Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 35 (28.8.1935)
- Date
- 1935-08-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Es wird gemeldet: ■ Aus < London meldet die JTAt Die Gesellschaft der Freunde (Quacker) richtete an die Auswärtigen Amter aller Staaten ein Memorandum, in dem ein Programm für internationale Auswandcrorhilfe unter den' Auspizien des Völkerbundes vorgeschlagen wird. Es soll den Auswanderern durch entsprechende Vorkehrungen ermöglicht werden, von einem Land ins aodoro zu reisen. Auch sollen sie Aufcnthaltsbowilligungen und Arbeitscrlaubnisse erhalten. * ■ Ein jüdisches Erziehungsheim in Diez an der Lahn, in welchem vor allem Waisenkinder und -Halbwaisen untergebracht waron, wurde, laut „Frankfurter Zeitung", nachdem es vor dem Gebäude zu SprcchchBrcn und Demonstrationen gekommen war, von der Polizei geschlossen; die etwa 50 Insassen wurden zu ihrem Schutz unter polizeilicher Bedeckung nach auswärts abtransportiert. * ■ Wegen verbotenen Schachtens wurden dio beiden Angeklagten Sicgmund und Hermann Hirsch vom Amtsgericht Dillcnburg zu drei Monaten Gcfüngnis verurteilt. * ■ Wie die „Schlesischc Zeitung", Breslau, meldet, ist die Einbürgerung des Stephan Leo Moyseowicz, genannt Erichs o n, dessen letzter Wohnsitz im Inlandc Oberschroiberhau war, von dem Breslaucr Regierungspräsidenten gemäß § 1 des Gesetzes vom 14. Juli 1933 über den Widerruf von Einbürgerungen und 'die Aberkennimg der deutschen Staatsangehörigkeit widerrufen worden. Leo Erichsen ist durch seine Experimcntal-Vortragsabende bekannt geworden. Im Rcichsanzeigcr wird von der Kreishauptmannschaft zu Dresden-Bautzen die Einbürgerung von fünf Personen widerrufen. ■ Dio Jüdische Gemeinde in Leghorn (Livorno), wo Moscb Montofioro geboren ist, hat beschlossen, anläßlich des 50. Jahrzeitstages von MoBes Montofioro eine Ehrung für den bekannten Philanthropen zu veranstalten. Eine Gedenkfcior wird zu den hohen Feiertagen abgehalten werden. Arn Jahrzeittagc, der auf den 15. August fiel, fand die Enthüllung einer Gedenktafel am Geburtshause von Moses Montofioro statt. * ■ In den letzten Wochen sind wiederholt in Toi Awiw Malariafalle zu verzeichnen gewesen. Hauptsächlich im Osten und im Zentrum der Stadt, in den Arbeitervierteln, tritt die Malaria auf. * ■ Der Toppich- und Kunsthändler Edwin Silberstein in Nürnberg wurde nach Meldung der „Frankischen Tageszeitung" durch Verfügung des Präsidenten der Reichskammer der bildenden Künste aus der Reichskammor der bildenden Künste ausgeschlossen; gleichzeitig wurde ihm die weitere Berufsausübung als Kunsthändler untersagt. * ■ Die Arbeitsbüros von Tel Mond, Nathania und anderen Kolonien in der Scharon-Ebene hoben sich, wie aus Tel Awiw gemeldet wird, an die landwirtschaftliche Abteilung der Histadruth und das Einwanderungsdepartement der Jcwish Agency mit der Forderung gewandt, ihnen Arbeiter zur Verfügung zu stellen. Es herrsche ein fühlbarer Mangel an Arbeitskräften, so da'ß verschiedentlich dringende Arbeiten nicht ausgeführt werden können. * ■ Die Sommclkampagnc, die von der zionistischen Frauenorganisation in Amerika („Hndassah") zugunsten des zu errichtenden Universitütskrankenhauses in Jerusalem durchgeführt worden ist, hat den Betrag von 21 200 Pfund ergeben. Zuzug Ter boten In Oppenheim a. Rh. hat der Stadtrat nach einer Meldung, des „Mainzer Anzeigers" den Zuzug von Juden verboten. Die Polizei ist angewiesen, keinen Anmeldeschein von Juden anzunehmen. Auch können Juden keinen Grundbesitz erwerben; städtische Grundstücke werden an Juden weder verpachtet noch vermietet, bestehende Vertrüge werden aufgehoben. , Nach einem Bericht des „Mainzer Anzeiger" hat dor Gemeinderat von Westhofen eine Entschließung gefaßt, in der es u. a. heißt: „Kein Jude kann in Westhofen ein Grundstück erwerben, ferner kann sich auch kein Jude mehr hier ansässig machen. Jeglicher Geschäftsverkehr ist in Westhofen den Juden verboten ... An den Ortseingängen' Bahnhof, am Eingang der Horst-Wessel-Straße sowie Hindcnburgstraßc sollen Tafeln mit folgender Aufschrift angebracht werden: Jegliche geschäftliche Betätigung von Juden ist in hiesiger Gemeinde verboten." Nach Meldung des „Alemanne" in Freiburg hat der Bürgermeister der Stadt Staufen eine Anordnung erlassen, wonacli Juden und Judenstämmlingcn der Zuzug in die Gemeinde untersagt wird. . In der gleichen Richtung liegende Beschlüsse wurden von den Gemeindeverwaltungen in W a 1 d s h u t (Baden), Abonhoim (Hessen), Edenkoben (Pfalz) und Tnubcrbiacliofslieim gefaßt. Die „Westfälischen Neuesten Nachrichten" in Bielefeld melden, daß die Gemeinden Ascmib9cn , Greste und Beehr, terdissen in Lippe den Beschluß gefaßt haben, den Zuzug von Juden, den Enverb von Haus-'und Grundbesitz'durch Juden usw. zu verbieten. *■> Ein Niedorlassungsvcrbot für Juden wurde ferner in Oberemmel (Westfalen) und in Brilon (Rheinland) ausgesprochen. Nach Meldung der „Pommerschcn Zeitung in Stralsund ist in Warsow in Pommern den Juden der Zuzug verboten worden. Vermieter dürfen an Juden, keine Wohnungen vermieten. An den Dorfeingflngen werden Transparente angebracht, auf denen zum Ausdruck gebracht wird, daß Juden in Warsow nichts'zu suchen haben. Beseitigung eines jüdifchen Friedhofs Die „Goslarsche Zeitung" schreibt: „In Nienburg a. d. Saale überwies der Gemeinderat. einen Antrag an die Polizei zur Ausführung, wonach auf Wunsch der Anwohner dio . Adolf- Moycr-Straße einen anderen Namen erhalten und der Judcnfricdhof beseitigt werden soll. Zur Begründung des' letzteren Antrages wird darauf hingewiesen, daß heute die Frie<Jhöfo aus hygienischen Gründen möglichst außerhalb der Städte liegen sollen und dio Anwohner nicht weiter beobachten möchten, wie die Juden nachts ihre Kinder begraben. Außerdem haben die anliegenden Häuser durch die Nässe des Friedhofs zu leiden. Die Adolf-Meyer-Straße soll den Namen Markgraf-Gerp-Straße erhalten, nach dem Begründer Anhalts." Verfolgung von Friedhofsfchündern Detmold. Die „Lippische Landcszeüung" vom 20. August berichtet: „In der Nacht zum Sonnabclid haben ruchlose Hände auf dem israelitischen Friedhofe an dor Fhirstrnßc 23 Grabsteine umpoworfon. Die Gedenksteine sind teilweise zu Bruch gegangen, zum Teil liegen sie auf den Grübern oder Bind auf andere Ruhestätten gefallen. Der kleine jüdische Friedhof bietet heute ein Bild der Verwüstung. Die Friedhofsschänder haben sich in erster Linie an die Grabsteine der jüngoren Zeit herangemacht. Dio älteren Denksteine sind fester verankert und waren nicht so loicht von der Stolle zu bewogen. In der S y n - a p o g e an der Friedrichstraße haben wahrscheinlich dieselben Täter gewütet. Die verschlossenen Türen wurden aufgebrochen, der Altar sowohl wie Bänke und Leuchter sind zerschlagen und demoliert. MaiT sollto es nicht für möglich halten — fügt das Blatt dieser Meldung hinzu —, .daß es Menschen gibt, die Kirche und Gottesacker als Stätte ihres scheußlichen Tuns aufsuchen. Dio Polizei hat die Verfolgung dieser Friedhofs- und Kirchenschänder aufgenommen." Nichtarifdie Berliner Kinobe Atzer Staatskominissar Hans II i n k o 1, der Sonderbeauftragte des Reichsministers für Volksaufklflrung und' Propaganda, gewährte einem Vertreter des „Angriff" eine Unterredung, in dem er im Anschluß an Vorgänge in emem Berliner Kiriothcater einer Meldung des Deutschen 'Nachrichtenbüros zufolge; üi' h. äußerte, daß geprüft werden würde, welche niohtarischen Berliner Kinothcnterbcsitzcr zukünftig überhaupt noch o1b genügend zuverlÜBsig angesehen werden können, ihr Theater entsprechend den Gesetzen zu führen. In den Füllen, wo dringender Verdacht der Unzuvcrlüssigkcit vorliegt, wird den betreffenden Theaterbesitzern eine Frist gesetzt werden, innerhalb deren sie ihren Betrieb an saubere und zuverlässige Personen zu veräußern haben Einzelaktionen verboten Anordnung des Gaugcschliftsführers in Hannover Der „Hannoversche Kurier" teilt mit: „Der Gaugeschäftsführer der NSDAP, Dangers, hat unter dem 21. August folgende „An olle Parteigenossen" überschriebenc Verfügung erlassen: „Dio Reichsregierung hat Einzclaktioncn gegen Juden verboten. Auf dieses Verbot wird hiermit zum letzten Male hingewiesen." Sechs Wochen Gefängnis für eingefchlagene Schaufenlter Paderborn. Vor 'd&m Schöffengericht in Paderborn hatte sich ein Angeklagter aus LippBtadt zu verantworten. Er hatte in angetrunkenem Zustand dio Schaufensterscheiben dreier jüdischer Geschäfte zertrümmert. Das Gericht erkannte auf eine Strafe von sechs Wochen Gefängnis. Der Vorsitzende wies darauf hin, daß solche Handlungen entsprechend der maßgebenden Auffassung der zuständige Behörde und Parteidicnststellcn nicht geeignet wären, dio Judonfrugc zu lösen. Derartige Handlungen bedeuten eine Schädigung des deutschen Ansehens. Unerwünscht Wir veröffentlichen nachstehend wieder eine Reihe uns vorliegender Meldungen über Maßnahmen gegenüber Juden, in der selbstverständlichen Erwartung, daß sio von den Menschen unserer Gemeinschaft aufs strengste beachtet werden, damit unliebsame Weiterungen vormieden werden. Die „Nordhäuser Zeitung" berichtet, daß in fast allen braunschweigischen Harzgemeinden an den Ortseingängen Schilder sich befinden, dio zum Ausdruck bringen, daß der Besuch von Juden unerwünscht sei. Nach einem Bericht der „Märkischen Zeitung" in Ncuruppin werden alle Hotelbetricbe und Privatvermietungen in N e u - g I o b s o w einheitliche Schilder an ihren Häusern anbringen mit der Aufschrift „Juden unerwünscht". Dieselben .Schilder werden an den Ortseingüngen von der. Gemeinde aufgestellt. Wie das ^Garmisch-Partenkirchener Tagblatt" berichtet, sind, ähnlich wie im übrigen bayorischen Hochland, nunmehr auch in den Kurparka , und Kurhäusern von Garmisch-Partenkirchen Tafeln angebracht worden, die die Aufschrift tragen: „Juden ist der Zutritt verboten I" Der Bürgermeister von Bad Reich onhall hat laut] „Völkischer Beobachter" bekanntgegeben, daß im Einvernehmen mit den zuständigen Staatsdicnststellen an Juden roichsdeutscher Staatsangehörigkeit die Ausstellung von Kurtaxkarten nicht mehr erfolgt. Jüdische Arzte werden nus dor Liste des Kurvereins gestrichen und dalier nicht mehr in den Kur-, und Wohnungslisten geführt. Das gesamte Schloß Augustusburg im. Erzgebirge ist, laut „Dresdener Neueste Nachrichten", mit' seinen sämtlichen Räumen, die zum großen Teil von der NS. Gäufülirerachulo in Anspruch genommen werden, ' jetzt für Juden gesperrt worden. Am Eingang der Burg ist eine Verbotstafel mit der Aufschrift: „Für Juden verboten! angebracht worden. Die Krcisamtsleitung Alsfeld' (Oberhessen) dor NS-Hago macht öffentlich bekannt: „Die Kreisleitung der NSDAP, Amt der NS-Hago, hat 500 Plakate mit der Aufschrift „Juden sind hier unerwünscht" drucken lassen, die an allen arischen Geschäften, __DMIc verlangen Sie unseren neuen ermäßigten Anzeigentarif Nr. s Gaststätten und Cafes dor Stadt und des Landkreise» Alsfeld angebracht werden sollon." , . Dio „Bayerische Ostmark" meldet, daß: nach Vereinbarung dcB Krcislcitors dor NSDAP und der Direktion des Kinos „Uniontheater" in Coburg Juden der Zutritt zu den Vorstellungen verboten wordon ist. Dio Betriebsführer der Lichtspieltheater in Apolda, Bad Berka und Blankenhain (Thüringen) haben im Einvernehmen mit dor Deutschen Arbeitsfront Juden den Zutritt zu ihren Lichtspieltheatern verboten. „Der Mitteldeutsche" in Magdeburg berichtet, daß die Leitung dor Magdeburger StraßcneisenbahngcscllschaCt außer den Transparenten der NS-Hago auch noch Schilder „Juden sind hier unerwünscht" an don Straßenbahnwagen anbringen läßt. Das städtische Wuppertal-Presseamt teilt mit: „Den Leihhäusern Barmen und Elberfeld sowie den Fiandvprmittlcrn wurdo dio Annahme von Pfändern von Juden untersagt. Von Juden angekaufte Pfandscheine werden nicht cingolöst." Der „Pfülzischo Kurier" in Bad Dürkhoim meldet aus F r a n - k c n t h a 1 (Pfalz), daß dort an allen Schaufenstern der Läden Hinweiso zu lesen seien, daß Juden nicht bedient werden. Dio Kreisleitung Görlitz, Amt der NS-Hago, gibt bekannt, daß dio jüdischen Händler auf den Görlitzcr Jahrmärkten nur noch „in den neugeschaffenen Juden-Ecken KloBtcrpIatz und Bei der Petcrslrirche' untergebracht worden. Der Landcspresscdicnst dca „Deutschen Nachrichtenbüros" berichtet aua Fulda: „Nachdcni der letzte Vichmarkt, der im Juli abgehalten wurde, durch das provozierende Verhalten der jüdischen Viclihändlcr polizeilich aufgehoben worden war, hat die Kreisbauernschaft dio Durchführung des nächsten Vichmarktes übernommen. Damit dürfte die Monopolstellung der fremdrassigen Elemente, dio der Landwirtschaft große Schäden zugefügt hat, endgültig gebrochen sein." Das „Hakenkrcuzbanncr" in Mannheim berichtet von einer Kundgebung der NSDAP des Kreises Mannheim, in der Krcialeitcr Dr. Roth erklärt habe, „daß sich die Gastwirteinnung Mannheims borcit erklärt habe, bereits in den nächsten Tagen Anordnungen zu treffen, daß die deutschen Lokale Mannheims kein Jude mehr betreten darf." Die Stadtverwaltung von Münster hat, wie die „Westfälischen Neuesten Nachrichten", Bielefeld, mitteilen, das Betreten und dio Benutzung der Städtischen Badeanstalten und der Stadtbücherei durch Juden verboten. EhcnBO nimmt die Stadt auch keinerlei Grundstücksverüußorungcn an Juden vor. RECHT ,m ALLTAG Das Bankgeheimnis In einer neuen Rcichagerichtscnrschcidung wird zu der Frage, inwieweit Banken zur Geheimhaltung verpflichtet sind, grundsätzlich Stellung genommen. Dob Reichsgericht Bpricht dabei aus, daß zwischen der Bank und ihrem Kunden ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Die Bank ist daher ihrem Kunden vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet über ihren Geschäftsverkehr mit ihm und über alle Angelegenheiten, die bub diesem Anlaß zu ihror Kenntnis gelangen. Hierzu gehören auch der Umfang des dem Kunden gewährten Kredits und die von diesem dafür gegebenen Sicherheiten, überhaupt alle Verhältnisse des Kunden, deren Bekanntwerden ihm nachteilig werden kann. Nun ist es richtig, daß das Bankgeheimnis seine Schranke findet, wo höhere Interessen der Allgemeinheit eine Offenbarung erheischen. Ob die Bank unter Umstünden auch dann von der Verschwiegenheitspflicht frei werden kann, wenn ein überwiegendes eigenes Interesse vorliegt, kann dahingestellt bleiben. Denn jedenfalls könne dies nur ausnahmsweise beim Vor liegen ganz besonderer Umstünde angenommen werden, und es bedürfte dann auf Seiten der Bank einer pflichtmäßigen Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen. (V 163/34.) Wann entfieht der Provifionsansprucli? Eine neue Reichsgcrichtsentschcidung befaßt sich mit der für weito Kreise und viele Einzelfülle wichtigen Frage, wann 'der Agent oder Makler den Anspruch auf Zahlung der Provision erworben hat. Das Reichsgericht macht dabei einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Makler und dem Handlungsagenten. Beim Makler stellt das Reichsgericht fest, daß die Provision Bchon mit dem Zustandekommen des durch den Makler vermittelten Vertrages verdient ist. Es genügt für den ProviBionBonspruch die Tatsache, daß der Makler das Zustandekommen des Vertrages vermittelt hat. Wird der Vertrag nachher aufgehoben, so berührt dies den Provisionsanspruch des Maklers nicht. Er kann vielmehr trotzdem Zahlung seiner Provision verlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine andere Vereinbarung getroffen ist oder wenn es sich um Ve r si che run gs vo r mi 111 e r handelt.- Versicherungsmakler werden rechtlich wie Handlungsagcntcn behandelt. Bei diesen genügt es nach dor Entscheidung nicht, daß das Geschäft vermittelt ist. Vielmehr ist hier Voraussetzung für die rechtliche Erlangung deä Provisionsapspruches, daß das Geschüft auch tatsächlich zur Ausführung gekommen ist. Andererseits darf natürlich nicht die Ausführung des Geschäftes ohne triftigen .Grund unterbleiben, dor in derer Person des VertragBgcgncrs liegt. Unterbleibt die Ausführung deB Geschäftes ohne triftigen Grund, so hat dor Agent trotzdem Anspruch auf die Provision. Diese Grundsätze können durch besondere Vereinbarungen abgeändert werden, (ni 396/34.) Aus neuen Entfcheidungen oberfler Gerichte Das Absinken einer ausländischen Währung kann als Wegfall oder wesentliche Voränderung der Gcschüftsgrundloge angesehen werden und daher einen Ausglcichsunspruchl begründen. Maßgebend Bind die Grundsätze von Treu und Glauben, die gerechte und billige Abwägung aller Belange unter Berücksichtigung der besonderen Umstünde dea Einzelfalles. (RG III 228/34.) Dor von der Rechtsprechung bisher für zulässig erklärte Verzi.cht aufbereits vordienten Tariflohn ist untcr: der Geltung des am 1. Mai 1934 in Kraft getretenen Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit unter allen Umstünden unzulässig; denn jetzt liegen dio Verhältnisse grundsätzlich anders ab früher. (RAG 16/35.)' v . Gegen.einen Ges chä f t imie t ve r t r a g, der mit der Abrede einer bestimmten, ataffelweisen Steigerung des Mictszinsca abgeschlossen ist und insofern eine Beteiligung des Vermieters am Gcschüftsgewinn darstellt, kann dio Einrede des Mietwuchers nicht mit der Begründung erhoben werden, daß der Geschüftsgcwinn nicht gestiegen sei, wenn tatsächlich feststeht, daß nicht nur die betreffende Branche sich in aufsteigender Linie entwickelt hat, sondern auch ein Niedergang des Geschäftes des Mieters nicht zu beweisen ist. (RG IV 22/35.) . Wenn dAs Geschäft eines Ehemannes erheblich sinkende Umsätze aufweist und keinen Gewinn abwirft, sondern. Seriöser Jurist gesucht-——— der gut emgefOhrtoe Büro für Internat. Devlwnrecht mit alten treuen Mandanten übernimmt Monat). DurcbicbnUtshonorar I. d. letzten 12 Monaten RM 630.-V Beidndorer Umitändo wegen für RM 6600.— (oder evtl, zur HJllte für RM 3500.—) zu übergeben, Oute ausbaufähig« Eilatenz für Jurist oder Vnlkawlrt Zuschriften unter'K 119 an die OeschJftaleltung der J. A. Z. NKS ""«"»tov. f\ ».■*Vi£*>l< hvhjMI