Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 31 (31.7.1935)
- Date
- 1935-07-31
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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««?■<»• •/ :■-'( " , i 'j^^^ifsi^rm^r^ ' > ■TV. r Wunsch besteht, den Bezirksrabbinor, der 14 StBdto seelsorgoriach betreut, bald wieder in unserem Gotteshaus begrüßen zu können. Der Vorstand der Synagogengemeinde Neustettin •: I. A. Ehrenfried, Rechtsanwalt und Notar. *■'■ Wir haben den beiden Äußerungen im Interesse der sachlichen Rechtfertigung gern Raum gegeben und möchten dazu nur-noch bemerken, daß in dem Artikel; „Melancholische Urloubsbilanz" wedor die Gemeinde Neustettin noch irgendein Name genannt war. muecaT m mmm> ,JIeut iß Mittuloch" Jungen und Mädchen spielen für die Alijah Die Jüdische Jugendhilfe hatte sich die Bahne des Kulturbundes Jfür einen Nachmittag;''gechartert, und zwanzig Jungen und Mädchen, die kurz vor ihrer Alijah stehen, segelten ohne Seekrankheit und Lampenfieber im' Fahrwasser der erwachsenen „Kollegen". „Heut ist Mittwoch" hieß das lustige, turbulent« Spiel, das Lucio Gelber vorfaßt und mit Routine inszeniert hatte, ohne klugerweise der Spielschar, allzu große Fesseln anzulegen. Ein Ausschnitt aus dem Vorbereitungslagcr in Rüdnitz wurde vorgeführt, Schulstunden zogen vorüber,, ein buntbelcbtes Marktbild, und, natürlich, eine Bahnhofsszene mit der Abfahrt einer Gruppevia Triest. Lärm, Ulk, t improvisierte» Klamauk füllten die Bühne. Auch, Tränen des Abschieds fehlten nicht, als der Zug Bich prustend und pfeifend in Bewegung setzte. Es wurde mit Begeisterung gespielt. Hoffentlich ist der Zweck, den Mitwirkenden die Kosten für ihre Ausrüstung zu verschaffen, erreicht worden. Sp\AmSviL?)v\^üC^ (Naohdraok verboten.) Aufgabe 7 Von Dr. S. Lurie ❖ - <?.K, 7, 6, 5 ❖ -. ❖ Q, 9, 6 ■ ♦ K, 4, D, 4, 3 O B, 7 * - N W o. s * D, 8 <? A, 9, 2 K, 6 * —' ♦ B, 9 B, 10, 8' O D, 5 * - Treff ist Atout. Süd ist am Spiel und darf keinen Stich abgeben. Auflösung der Schachaufgabe Nr. 15 (Schwarz zieht und gewinnt) 1. ... Th8xh2+; 2. Lf4xh2 Se5—g3+; 3. Lh2xg3 Dd8—h8-i-; 4. Lß3—h? _ph8xh2-f-; 5. Khlxh2 Ta—h8 matt. AuflSsung des Cbungsbeispiels aus der vorigen Nummer. 1. Dc2—cl De3—e2+5 2. Ka2—b3 Dc2—e8; 3. La3—b4 Dc8—d7; 4. Del—e3 Dd7—d8; 4. De3—a7 Ed8—c8; 5. Eo7—b6 Dd8—c8; 5. Da7—b6 Dc8—d7j 6. Db8—b8 Dd7—h3+; 7. Kb3—a4 Dh3—d7+ 8. Ka4— a5! und gewinnt. Aus neuen Entfcheidungen oberfier Gerichte Jede Vorgütung eines Konkursverwalters wird vom Gericht festgesetzt.. Vereinbarungen, die zwischen dem Konkursverwalter und den Konkursglitubigem oder dem Gcmcin- ' Schuldner getroffen worden sind, binden das Konkursgericht nicht (RG. VI §61/34). Die unrichtige Vorrangeintragung einer bereits gelöscht gewesenen und später" aufgewerteten Vorkriegshypothek stellt eino Amtspflichtverletzung des Grundbuchrichters dar, wenn der Richter eine seit mehr als einem Jahr vorliegende feste Rechtsprechuno: der obersten Gerichte über die Eintragung aufgewerteter und bereits gelöscht gewesener Hypotheken außer acht gelassen hat. (RG. V. 422/34.) Eine allgemeine Rechtspflicht dcb Kreditgebers Dritten gegenüber, sich vor der Kreditgewährung über die Vennögensverhäftnisse des Kreditnehmers zu vergewissern, besteht nicht. Andererseits muß sich jeder, der mit einem geschäftlichen Unternehmen in Verbindung tritt, über dessen Vermögenslage unterrichten. Es muß heute allgemein mit Her Möglichkeit gerechnet 'Werden, daß ein Geschäftsinhaber zum Zwecke der Kreditbeschaffung seine Außenstande abgetreten hat. .Gleiches trifft für SicherungsÜboreignungen.und^WecnBelgeschfiftO; zu und gilt im besonderen auch für Abzahlungsgeschäfte. (RG. Ii 333/34.) i Bei einem Sturz von der fahrenden Straßenbahn erhebt sich die Frage, ob eine Haftung der Bahn auch deshalb geltend gemacht werden kann, weil die hintere Plattform des Wagens nicht abgesperrt war. Das Reichsgericht lehnt die Feststellung eines Verschuldens der Bahn wegen des offenen Eingangs auf der hinteren Plattform ab. Denn das Publikum hat sich daran gewöhnt, daß die hintere Plattform weder durch eine Tür noch durch eine Sperrkette gesichert ist. Aus der Verneinung des Verschuldens der Bahn aber ergibt sich dio Abweisung aller Ansprüche auf Schmerzensgeld usw. Dagegen haftet dio Straßenbahn. aus Betriebsunfall nach dem Rcichsnaftpflichtgesctz, wenn sie nicht nachweist, daß der Fahrgast infolge eigenen Verschuldens oder höherer. Gewalt von dem Wagen gestürzt ist. Das ist z. B. nicht möglich, wenn die Ursacho des Abstürzens in einem Ohnmachtsanfall bestanden hat. (RG VI 33/35.) Ein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozeßbevollmächtigten besteht im Arbcitagerichtsverfanren nicht. Auch die nach Erlaß des Arbcitsgerichtsgcsetzcs erfolgte Zulassung . von Rechtsanwälten zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten hat diese Vorschrift nicht geändert. Soziale Erwägungen können nicht dazu führen, eino unzweideutige Gesetzcsstelle nicht anzuwenden. (LAG. Berlin, Arb.-Rspr. 1935, S. 194.) Die Anfechtbarkeit der Verfügungen der. Geheimen Staatspolizei Das Preußische Obervorwaltung^sgericht hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, daß die Verfügungen des Geheimen Staatspolizeiamtes nicht nach den Vorschriften des Polizeiverwaltungsgesetzes wie' andere polizeiliche Verfügungen angefochten werden können. Vielmehr sei gegen sie nur die Beschwerde im Au f sichts we ge gegeben. In der Begründung der - Entscheidung heißt es, daß der im Polizeivcrwaltungsgesetz geordnete Rechtsweg nur die von den ordentlichen Polizeibehörden, d. h. den Orts-, Kreis-" und' Landespolizeibehörden" erlassenen Verfügungen betrifft. Dos Geheime Staatspolizeiamt stelle aber eine Sonderbchördo dar, die zufolge ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung eine Stellung außerhalb des ZuBtändigkeitsbercichcs des für die Wahrnehmung der Polizei regelmäßig zuständigen Ministers des Innern einnehme. Die Verfügungen der Geheimen Staatspolizei unterliegen daher nicht den Bestimmungen des Polizeiverwaltungsgesetzes über den Rechtsmittelweg. Freigabe von Sperrguthaben In Erweiterung der bisher geltenden Grundsätze hat die Reichsstelle für DevisenDewirtscnaftung durch einen neuen Runderlaß bestimmt, daß aus einem Sperrguthaben nicht nur dio Verwaltungskostcn des Guthabens freigegeben werden können, sondern alle das im Inland festliegende Vermögen betreffenden Zahlungen für Vcrwaltungskosteri aus einem beliebigen Sperrguthaben dca Devisenauslflndors beglichen werden können. Dabei ist; es gleichgültig, ob dio festliegenden Vermögenswerte bereits auf Sperrguthaben eingezahlt sind oder ob sie erst nach ihrer Veräußerung oder Flüssigmachung auf Sperrkonto zu zahlen wären. Betreffen VcrwaltungskoBtcn sowohl das gesperrte Vermögen eines Devisenauslünders als auch dessen freies inländisches oder ausländisches Vermögen, .was insbesondere bei Gerichts- und Anwnltskosten nicht seiton wird, so können eigene Sperrguthaben über den allgemeinen Satz von 25 o/o hinaus nur in dem Verhältnis freigegeben werden, in dem der Wert des gesperrten Vermögens zu dem Wert des.freien Vermögens steht. Das für Sperrguthaben Gesagte gilt in gleichor Wciso für dio genchmigungsfreie Abhebung von einem Sonderkonto. Die Verwaltungskostcn freier Rö ichsm arkkon ton oder Währungskonten wie des gesamten der Devisenbewirtschaftung nicht unterliegenden' inländischen und ausländischen Vermögens sind dagogen stets in Devisen bzw. aus dem betreffenden Guthaben selbst zu bestreiten, soweit sie nicht mit 25 o/o des Rechnungsbetrages aus eigenem Sperrguthaben des Gläubigers beglichen |werden können, j;. . , > Ootteüfenlfr in den Berliner Synagogen mit neuem Ritus Freitag, 2. August, abends 7 Uhr. PrinzregcntenBtraßc 7.30 Uhr. Ansprachen: Neue Synagoge: Weyl. Lindenstraße: Heymann. Lützowstraße: Braach. FasonenBtraßo: Graf. Lovetzowstraße: Saenger. Friedenstempel: Warschauer. Prinzrcgcntciistraße: Scheuermann. Liberale Synagoge Norden: Wegen Renovierung geschlossen. Liberale Synagogo Osten, Koisorstraßo 30, 7.30 Uhr: Zuriet. Liberale Synagoge Nordost, Prenzlauer Promenade 176, 7.30 Uhr: Locb. Liberale Synagoge Westend, Kaiscrdamm 78, 7. Uhr: Goetz. Liberale Synagoge Wedding-Reinickendorf, Exerzierstraße 13, 7.30 Uhr: Adler. Jüdische Rcligionsgemeinde Charlottenburg, Schulstraße 7, 6.30 Uhr: Hamburger. Jüdische Reformgemeinde, Joachimsthaler Straße 13, 6.30 Uhr: Rosenthal. Sonnabend, 3. August, vorm. 10 Uhr. Frühgottesdienst: Lindenstraße, Levetzowstraße, Prinzregentenstraße 7.30 Uhr. Liberale Synagoge Osten: Zimet. Jüdische Religionsgemcinde Charlottenburg 9.30 Uhr. Sonntag, 4. August. Jüdische Reformgemeinde, Johannisstraße 16, vorm. 10.30 Uhr: Gottschalk. .* ^Liberale Synagoge Osten. Der Verka"uf der Plätze für die Hohen Feiertage findet am Sonntag, den 4. August, vorm. 10—13 Uhr, in der Schule^Kaiscrstraße 30 I, unöVWrktäglich bis 5. August, vorm. 10—A3 Uhr, bei J. Gerson, Braunsberger Straße! 7 I statt. Preise der Plätze 5,—, 3,— und 2 RM. Das Jüdische Museum, Berlin, Oranienburger Straße 31, ist im August wegen Reinigungsarbeiten geschlossen. Wiedereröffnung am Sonntag, den 1. September, 10 Uhr. Die Proben zu Molnars Lustspiel „Spiel im Schloß" sind — wie der-Jüdische Kulturbund ■ mitteilt — unter Leitung des Gastregisseurs Dr. Hans Buxbaum (Oberspielleiter in Straßburg) im Gange. Die Premiere findet am 11. August Btatt. Mitwirkende: Fritz Wisten, Max Ehrlich, Liselotte Rosen, Fritz Lion, Ernst Lenart, Martin Brandt, Martin Wolfgang. ■ Aus' Toi Awiw wird berichtet: Nach den neuesten statistischen Zählungen stellt sich das Verhältnis der Todesfälle zu den Geburten in Tel Awiw wie 1 zu 3. Es ergibt sich also ein natürlicher Bevölkerungszuwachs unter den Einwohnern von Tel Awiw. tmpfeMeMswecte JSezugsqueCCm Wirklich moderne Inneneinrichtung Hans Schneider, Uhlandstraße 165 ' zwischen Kurfürstendamm und Lietzenburger Straße Schneidern Wänchenähen, PUtten, Zuschneiden, private Lehrgänge Frieda Müller, TauentzienstraBe 6 Telefon B 4 Bavarli 0130 | Buchhandlungen | Oliva - Buchhandlung Antiquariat u. Sortiment Blsm.651. Lietzenburger Str. 24/25 direkt am Olivaer Platz Bitte verlangen Sie ab 1. August unseren neuen ermäßigten Anzeigentarif Nr. 3 | Fahrräder | W. LIEDTKE & Co. Ansbacher Str. 55, Bavaria 5838 Fahrräder «. Transporträder (2u. Srädrig) Ballonräder verchromt. 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