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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-10-16 · 42 (16.10.1935) · page 6

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
42 (16.10.1935)
Date
1935-10-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Es wird «enieltlet; ■ Der Berliner Polizeipräsident hat im Einvornclimcn mit dem Oberbürgermeister von Berlin die Mahloratraßc in den Ortsteilch Dahlem und Grunewald in „R c g o r n t r a ß c" . umbenannt. *! ■ Im „Rcichsanzcigcr" widerruft der Polizeipräsident von Berlin die Einbürgerung von elf Personen liebst . Familienangehörigen. Dio Namen von neun dieser. Ausgebürgerten deuten auf cino nichtarischc Herkunft liin. * ■ Dem Beispiel anderer Gcmcindcvcrbündc folgend, hatte der -Verband der Synagogengemeinden der Provinz Nicderschlcsien, etwa 40 Kinder der von^ ihm betreuten Klcingemcindcn Mittel-, und 'Niedorschlcsicns zu den Sukknus-Feicrtngcn vom 11. bis 13. Oktober nach Breslau eingeladen. Die'Kinder waren In Brcslaucr Familien untergebracht. * ■ Dio Kic 1c r Li^h tspie Ith a tc r Haben im Verein mit dor Gaubctricbagcnlcinschaft 13 „Freie Berufe" der DAF. den Beschluß gefaßt, Juden den Besuch ihrer Theater nicht mehr zu gestatten. Als jüdisches Unternehmen steht die „Kaiserkrone" allen Juden offen. Fcrnor hat die Gcncralintendahz der Städtischen Theater am Eingang des Stadttheators cino Bekanntmachung anbringen lassen, wonach dei Besuch des Theaters durch Juden unerwünscht sei. * ■I Im Krciso Bingen hat die Gemeinde Horrweiler den Erwerb von Grundstücken durch Juden und den Zuzug von Juden Vorboten. Die Gcmcindcwaagc ist für Juden gesperrt; auf sämtlichen Straßen und Platzen ist das Aufstellen jüdischer Autos verboten. * ' ■ Das Einbürgerung8"1111 dor Gemeinde von Tel Awiw hat im abgelaufenen Jahr diu Einbürgcrungaformaütätc» für 1905 Personen erledigt.; * ■ Im Alter von 3,8 Jahren ist in Frankfurt a. M. der Dozent am Jüdisch-Theologischen Seminar in Breslau, Dr. Heinrich Spoyer, gestorben. Neben dem Hebräischen vortrat er insbesondere die Arabistik. * Bi Der hebräische Dichter Saül Tschernichowski, der als Dborsetzcr des finnischen Nationalcpos „Kalcwala" Vor etwa einem halbem Jahre Gast der finnischen Regierung bei dor Kalewola-Fcicr in Hclsingfors war, ist jetzt von Finnland durch •Verleihung des Ordens der Weißen RoBe im Grade eines Kommandeurs geehrt worden. ' . B Der Finanz- und Sportmann Anthony de Rothschild hat dieser Tage auf der Jagd einen Unfall durch Sturz vom: Pferd „erlitten. Er. zog sich eine Verrenkung des Schulterblattes zu. Sein' Befinden wird in der englischen Presse als „ziemlich zufriedenstellend" bczciclmct. " ' ■ '„,"';' '.)■'*• HS Unter Führung des ehemaligen italienischen Offiziers Modiahu, eines Juden, ist die erste Gruppe italienischer Freiwilliger für den abessinischon Feldzug aus Saloniki abgegangen. Außer dem Kommandanten gehören der Gruppe noch viele andere j üdiBcho Freiwillige, im. * ■ Das „Berlinor Tageblatt" berichtet, daß gegen einen Rechtsanwalt in Königsberg durch das Ehrengericht der Anwaltskammer ein Vcrtrctungsverbot erlassen worden sei. Das Vortrctungsvcrbot sei im Anschluß an ein Urteil des Ehrengcrichtahofes ergangen, durch das der Rechtsanwalt aus der Rcchtsanwai(tschaft ausgeschlossen worden sei, weil er nach seiner vor einem Jahr erfolgten Zulassung kürzlich eine Jüdin geheiratet habe. - *" B Zu Beginn einer Verhandlung vor dem Kreisgericht in Möhrisch-Ostrau hatto ein Anwalt) Einwendungen gegen den Vorsitzenden, Obcrlandcsgcrichtsrat Kämpf, erhoben mit der Begründung, daß er als jüdischer Riöhter in der zur Verhandlung stehenden Angelegenheit — es drehte sich um die Beschlagnahme eines antisemitischen Artikels — b c f a n g e n^eeir^ Der Vizepräsident des Kreisgerichts entschied, daß die Ablehnung eines Richters wegen seiner Konfession unzulässig sei. * ■ Der englisch-jüdische Komponist und Dirigent der Londoner philharmonischen Konzerte, Sir Frederic Hymen Co wen, ist im Alter von 83 Jahren in London gestorben. Außer zahlreichen Liedern, Symphonien und Oratorien hat er auch vier Opern und, eine Musik zur „Jungfrau von Orleans" geschrieben. Sein letztes Werk „Miniatur«; Variations for orchestra" wurde im Frühjahr von der British Broadcasting Corporation uraufgeführt. * ■ Wie aus J e r u s a 1 e m borichtet wird, wird die neue Wasserleitung, die den Wasserbedarf der Stadt reichlich deckt, Anfang November in Betrieb . genommen. * ,B Dem Gcsundhcitsdopartcmcnt der Palästina-Regierung wurden in den letzten vier Wochen 2 29 T y p h u s fälle, dio zum größten Teil in arabischen Gegenden zu verzeichnen waren, gemeldet. IDE ö '!■: Steuerkarten für 1936 Der RcichsfinanzminiBtor hat die Anordnungen über die Herausgabe der Stcuerkartcn für 1936 erlassen. Das Format der Steuerkar teil bleibt unverändert, bei ihrer Ausschreibung sind dio Behörden angewiesen worden, der Bezeichnung des Wohnsitzes genauere Bedeutung beizumessen und auch dio Religion des Steuerpflichtigen und seiner Eliofrau einzutragen. Da dio Stcuerkarte auch der Erhobung der Bürgerstcuer dient und der Bürgerstcuer 1936 alle PerBoncn unterliegen, die am 10. Oktober 1935 das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf die Ausschreibung \on Stcuerkartcn im allgemeinen nur bei Personen unterbleiben, die am Stichtage noch nicht 18 Jahre alt waren. % Einselhandelsgefchäfte in Berlin Nach dor neuesten Zählung gibt es in Borlin 84 000 Einzel-. Handelsgeschäfte mit 195 000 Beschäftigten. Waren- und Kaufhäuser haben 57 Niederlassungen und dor Hausier- und Slroßen- Tiandel ernährt 4000 Existenzen. Dio Gesamtsumme aller Berliner Läden beträgt 90 000—100 000. Der Anteil des Einmannbetriebes umfaßt fast dio Hälfte aller, Beteiligten. Die 57 Waren- und Kaufhäuser beschäftigen 23 000 Personen, 35 Einheitspreisläden 2500 Personen. Von den Angestellten sind 103 000 weibliche und 91 000 männliche Angestellte " Der Umfatzrückgäng bei den Waren- und Kauf häufern Die Umsätze der Waren- und Kaufhäuser sind im Juli und vor allem im August weiter zurückgegangen und haben sich weiterhin erheblich schlechter entwickelt als die ' Fachgeschäfte der entsprechenden Branchen. Dio Unterschiede in der Entwicklung bei den einzelnen Betrieben waren diesmal größer als sonst. Bei einzelnen Betrieben hat sich die Abwanderung dor Kunden in einem. Umsutzrüekgung bis untor dio Hälfto des entsprechenden Vorjahrsmonate ausgewirkt. In anderen dagegen lag der Umsatz sogar etwas über der Verglcichszaht des Vorjahres. Dio Umsätze der Warenhäuser lagen in) Juli um 2,8 o/o und im August um 9 o/o unter Vorjuhrahöhc. Im Juli lagen'Lcbensmittelumflätze am ungünstigsten. Im August waren die Rückgänge' bei den übrigen Abteilungen besonders scharf. Für Textilien gesondert betrachtet, ergibt sich bei den Warcnliäusorn ein Rückgang um 9,6o/o, und bei den Fachgeschäften um 0,9 o/o gegenüber August 1934. Gegenüber August 1932 waren dio Warenumsätze in Textilien bei den Warenliüuscrn um 12,2o/o niedriger, dio Umsätze der Fachgeschäfte dagegen um 31,5o/o höhor. Bei den Kaufhäusern waren äio Umsätze im Juli um 1,5o/o und im August um 10,60/o niedriger als in der Vergleichszeit 1934. Wareneingangsbücher werden geprüft In den nächsten , Wochen werden die Finanzämter Botricbsprfifer und Voranlagungsbcamto zu allen Gruppen der zur Führung eines Warcncingangsbuches verpflichteten Gewerbetreibenden schikken. Die Steucrbcamtcu werden durch Stichproben feststellen, ob mit der Führung des Warenoingangsbuches rechtzeitig am 1. Oktober begonnen worden ist und ob dio Eintragungen laufend und rechtzeitig, d. h. noch am Togo des Erwerbs der Ware gemacht werden Bei diesen Stichproben Wird nur geprüft werden, ob das *" lrciieingangsbuch formell ordnungsgemäß geführt ist. In cino Prüfung der materiellen Richtigkeit des Warcncingangsbuches wird zunächst nicht eingetreten. j Textilhandel auf Privatmärkten Von zuständiger Stelle wird mitgeteilt, daß die an dieser Stello besprochene Begrenzung der für den Berliner Marktverkehr zugelassenen Textilwaren außer lür die Woeherirnürkto auch für Privatmärkte gilt. Die Hauptverwaltung dor Stadt Berlin vertritt die Äuitassung, daß die Zulassungsüste nicht allein für die öffentlichen NVochcnmärkte, sondern auch für dio Privatmürkto Geltung hat. Diese gleichmäßige Behandlung ist durch die Einführung des Stadthausicrschcins notwendig geworden. Der Handel mit Textilwaren, . soweit diese nicht out öffentlichen WochenmUrktcn zugelassen sind, ist stadthausicrscheinpflichtig. Im Augenblick besteht Keine Aussicht, den Stadthausicrscinein zu erhalt o n, da dor Polizeipräsident die Bcdürfniafrago verneint hat. Meufaffung des Begriffs Handelsvertreter In eitler Sitzung des Beirats der Fachgruppe Handelsvertreter und Handclsmaklor in der ' Wirtachaftsgruppe Vermittlcrgcwcrbc wurde vor allem dio Frage ciner Neufassung des Handclsvcrtreterbegriffes im Handelsgesetzbuch sowio einer Abänderung der entsprechenden Bestimmungen der Gewerbeordnung behandelt. Ziel acr Neufassung soll cino Bereinigung des Haudehvcrtrctcrberulcs sein. An jeden Handelsvertreter seien die Anforderungen zu stellen, die ein ehrbarer, selbständiger Kaufmann für dio deutsche Wirtschaft zu erfüllen, habe, i'ür unlautere Elemente sei künftig im Handelsvertreter- und Handelsmaklcrbcruf kein Platz. v RECHT im ALLTAG Friflverlängerung \für bürgerlich-rechtliche Anfprüche Im „Rciehsonzciger" -ist cino Reichsvcrördnung über die Änderung des Gesetzes zum Ausgleich bürgerlich-rechtlicher Ansprüche erschienen. DariuAvird angeordnet, daß die Frist zur. Anmeldung von Ansprüchen bürgerlich-rechtlicher Art im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Revolution bis zum 31. Oktober 1935 verlängert ist. r' / Überjlundenarbeit Die veränderten Rechtsanschnuungcn ,auf arbeite- und Boririlrcchtlichcm Gebiet hoben auch auf die Beurteilung von Überstundenarbeit sich ausgewirkt. Aus der letzten Zeit hegt eine Entscheidung des Kammorgerichts vor, dio auch von den jüdischen Geschäfts- und' Firmeninhabora beachtet werden muß. in einem Geschäft verkaufto eine Verkäuferin freiwillig und nach, eigenen Angaben gern täglich 12 Stunden lang. Der Prokurist dor Firma wurde als Vorgesetzter der Verkäuferin zur Verantwortung gezogen, weil er die Verkäuferin nicht, wio vorgeschrieben, täglicir acht Stunden, sondern meist zwölf Stunden mit dem Verkauf besebüfügt und mithin gegen dio Vorschriften, betreffend dio Arbeitszeit, verstoßen habe. Das zuständige Amtsgericht verurteilte auch ' den Prokuristen mit der Begründung, er sei als Vertreter de* Arbeitgebers anzusehen und sei nicht berechtigt gewesen, die Verkäuferin täglich''bis gegen zwölf Stunden zu beschäftigen. Dabei sei es gleichgültig, daß die Vorkäuferin auch freiwillig und gern dio Arbeit vorrichtet hat. Die gesetzlichen. Vorschriften über die. Arbeitszeit, wonach Arbeitnehmer und Arbeim^hmcrinncn täglich in der Regel nur acht Stunden beschäftigt worden dürfen, müßten unbedingt beachtet werden, 'selbst wenn dio Arbeitnehmer freiwillig länger als acht Stunden arbeiten wollen.. Das Kammergericht, das der Prokurist gegen die Entscheidung angerufen . hatte, bestätigte den Standpunkt des Amtsgerichtes und erklärte, daß die Arbeitszeitverordnung im Interesse dor Gesundheit der Angestellten erlassen sei und ein unbedingtes Verbot der, Längerbeschäftigung enthalte.' Der Prokurist sei für die Einhaltung der Arbeitszeit verantwortlich. (1 S. 326/35.) Aus neuen Entfcheidungen öberßer Gerichte Die im Rundschreiben zu Wettbewerbszwecken gemachten Angaben über den Umfang oincs gps c h ü ft liehe n Unternohmons müssen der \Vahrheit entsprechen. Es ist', als unlauterer Wettbewerb anzusehen, wenn ein Geschäftsmann, in ,'. einem Rundschreiben ausführt,, er beschäftißo 60—70 Leute in drei Schichten Tag und Nacht, während er in Wirklichkeit nur 40 Leute und nur am Tage beschäftigt. (RG 3 D 500/35.) Das Nachschieben von Kündigungsgründen ist ungesetzlich und unwirksam, wenn auf Grund gewisser gesetzlicher Vorordnungen eine Kündigung aus bestimmten Gründen ausgesprochen worden ist und das ßeschwerdoverfohreh darüber durch Zurückweisung der Kundigungsgründe seinen Abschluß gefunden hat. (RAG 62/35.) Franzöfifefaer Fafchismus lehnt Raffenprincip j»b Rom. Der Francistenführer Marcolle Buroard hat mit einer Gruppo seiner Anhänger Rom besucht, - wo er von Mussolini empfangen wurde, über den Standpunkt der Froncistcnbewegung, der französischen. Spielart des Fasclusmus, zum Rassenproblcm, gab Burcard in einem Gespräch mit dem JTA-Vertreter in Rom folgende Erklärungen ab: '„Die französische faschistische Bewegung,, die die Schaffung einer starken totalitären - Regierung in Frankreichanstrebt, stützt sich nicht auf das Rassenprinzip und macht daher zwischen Juden und Nichtjuden keinen Unterschied. ' Sie bekämpft ihre Gegner, dio Marxisten und dio Freimaurerei, ohne aber diese Bewegungen und Parteien mit Judentum oder Juden zu identifizieren. Wir nehmen in unsere Reihen alle diejenigen auf, die für ein Regime. des Faschismus in seiner latoi-- nischen Konzeption in Frankreich, eintreten, und ich kann feststellen, daß wir1 auch treue'j ü di's che Parteimitglied der zu den unsrigen zählen." Jüdifche Gelehrte auf dem XIX. Orientaliltenkongress Rom. An' dem XIX. internationalen Orientalistchkongreß in Rom haben zahlreiche jüdische Gelehrte teilgenommen und. bemerkenswerte Referate erstattet. In, der feierlichen Eröffnungssitzung hielt der französisch-jüdische Orientalist und Vorsitzende ,der Allianco Israelito Universelle; Prof. Sylvain L 6 v i, im Namen sämtlicher ausländischer Delegierten eine Ansprache. Die offizielle Delegation der Hebräischen Universität in Jerusalem bestand aus den Professoren Dr. Gottheil, und Fischöl. Prof. Fischöl hielt ein Rcfcratlübcr das Thema ,,Dic Juden im Staats- und Wirtschaftsleben .im islamischen Mittelalter". Dr. Göttheil sprach über die Edition des Textes von Boladhori/ Starke Aufmerksamkeit, fanden auch die Referate von Prof. Düringer, Prof. Sonne, Prof. Zolli und Prpf. Umberto Cassuto,.der auch Vorsitzender der Sektion „Judentum und Altes Testament" war. An der Privataudienz, die Papst Leo XIII. den Mitgliedern des OricntalistcnkongresseB gewährte, nahmen auch dio jüdischen Kongreßdelegiortcn teil. ,JIöclißleifiung" unsuläfjig Zu der Frage der Zulässigkeit der Bezeichnungen „Höchstleistung" oder „Spitzenleistung" hat der/ Werbornt acr deutschen Wirtschaft folgende Stellung eingenommen. Alle Angaben in der Wirtsohaftswcrnung müssen wahr und klar Bein und die'Möglichkeit einer Irreführung vermeiden. Werden bei der Werbung Ankündigungen in einer Superlativform gehalten, die eine Alleinstellung bedeuten, so muß diese den Tatsachen entsprechen. Dies betrifft auch die Bezeichnungen „Höchstleistung" und „Spitzenleistung". Sie dürfen nur angewandt werden, wenn der Werbungtreibende auch tatsächlich beweisen kann,'daß sein Erzeugnis in Güte und Leistung von keinem anderen Erzeugnis übortroifcn wird. Der- Ariernacliweis bei Hausverwaltern Das Nachrichtenbüro deutscher Zeitungsverleger meldet: Nach dem Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern dürfen Personen nichtarischer Abstammung grundsätzlich auch nicht von Fall zu Fall, als Bevollmächtigte oder Beistände in Stcuorsachen zugelassen worden. Es war dio Frage entstanden, ob dio Katasterämter berechtigt sind, von Hausverwaltern bei der Einreichung von Hauszinssteueranträgen den Nachweis ihrer arischen Abstammung zu verlangen. Der ReichBfinanzministcr erklärt dazu in einem Boscheid, daß' das Gesetz jede gegenüber Steuerbehörden ausgeübte Tätigkeit erfasse. Das „Grundeigentum" bemerkt hierzu, daß danach die Forderung der Katasterümter, bei def Einreichung von Hauszinsstcuoranträgen durch Hausverwalter die arischo Abstammung nachzuweisen, zu Recht besteht. RegiArier ung polnischer Bürger Der Verband polnischer Juden, Berlin N 54, Linienstraße 69, bittet uns mitzuteilen: Das polnische Genoralkonsulat Borlin W, Kurfürstcnstraßo 137, gibt bekannt, daß 'Sämtliche Bürger der Republik' Polen, die im Laufe dieses Jahres entweder das 2 0. Lebensjahr beendigen oder beendigt haben, und diejenigen im Alter von 18 bis 50 Jahren, die sich bis jetzt, weder in Polen noch im Ausland bei den zuständigen polnischen Stellen registriert haben, sich im Laufo des Monats Oktober und November dieses Jahres, im obigen Konsulat, Zimmer 22, zwischen 9 und 12 Uhr vormittags,: bzw. bei den zuständigen Konsulaten des Reiches, zwecks' Vornahme der Registrierung melden müssen. Das Vorlegen folgender Dokumente ist orfordertich: 1) Geburtsschein, 2^ Amtlicher Nachweis über den Wohnort in Polen, 3) .Schill-, zcugiiisso im Original oder in notariell beglaubigter- Abschrift, 4) Bescheinigung über den Beruf oder über die Berufsausübung des Potenten, 5* Bescheinigung über die bereits vollzogene Militär- Registrierung. Im Falle, daß der Petent persönlich nicht'Erscheinen kann, kann dio Anmeldung auch auf schriftlichem Wege erfolgen^ indem ein Militar-RegiBterscIiein, den das polnische Konsulat zur Verfügung stellt, ausgefüllt wird. Diejenigen, die dieser Rogistricrungspflicht nicht nachkommen, machen sich strafbar.'; HaüpüchrlfUelfer: Dr. Eugen Tannenbaum., Berlin - Wllmejxfttl.'.' Leiter der Anzelgen-Abteflung und verantwortlich lür den Inhalt der.,nniolgen: Werner Heine, Derlln-Charlottenbg. — DA III. Qu. 4676. Preislistei Nr,.3 , Verlag: Veilagsgenowenjchalt In Dualjchland ansässiger Juden zu Berlin eOmbH.i v Berlin - Chartottcriburg 2, Blelbtreushaße 2. Druck: Sonnendruckerel OoibH. (Fell» Wo»), Berlln-Charlottenburg 4. .: r/ \.

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