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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-09-04 · 36 (4.9.1935) · page 2

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
36 (4.9.1935)
Date
1935-09-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Gegen Einzelaktionen Der Oberpräsident in Schlesien, Gauleiter Josef Wagner, : hat eine Bekanntmachung erlassen, in der es heißt: „Ea gibt immer noch Menschen, die sich berufen fühlen, einen Kampf gegen das . Judentum oder gegen andere hier und da noch auftretende Feinde der Staates auf eigene Faust fahren zu müssen. Sie glauben, ihren ineistens : etwas sehr spfit erkannten. Nationalsozialismus dadurch . unter Beweis zu ■ stellen, daß sie jüdische Geschäfte mit Zetteln bekleben oder nach der Art wildgewordener Spießer andere antijüdische Kundgebungen - veranstalten. Diesen Volksgenossen' sei nürmit letztmalig gesagt, daß ich mir diese Kampfmethoden mit aller EntscHedenheit verbitte. Wie der Nationalsozialismus zum : Judentum steht, ist für alle Zeiten.unverrückbar festgelegt,'bedarf also nicht der Bekräftigung durch Handlungen, durch die nichts erreicht wird als eine Schmälerung des deutschen Ansehens. Ich hin nicht gewillt, die jedem wahren Deutschen heiligen Grundsätze des Führers durch törichte Kindereien und Ausschreitungen disziplinloser Radaubrüder verzerren zu lassen. Als der oberste Hobeitsträger und Vertreter der Jteichsregierung in Schlesien bestimme ich ganz allein, wann und in welcher Weise gegen jüdische Provokateure oder Staatsfeindc vorzugehen ist. Die Bevölkerung Schlesiens hat sich meinen politischen Anordnungen in Disziplin zu fügen und . nur dann zu handeln, wenn ich es befehle. Von nun an werde ich gegen Disziplinlosigkeit jeder Art mit rücksichtsloser Härte vorgehen. i Wer in Zukunft wagen sollte, sich in Einzelaktionen zu ergehen, wer daran teilnimmt, oder dazu anstiftet, darf gewiß sein, daß ich die ganze Strenge des Gesetzes gegen ihn zur Anwendung bringe, gleich, wer es auch immer Bei." Ähnliche Bekanntmachungen, die sich gegen Sonderaktionen wenden, haben die Poüzeiditektion in Mainz, der Polizeipräsident in Gc Isenkirchen und die Kreisleitung der NSDAP in F u ld a erlassen. Bei einem Appell der politischen JLeiter des Kreises 'Harburg-Wilhelmsburg führte der Gauleiter für. Osthannover, Staatsrat Telchow, dem „Berliner Tageblatt" zufolge, H J. aus: Daß es in Deutschland noch eine Judenfrage gäbe, stehe außer allem Zweifel. Die Gesetzgebung werde schon dafür Borgen, daß es den Juden nicht wieder, gelinge, Einfluß zu gewinnen und Herrschergelüste auszubreiten. Aber es sei ein für allemal jede Emzelaktion gegen Juden verboten. In einer Erklärung des Polizeipräsidenten Christiansen und des Abschnitts- und Kreisleiters in,Magdeburg wird u. a. hervorgehoben, daß „neben allen deutschen Volksgenossen auch' das Iremde Gastvolk einschließlich der Nichtarier in Deutschland gleichen Schutz seiner persönlichen Freiheit . und seines Eigentums im Rahmen'der geltenden Gesetze fsnioßt. Der Kampf gegen das Judentum ist nicht Sache einzelner olksgenossen oder Volkskreise, sondern lediglich Sache des Staates und der Partei. Nach dem Willen des Führers und Reichskanzlers haben daher alle Euizelaktiohen gegen Juden zu unterbleiben. ... Die Polizei und die Partei , werden rücksichtslos gegen alle derartigen Einzelaktionen vorgehen und mit allen Mitteln für un- : .bedingte Ruhe,.Sicherheit und Ordnung Sorge tragen. Polizei und Partei überwachen gemeinsam die Durchführung der gesetzlichen - Lösung der.Judenfrage und werden gleichzeitig jüdische volksschädigende Machenschaften zu vei" " treibenden verwandt werden, auf die sie ihrer Zweckbestimmimg nach' und nach - einer Prüfung von zuständiger ■ Stelle, zutreffe. Unzulässig sei dagegen die Verwendung der Bezeichnung „Christliches Spezialgeschäft" oder einer 'ahnlichen durch einen getauften nichtarischen Geschäftsinhabe r. Dies ergebe sich schon aus den Richtlinien des Werberats der deutschen Wirtschaft" Im Interesse^der Käufer sei es erwünscht, der Aufforderung, der zuständigen Parteidienststelleo zur Kennzeichnung der Geschäfte' Folge zu leisten;■.■ .- Mditarifebe Ärzte in der privaten KrankenTerflchernng Frankfurt a. M. Die „Frankfurter Zeitung" schreibt: Durch ein übereinkommnn der kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands mit dein Reichsverband der privaten Krankenversicherung ist vereinbart worden, daß auch in der privaten Krankenversicherung Arzte nicht zugelassen werden, die bei den Ortskrankenkassen ausgeschaltet sind. Das Abkommen, das für alle dem Reichsverbond angehörigen' Versicherungsunternehmen verbindlich ist, besagt im einzelnen, daß die Rechnungen der zur Kassenpraxis bei den Ortskrankenkassen nicht zugelassenen Arzte, soweit sie nach der Zulassungsordnung als nichtzulassungsfähig .gelten, von der Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Hingegen wird. für die. Rechnungen der hierunter fallenden .nichtarischen oder nichtarisch verheirateten Arzte auch weiterhin Kostenerstattung geleistet, wenn es sich um die Behandlung nichtarischer oder solcher Versicherter handelt, die sich als nichtarisch be7 zeichnen. Der Reichsverband der privaten Krankenversicherung wird ein Verzeichnis der Ärztp aufstellen, auf .deren Rechnung künftig "Kostenerstattung' abgelehnt wird. In . das Verzeichnis werden alle Arzte aufgenommen, die von der Reichsführung der kassenarztlichen . Vereinigung als rüchtzulassungsfähig - bezeichnet werden!' Nichtarischo Arzte, die bei den Orrs&änkenkossen zuf«lassen sind, werden also von dem neuen Abkommen nicht etr'offen. Chemnitz warnt vor Zuzug Chemnitz. Nach Meldung des „Chemnitzer .Tageblattes" haben der Polizeipräsident und der. Oberbürgermeister von Chemnitz fol- - .gende Bekanntmachung erlassen: „Der Zuzug von-Personen jüdischer Rasse ist für Chemnitz ebenso unerwünscht wie für andere Orte, in denen die maßgebenden Behörden bereits. Schritte gegen einen solchen Zuzug unternommen haben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß solchen Personen jede öffentliche Unterstützung in offener Fürsorge versagt wird und daß sie bei Unterkunftsschwierigkeiten ausnahmslos kurzfristig im Obdachlosenheim untergebracht und gezwungen werden, die Stadt wieder zu verlassen.' Im übrigen werden alle Hausbesitzer und Vermieter von . Unternüetswonnungen nichtjüdischer Rassezugehörigkeit hiermit dringend gewarnt, neu nach'Chemnitz zuziehenden Personen jüdischer Rassezugehörigkeit Unterkommen zu gewähren; es ist mit der Möglichkeit zu rechnen, daß sich eingroßer Unwille nationalsozialistisch gesinnter Bevölkerungskreise gegen solche Vermieter erheben würde, was fürdiese selbst unter Umstanden sehr, ernste Folgen haben könnte." Dem „Berliner Tageblatt" wird aus Dresden folgende Mitteilung des Gebietsausschusses für die Sä^hsiBche Schweiz gemeldet: „In unserer herrlichen Sächsischen Schweiz ist kein Platz für Juden. Ihr Besuch ist uns unerwünscht, ihr. Geld macht uns nicht glücklich, ihr Auftreten beleidigt uns. Wir sind davon überzeugt, daß es im Gebiet der Sächsischen Schweiz kein Hotel oder Gasthaus gibt, das als Gastgeber für Juden auftritt." Der Gebietsausschuß wird in Zukunft auch den Zeitungen im Reich, an. denen Juden beschäftigt Bind, keine Inseratenaufträgo . mehr erteilen. . ' - In Barby a. d. Elbe ist, dem „Magdeburger Generalanzeiger" zufolge, in jedem Schaufenster der Geschäftsleute ein.Schild ausgehängt mit der Inschrift: „Juden und deren Vertreter sind hier nicht erwünscht". In diesen Tagen sind nun auch an den Aus- und Eingängen jur Stadt Schilder angebracht, die besagen, daß in. Barby Juden nicht erwünscht sind. Im Münchener Handwerk ist dieser Tage damit begonnen worden, an Werkstätten und Schaufenstern Schilder anzubringen mit der Aufschrift: „Juden sind hier unerwünscht". Diese Aufschrift bezieht sich, wie im „Münchener Beobachter", der Münchener Stadtbeilage des „Völkischen Beobachter", betont wird, sowohl auf jüdische Lieferer als auch auf jüdische Kunden. Auf einen Antrag eines Nichtariers, in welchem um Niederschlagung der Haussteuer nebst Kreisumlagen und Zuschlägen und der Grundsteuer gebeten wurde,-ist,, wie wir der „Frankfurter Zeitung" entnehmen, vom Finanzamt einer bayerischen. Stadt der Bescheid ergangen, daß Nichtariera gemäß § 19 HStGes. (Bayrisches Haussteuergesetz) Vergünstigungen nicht -mehr zugestanden werden sollen. , In der letzten Ratsherrensitzung in Ober hausen wurde eine Entschließung gefaßt, wonach u. a. städtische Grundstücke usw, nicht an Juden verkauft werden dürfen. Auf Veranlassung der Deutschen Arbeitsfront, Gaubetriebs- Semcinschaft Freie Berufe, haben nunmehr auch die Betriebsführer er. Lichtäpi e 1 theater in den thüringischen Städten Bad . Sulza und Allstedt den Juden mit sofortiger Wirkung den Zutritt untersagt. Die süddeutsche Ausgabe des „Völkischen Beobachters*' gibt einen Beschluß des Gemeinderats Schliersee bekannt, wonach die Marktgemeinde Schliersee „nicht'duldet, daß sich Juden hier aufhalten oder gar niederlassen. Mit allen zu Gebote stehenden Mitteln werden wir das zu verhindern wissen." Der „Mitteldeutsche" in Magdeburg berichtet, daß der Ort Coohstedt judenfrei geworden ist, nachdem der letzte Jude die Stadt verlassen hat. Die Stadtverwaltung werde dafür sorgen, . daß der Ort in Zukunft judenrein bleiben werde. „Deutlicher Kauftnann" Hildesheim. Die Industrie- und Handelskammer für. Süd- Hannover teilt mit, daß die Bezeichnung ,.Deutscher Kaufmann? und die Anbringung eines entsprechenden Schildes zu begrüßen sei. Die Bezeichnung dürfe selbstverständlich nur von solchen Gewerbe- Ansfchluü ans der Reieh§maJQkkainmcr Aus der Reichsmusikkammer wurde eine Anzahl nicht - arischer Kirchenmusiker und Organisten aus den Orten Königsberg i. Pr., Berlin-Friedenau, Köm-Nippes, Ebcrswaldc, Offenbach am Main, Jever, Brandenburg und Berlin ausgeschlossen. Den aus der Reichsmusikkammer ausgeschlossenen Musikern wurde mit'sofortiger Wirkung die Berechtigung zur Ausübung ihrer bisherigen: Tätigkeit eines Organisten in christlichen Kirchen entzogen. WiderltaiidsfUhi« gegenTubcpkwlojEe RaJFeeigenheit bei Jaden? Der Einfluß der Rasse auf das ganze biologische Geschehen steht heute im Vordergrund aller Erwägungen. Man will —• an der Hand dieses Problems — gewisse Rassceigentümlichkeiten der Juden erklären. Wie Professor Dr. Gins, Abteilungsdirektor am Berliner Robert-Koch-Institut, in der letzten Nummer'der Fachzeitschrift '„Die 'medizinische Welt" des Näheren ausführt, erstreckt sich dieser rassemäßige Einfluß auch auf die Entstehung und den Verlauf von Krankheiten, von Infektionen- Uber den Umfang dieses Einflusses ist noch sehr wenig bekannt; aber grundsätzlich glaubt ihn Professor Gins bejahen zu müssen. Er weist das am Beispiel der Tuberkulose nach. Eine von Gins angeführte amerikanische Ubersicht von Dr. Bogen, die vor einigen Jahren veröffentlicht worden ist, bringt Bericht Ober das Schicksal von 4370 Patienten, die wegen Tuberkulose in einem Sanatorium unter völlig gleichen äußeren Umstanden verpflegt worden waren. Die höchste Sterblichkeit wurde bei den Negern festgestellt;, am günstigsten war der Krankheitsverlanf bei Amerikanern, Slawen und Juden. Die Ubersicht ist allerdings mit Vorsicht zu verwerten; denn den rassemäßigen Begriff „Amerikaner" kennen wir nicht. Recht auffallend ist es aber nach Gins, daß auch bei dem amerikanischen Material sich die Juden als' verhältnismäßig widerstandsfähig gegenüber der Tuberkulose gezeigt haben. Dos entspricht durchaus den Angaben des deutschen Biologen Lenz, der sich auf eine Reihe von Statistiken stützt. Er wie auch der Schweizer Forscher Kremermann bezeichnen die Widerstandsfähigkeit gegen Tuberkulose als eine Rasseeigentümlichkeit der Juden. ' '■..'. „Es ist" — sagt Professor Gins — begreiflich, daß diese Ansicht auch Widerspruch erregt hat; denn die objektive Feststellung, daß die - Juden als besondere Rasse eigentümliche'biologische Reaktionsformen zeigen, ist eine der Grundlagen, auf denen die-eugenische Gesetzgebung im Dritten Reich steht. Es ist aho recht wichtig, zu prüfen, ob' die verschiedenartige Reaktionsform der Juden auf die Tuberkuloseverseuchung tatsächlich vorhanden ist" Ein "wesentlicher Beitrag zur Klärung der Frage ist im Jahre 1925 ' aus dem Jüdischen Krankenhanse zu Berlin — gewiß einer kompetenten Beurteilungsquelle — erbracht worden. Dr. Werner hat die dortigen. Krankengeschichten gesichtet und bearbeitet; er kommt zu dem Schlußergebnis, daß Krieg und Nachkriegszeit den Verlauf der Lungentuberkulose bei den Juden , zwar deutlich verschlechtert hoben, daß der Verlauf aber trotzdem immer noch verhältnismäßig günstig gewesen ist, daß er —: mit den eigenen Worten Dr. Werners — „noch die Züge aufweist, die Dr. Kreinormann ah» charakteristisch bezeichnet hat". Professor' Gins sieht in diesen Ergebnissen einen weiteren Beweis dafür, daß die Juden sich der Tuberkulose gegenüber etwas anders. verhalten als diejenigen Bevölkerungen, in denen sie eine zahlenmäßige Minderheit bilden. Und die Ursache für dieses eigenartige Verhalten? ' Wie Lenz und Krcinermonn seinerzeit auseinandergesetzt haben, läßt Bich die Widerstandsfähigkeit der Juden gegen die Tuberkulose nur durch die Annahme einer gewissen im Laufe der Jahrhunderte erworbenen, konstitutionell vererbbarefn Unompfänglichkeit erklären. Also eine Art „Anzüchtung". Was bezüglich dieser der jüdischen Rasse eigentümlichen größeren Widerstandskraft gegen die Tuberkulose gilt, dürfte wahrscheinlich auch für andere Rassen und andere Infektionen Geltung haben. Abschließendes läßt sich — dos wurde bereits betont — noch nicht geben. Zweifellos ist, wie' Gins am Schluß seiner Ausführungen sagt, die -Bearbeitung dieses Problems in erheblichem Maße weltanschaulich bedingt.' „Wer von vornherein auf dem Standpunkt steht, daß es biologisch faßbare Unterschiede zwischen den einzelnen Menschenrassen nicht gibt, wird die oben erwähnten Beobachtungen als unzureichend ablehnen. 'Wer jedoch' an dieseä" Problem"Von YiatiorialsoziallBüschen Anschauungen aus herangeht, wird bedeutungsvolle Ansätze zu einer Klärung sehen, die in erreichbare Nähe gerückt ist." nur nach Anhörung des Arztes vorgenommen werden. Rohkost kommt im allgemeinen nur als Zukost inBetracht. Ernährungsformen mit kultischem Charakter werden von der Reichsarbriuigemeinschaft für Volksernohrung abgelehnt. Fortbildungsknrfe für jüdifche Ärzte Die Gesundheitsverwaltung der Jüdischen Gemeinde in Berlin veranstaltet auch im kommenden Winter wisaenscliaft- .liehe Abende im Logenhaus Kleiststraße 10 sowie Fortbildungskursein den Krnnkciunstitutionen. Die Fortbildungskurse beginnen nach den hohen Feiertagen. Der erste wissenschaftliche Abend wird am 22. Oktober stattfinden. Außerdem'wird voraussichtlich im November bei genügender Beteiligung abermals ein Kursus in der „Früherkennung'und Frühbehandlung des Krebses" im Krankenhaus stattfinden. Meldungen hierfür Werden. schon jetzt ent- ' gegengenommen. ^Ernanrungsform mit kultifchcm Charakter* - Die Reichsarbeitsgemeinschaft für. Volksernährung hielt unlängst unter Leitung ihres Vorsitzenden, des Präsidenten des .Reichsgesundheitsamtes Prof. Dr. Roifer, eine Arbeitsauschußsitzung ab, in der neben Erörterungen über Brotfragen gewisse Richtlinien für die Ernährung aufgestellt wurden. Der Wortlaut der Richtlinien ist nach einer Bekanntmachung des Reichsgesundheitsblattes in der letzten Nummer des Berliner Arzteblattcs veröffentlicht.; Einseitige Kost ■ wird abgelehnt, gleichviel ob es sich um Fleischkost, vegetarische oder Rohkost handelt. Empfohlen wird eine „gemischte" Kost, d. h. die Anwendung von Nahrungsmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft im zweckentsprechenden; Verhältnis zueinander. Ausreichende Zugaben von Obst, grünem Gemüse und Milch sowie Milcherzeugnissea sind volksgcsundiieitUch durchaus erwünscht und im Rahmen der gegebenen volkswirtschaftlichen Möglichkeiten anzustreben. ' Die r e i n v e g e t a r i s c h e Ernährung wird nicht empfohlen, obschon keine Bedenken erhoben werden, wenn einzelne Personen aus besonderen Gründen sich vegetarisch ernähren wollen. Allerdings sollte der Ubergang von gemischter zu vegetarischer Kost Die Ausbildung tob Krankenfdiwcltern Förderung des.Nachwuchses durch, die Reiehsvertretung Die Zentralwohlfohrtsstelle der Rcichsvertrctung der deutschen Juden teilt mit: Der Beruf der jüdischen. Krankenschwester gehört zu denjenigen Frauenberufen, die nach wie vor aufnahmefähig sind und jüdischen Mädchen die. Möglichkeit geben, Beruf und Berufung in ein lebendiges Verhältnis zueinander zu bringen. Bereits seit längerer Zeit besteht ein ausgesprochenes Bedürfnis nach jüdischen Krankenschwestern, die in den jldischen Krankenhäusern, in der Krankenpflege in den Familien, auch im Ausland — vor allem in Palästina -— Beschäftigungsmöglichkeiten finden können. Angesichts dieser Tatsache hat die Reichsvertretung der deutschen Juden, Abteilung Zentralwohlfahrtsstello, beschlossen, die Ausbildung von Krankenschwestern zu fördern. Eine' Reihe jüdischer Schwesternhehne und Krankenhäuser hat sich bereit erklärt, über ihren eigenen Beruf hinaus zusätzlich; Lehrachwestern aufzunehmen und unter besonderen Bedingungen auszubilden. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Darüber hinaus wird von der Lehrschwester die Verpachtung "verlangt, nach beendeter Ausbildung drei Pflichl jahre in einem.Krunkenhaus oder in .einem Schwesternheim als Krankenschwester zu arbeiten. Jedoch wird der Schwester dos Recht eingeräumt, nach mindestens einem Pflichtjahr diese Arbeit bereits v o r z e i t i g zu beenden, sofern sie nachweislich ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt. Bei der Aufnahme als Lehrschwester ist ein Pflegesatz von monatlich RM 60,— zu entrichten. Sollten die Lehrschwesfern selbst nicht in der Lage sein, die AusbildungBkosten in voller Höhe aufzubringen, (übernimmt die- Reichsvertretung der deutschen Juden innerhalb ihres Berufsäusbildungswcrks und nach Maßgabe der von der Abteilung Berufsausbildung und Berufsumschichtung aufgestellten Richtlinien dia Gewährung von Zuschüssen und damit die Sicherung der Ausbildung. ' Die Beworbung als Lehrschwester steht allen körperlich gesunden jüdischen Mädchen frei, die mindestens das 18. und möglichst das 20. Jahr vollendethaben und nicht älter als 30 Jahre sind. Bewerbungen sind an das Krankenhaus bzw. Schwesternheim direkt zu richten; Auskunft über freie Ausbildungsplätze erteilt auch die Reichsvortretung dcr deutschen Juden, Abteilung Zentralwohlfahrtsstello (Berbn-Charlottenburg 2, Kantstraße 158). Antrage, auf Bezuschussung. der Ausbildungskosten nehmen die für den Wohnsitz der Anwürtcrin zuständigen jüdischen Bezirksstellen für Berufsausbildung entgegen. Aach kein Studienaufenthalt * in der Schweiz . Der Leiter der Reichsstelle' für Devisenbewirtschaftung bot über den Reiseverkehr mit der Schweiz einen Runderlaß herausgegeben, aus dem folgendes wiedergegeben sei. Der Schweizerische Bundesrat hat einseitig angeordnet, daß nach dem 26. August 1935 in Deutschland ausgestellte Reisekreditbriefe, Reiseschecks usw. in der Schweiz nicht mehr eingelöst; werden. Da infolgedessen auf dem Reiseverkehrskonto für solche Zahlungen eine Deckung nicht vorhanden ist, sind künftig weitere Genehmigungen zur Ausstellung von Reisekreditbriefen usw. nicht zu erteilen. Dies gut auch für Genehmigungen zu Aufenthalten in schweizerischen. Erziehungsins'tituten usw. (RE 5/35), da in der Mitteilung der Schweizerischen Gesandtschalt kein Unterschied zwischen gewöhnlichem Reiseverkehr und Studienaufenthalt gemacht ist. Bereits erteilte Ger^hmigungen sind insoweit zurückzuziehen, als sie die Ausstellung von Reisezshlungsmitteln nach dem 26. August 1935 gestatten. Die Vorschriften über den Geschäftareiseverkehr bleiben weiter in Geltung- ■ Nach Meldung der palästinensischen Tageszeitung „Dawar" teilt dio arabische Zeitung „AJDifaa" mit, daß die Araber einen Anspruch auf mehrere tausend Dunom Boden aus der Huleb- Kpnzession geltend gemacht hätten. Die Regierung habe daraufhin angeordnet, daß die gesamten Kultivierungsarbeiten im Hulohgebiot für den Zeitraum von drei Mona t e n e i n g e s t e 111 werden Bollten.

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