Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 28 (10.7.1935)
- Date
- 1935-07-10
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Es wird gemeldet: ■ Der Berliner Polizeipräsident veröffentlichte eine neue Liste von 38 widerrufenen Einbürgerungen, der Regierungspräsident von Breslau oino von fünf, das Stndt- und Landamt Lübeck gibt vier widerrufene Einbürgerungen, die Krcisregierung von Obcrbnyern zwei bekannt. Ferner hat der Regierungspräsident von Frankfurt n. d. 0. zwei Einbürgerungen widerrufen, die Kreisrcgicning von Ober- und Mittclfronkcn eine. N * ■ Der Gauamtslcitcr der NS-Hogo und der KrcisamtBlcitcr der NS-Hago Hannover-Stadtf-fffhren in einer gemeinsamen Erklärung aus, es Bcicn in Hannover verschiedene LiBfcn herausgegeben worden, in denen jüdische Firmen verzeichnet seien. Daran sei gleichzeitig die Frage geknüpft worden, wer nachweisen könne, daß diesen jüdischen Firmen in Hannover jemals ein Haar gekrümmt worden sei. Mit der Herausgabe dieser Listen habe die NS-Hago absolut nichts zu tun. Sie lehne es daher selbstverständlich ab, irgendwelche Verantwortung dafür zu übernehmen. BB Das „Frankfurter Volksblatt", Frankfurt a. M., berichtet: Der Reichs- und Preußische Minister des Innern, Dr. Frick, hat der Familie M o b e s , Frankfurt a. M., Gutleutstraße, auf Grund ihrer rein arischen Abstammung den Namen Hcllmich verliehen. M Leo Blech, Dirigent an der Staatsoper, wurde im Anschluß an seine erfolgreiche Gasttätigkcit an der königlichen Oper in Stockholm vom König von Schweden zum schwedischen Hofkapcllmcister ernannt. Für die kommende Spielzeit ist Blech, der bekanntlich jüdischer Abstammung ist, der Stockholmer Oper als Gast verpflichtet worden. * H In Karlshafen an der Weser wurde, wie die Tagcspressc mitteilt, der jüdische Arzt Dr. Brück in Schutzhaft genommen, weil er seinen ärztlichen Beruf dazu mißbraucht habe, sich an weiblichen Patienten zu vergeben. ■ Wie die „Fränkische Tageszeitung" aus Neustadt an der Aisch (Bayern) meldet, hat das Staatsministcrium des Innern auf Antrag der Kreisleitung der NSDAP Neustadt a. d. A. auf Grund einer Verfügung vom 24. 6. 1935 die Bestätigung des Bürgermeisters Griibner von Scheitert widerrufen, weil er im vergangenen Jahre Geschäfte mit Juden gemacht hat. ■ Der „Führer" in Karlsruhe teilt mit, daß der Landesbauernschaft Baden als Sicdlungsobjckt 15 Gürtnerstcllcn in Groß-Gaglow zur Verfügung gestellt worden sind. Die Siedlung Groß-Gaglow im Kreise Kottbus war bekanntlich in jüdischem Besitz und ist vor einigor Zeit aufgelöst worden. ■ In Breslau ist im Alter von 78 Jahren Geheimrat Dr. Moritz Rosenstein gestorben. Der Verstorbene war 26 Jahre als leitender Arzt dor gynäkologischen Altcilung des Jüdischen Krankenhauses tütig. * ■ Wio aus Heidelberg gemeldet wird, wurde der jüdische Inhaber eines Konfektionsgeschäfts in Schutzhaft genommen. Er habe beleidigende Äußerungen gegenüber Arbeitsdienstmännern getan; dies habe zu Ansammlungen vor dem Hause geführt, so daß die Polizei ihn zum eigenen Schutze habe in Haft nehmen mÜBBen. * ■ Vor dem Amtsgericht Euskirchen hatte sich der Schlächter Leopold Kaufmann wegen Vergehens gegen das Schächtverbot zu verantworten. Er war angeklagt, im April dieses Jahres ein Knlb geschlachtet zu haben, ohno es vorher ordnungsmäßig betäubt zu haben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Übertretung des Schächtverbots zu einer Geldstrafe von 50 Mark. * ^| Wie die Jüdische Tclcgraphcnagcntur aus Jerusalem erfährt, sind im Monat Juni 4188 Juden nach Palästina eingewandert. * ■I Im Alter von 75 Jahren ist in London Sir Francis Montcfiorc, der Erbe der Baronctswürde Moses Montcfiorca, gestorben. * WS In Amsterdam fanden Wahlen zum Stadtrat statt. Unter den 45 Mitgliedern der ucugewähltcn Körperschaft befinden sich 11 Juden. Die antisemitische Partei, deren Führer merkwürdigerweise Albert de Joodc (der Jude) heißt, konnte kein Mandat erlangen. * ■ Aub Saloniki wird berichtet: Die Regierungsbeihilfen, die der jüdischen Gemeinde zur Verfügung gestellt werden, sind vom Woblfahrtsministcrium um 250 000 Drachmen erhöht worden. > Standesbeamter verweigert arifch-jüdifebes Aufgebot Amtsgericht bestätigt die Ablehnung Im Amtsgcrichtsbezir,k Wetzlar verhinderte ein Standesbeamter die Verheiratung cincä Ariers mit einer Jüdin dadurch, daß er das Aufgebot abwies. Die Klage, zu der sich der arische Kaufmann daraufhin entschloß, wurde vom Amtsgericht Wetzlar, wie das „Frankfurter Volksblatt" meldet, mit der Begründung abgewiesen, formalgcsctzlicb sei zwar die Eheschließung zwischen einem Dcutschblütigcn und einer Jüdin nicht verboten, sie widerspräche abor der nationalsozialistischen Rcchtsanschuuung, wonach jeder einzelne seine innere Haltung und äußere Lebensführung allein auf das Wohl des Volkes auszurichten und sich dessen Belangen unterzuordnen habe. Diese Rechtsanschauung sei bindendes und geltendes Recht des Dritten Reichs; an der Stelle des Grundsatzes „Was nicht verboten jst, ist erlaubt" stände heute das artgemäße Gesetz des- Sollcns. Der arische Kaufmann, um den es sich handelt, unterhielt mit der Jüdin seit 1930 ein Liebesverhältnis und hatte ihr die Ehe versprochen. Der zuständige. Standesbeamte verweigerte das erforderliche Aufgebot mit der Begründung, er könne als Nationalsozialist bei der Eheschließung eines Ariers mit einer Nichtaricrin keine Amtshilfe leisten. „Eine solche Eheschließung", heißt es in der Begründung, „kann daher nicht mehr zugelassen werden, und der Standesbeamte hat mit Recht den Erlaß des vom Antragsteller begehrten Aufgebotes abgelehnt. Der Antrag des Antragstellers, den Standesbeamten zum Erlaß des begehrten Aufgebotes anzuweisen, war daher wie geschehen, abzulehnen." » Ein zweiter Fall in einem anderen Sinne entschieden In einem gleichartigen Fall haben (wie aus Heft 26 der „Juristischen Wochenschrift" hervorgeht) die Gerichte im entgegengesetzten Sinne entschieden. Ein Arbeiter hatte beim Amtsgericht beantragt, den Standesbeamten anzuweisen, das Aufgebot und demnächst die Eheschließung des Antragstellers mit einer Frau vorzunehmen, dio Jüdin ist. Der Standesbeamte hatte die Vornahme des Aufgebots abgelehnt, einmal weil der Antragsteller seinen Wohnsitz nur fingiert habe, zweitens aber weil die Eheschließung den Ziclon dor Reicharegierung über die Reinhaltung dor deutschen Rasse widerspreche. Bemerkenswert ist, daß auch hier das Amtsgericht den Antrag zurückgewiesen hat, . Das Landgericht hat auf dio Beschwerde des Antragstellers hin den Standesbeamten jedoch angewiesen, die Vornahme des Aufgebots und der Eheschließung nicht deshalb abzulehnen, weil dio zukünftige Ehefrau Jüdin sei. Die Beschwerde, welche gegen diesen Beschluß vom Landrat eingelegt wurde, ist vom Kommergericht 'aus formellen Gründen zurückgewiesen worden, da in diesem Falle ein Beschwerderecht für den Lundral nicht gegeben sei. (K. G., Ziv.-Scn. 1 a, Beschl. vom 15. 2. 1935, 1 a W X 144/35.) im liberalen Staat geltenden Lichtspiclgesetzcs zugelassen worden waren. In verschiedenen Füllen ist sogar die Vorführung von Filmen mit nichtarischen Mitwirkenden festgestellt worden, deren Zulassung in heutiger Zeit ■ nicht mehr in Frage kommt. Zwar ist ein großer Teil der mit den Zielen der nationalsozialistischen Regierung nicht zu vereinbarenden Filme im Wege des Widorrufsverfahrcns auf Grund des neuen Lichtapiclgcsctze» durch die Filmobcrprüfstcllc ausgemerzt worden. Um nunmehr jedoch alle Filme, die mit dem Geist der neuen Zeit nicht vereinbar sind, endgültig vom Umlauf in den deutschen Lichtspieltheatern auszuschließen, bedarf es einer grundsätzlichen Regelung dahin, daß n 1 1 c vor der nationalsozialistischen Erhebung für Stumm- und Tonfilme erteilten Zulassungen außer Kraft treten. Den Herstellern dieser Filme bleibt es überlassen, die lü eino Vorführung geeignet erscheinenden Filme einer Nach prüfung durch die Filmprüfstclle unterziehen zu lassen, für die selbstverständlich die Bestimmungen des von der nationalsozialistischen Regierung erlassenen Lichtspiclgesetzcs maßgebend sind." Filme aus der Zeit vor 1933 Der Rcichsminister für Volksaufklärung und Propaganda,hat eine 6. Verordnung zur Durchführung des LichtspielgcsetzeB erlassen. Hierzu wird von zuständiger Stelle mitgeteilt: „Im Zeichen vorübergehender Filmknappheit ergibt sich für die Filmindustrie die. Notwendigkeit, ,auf altere Tonfilme und sogar Stummfilme zurückzugreifen. Hierbei ist es wiederholt vorgekommen, daß Filme zur Vorführung gebracht worden sind, die auf Grund des Jüdifche Wohnung verunziert Die beiden Täter verurteilt Krefeld. Nach dem Bericht der „Westdeutschen Zeitung" in Krefeld hatten sich vor der dortigen kleinen Strafkammer zwei Angeklagte zu verantworten, die die Türen und Fenster im Hause eines Juden in Anrath verunziert hatten. Nach dem Pressebericht »erklärten die Angeklagten, sie hätten dies „im Zuge der Bekämpfung des Judentums in Anrath" getan. Dio von ihnen auf Türen und Fenster gemalten Bemerkungen seien „äußerer Ausdruck eines weltonschaulichcn Kampfes", und insofern keine Beleidigung. In seinem Plädoyer betonte der Staatsanwolt, es sei ein Unterschied zwischen dem Antisemitismus und dem augenblicklichen -Kampf. Es sei ein Kampf, der der Volksgemeinschaft aufgezwungen wurde. Es gehe dabei um Volk und Hosso gegen alle fremdartigen Einflüsse, sofern sie die Volksgemeinschaft zu schädigen suchten. Den Kampf selbst aber bestimme der Führer, der keine Einzelaktion billige. Es liege nicht im Belieben. eines jeden Einzelnen, den Kampf gegen das Judenrum zu entfachen. Die Angeklagten müssen deshalb bestraft werden. Das Gericht verwarf die gegen das Urteil, der Vorinstanz von den Angeklagten eingelegte Berufung und erhöhte die Geldstrafe. „Mdtitarifch" „Eine der hervorragenden Eigenschaften jüdischen Geistes' — so lesen wir in der in Hallo erscheinenden „Mitteldeutschen National-Zcitung" vom 5. Juli' — ist seine Fähigkeit zum Tarnen, Seitdem man in Deutschland seiner Anmaßung und Herrschsucht dio nötigen Schranken gezogen hat, versucht er auf allen möglichen Umwegen sich wieder Plätzchen des Einflusses zu sichern. Dazu gehört auch eine sehr merkwürdig gewordeno Gewohnheit, das Anstoß erregende Wort „J u d e" durch das Wort j,N i c h t - a r i e r" zu ersetzen. Für uns ist dor Begriff „Nichtäricr" völlig eindeutig, er umfaßt eben olles, was nicht „arisch" ist. Die Juden machen aber etwas anderes daraus: sie setzen „nichtarisch" gleich mit „jüdisch". So erlebt man es dann auf Schritt und' Tritt, daß von „Nichtariern" gesprochen wird, während doch „Juden" gemeint sind. Leider hat sich diese irreführende Bezeichnung auch in der deutschen Fresse eingebürgert. Man sehe sich nur einmal dio Anzeigen gowissar Zeitungen anl Was „nichtarische Haushalte" und „nichtnrische Famiücn-' da alles suchen! Warum nicht das Kind beim richtigen Namen nennen? Judo ist eben Jude!" * Dieser Angriff scheint uns fehlzugehen. Die Unterscheidung zwischen „^ichtarier" und „Jude" ist offiziell durch dio Gesetzgebung eingeführt*worden. Wir Juden haben nicht die geringste' Veranlassung, uns unseres Judentums zu schämen und den Nomen Jude zu verbergen. Ufotye»*... Gefolefchafl ^cr »Vcrbnntl dcr Jüdischen Jugondvorcino J *&J «V Deutschlands", in anspruchsloseren Zeiten seines Bestehens „Neutraler Verband" geheißen, hat Bcino letzt« Berliner Tagung mit einer Kundgebung beschlossen, in der er zu'r „Hachscharah-Aktion des Verbandes" aufruft. Angesichts dieser Entschließung, die am Ende einer längst beobachteten Entwicklung von der Neutralität zum Zionismus steht, und dio wir im Interesse der intellektuellen Sauberkeit ntir begrüßen können, erinnern wir uns an das bekannte Wort Glassbronners: Uber Parteien in der Luft steht niemand, Zwischen den Kämpfern Lauft ihr irrend umher, sichere Opfer der Schlacht. Im übrigen beglückwünschen wir den zionistischen Vorsitzenden, daß es ihm gelungen ist, aus seiner etwas kunterbunten und widerhaarigen Anhängerschaft eine hundertprozentige Gefolgschaft zu erzielen. „Judeninvafion" Die Königstcincr Bevölkerung verbittet sich den Besuch der Frankfurter Juden Frankfurt a. M. Unter dieser Uberschrift berichtet dio in Frankfurt a. M. erscheinende „Bauernzeitung" in ihrer Nummer vom 2. Juli aus Königstein im Taunus : „Die Frankfurter Juden scheinen, nachdem sie in den Frankfurter Bädern unerwünscht sind, die Taunusbäder mit ihrem Besuch „beehren zu wollen". Besonders dos Königstcincr Bad war am Sonntag außerordentlich von Juden besucht. Der Andrang der Juden war so stark, daß die deutsche Bevölkerung fast keine Kabinen mehr erhalten konnte. Daher wurde ein großes Plakat aufgerichtet, auf dem zu lesen stand: „Juden anziehen I" DieBcr Aufforderung leisteten dio Juden auch sofort Folge. Am Km^ang des Bades wurde ein Wächter aufgestellt, der jüdische Neuankömmlinge von dem Inhalt des Plakates in Kenntnis setzte. Die Königstcincr Bevölkerung verbittet sich für die Zukunft jeden weiteren Besuch der Frankfurter Juden und hofft, adaß ihrer Aufforderung, das Bad zu meiden, in Zukunft Rechnung getragen wird." Keine MaßnahmcnderGcmcindcverwaltung Die „Frankfurter Zeitung", die die Meldung von der Anbringung des Plakates dem erwähnten Blatt entnommen hatte, wurde gebeten, hierzu mitzuteilen, daß das Schild von einem Unbefugten aufgerichtet und bereits nach kurzer Zeit wieder entfernt worden sei. Von der Gemeindeverwaltung von Königstein sind Maßnahmen gegen nichtnrische Badegäste nicht ergriffen worden. * Humburg. In dem in der Nähe von Hamburg gelegenen Erholungsort Blankenese sind Tafeln mit der Inschrift angebracht worden: „Blankenese ist kein Tummelplatz für Juden und Judengenossen." * Ilcidcnhcini. Der stellvertretende Oberbürgermeister Gustav Müller hat, wie dus „UImcr Tageblatt" berichtet, folgende Verfügung erlassen: „Würdeloses, undeutsches Benehmen ruchtariBchcr Menschen in den städtischen Bädern erregen allgemeines Ärgernis und lassen Klagen und Forderungen laut werden, welche mich veranlassen, zu verfügen, daß der Zutritt und das Baden in den städtischen Bädern für Juden nicht mehr gestattet wird." * Am Eingang des Freibades im Volkspark Jungfernheide in Berlin ist ein Schild angebracht: „Juden smd hier unerwünscht." Am Ortscingang der Stadt Ratzebuhr in Pommern befindet sich ein Schild, auf dem es heißt: „Juden, Motten und W a*n z c n z u c h t betreten diesen Ort auf eigene Gefahr I" Neue Richtlinien für Zulüftung zum Privatunterricht... Rcichsminister Rust hat in einem an dio preußischen Schulaufsichtsbehörden gerichteten Erlaß vom 20. Juni 1935 neue Richtlinien für die Erteilung von Untcrrichtserlaubnisschcinen und Privatkonzessionen aufgestellt. Danach sind dio bisherigen Beetimmungen über die Zulassung von Nichtariern zum Privatunterricht . an Jugendliche unter 18 Jahren dahin ergänzt worden, daß nunmehr auch Antragsteller arischer Abstammung, die mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet sind, zum Privatunterricht an Jugendliche grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden können. Ausgenommen sind Antragsteller, die Frontkämpfer sind, mit einem Frontkämpfer verheiratet sind, deren Väter oder Söhno im Weltkriege gefallen sind, oder die schon vor dem Kriege Privatunterricht erteilt bzw. eine PrivatBchulc geleitet haben, sofern die Ehe vor dem 2. Juli 1933 geschlossen ist. Wer nach dem 2. Juli 1933 eine Ehe mit einem nichtarischen Ehepartner einging, wird zum privaten Unterricht an arische Jugendlich© nicht mehr zugelassen. Untcrrichtscrläiibnisschcinc, die nach dem 2. Juli 1933 entgegen diesen Vorschriften erteilt worden sind, werden eingezogen. ... und neue Aufnahmebedingungen für die Studentenfehaft Der Reichsorziehungsminister hat neue Aufnahmebestimmungen für die II c i c h ss c h a f t der Studierenden an den deutschen Hoch- und Fachschulen erlassen, wonach Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum und arische Abstammung nach den Aufnalmiebestimmungcn der NSDAP, nachgewiesen werden müssen. Durch dieso Anordnung werden zum ersten Male dio Aufnahmobestimmungen der NSDAP, auf Organisationen angewendet, dio unter staatlicher Leitung stehen. Der Erlaß bedeutet einen weiteren Schritt in der Durchführung des Arier prinzips.