Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 36 (4.9.1935)
- Date
- 1935-09-04
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Es wird gemeldet: ■ - In Sheffield, Massachusetts, ist der Schriftsteller Hermann Bernstein, der früher amerikanischer, Gesandter in 'Tirana war, im Alter von 59 Janren gestorben. Bernstein hat sich insbesondere |um 'den Nachweis der Fälschung der sogenannten „Protokolle der Weisen von Zion" hervorgotan. * ■I In einer in Oslo abgehaltenen Beratung haben die Außenminister Dänemarks, Finnlands, Schwedens und Norwegens beschlossen, den Antrag Norwegens, boim Völkerbund'eine Zontralinstanz zur Regelung und Überwachung der Auswandere rhi 1 f st üti g k o i t zu schaffen, tatkräftig zu unterstützen. * ■ Die zur Erinnerung an den Geiger Joseph Joachim benannte Jonchimstraßc in Hannover ist in Thielenstraßo umbenannt worden. „An die' jetzt vollzogene Umbenennung", fügt die „Niederschlesische Tageszeitung" dieser Meldung hinzu, ^knüpfen wir gern die Hoffnung" daß~aücK"die' Mendels- sohnstraßo bald aus dem Straßenverzeichnis unserer Stadt verschwinden möge." ■ Wie die „Deutsche Ostfront", Glciwitz, meldet, kam es in Kdnigshütte zu schweren judenfeindlichen Ausschreitungen. Juden, die eine jüdischo Veranstaltung besuchen wollten, wurden vor dem Saaleingang von jungen Leuten mit Salzsäure bespritzt. Durch diesen Anschlag wurden elf Juden die Kleidungsstücke beschädigt. Drei Personen wurden verhaftet. * ■ ■ Die „Kattowitzer Zeitung" berichtet: Auf dem Wochenmarkte in Nikolai verteilte gestern dos Mitglied der „Somoobrona Narodu", Johann K. aus Mittel-Lazisk, an die Marktbesucher antijüdiBche Flugblatter. Er wurde festgenommen und ein großer Teil der Flugblatter beschlagnahmt. * ■ Eino ägyptische Luftverkehrsgesellschaft hat die regelmäßige Verbindung zwischen Kairo und Haifa über Lydda hergestellt. Es wird gemeldet,' daß .auch die rumänische Regierung beschlossen habe, eine standige Luftverbindung zwischen Bukarest und Tel Awiw zu schaffen. Dio Fahrt von Bukarest, nach Tel Awiw soll zwölf Stunden dauorn. ,.■ # ■ In dem Befinden des Bürgermeisters von Tel Awiw, Moir Dizengoff, der sich vor einiger Zeit zur Erholung in die Schweiz begeben hat und seit kurzem in Zürich weilt, ist eine orhebliche Verschlimmerung eingetreten. Professor Zondek wurde zu einem Konsilium an dos Krankenlager Dizcngoffs berufen. ■ Aus Jerusalem wird berichtet! Mit Rücksicht auf die andauernde Verschärfung des Arboitormangels in den Pflanzungen der Scharon-Ebene haben die Arbcitsbüros der jüdischen Kolonien eine Abordnung nach Haifa entsandt, um eintreffende Arbeiter sofort nach Verlassen der Schiffe aufzunehmen. * 'd' In "Tief "Zeit *vöm"7. TjIs'iT.^ep^m&sr-^^ eine Konferenz der polnischen Juden im Auslande statt. Der polnische Botschafter in London wird an der Konforenz teilnehmen. * ■ Ministerpräsident Mussolini hat Dr. Guido Segre, ein bekanntes Mitglied der jüdischen Gemeinde in Turin, zum Vorsitzenden des Rates für Kohleneinfuhr ernannt. * ■ Nach einer Meldung aus Ottawa hat die kanadische Regierung dio für den 7. Oktober festgesetzten Wahlen mit Rücksicht darauf, daß der Versöhnungstag auf den 7. Oktober fallt und die jüdischen Wühler an der Ausübung ihres Wahlrechts verhindert wären, um acht Tage verschoben. * ■ Wio auf einem im Luzeroer Kongreßhaus veranstalteten Empfang der Freunde des Hebräischen Theaters Habinah mitgeteilt wurde, wurde Leopold J c ß n e r als Regisseur verpflichtet. In den nächsten Monaten werde dio Habinah auf einer Europa- Tourneo den „Kaufmann von Venedig" und „Golem II. Teil" auffuhren. RECHT ,„ ALLTAG Ermeffensentfcheidungen der Behörden Ermessensentscheidungen der Verwaltungsbehörden unterliegen der gerichtlichen Nachprüfung nur, so führt dos. Reichsgericht in einer neuen Entscheidung aus, wenn sie auf. reiner Willkür beruhen oder so fehlerhaft sind, daß sie unter keinem möglichen Gesichtspunkt den ErfordernissenVinerordnungsmäßigen Verwaltung genügen können. Unrichtig Ist jedoch'der Standpunkt, Ermessenaentscheidungen der Behörden unterlagen überhaupt nicht der richterlichen Nachprüfung. Eine solche Nachprüfung ist zunächst insofern statthaft, als in Frage steht, ob die Verwaltungsbehörde willkürlich gehandelt hat. Der Willkür hat die Rechtsprechung gleichgestellt ein in so hohem Maße fehlerhaftes Verholten der Verwaltungsbehörde, daß es mit den an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar ist. Durch das Wort schlechterdings" wird klargestellt, daß sich die Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung jedem sachlichen Beurteiler ohne weiteres aufdrängen muß, daß sie unter keinem möglichen Gesichtspunkt den Erfordernissen einer ordentlichen Verwaltung genügen kann. Dies würde dann der Fall sein, wenn der Beamteüberhaupt keine sachlichen Erwägungen angestellt hätte, wenn er sich von sachfremden Beweggründen hätte leiten lassen, wenn er bewußt die gezogenen rechtliehen Schranken überschritten hätte. Hat dagegen der Beamte Gründe und Gegengründe sachlich gegeneinander abgewogen und ist er dann zu einer bestimmten Entschließung gelangt, so . muß das Gericht diese hinnehmen, auch wenn sie ihm unrichtig, vielleicht sogar ganz unrichtig zu sein scheint. (RG HI 129/34.) Die Anwendung der Amneftievorfchrifien In einer anderen Reichsgerichtsentscheidung, die allgemein von Interesse ist, wendet sich das Reichsgericht gegen die Entscheidung eines Schwurgerichts, das einem Angeklagten eine höhere Strafe mit der Begründung auferlegt hatte,,daß er durch sein schändliches Treiben verwirkt habe,. die Wohltat des Amnestiegesetzes auf sich wirken zu lassen. Das Reichsgericht sagt dazu: „So darf ein Gericht nicht urteilen. Das Gericht muß sich erst über die angemessene Höhe der Strafe schlüssig werden. Dann fällt dio Sache entweder tinter das Straffreiheitsgesotz oder nicht. „Keinesfalls aber darf dio Aussicht auf Straffreiheit des Angeklagten das Gericht zu einer Strafverschärfung veranlassen; denn das wäre gegen den deutlich kundgegebenen Willen des Gesetzgebers. (Wirtschaft und Recht S. 517.) Aus neuen Gerichtsentfcheidungen Gründe, die in einem, Wied e rauf nähme vo rf ah - . r e n gewürdigt worden sind, können in einem späteren Wiederaufnahmeverfahren zur Unterstützung neu vorgebrachter Tatsachen , mitverwertet werden. Eid jn dec Hauptverhandlung erfolgter Widerruf einer belastenden Aussage kann als neue Tatsache im Wiederaufnahmeverfahren in Betracht kommen. (Bayr, OLG 3/12/34,) / , _ .? Die Friedensmiete ist im allgemeinen ein bedeutsames Mittel zur Erkenntnis dos objektiven Nutzungswertes der Mieträume. Doch trifft dies nicht für alle Geschäftegegenden zu. Der objektive . Nutzungswert von Geschäftsräumen .wird vornehmlich durch Umsatz un<f Verdienst bestimmt. Wenn in einer Stadtgegend fast'durchgängig Mieten bewilligt werden, ■ die die Friedensmiete um ein Mehrfaches übersteigen, so ist daraus mit Sicherheit zu entnehmen, daß die erzielten Umsätze und Handelsgewinne. eine außergewöhnliche Steigerung erfahren haben und daß die Raummarktlage dem objektiven Nutzungswert entspricht. (RG IV11/35.) ' Zahlungen zu Gunfien eines Ausländers 'Eine Entscheidung des Reichswirtschaftsgerichts beschäftigt sich mit dem wichtigen Falle der Zahlungen zu Gunsten eines Ausländers an einen Inländer. Nach dem § 11 des Devisen- : gesetzes darf bekanntlich ein Inländer inländische Zahlungsmittel im Inland einem Inländer zu Gunsten eines Awländers nur mit Genehmigung der Devisenstelle aushändigen.. Dabei ist rechtlich ohne Bedeutung, zu welchem Zweck die Aushändigung erfojgt, also ob dadurch die Forderung des Ausländers getilgt oder ob der Rcichsmarkbetrag für ihn nur zu treuen Händen hinterlegt werden soll. Denn die genannte Vorschrift verbietet die gcnchmigungslosc Aushändigung schlechthin. Schon durch die Hinterlegung zu treuen Händen wird aber der Ausländer begünstigt, nämlich wogen seiner Forderung gesichert. Es steht also fest, daß ein Inländer nicht einem anderen Inländer Zahlungen zu Gunsten eines Ausländers leisten darf. Aber bei Personen, die kraft Amtes tätig sind, wie Zwangsverwalter, .Konkursverwalter, Nachlaßverwalter usw. wird man nicht sagen können, daß sie zu Gunsten der von ihnen betreuten Personen Zahlungen annehmen. In diesen Fällen ist der § 11 nicht anwendbar. (7/S XXXIV-2/35.) Angemeffene Abzahlungsraten Bei der Verbreitung von Abzahlungsgeschäften verdient eino soeben veröffentlichte Entscheidung des Reichsgerichts Beachtung, die sich mit der Preisbemessung und den Abzahlungsraten eingehend beschäftigt. Es wird in dem Urteil grundsätzlich darauf New Yorker Wolkenkratzer recken sich auf dem Vorhang wio der Babylonische Turm, in Himmelsnähe. Die Autos der Wallstreet sind wie in militärischen Gliederungen gereiht. Jazzbandlärm mischt sich mit dem Rollen der Untergrundbohnzügo. Der Bronx-Expreß rast aus der City dem jüdischen Stadtteil Bronx zu. Ossip' Dymows zartes Traumspiel im ratternden Wagen der New Yorker Untergrund ist eine Art Gegenstück zu Chaplins unvergeßlichem Film vom Goldrausch. Auch Chaskel Hungerstolz, der arme Arbeiter, der seit 25 Jahren allwöchentlich seine bescheidene Lohntüte nach Hause trägt, immer schon am Freitag abend, weil am Sabbat die jüdische Knopffabrik geschlossen ist, wird — im Traum — vom Millionenrausch gepackt, um beim Erwachen gern auf allen äußeren , Glanz des Daseins zu verzichten. Wie Chaplin erkennt, daß nicht das Gold glücklich! macht, sondern der Friede der Seele, so findet der Ez(prcß)-Millionär Chaskel seine Befriedigung im Kreis der Familie, und in seinem jüdischen Glauben. Er ist glücklich, wenn er wieder an der festlichen Freitagabend-Tafel neben seiner Frau Sarah sitzen wird, die so, gute Fische kocht, wenn er! wieder seine väterlicho Autorität geltend machen kann („Halt den Mund I") und sein alter Lehrer im Singsang des Cheders Kindheitserinnerungen heraufbeschwört: „Ich weiß noch, wie. ich Dich in der Schule geprügelt hab'". Chaskel Hungerstolz erlebt nicht, wie Charlio Chaplin, Huhgerfantasien in schneeumtobter Hütte. Der Weg ins Gelobte Land des Goldes zeigt sich ihm in der überfüllten eubway auf der Heimfahrt von der Fabrik. Ein alter Bekannte^ ein großmäuliger Hungerleider, erweckt in ihm dos Verlangen nach all den Millionen, wie sie sich hinter den Plakaten der Hustenbonbon-, Kaugummi-, Kindermehl- und Zigarettenfirmen häufen. Unter dem einlullenden Quäken eines Säuglings und dem monotonen Geräusch der leergewordenen Bahn schläft Chaskel Hungerstolz ein. ' Er träumt. Sein Traum sprengt Wagendecke und Wagenwände und entführt ihn in goldene Gefilde. Die Plakate beleben sich, die" vertrauten' Familienbilder verblassen. Dio Figuren umfaukeht ihn. Er wird vielfacher Millionär. Wie jener Pluto, der abrikant des Pluto-Wassers (Martin Brandt), wio jener KraKenkönig (Ernst Le n a r t), wie dos Kmdermenl-Kina (die kleine Daisy Weinstein), oder die lockende und lockere Dame Murad, vor deren verführerischem Zigarettenrauch das Gesicht der Gattin Sarah vorschwindet. Mit ihr und dem millionenschweren Kindormehlwürmchen sitzt er angelnd und faulenzend an den Goldgestaden Floridas. Er tauscht Kabeltelcgramme mit Millionärsr Kollegen. Er kann sich die Schuhe putzen lassen, so oft er will. Er kann sich kaufen, was er will. Er kann essen, was er will. Aber es schmeckt ihm nichts mehr. Reue und Gewissensqualen foltern ihn. Denn sein Reichtum ist teuer erkauft. Durch Verrat. Er hat den Großverdienern den höchsten jüdischen Feiertag, den hingewiesen, daß weder ein persönlicher, auf den Käufer zugeschnittener Maßstab angelest worden darf, noch. Verhältnisse zu berücksichtigen sind, die infolge besonders günstiger Gestaltung außergewöhnlich vorteilhaft erscheinen. Abzustellen ist die Preisbemessung auf den gewöhnlichen Wert der Gebrauchsüborlassuiig, - zu dessen Bestimmung die Einnahmen eines durchschnittlichen, ordnungsgemäß geführten Betriebes gleicher Art als Anhaltspunkt dienen können. Zur Auslegung des § 2 des AbzahlungsgesetzeB, der besagt, daß der Käufer dem Verkäufer im Falle des Rücktritts des letzteren den Wert der Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung der Kaufsache unter Berücksichtigung der eingetretenen Wertminderung zu vergüten hat, bemerkt das Reichsgericht: Der . Käufer hat dem Verkäufer den gegenständlichen Wert 'der Benutzung euerstatten. Dem Vorkäufer Boll nach der besonderen, für Abzahlungsgeschäfte getroffenen Regelung, die einen billigen Ausgleich der Belange beider Vertragsparteien sucht; eino Vergütung dafür worden, daß er dorn Käufer dio Kaufsacho zum Gebrauch überlassen hat. Zur Frago der Höhe der Abzahlungsraten führt das Gericht aus, daß es über das zulässig« Maß dor Sicherung hinauseeht, wenn ein Abzahlungsvertrag mit Wahrscheinlichkeit durch die dem Käufer auferlegten Lasten und die dem Verkäufer eingeräumten Vorteile und Berechtigungen nicht zur Durchführung kommen kann. (RG I 322/34.) Die Ledigenfieuer der Witwe Nach der jetzt geltenden Fassung der Besteuerung von Ledigen (sog. Junggcsellenstcuer) müssen auch Witwen Ledigensteuern zahlen, wenn sie kinderlos sind. Der Rcichsfinanzhof hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, wann eine Witwe als kindorloe zu betrachten ist. Danach steht fest, daß Witwen auch dann nicht als lcdig im Sinne der Steuergesetzgebung behandelt werden, wenn sie keine lebenden Kinder mehr haben und nicht mehr für solche sorgen müssen. Eino weitere Ausdehnung sei aber nicht möglich, In dem zur Entscheidung vorliegenden Fall hatto eine Frau geltend gemacht, daß sie in früheren Jahren ein Kind geboren habe, das aber nach wenigen Stunden wieder gestorben sei. In solchen Füllen sowie bei Früh- und Fehlgeburten wird eino Befreiung von der Ledigensteuer nicht anerkannt. Berichtigung von Steuerveranlagungen Nach der neueren Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes dürfen an die Finanzämter keine überspannten Anforderungen wegen der Nachprüfung des Akteninhalts gestellt werden. Wenn in einer Steuererklärung gewisse Punkte vom Steuerpflichtigen im unklaren gelassen sind und Fragen nicht oder nur unklar beantwortet sind, so kann sich der Steuerpflichtige nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht darauf berufen, daß das Finanzamt an irgendeiner Stelle dor Akten hätte Tatsachen auffinden müssen, die mit seinen Erklärungen nicht übereinstimmen. Ein Anwalt Ober das Recht Wenn ein Anwalt die Gedanken und Erwägungen, dio in ihm die Zeit- und Rechtsproblcme erweckt haben, und denen er durch Veröffentlichungen in der Presse Ausdruck gegeben hat, zusammenfaßt, so entsteht ein lebendiges Bild des Zeitgeschehens. Der Rechtsanwalt am Kammergericht in Berlin, Dr. Hans Fritz Abraham, hat seine zahlreichen Publikationen unter dem Titel „Programmatische Schriften 1914—1933" zusammengestellt (Verlag für Recht und Gesellschaft Berlin—Zürich—Leipzig) und läßt so an uns alle durch Krieg, Inflation und Parteienkämpfe entstandenen Rechtsproblomo noch einmal vorüberziehen. Wenn auch durch das Zeitgeschehen viele der erörterten Dingo gegenstandslos geworden sind, so fesselt den Juristen sowohl wio auch den am Rechtslcben interessierten Laien dio lebendige Schilderung und das Bestreben des Verfassers, an die Grundprobleme des Hechts und der Rechtsphilosophie heranzukommen. Dr. E. R. Jom-Kippur, verkauft. Sie hoben durch vielfaches Lohnangebot dio Juden veranlaßt, auch am Versöhnungstag - zu arbeiten, damit durch, die vermehrten Arbeitsstunden dor Untomehmergcwinn sich vergrößere. Hier, in diesem traumhaften Gleiten und Schweben, nähert sich das Stück dem Bezirk der Dichtung. Wie das Erscheinen des alten Lehrers, des' Sohnes, der kurz vor dor Bormizwah. steht, des künftigen Schwiegersolihes, der am Jörn Kippur Zeitungen verkaufen muß, Schrecken in seinen Traum jagt, wie er gepeinigt und reumütig mit seinen Millionen den Jörn Kippur für die ganze Welt kauft — bis zu, seinem. Erwachen aus dem Traum, das alles, ist Geblüt jüdischer Seele. Regisseur Fritz Jessnor hat in Gemeinschaft mit dem Szenenbildner Heinz Condcll (auch der technische Leiter des glänzenden Betriebs der Untergrundbahn, Hans Sondhcimer, darf nicht unerwähnt bleiben) viel Liebe und Sorgfalt an die Inszenierung gewendet. Sie haben die Dymows Traumspiel gemäße Atmosphäre von traumhafter Beschwingtheit, verhaltener Sentimentalität und revuehoft-tänzerischor Laune geschaffen, durch die doch stets der, gedankenreiche, ernste Hintergrund hindurchschimmert. Die Aufführung würde noch mehr gewinnon, wenn Jessnor unter Verzicht auf Pause und einige Längen ihr Tempo nach dem des Bronx-Fjrpreß und nicht nach dem der Jom-Kippur-Liturgie bestimmte. Wenn er außerdem neben den Kidduschbecher auch noch einen Barches legen würde, so würde das den Etat des- Kulturbundes wohl nicht allzu sehr belasten- unddio Echtheit des Freitagabends erhöhen. Wogegen man auf die Rezitation des .Segensspruches in der heiligen Sprache verzichten Bolltel .Vergnügen und Mitgefühl folgen Sigmund Nunberg. auf seinen Irrwegen als Chaskel Hungerstolz. Sein Spiel quillt aus dem Herzen. Er ist echt im unbekümmerten, breiten Humor und. echt in der Zerknirschung, derb und behutsam zugleich. Eine Gestalt in Dymows Geist: zwischen Leben lind dein Schein de» Märchens. Herbert Grün bäum, den immer das Los def unsympathischen Charaktere trifft, kann als amerikanisierter Jankel Fliamkes der Gefahr der Übertreibung nicht ganz entrinnen. Wie delikat dagegen Willy Prager als alter Schullehrer mit Käppchen und weißem Rabbinerbart, Dieser Schauspieler, der auf der Kleinkunstbühne oftmals daneben griff, zeigt sich im Rahmen der Kulturbundaufführungen jetzt schon zum zweitenmal ab unendlich wertvoller Icünstlerischer Gewinn. Lilly Kann, die personifizierte weibliche Güte, Miro Rosovsky.als verlobungssüchtiges Ludercheh und ihr rührend schüchterner Bräutigain Berthold Barn, die draufgängerische Miss Murad der,; Erika Praetorius verbinden *ich mit dem lesewürjgen Schlingel Gerd Klein zu einem Reigen, der Chaskel Hungerstol«, auf der Jagd nach dem Glück der. Seele harmonisch begleitet; . Der Erfolg war groß und ehrlich. In wenigen Wochen hat der .jBronx-Expreß" die/ Endstation in der Chorjottonstraffc erreicht. Dann heißt es: Umsteigen nach der Kommandanteni straße. ' Eugen Tannenbaum, Heiterer Abfchied vom Berliner Theater Offip Dymows „Bronx-Exppeß"