den beengten Raum als Ursache ansehen, sondern es ab ein Eindringen in sein persönliches Gebiet betrachten und ihn feindlich stimmen. Ncuo Verhältnisse schaffen neue Probleme. Die Wohnungs¬ und Raumfrage — eine Enge — dio die Menschen nicht zueinander, sondern auseinander treibt. Darum muß gerade die jüdische Frau mit Klugheit und Überlegung für die Einteilung und den Stundenplan im Hause besorgt sein, damit jedem sein Recht zuteil wird. Sie muß dem Manne die notwendigen Zeiten des Alleinseins wahren, muß es einrichten, daß sie ihre eigene Beschäftigung oder die der Kinder nicht gorado in jene Zeiten verlegt, dio der Mann für sich zur Entspannung fordern darf. Rücksichtnahme, Eingehen auf die Gewohnheiten und Ansprüche deB anderen Teiles, ein Einfügen, ohne daß Unterordnung nötig bt, das ist bei den heutigen Kleinwohnungsvorhältiusscn dringender notwendig ab je. Dann wird die Raumgestaltung gerade in dem engen Zusammenleben von vielen Menschen jene Gemeinsamkeit bringen, dio zum Friedon des Hauses und zum Glück im 'engen Krebe beiträgt. Frittn. schungen aus katholischen, also vor allem aus lateinischen Schriften verblüffend auf das Gericht gewirkt hätten. Um ein Bebpiel der Arbeitswebe Rohlings zu geben, zitiert er dessen Behauptung: „Der berühmte heilige Agobardus, Bbchof von Lyon, teilt die älteren Tatsachen (über Ritualmord der Juden) bb zum 8. Jahrhundert in seinen Werken de insolentia Judaeorum und de Judoiris Buperstitionibus mit". Der für diesen Fall bestellte Sachverständige Professor Franz Weihrich in Wien erklärt hierzu in seinem Gutachten: „In den beiden genannten Schriften bt keine Tatsache angeführt oder den Juden zur Last gelegt,' welche als ritueller Mord ausgelegt worden könnte". Weiterhin zitiert Rohling einen, Lyoner Rabbiner August Fabius. Bloch hatte festgestellt, daß dort ein Rabbiner dieses Namens nicht existierte. Rohling antwortete, er habe sich in Lyon erkundigt und ,die Auskunft erhalten, daß1 Fabius zwar kein Rabbinor, aber ein Prediger sei. Auf Anfrage oh das französbcho Ministerium des Außem würde ( Schließlich festgestellt, daß in Lyon kein einziger Mann dieses' Namens lebte. Bloch hatte das Rechtsgutnchtcn Tychsejis, eines berühmten doutschen Tahnudkennors des 18. Jahrhundorts, das zu Gunsten der Juden lauteto, angeführt. Rohling antwortete, daß Tychsen zwei Jahre später dem Berliner Knmmorgericht ein entgegengesetztes Gutachten abgegeben habe. Man wandte eich nach Berlin und erhielt die 'Antwort, daß das voii Rohling erwähnte Gutachten nirgends vorhanden sei. Als besonderen Kronzeugen hatte Rohling einen „Exrabbiner Moldavo" angeführt^ dor scheußliche "Dinge über die Juden zu berichten wußte. Pieser Rabbiner Moldavo hat niemals gelebt. Was er geäußert haben soll, stand in dem anonymen Pamphleteines Täuflings, der. an Säuferwahnsinn gestorben wäre, \ Nun sollte es zur Schlußvcrhandlüng kommen. Da schrieb Rohling, nachdem sein vorhergegangener Versuch, Bloch vor diesem Termin, zur Nachgiebigkeit zu veranlassen oder von der österreichischen Unterrichtsverwaltung einen einjährigen Urlaub zu „Studienzwecken" bewilligt, zu erhalten, gescheitert war, an das k. und k. Landesgericht ^u Wien, daß er von der erhobenen Anklage gegen Vx'i Bloch zurücktrete. Das, Gericht' fällto nun.' gegen den Angeklagten einen Froispruch und vorurtcilte den Kläger zur Tragung sämtlicher Kosten. V