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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-08-21 · 34 (21.8.1935) · page 2

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
34 (21.8.1935)
Date
1935-08-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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fen die Erben von Iaaao Low Königawartor 1866 die „Stiftung .'("der Familie Kflnigswarter" mit dem Zweck, unbemittelten Einwohnern der Stadt Frankfurt bei Zahlung der Mieten eine Beihilfe . zu gewahren. \ Die Israolitischo Gemeinde. Frankfurt hat kurzlich dos Gc- . bSudo, in dem sich dio jüdische Wohlfahrtspflege, ein Beth Chaluz,; ein Emerhsloscnheim und zahlreiche andere jüdische Einrichtungen befinden;.' „Königswarter Haus" genannt. Grete ßial Zum 60. Geburtstag Liebe Freundin, es ist ja fast unhöflich, einer Domo" zum ■> sechzigsten Geburtstag Gluck zu wünschen, aber einmal muß. die' ' ' Dankeslast, die* auf uns allen liegt, doch wenigstens mit Worten abgetragen werden. Während ich diese Zeilen schreibe, sehe ich Sie vor mir, wie sie an dem von unserer Breslauer Gruppe veranstalteten Freitag-Abenden dio Sabbatlichto entzünden, mit den: uralten heiligen Worten, die der Mutter des Hauses vorbehalten sind. Wie vielen, Armen und Reichen,haben Sie mit diesen Sabbatkerzeii ein freundliches Licht in schwerster Zeit entzündet! Und wie hoben Sio bis auf die formalste Kleinarbeit unsere Breslauer religiös-liberale Gruppe betreut, unerschöpflich' in Anregung,' unermüdlich in Ausführung, nie um sich besorgt, Btets der Sache dienend. Unser Wunsch für eine solche Freundin, einen solchen Helfer in der-Arbeit,'kann nur der Boin, daß Sie es im Genuß voller Schaffenskraft erleben möchten, wie Ihre und unsere seelische -Aufbauarbeit Früchte tragt 1 / In. diesem Sinn: Ad meoh\ we'cssrim schonohl ■ Ihr treu^ ergebener Heinrich Stern. * Frau Regina Isaacsohn wurde am 20. August 60 Jahre alt. Sie ist immer eine ringende, zur Höhe des Daseins 'strebende Natur gewesen und hat namentlich für die re ligiö s-libc - ralo Idee des modernen Judentums mutig gekämpft. Zwei Jahre gab sie die Zeitschrift „Die jüdische Frau" heraus. Mögen ihr noch viele gesunde Jahre beschieden sein. Oberkantor Aron Friedmann 80 Jahre Oberkantor Aron Friedmann, der am 22. August in das neunte Jahrzehnt seines Lebens tritt, ist nicht nur mit der Geschichte der Alten Synagoge in Berlin aufs engste verknüpft; sein Name hat auch in der Geschichte der jüdischen Musik einen guten Platz. Seine Ausbildung erhielt Friedmann, der als junger Mensch, aus dem litauischen Stadtchen Schuld nach Berlin gekommen war, bei Louis Lewandowski und in der Akademie der Künste. 41 Jahre lang hat Aron Friedmann durch Beinen warmen,' seelenvollen, aus frommem Empfinden kommenden Vortrag dem Gottesdienst Weihe und Andacht gegeben. Auch als Kantorcnbildner hat er, noch nachdem er im Jahre 1923 sein Amt nieder- . gelegt hatte, eine segensreiche Tätigkeit entfaltet. Eine ganze Reihe von Vokal- und Instrumentalkompositioaon vorrfit den künstlerisch-schöpferischen Musiker, dem durch Verleihung des Titels eines Kgl. Musikdirektors bei Gelegenheit seines 25jährigen Amtsjubiläums staatliche Anerkennung zuteil wurde.' Sem bedeutendstes Work, eine reiche Quelle für die Kenntnis des synagogalen Gesangs, ist sein „Schir Iischlomo" (Lied Solomos), Chasonus für das ganze liturgische Jahr. In seinem schriftstellerischen Schaffen nimmt die Studie „Der syhagogole Gesang" neben den „Lebensbildern berühmter Kantoren, den ersten Platz ein. Im Anschluß an unsere Notiz zum 75. Geburtstag des Geheimrats E. Heilfron werden wir gebeten mitzuteilen, daß Dr. Heilfron nach wie vor Mitglied der Berliner Jüdischen Gemeinde ist. Oberkantor Alter nach Johannesburg berufen Hannover. Der bekannte Oberkantor Alter in Hannover ist von der Jüdischen Gemeinde von Johannesburg (Südafrika) ver- Efliehtet worden. Oberkantor Alter wird Hannover bereits im aufe dieses Monats verlassen. Pflichtfortbildung für Ärzte Nach Meldung der Tagespresse hat der Beauftragte des Rcichsflrzleführers, Dr. Biomo, Richtlinien für die vom Reichsärzteführer angeordnete Ärztliche Pflichtfortbildung erlassen. Danach umfaßt die Pflichtfortbildung zunächst die drischonpraktischen Arzte aus Orten unter hunderttausend Einwohnern. Aus den Gemeinden Breslau. Nachdem der Theaterabteilung des Jüdischen Kulturbundes Breslau'die Genehmigung erteilt ist, Theatervorstellungen mit : jüdischen Künstlern für seine Mitglieder zu veranstalten, findet der erste Theaterabend am 17. September statt und bringt Shakespeares „Was Ihr wollt" mit Berliner und Breslauer Künstlern. . Vor einigen Tagen starb Beerdigungainspektor i. R. Siegmund Loevenstein, der seit 1910 als Beerdigungsinspektor des neu eröffneten jüdischen Friedhofs Cosel der Gemeinde viele Jahre große Dienste geleistet hat, bis ihn sein Gesundheitszustand im Jahre 1926 zwang, sich in den Ruhestand versetzen zu lassen. Loevenstein erfreute sich größter Wertschätzung in der Breslauer Gemeinde. In dem schleaischen Bad Reinerz konnte die Arbeitsgemeinschaft jüdischer Künstler ihre 50. Veranstaltung durchführen. Sie hat in diesem Sommer in schlesischen Bädern mit Erfolg gastiert. R. T. Hamburg. Der „Verband der jüdischen Gemeinde Schleswig- Holsteins und der Hansestädte" hatte vor Schluß der Schulferien aus den Orten der Provinz, in denen kein Religionsunterricht erteilt wird, und keine Gotteshäuser vorhanden sind, eine Anzahl Kinder nach Hamburg kommen lassen, um ihnen einen Einblick in jüdisches Leben zu geben und sie an einem Gottesdienst teilnehmen zu lassen. Die Kinder waren im Erholungs- und Land- Jugendheim Wilhelminenhöhe untergebracht. Nachdem sie eine jüdische Geschichtsstunde erhalten hatten, wurden sie in die Altonaer Synagoge zum Sabbatgottesdienst geführt. Der Tempel- Verband hatte für die Kinder im Heinrich-Levy-Saal' seines Gotteshauses eine kleine Feier veranstaltet. Nach dem Minchagebet hielten Oberlehrer. Dr. Veis und Lehrer Ernst Meyer zu Herzen gehende Ansprachen, die durch gemeinsamen Gesang umrahmt waren. Hieran schloß sich eine Führung durch den Tempel. E. F. Die Ridrtlinien für Kultur-Organifation in Deutfehland Das Deutsche Nachrichtenbüro teilt mit: Zwischen dem Gohcimert Staatspolizeio'mt Ber* ■ lin und dem Sonderbeauftragten des Rcicbsministers für Volkse oufklärung und Propaganda, Dr. Goebbels, Staatskommissar Kinkel, sind eindeutige Richtlinien für die Tätigkeit des fteichsverbandes der jüdischen Kulturbünde im deutschen Reichsgebietl vereinbart worden. - Diese Richtlinien besagen; daß nur noch der Rcichsverband der jüdischen Kulturbünde den organisatorischen 'Zusammenschluß aller jüdischen Kulturorganisationen im gesamten Reichsgebiet darstellen darf. Sitz, der verantwortlichen Reichsleitung des. ReicfcsverbandcB ist Berlin. Sämtliche jüdischen Kulturorganja sotiinon, mit Ausnahme der Schul- und Kultusgemeindcn, müssen bis zum'1 5. Septem bor d. J. einschließlich dem Reichsverband eingegliedert Bein und stehen von diesem Tage an unter der Leitung des von Staatskommissar Hinkel eingesetzten Vorstandes in Berlin. Uber die Frage der Mitgliedschaft in einem lokalen Verband des jüdischen Kulturbundes besagen die nunmehr von allen zuständigen Stellen genehmigton Richtlinien, daß Mitglicder nur Juden oder Nie Ii tarier im Sinne des Berufsbcamtengesetzes sein können. Jedoch können auch Ehegatten von Mitgliedern eines jüdischen Kulturbundes, auch wenn sie selbst arisch Bind, einer solchen Organisation angehören. Uber dio entscheidende Frage der Beschäftigung jüdischer Künstler im Rahmen dieser Organisation wird festgestellt, daß nur vKuIrurbnnds-Mitglieder tätig sein' können und daß ebenfalls die sonstigen Teilnehmer an Veranstaltungen des Reichsverbandes jüdischer Kulturbünde Mitglieder dieser Organisation' sein müssen. Daher haben diese Veranstaltungen den Charakter von „geschlossenen" Veranstaltungen. Für Personen ohne Mitgliedsausweis mit Lichtbild sind sie unzugänglich. Ausnahmen können durch den Sonderbeauftragten Hinkel genehmigt werden. Auch die Vortragsfolgen jeder Art werden" von der Zentralleitung des Reichsverbandes nach Vorlage bei dem Sonderbeauftragten festgelegt. Sie bedürfen dann nicht mehr der Genehmigung/einer zuständigen örtlichen Dienststelle im Reiche, sofern rächt besondere Verhältnisse eine abweichende Entscheidung erfordern. Vor Erlaß einer derartigen Entscheidung muß jedoch die Stellungnahme des Sonderbeauftragten eingeholt werden. Dio Richtlinien weisen die lokalen Organisationen des Reichsverbandes an, tunlichst Räume zu benutzen, deren Eigentümer, Mieter oder~ Pächter Nichta-riev sind. Jede organisatorische Veränderung im Rohmen des Reichsverbandes muß Vorher dem Büro des Staatskommissars Hinkol mitgeteilt werden, der im Einvernehmen mit dem Geheimen Staatspolizeiamt Berlin hierzu die Genehmigung erteilt. Der Verkauf von Theater-, Konzert- und Vortragskarten ist auf den MitgliederkreiB des Reichsverbandes beschränkt, ebenso die Werbung auf die ausgesprochen jüdischen Zeitungen und Zeitschriften (C.V.-Zeitung,- Jüdische Rundschau, Israelitisches Frcmdenblatt, Der Schild uäw.). Als Organ des Reichsverbandes jüdischer Kulturbünde wurden die „Mitteilungen des Reichsverbandes" genehmigt Für den redaktionellen Inhalt dieser Mitteilungen sind alle Personen in der Leitung der Berliner Zentrale verantwortlich. Es ist selbstverständlich, daß sich die Veranstaltungen des Reichsverbandes und aller ihm angeschlossenen Organisationen und der Inhalt dieser „Mitteilungen des Reichsverbandes" in keiner Form gegen den nationalsozialistischen Staat, seine Einrichtungen und seine Gesetze wenden darf. Allen Mitgliedern des Reichsvcrb'arides jüdischer Kulturbünde ist die aktive oder unterstützende Betätigung auf künstlerischem und kulturellem Gebiet nur im Rahmen des kulturellen Eigenlebens des in Deutschland ansässigen Judentums erlaubt. - Das Deutsche Nachrichtenbüro bemerkt dazu: Durch die Richtlinien des Sonderbeauftragten Hinkel, die nunmehr die vollinhaltliche Bestätigung durch das Geheime Staatspblizeiamt gefunden hoben, und die zu der Einheitsorgonisation führen, sind die Möglichkeiten für dio, künstlerische Betätigung nichtarischer Staatsangehöriger in erheblichem Maße gewachsen. Nunmehr ist es Aufgabe der Zentralleitung des Reichsverbandes jüdischer Kulturbünde, durch geeignete organisatorische Maßnahmen diese Möglichkeiten zu nützen und sich der Verantwortung für den Anspruch auf Betätigung der nichtarischen Künstler im Rahmen'dieser Organisation bewußt zu sein. Die Richtlinien sind Beweis dafür, daß der nationalsozialistische Staat den nichtarischen Staatsangehörigen alle Möglichkeiten zur Betätigung ihres kulturellen und künstlerischen Eigenlebens gibt, wenn sio davon ablassen, sich in dos Kunst- und Kulturleben des deutschen Volkes offen oder versteckt einzudrängen. * Der Reichsverband der jüdischen Kulturbünde in Deutschland teilt mit: Im Zusammenhang mit der Verfügung des Herrn Sonderbeauftragten des Herrn Rcichsministers Dr. Goebbels, Staatskommissar Hinkel, vom 5. August, die die Meldepflicht aller jüdisch-kulturellen Verbändp beim Reichsverband der jüdischen Kulturbünde vorsieht, und des weiteren im Zusammenhang rnit den soeben durch das Deutsche Nachrichtenbüro veröffentlichten Richtlinien des Herrn Sonderbeauftragten und des Geheimen Staatspolizeiamtes über die Arbeit der jüdischen Kulturbünde ist dem Reichsverband aus allen Städten Deutschlands eine Fülle teils gleichlautender, teils sich in Einzelheiten verlierender A n - fragen zugegangen, daß es unmöglich ist, augenblicklich jede einzelne Anfrage ausführlich zu beantworten. Der Reichsverband ersucht daher, die einzelnen Organisationen und Verbände, zunächst ihrer Meldepflicht zu genügen (wobei dio Anmeldung im Hinblick auf noch zu erfolgende Ausführungsbestimmüngen vorsorglich sein kann). In etwa zehn Tagen wird der Reichsverband durch ein ausführliches' Rundschreiben allo Einzelheiten der Neuregelung bekannt geben und auf einzelne Fragen lokaler Natur gleichzeitig eingehen. Er bittot diejenigen Organisationen und Vereine, die noch keine Antwort erhalten konnten, um Geduld, da eine Anzahl organisatorischer Fragen zu klären' ist, so daß eine gewisse Anlaufsfrist notwendig wird. Juden und deutfehe Kultur Sonderbeauftragter Hinkel im. Deutschen Kurzwellensender Li einem Zwiegespräch des Deutschen Kurzwellensenders sprach der Geschäftsführer der Reichskulturkammer, Hans Hinkel, über die Rcichskulturkammcr und seine eigenen Aufgaben als Sonderbeauftragter für dio Überwachung der Betätigung nichtarischer Künstler in Deutschland. Nach, dem Bericht des „Angriff" führte er u. a; aus; daß dio Juden, in Deutschland schon seit zwei Jahren auf dem Wege zur notwendigen Selbstbesinnung seien, daß jüdische Kunst und jüdischo Künstler im Grunde nur für ihre eigene Rassengemeinschaft von Belang und von Bedeutung sein können. Die Leiter der großen und rasch anwachsenden jüdischen Kulturverbände im Reichsgebiet hätten mehrfach in aller Öffentlichkeit betont, daß sie mit dieser Entwicklung durchaus einverstanden seien und die geschäffeno Lösung als billig und gerecht anerkennen. Auch die kleine Minderheit, die immer noch unsinnigen Ehrgeiz auf getarnte Beteiligung am deutschen Kulturleben habe, würde bald. einsehen lernen, daß ihr. richtiger Platz im Rahmen der jüdischen Kulturverbände sei, wo man freilich auch für internationale Elemente rein parÄ5$JjSren Charakters wenig Verständnis habe. Dio Welt muß wissen, schlo! Hans Hinkel, daß die deutsche Lösung des kulturellen Judcnproblems total und unveränderlich, naturgemäß und vorbildlich sei. Sie behüte die deutsche Kultur vor jedem erneuten Einbruch artfremder Elemente, ohne die Nichtorier an der künstlerischen Entfaltung im Rahmen der eigenen Rassengemeinschaft nennenswert zu hindern. * Der „Angriff" fordert im Rahmen einer Serie „Der getarnte Jude", daß den Juden die Möglichkeit genommen werde, unter arischen Decknamen ihre Musik einzuschmuggeln. Es sei darum am besten, dio Verwendung von Pseudonymen für Deutschland grundsätzlich zu verbieten. Keine jüdifchen Offizialverteidiger Wir brachten in Nr. -32 der „Jüdischen Allgemeinen" einen Beschluß des Oberlandesgerichts in Naumburg, der sich gegen die Beiordnungjüdischer Anwälte als Armenaifitiilte im Zivilp rozeß aussprach. Nunmehr hat die 7. Großö "SlMfkammcr des Landgerichts in Berlin für das S tjr a f v e r f ah re n "eben"? falls sich gegen die Beiordnung nie Ii tarischer Anwälte als Offizialverteidiger gewandt. Aus den Gründen des Beschlusses, der in der „Juristischen Wochenschrift" schrift vom 17. August veröffentlicht worden ist, sei dos folgende wiedergegeben: Es ist allerdings richtig, daß die Beiordnung nichtarischer Anwälte für einen Angeschuldigten arischer Abkunft nach den Bestimmungen des Gesetzes nicht verboten und daß andererseits durch Verwaltungsanordnüng den Gerichten bei Entscheidung über Anträge auf Bestellung von Verteidigern die möglichste Berücksichtigung von Wünschen der Antragsteller nach Beiordnung eines bestimmten Anwalts empfohlen ist. Dennoch wird im Regelfalle die Beiordnung eines nichtarisch'en Anwalts für einen Angeschuldigten arischer Abkunft nicht -angezeigt Bein ..... i Die nach den Grundsätzen des Nationalsozialismus ausgerichtete Anschauung des überwiegenden Teils der Bevölkerung verlangt und erwartet, daß die an Pflichtverteidiger zur Auszahlung gelangenden öffentlichen Mittel, gerade, bei der gegenwärtigen Not der deutschen Anwaltschaft, bevorzugt arischen Anwälten zugute kommen, i . . Maßgebend für die Auswahl des Verteidigers sind die Belange des Angeschuldigten und des Volksganzen. Wenn Bich die auf dieser Grundlage ergehenden Entscheidungen wirtschaftlich auch nachteilig zuungunsten der nichtarischen Anwälto auswirken, so wird doch durch diese durch das pflichtmäßige Ermessen regelmäßig gebotene Entscheidung irgendein Recht der nichtarischen Verteidiger oder der um ihre Beiordnung bittenden Angeschuldigten nicht verletzt. . . .Der Umstand, daß der Anwalt den Angeschuldigten bereits früher jahrelang rechtlich beraten hat, allein ist nicht geeignet, seine Beiordnung nach pflichtmäßigem Ermessen ob geboten erscheinen zu lassen. (LG Berün 7. Gr. Str. K. 1 Krau I 25/32 [46/35]). Juden und arifche Dieiiiliiiüdclieii Frankfurt a. M. Die „Frankfurter Zeitung" berichtet: „Unter der Beschuldigung der Raasenschande wurde vor einigen Tagen ein Jude aus Kehl zusammen mit der bei ihm beschäftigten Haushälterin in Schutzhaft genommen. Nach der Entlassung wird ihrp nach Mitteilung der Geheimen Staatspolizei dio Auflage gemacht werden, nur. noch jüdisohe Frauen und Mäclchen zu beschäftigen. In einem Artikel im „Hakenkreuzbanner" in Mannheim bespricht Dr. Johann von Locrs diese Maßnahme und bezeichnet , es als wünschenswert, daß den" Juden zum mindesten verboten werden müßte, „arische Dienstboten etwa unter einem bestimmten Höchstalter neu anzustellen. Die noch bestchendch Dienstverhältnisse müßten schleunigst zur Auflösüpg gebracht werden und jedesmal nach dem Weggang des arischen Dienstboten der Judenfamilie untersagt werden, arische Dienstboten unter einem bestimmten Höchstalter anzunehmen.* Für die Abwicklung und Lösung der bestehenden Dienstverhältnisse wäre eine Frist zu setzen, nach der die im Reiche sitzenden Juden überhaupt keine nichtjüdischen Dienstboten unter einem gewissen Höchstalter anstellen dürften." Jüdische Mädchen und Frauen sollten die arischen Dienstboten im jüdischen Hause ersetzen.

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