Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 42 (16.10.1935)
- Date
- 1935-10-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Dürfen ist. Audi in diesem Werk barmherziger' Nächstenliebe sind wir dieses Jahr ganz auf uns gestellt, und es gilt zu zeigen, daß auch du, erst recht da; "wo der 'rechtliche und moralische Zwang von' außen fehlt, wir uns unseren Brüdern im Elend nicht versagen. Nicht nur darauf kommt es an, daß wir geben, sondern wie Wir es geben. Der arme Jude hat nach unserer Auffassungeinen Anspruch gegen den, der noch geben kann. Es ist Z'dokoh, was wir. zu leisten haben.! ■ ' Jüdisches Leben und jüdische Freude iBt nie vollkommen, wenn nur das Herz beschäftigt wird. Uns verlangt es nach den ernsten Freuden des Geistes. Lehrhaus und Kulturbund und unsere eigenen Arbeitsgemeinschaften warten auf ihre Menschen. Lernen ist für uns immer die höchste Freude gewesen. Wir sollen uns geistig und seelisch vorbereiten, um dem Gewicht, ■ mit dem die Not nach . unten zieht, das Gegengewicht entgegenzusetzen, welches dem Ewigen entgegenführt. Aus den Schatzküsten unseres jüdischen Geistesgutes sollen wir in erster Linie uns erheben und erbauen. Judentum aber war niemals abgetrennt vom Wissen und Schaffen der Welt um uns. Was die Kunst und Wissenschaft der Besten um uns gewirkt und geschaffen, bleibt uns heilig und wertvoll. Erst im Spiegel der allgemeinen Kultur kann Bich jüdisches Kulturgut voll abheben und auswirken. Wie Psalmen undjProphetcn, wie Gabirol, Jehuda Halevy und Bialik, so werden Homer und Dante, werden Shakespeare und Goethe Quellen unserer edelsten Freude sein und bleiben. Die reinste Erhebung aber, die uns beschieden ist, ist das Bewußtsein und der Stolz um unsere ewige Gemeinschaft. Unsere Sukkoh wird nicjit nur in einem Lande aufgeschlagen, sondern in ihr wohnen, beten und freuen sich heute Menschen desselben , Gottes und desselben Stammes wie in den Zeiten, da König Salomo das Hüttenfest mit seinem Volk feierte. In ihr blühen dieselben Blumen, sie schmücken dieselben Früchte, zu denen im alten Lande, unter der Sonne Spaniens und Italiens, unter dem Herbsthimmel Deutschlands, Hollands und Englands hunderte von Generationen aufgesehen haben. Diesen fühlen wir uns verbunden und verpflichtet. Verbunden durch die Erinnerung, verpflichtet durch den Glauben' daran, daß auch unser Leid nur ein Ring in der Kette ist, mit welcher nach dem Wort des Dichters wir an Gott gekettet sind. Unsere Sukkoh hat kein festes Dach; es ist geboten, daß man zu Häupten den Himmel über sich erblicken, soll. Das sei uns Sinnbild dafür, daß unsichtbar hinter uns die große Gemeinschaft derer steht, die von dem. Ringen mit Gott ihren Namen erhalten haben. Der große Weise deutscher Zunge schrieb in seinem „Zarathustra" das Wort, welches in Stein gemeißelt auf einem der schönsten Flecke der Erde steht: „ Doch alle Lust will Ewigkeit, Will tiefe,' tiefe Ewigkeit." Wir verstehen heute dieses Wort wie kaum jemals, wenn wir uns so recht hineinstellen in die Geschichte unseres Volkes. So sollen wir das Fest unserer Freude vor dem Ewigen feiern, in dieser Stimmung sollen wir am letzten Tage dieses Festes die unsterblichen Worte hören, die mit dem nie verklingenden Satz anheben: „Dies ist der Segen, mit welchem Möses, der Mann Gottes, die Kinder Israels vor seinem Tode gesegnet hat.' ' Nach dem Müller der Reichs Vertretung Für eine Zcntralvcrtrctuiig der rumänischen Juden Czcruowitz. Wie der frühere Vorsitzende des Jüdischen Parlumcntsklubs in Rumänien, Dr. Mayer Ebner, einor der Gründer und Führer der Jüdischen Rcichupurtei Rumänien», mitteilt, ist dua Zentralkomitee der Ilcichspartci in einer soebcu in Bukarest abgehaltenen Sitzung nach gründlicher Prüfung der gegenwärtigen Lage einmütig zu dem Beschluß gekommen, daß die Vcrcinigimg der Judenschuft aller vier Provinzen Großrumäniens daB Gebot der Stunde sei. ' Was uiis jetzt not tut, erklärt Dr. Ebnor, ist Einheitlichkeit und Zusammenfassung aller unserer Kräfte in einer selbständigen zentralen Repräsentanz der Judcnr schuft des ganzen Landes. Wir müssen auB dem Schicksal der Juden in Deutschland 1 o i'" © n. Sic haben sich unter dem Druck der Verhältnisse zu der Erkenntnis durchgerungen, daß sie sieh zusammenschließen müssen. Die Führung des deutschen Judentums liegt, heute in einor zentralen Repräsentanz. Mit der Errichtung einer Rcichsrcpräscntanz dor rumänischen Judenschaft erfüllen wir vor allem eine Pflicht der nationalen Ehre. Es gibt auch in Rumänien vom Parteigeist noch nicht verdorbene Kreise, welche es den höchsten konstitutionellen Faktoren leichter machen werden, auch auf unsere Stimme zu hören. Es kommen Zeiten, in denen eine jüdische Rcichsrcpräscntanz zum öffentlichen Gewissen wird sprechen müssen. . Es wird auch notwendig sein, bedrängten jüdischen Volksgenossen ökonomische Hilfe zu bringen und sio von unseren Volksgenossen im Ausland zu fordorn. Mit Kraft und Autorität kann dies nur eine jüdische Rcvchsrcprüsctttanz tun, die nllo Schattierungen auf der Plattform eines Programms vereinigt, das in dieser gefahrvollen Zeit Gewicht legt auf unsere Rechte als Menschen und als Bürger. , Der Reielisinneiimmister üjber die Judengesetze Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung ..........In Saarbrücken fand am vergangenen Sonnabend eine große Kundgebung statt, auf der Rcichsinncnininistcr Dr. F.rick eine bedeutsame Rede hielt. Der Redner beschäftigte sich darin auch eingehender mit den in Nürnberg erlassenen Gesetzen und kündigte dabei an, daß in kürzerer Zeit die A u s f ttli't u a g s b e s t i m - m u n g c n erlassen würden. Man werde auch weiter daran denken, durch eine gesetzliche Regelung eine Einschränkung der .Wirtschaftlichen Betätigung der Juden durchzuführen, um damit allen Einzclaktioncn vorzubeugen. Aktiengefeüfchatten wechFeln den Belitzer Zur Übernahme jüdischer Großunternehmen in der ' elektrotechnischen Industrie In den letzten Tagen haben sich im Aktienbesitz der deutschen elektrischen und elektrotechnischen Industrie Veränderungen vollzogen, die gerade im Zusammenhang mit den jetzt vielfach erörterten Bestrebungen zur Liquidation jüdischer Unternehmungen von besonderem Interesse sind. Die Dr. Cassicrcr und Co. A.-G. in Bcrlin-Charlottemburg ist Von der Sicmcnsgruppe übernommen worden, und zwar durch die zur Sicmcnsgruppe gehörige Elektrische .Licht- und Kraftanlagen GmbH. in. Berlin. Die Cassicrcr A.-G. betreibt zwei Kabel- und Gummiwerke. Sic wurde 1919 zur Fortführung ' der von Kommerzicnrat Jül. .CusBicror, Dr. Hugo Cassicrcr und ]ng. Alfred Cassicrcr betriebenen Werke gegründet und bewahrte: bb. in die letzte Zeit hinein den Charakter als' Farm^iMÜntcr- - nehmen.. Für die Kabeündustric handelt cb Bich bei der Übernahme um einen Bchr bedeutsamen Vorgang. Dos Kapital'-der Gesellschaft boträgt 5 Millionen RM.; die Gesellschaft, kannte . Dividenden von im Durchschnitt 14 o/o vertoilen und befindet sich auch labrikatorisch sowie was den Auftragsbestand betrifft,; in bester Verfassung.1 _ Ein weiterer Fall der Ubcrnalimc eines in jüdischem Familicnbesitz befindlichen Großunternehmens ist der. Besitzwechscl der Hcliowattwcrko AG. in Berlin, der^.Nachfolgcrin.: des. A ron-Kon zc ms, allgemein bekannt durch die Nor.a- Rundfunkgeräte. Auch diese Gesellschaft wird vom Sicmenskonzern übernommen, und zwur durch die Elektrische Licht- und'Kraftanlagen AG. sowie durch die SicmcnsrSchuckcrt-Wcrkc. Dob Unternehmen betreibt mehrere Fabriken zur Herstellung, von Elcktrizitätszühlem, Rundfunkgeräten, Schaltapparatcn usw. Seine Aktien befanden sich zum größten Teil in don Händen der Gesellschafter der früheren drei Aron-Wcrkc und dürften auch als Familienbcsitz anzusprechen sein. Wie der „Berliner Lokal-Anzeiger"' ferner berichtet, steht auch bei einem anderen sehr bekannten Untcrnclimcn, der Orcnstcin und Ko.ppol AG., eine Veränderung bevor, die dos Ausscheiden nichtarischer Vorstandsmitglieder und den Ubergang ihrer Aktienpakete in andere Hände zum Ziele hat. Die Richtlinien zur Durchführung der Jüdischen Winterhilfe Für die Durchführung der Winterhilfe unter der jüdischen Bevölkerung Deutschlands sind folgende Richtlinien maßgebend: I. Kreis der Hilfsbedürftigen Entsprechend den Grundsätzen des Wintcrhilfswcrks des deutschen Volkes sollen alle jüdischen Personen unterstützt werden, die den nötigen Lebensbedarf für sich und ihre unterhaltungsbcrcchtigtcn Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften beschaffen können. Dazu gehören Erwerbslose, Woblfahrtscmpfängcr, Kurz- und Notstandsarbeiter, Klein- und Sozialrentner und Erwerbstätige, deren Verdienst zur Deckung der im Winter erhöhten Lebenshaltungskosten nicht ausreicht. Die jüdische Winterhilfe soll sich bei der Betreuung der Hilfsbedürftigen nicht auf don durch die kommunalen Fürsorgcverhändc erfaßten Porsoncnkrcis beschränken. Es können demnach auch Personen der gehobenen Fürsorge und Personen, die nicht durch die kommunalen Fürsorgeverbände unterstützt werden, im Sinne der Winterhilfe hilfsbedürftig sein. Ausnahmen für Ausländer bestehen nicht. Bezüglich des Höclisteihkommciis, bis zu dem Hilfsbedürftigkeit im Sinne der Winterhilfe angenommen wird, gelten die Grundsätze des Winterhilfswerks' des deutschen Volkes. Hilfalrcdürftigkcit für die Winterhilfe soll entsprechend den Richtlinien des Wintcrliilfswcrks des deutschen Volkes angenommen werden, wenn das Einkommen nicht mindestens 30 o/o über dem Richtsatz der kommunalen Fürsorgeverbände liegt. II. Umfang der Leiltungen der Jüdifchen Winterhilfe Dio jüdischen Hilfsbedürftigen sollen nach Möglichkeit Leistungen von gleichcm^gder ähnlichem Wert erhalten, wie sie das Winter h ilfs werk des deutschen Volkes gewährt. Zur Verteilung sollen nach Möglichkeit gelangen: ja) Kohlen, h) Nahrungs- und Genußmittel, c) Kleidungsstücke, und zwar entweder durch Sachleistung oder durch Bereitstellung der zur Beschaffung erforderlichen Geldmittel. Der Umfang der auf den einzelnen Hilfsbedürftigen entfallenden Leistungen muß zunächst von dem Eingang der Spenden abhängig gemacht werden. IH. Trägerfchaft der Jüdifchen Winterhilfe Diese 3 o/o werden also lediglich von der Einkommcnstcucrschuld errechnet. 2. a)' Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe sowie sonstige Einkommensbezieher, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, soweit sie monatlich ein Opfer in Höhe von 3 o/o des für das Jahr 1934 veranlagten Einkommcnstcucrbetragea an das WHW. entrichten. b) Inhaber von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, wenn sie monatlich 3 o/o des für das Jahr 1934 veranlagten Einkommcnstcuerbetragcs an das WHW. entrichten. c) Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe sowie, sonstige Einkommcnsbezichcr, die nicht zur Einkommensteuer vernnlugt werden, wenn sio einen Mindestbetrag von 1;— RM. während der Dauer der Winterhilfe opfern. 2. Eintopfspcndc An den Eintopfsonntagen des Winterhilfswerks des deutschen Volkes werden Eintopfspenden in den jüdischen Hbubhaltunp/cn und den jüdischen Gaststätten, die als solche gekennzeichnet sind, gesammelt werden. 3. Pfundsammhingen Die Pfundsarurnlungen sind entsprechend den Pfundsammlungcn des Wiiitcrhilfsworks des deutschen Volkes monatlich mindestens zweimal anzusetzen. , V. Werbung Die Werbung für die jüdische Winterhilfe erfolgt durch a) Ansprache der Rabbiher und Lehrer in den Synagogen," b) Werbeschreiben an die Mitglieder der jüdischen Gemeinden, c) regelmäßige Berichterstattung und' Sammelaufrufe in der jüdischen Presse, d) Wcrbcvcrunstaltungen mit Vortrügen, Vorführung von Bildstreifen, künstlerischen Darbietungen, Bücliacnsammlüngcn bej Veranstaltungen innerhalb jüdischer Gemeinschaften, e) Werbe- und Snmmelaufruf bei sonstigen jüdischen Veranstaltungen, insbesondere in den jüdischen Kulturbünden. Sämtliche Werbungen und Sammlungen sind auf den Kreis der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland beschrankt. Sie bcr dürfen daher keiner behördlichen Genehmigung (vgl. 1. Bescheid des Herrn Staatskommissars für die Regelung der Wohlfahrtspflege an die Zcntralwolüfahrtsstolle der deutschen Juden vom 22. 3. 1934 Aktenz'. IV W/6105/12. 3. 2. Bescheid des Herrn Reichsschatzmeisters der iJSDAP. an die Deutsch-Israelitische Gemeinde Horn-' bürg vom 3. 9. 1934, Aktenz. L/Str. 3. Bescheid des Herrn Reicha- und Preußischen Minister des Innern an die Zentralwohlfahrtsstcllo der deutschen Juden vom 6. 12. 1934, Aktenz. V W 6105/13: 11.). Generalkonsul Heinrich Arnhöld geHorben Dresden. Hier starb im Alter von 50 Jahrcu der Mitinhaber des Bankhauses Gebr. A r u h o 1 d, Generalkonsul Dr. Heinrich Arnhold. Der Verstorbene, dor mehr als 30 Jahre lang in seiner väterlichen Firma führend tütig war, hat Bein Untcrnclimcn in zahlreichen Aufsichtsrätcn und wirtschaftlichen Gremien vortreten! Für jüdische Dinge zeigte er immer eine lebhafte Anteilnahme. In seiner Heimatgemeinde Dresden wor er lange Zeit Mitglied des Gemeindevorstnndes. Im gcschüflsführcndcn Ausschuß des Hilfsvereins der Juden in Deutschland stellte er Beine Mitarbeit bereitwilligst zur Vorfügung. Träger der jüdischen Winterhilfe sind die Zciitralwohlfahrtsstclle der deutschen Juden, dio Landes- und Provinzialverbändo für jüdische Wohlfahrtspflege, in Berlin dus Wohlfahrts- und Jugendamt der Jüdischen Gemeinde und dio örtlichen Wohlfohrtsstollcn. Dor. Zentral woh I f ah r tBst cl lc der deutschen J u d c n obliegt die Leitung der j ü d i s ch c ii W i n- VI. LaftcnaUSgleich terhilfe, die Aufstellung der Richtlinien, die Überwachung ihrer Durchführung, die zentrale Werbung und der Lastcnausglcich unter den jüdischen Wohlfahrtsstollcn im Reich. Die Landea- und ' Provinzialverbändo sind berechtigt, mit Zustimmung der ZcntralwohlfahrtssteJle der deutschen Juden ihre Aufgaben auf örtliche Wohlfahrtsstellcu und Vertrauensleute unter ihrer Auf-' sieht zu übertragen. IY. Aufbringung der Mittel Die Aufbringung der Mittel erfolgt nach den für das Wintorhilfswcrk des deutschen Volkes geltenden Grundsätzen. Es werden demnach aufgebracht: 1. Monatliche Geldspenden (Die folgenden Bestimmungen bis 2 b sind wörtlich den Bestimmungen des Wintcrliilfswcrks des deutschen Volkes entnommen. Diese Bestimmungen beziehen sich auf den Erwerb der Plaketten des Winterhilfswerkes; Bio sind daher nur sinngemäß anzuwenden.) 1. a) Lohn- und Gehaltsempfänger, die während der sechsmonatigen Dauer des WHW. 1935/36 (1. Oktober 1935 bis 31. März 1936V ein Opfer von 15 o/0 der Lohnsteuer an das WHW, leisten (inzwischen ist eine Änderung insoweit eingetreten, als ein Betrag von 10 o/0 und nicht von 15 o/n . der Lohnsteuer bei dem WHW. als ausreichend für den Erwerb der Monats- Türplakcttc angesehen wird). b) Lohn- und Gehaltsempfänger,, die wegen ihres geringen Einkommens zur Einkommensteuer nicht herangezogen werden, gegen ein Opfer von monatlich 0,25 RM., c) Festbesoldetc, die neben ihrer Lohnstcucrleistimg noch zur Einkommensteuer veranlagt worden, wenn Bic neben ihrer monatlichen Spende in Höhe von 15 o/o (a. p.) ihrer Lohnsteuer ein monatliches Opfer in Höhe von 3 o/0 ibrcB für das Jahr 1934 veranlagten Einkommensteuerbetrages on das WHW. entrichten, soweit die Steuerschuld nicht durch Lohnabzug getilgt wird. Um die Hilfsbedürftigen insbesondere in den kleinen Orten und verarmten Gemeinden1 ausreichend berücksichtigen zu können, führen alle Sammelstellen der jüdischen WinterhiUo 30 o/0 ihrer Einnahmen nach Abzug der Unkosten, an die Zcntralwohlfahrtsstello der deutschen Juden auf ein besonderes Konto ab, die mit diesen Mitteln nach Abzug: ihrer Unkosten den Lastcnausglcich vornimmt. 1 Am 1. Januar 1936 erfolgt eine Neufestsetzung des Ausglcichsbetrages im Einvernehmen mit den jüdischen Gemeinden auf Grund der bis dahin vorliegenden Erfahrungen. VII. Abrechnung Sämtlicho Stollen der' jüdischen Winterhilfe' haben einen Einzclnachwcis ihrer Einnahmen und Ausgaben zu führen... Dio Zentralwohlfahrtsstcllo der deutschen Juden ist für die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der jüdischen Wintorhilfo verantwortlich. Sie hat dem Rcichsbeauftragten für das Winterhilfswork des deutschen Volkes auf Verlangten Auskunft zu erteilen. Sie hat das Recht, das. Rechnungswesen der an der jüdischen Winterhilfe beteiligten Stellen jederzeit nachzuprüfen. " * , . Dio Reichsvcrtrotung ,dor Juden in Deutschland, Abteilung Zcntralwohlführtsstelle, teilt mit: Das Deutsche, Nachrichtenbüro hat eine in dor Tngcsprcasc vom 12. Oktober abgedruckte Nachricht über die Betreuung der Juden durch das Winterhilfswerk veröffentlicht. Auf eine Anfrage bei dor Leitung des WintcrbiliswerkB wurde uns mitgeteilt, daß der Satz, „daß in der Organisation des1 Winterhilfswerkes auch eine Botrouung der Judon vorgesehen ist", Bich auf dio zwischen dem Reichsbeauftragten für das Wintorlülfswork des deutschen VolkoB und der Zentralwohlfahrtsstcllo der deutschen Juden getroffene Regelung über dio Betreuung der jüdischen,Hilfsbedürftigen bezieht. . ' : Dio in der vorstehenden Mitteilung erwähnte Meldung des DNB., die auch im Rundfunk wiedergegeben wurde, lautot©: ,^In f