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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-07-03 · 27 (3.7.1935) · page 2

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
27 (3.7.1935)
Date
1935-07-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
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"hatte und nur aus organisatorischen Gründen nicht angehörte, wird sich der Unabhängigen Zionistischen Organisation anschließen. In Zukunft wird also auch der deutsche Zionist mit letzter Eindringlichkeit der Illusion , beraubt werden, als sei ihm mit dem zionistischen Bekenntnis die Qual weiterer Gesinnungsskrupel abgenommen. * Er wird von dieser Illusion gründlich geheilt werden, denn er wird merken, daß auch die Absage an den Revisionismus, daß auch die Zugehörigkeit zu dem keineswegs mehr all-zionistischen Allgemeinen Zionismus noch keinerlei Eindeutigkeit in sich schließt. Der allgemeine Zionismus ist ein Rückstand aus derjenigen zionistischen Entwicklungsphase, in der der oben gekennzeichneten Illusion noch ein starker Wahrheitsgehalt innewohnte. Zunächst genügte in der Tat das Bekenntnis zu Volk und Land, um einen zum Zionisten zu machen, und eine Weitere Differenzierung war angesichts der noch nicht in unmittelbare Nähe gerückten palästinensischen Wirklichkeit vorerst nicht erforderlich. Als der Aufbau fortschritt und eich zahlreiche praktische Aufgaben zur Lösung stellten, gewannen sie zum Teil die Oberhand über die allgemeine Entscheidung zum Zionismus und spalteten als Inhalte von Sonderorganisationen kleinere und größere Gruppen vom allgemeinen Zionismus ab. Der gesetzestreue Misrachi und die sozialistische Arbeiterpartei bilden den sichtbarsten Ausdruck dieser Entwicklung. Der allgemeine Zionismus, der Restbestand dieses Prozesses, mußte sich hinter Gänsefüßchen begeben, er wurde eine Partei unter Parteien: „Allgemeiner Zionismus". Es zeigte sich bald, daß sich„ der „Allgemeine Zionismus" dort am besten behauptete, wo mangels praktischer Berührung mit den zur Entscheidung stehenden Spezialfragen und mangels intensiver Befassung mit der geistigen Einzelproblematik das zionistische Bekenntnis weiter in erster Linie als weltanschauliche Stellungnahme zur Judenfrage schlechthin und nicht im Sinne inherzionistischer Parteipolitik aufgefaßt wurde. Das war stärker im Westen als im Osten, stärker in'den kleineren Gemeinden als in tlen Großstädten der Fall. Aber auf die Dauer genügte das Stimmungsmoment, daß noch eine Gruppe da sein sollte, die den ganzen, absoluten, undifferenzierten Zionismus von früher repräsentierte, nicht mehr, um Sinn und . Ziel des „Allgemeinen Zionismus" zu bezeichnen. Nach . und nach bildete sich auch in ihm ein bestimmtes, begrenztes Programm heraus, so wie es sich eben nach der Subtraktion der Ziele der -andern großen Parteien ergab: der „Allgemeine Zionismus" war nicht radikal-nationalistisch wie der Revisionismus, nicht gesetzestreu wie der Misrachi, nicht sozialistisch wie die Arbeiterschaft. Er war aber auch nicht antifewerkschaftlich wie der Revisionismus und nicht azw. antireligös wie die Arbeiterschaft. Er war die gute, abgewogene Mitte, eine Art „Zentrum" ohne dessen religiösen Charakter, aber mit dessen maßvoller Beständigkeit. In Deutschland zumal — und ähnlich auch in der Tschechoslowakei — umfaßte der J?Allgemeine Zionismus" u. a. eine Gruppe von Menschen, die seinem Mitten-Charakter das Manko der Unentschiedenheit zu nehmen und das Plus erhöhten zionistischen Verantwortungsgefühls zu geben versuchten. Diese Haltung hat sich jetzt bedauerlicherweise als für den ^Allgemeinen Zionismus" nicht gemeinhin verbindlich erwiesen. Der sehr locker organisierte Weltverband der Allgemeinen Zionisten, dem es bisher bei weitem nicht gelungen war, alle allgemeinen zionistischen Gruppen in sich zu vereinigen, hielt am 16. und 17. Juni in Krakau eine Konferenz ab, die dem Ausbau des Programms, das Vorbereitung für den Luzerner Kongreß und der Heranziehung der noch fernstehenden Landesverbände, insbesondere Englands, Frankreichs, Amerikas, Kanadas, Süd-Afrikas und Kongreß-Polens, dienen sollte. Obgleich die Konferenz stark besucht war, stand sie von Anfang an im Zeichen eines Konfliktes, der, wie sich zeigte, nicht nur die Einigung8wün8che zum Scheitern verurteilte, sondern eine endgültige Spaltung des Allgemeinen Zionismus zur Folge hatte. Der Anlaß war die Gründung eines allgemein-zionistischen Arbeiterverbandes in Palästina, der eine, weitere Zersplitterung der palästinensischen Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Abgesehen davon, daß diese Gründung einem ausdrücklichen früheren Beschluß des Weltverbandes zuwiderlief, wird sie von den sogen, progressiven Gruppen aus grundsätzlichen Erwägungen auf das entschiedenste abgelehnt. An dem Für und Wider der Meinungen, die teilweise eine scharfe , anti-gewerkschaftliche Gesinnung offenbarten, erwies sich die mangelnde Tragfähigkeit des Weltverbandes. Anstatt die noch außenstehenden Verbände zu gewinnen, fiel er auseinander. Die progressiven Gruppen — unter ihnen die Allgemeinen Zionisten Deutschlands, der Tschechoslowakei, Englands, Frankreichs, Kongreß-Polens, sowie die von Kurt Blumcnfeld geführte palästinensische Gruppe „Kidma" — erklärten ihren Austritt und schlössen sich zu der „Weltvereinigung Allgemeiner Zionisten" zusammen. Damit stehen wir wieder einmal vor einer Neugründung durch' Spaltu.rig bestehender Gruppen. Die „Geheimwissenschaft". als die die Kenntnis, der' innerr zionistischen Richtungen manchmal 'bezeichnet wird, hat sich wieder um einen Grad kompliziert. Wir sind weit davon entfernt, das Gewicht der 'Fragen zu leugnen, um die da immer von neuem Kampf entbrennt und die Geister sich scheiden. Sie sind gegeben, und wir fühlen uns selbst irgendwie beteiligt. Aber der große Betrieb, das unübersichtliche Wogen der Parteien und Richtungen, diese Überschätzung der Fassade wollen so schlecht zu dieser Zeit gewaltiger Kraftanstrengung passen! Wenn es dem Kongreß und der Agency-Tagung nicht gelingt, einen Walen und ein Ziel deutlich sichtbar den Vielzuvielen entgegenzustellen, wird schwerer Schaden die Folge sein. Eiittäufchte Hoffnungen Keine Änderung des gegenwärtigen Systems der Einwanderung noch Palfistina, Transjordanien and Cypern -f* London. Am 27. Juni hat der neue Minister fOr die Kolonien, Malcolm MacDonald, die seit längerer Zeit angekündigte Anfrage des Abgeordneton Coloncl Josiah Wcdgwood betreffend dio Zulassung jüdischer Einwanderung nach Palästina,; Transjordqnicn und Cyporn schriftlich beontwortet. Die Hoffnungen, die in manchen jüdischen Kreisen an dieso Interpellation geknüpft wurden, werden durch dio Antwort des Ministers enttäuscht. Die Anfrage des Abgeordneten Wedgwood ging dahin, ob nicht im Hinblick auf die entschlossene Haltung der deutschen Regierung in der Frage der Ausschaltung der Juden sowie auf die Notlage der 'Juden in Osteuropa die Zulassung freibr jüdischer Einwanderung nach Palästina, Transjordanien und Cypern von neuem überprüft werden soll. Kolonienminister MacDonnld erklärte, eine. Änderung des Einwanderungssystems werdo abgelehnt; dio JJinwandcrung nach Palästina müsse von dem Grundsatz der wirtschaftlichen Auf nahmef ähigkoit des Landes beherrscht 80'n- Der High,. Comroissioner, boweiBo volles mitfühlendes Verständnis für die Lage der deutschen Juden, soweit es: mit der Beachtung des genannten Grundsatzes vereinbar ist. Betroffend die Zulassung jüdischer Einwanderung nach Transjordonien verwies der * Minister auf die Antwort seines Vorgängers am 26. Mfirz 1935. Damals hatte Sir Philipp Cunliffc-Lister crklßrt, dio Möglichkeit der Ansiedlung von Juden in Transjordanien hänge von den örtlichen Verhältnissen ab, bezüglich derer er sich von den Ratschlagen des High Commissioner leiten lassen müsse. Dieser sei unter den gegebenen Umstanden nicht in der Lage, die Ermutigung jüdischer Niederlassung zu empfehlen. Was freie Einwanderung "| nach C y p o r n betreffe, so würden durch eino solche die Interessen der derzeitigen Bewohner der Insel beeinträchtigt werden. Jüdifcfae Einwanderung nach Kanada Montreal. Auf der Jahresversammlung der Jewish Immigrant Aid Society of Cnnada erklärte der Direktor der Gesellschaft, .T. Paul, die kanadische Regierung stehe einer jüdischen Einwanderung nach Kanada freundlich gegenüber. Im Laufe des letzten JahrcB Bei eine gewisse Zahl von Juden aus Deutschland nach Kanada eingewandert, und zahlreiche beabsichtigte Ausweisungen wurden, wo es sich um Juden handelte, nicht verfügt. In der Versammlung sprach auch der jüdische Abgeordnete des kanadischen Parlaments, S. W. Jacobs, der versicherte, . von den 245 Mitgliedern des Parlaments seien fast alle den Juden gut gesinnt. Arierparagraph im Arbeitsdienlt Dio Rcichsrcgicrung hat durch die Verkündung des G c - sctz»° über den ReichBarbeitsdicnst die allgemeine Arbcitsdiehstpflicht eingeführt. Entsprechend dem Wehrgesetz ist auch in dem Arbeitsdienstgesetz eine Bestimmung enthalten, die die Zulassung zum Arbeitsdienst von der arischen Abstammung abhängig macht. Dies wird im § 7 des Gesetzes festgelegt, der folgenden Wortlaut hat: Zum Reichsarbeitsdienst kann nicht zugelassen werden, wer nichtarisehcr Abstammung ist oder mit einer Person nichtarischcr Abstammung verheiratet ist. Wer als Person . nichtarisehcr Abstammung zu gelten hat, bestimmen die Richtlinien des Reichsministers des Innern vom 8. August 1933 zum § la Abs. 3 des Rcichsbeamtengesetzes (Rcichsgescrzbl. I S. 575). Nichtarier, die nach § 15 Abs. 2 des Wchrgesetzes für «'ehrwürdig erklärt werden, können auch zum Rcichsarbcitsdienet zugelassen werden. Sie kSnnen jedoch nicht Vorgesetzte im Reichsarbeitsdienst werden. Ergänzt werden dieso Arierbestimmungen durch § 11 Abs. 2 des Gesetzes, in dem es heißt: Der Ftthreranwärter muß sich vor seiner Beförderung zum planmüßigen Truppführer schriftlich zu einer ununterbrochenen Dienstzeit von mindestens 10 Jahren verpflichten und den Nachweis arischer Abstammung führen; er muß weiter seiner aktiven Dienstpflicht' in der Wehrmacht genügt haben. ■ Bezüglich der Ausnahmen von der Arierbestimmung wird in § 15 AbsL 2 des Wehrgesetzes, auf den der § 7 des Arbeitsdienstgesetzes hinweist, ausgeführt: „Ob und in welchem Umfange Ausnahmen zugelassen werden können, bestimmt ein Prüfungsausschuß nach Richtlinien, die der Rcichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichskriegsminister aufstellt." Hierzu hatte der Leiter des Wehrmachtsamtes im Rcichskricgsministcrium, General von Reichenau, nach Verkündung des Wchrgesetzes in einer Pressebesprechung erklärt: „Dio in § 15 enthaltenen Vorschriften über die Stellung der Nichtarier sind nach Grundsätzen entstanden, die der Führer und Reichskanzler aufgestellt hat. Arische Abstammung ist grundsätzlich eine Voraussetzung für den Wehrdienst, doch können Ausnahmen zugelassen werden, die durch Prüfungeuusschüssc entschieden werden . . . Die Richtlinien (für die Prüfungsausschüsse) werden dahin gehen, daß solche Nichtarier und Personen, dio mit Frauen nichtarischer Abkunft verheiratet sind, bei freiwilliger Meldung zun) aktiven Wehrdienst zugelassen worden, die nach der Art ihrer bisherigen Betätigung, nach dem persönlichen Gesamteindruck und nach Prüfung der politischen Zuverlässigkeit für geeignet befunden werden. Reinrassige Juden werden zum aktiven Wehrdienst nicht herangezogen." Jaden und Wehrdienft Der Geheime Kriegsrat und Abteilungschef im Reichskricgsministerium Paul Scmler und der Oberregierungsrat im gleichen Ministerium Dr. Otto Senftieben haben (im Verlag Georg Stilke, Berlin) den Text des neuen Wchrgesetzes herausgegeben. Im Vorwort > äußern isich die Referenten auch zur Frage der Nichtarier: „R e in rassige Juden dürfen keinen Wehrdienst leisten. Im Kriege kommen sie für die Verwendung in Arbeitsform a t i o n e u in Betracht . . . Auch alle Nichtarier unterliegen der militärischen Meldepflicht und der Wehrüberwachung." Der Abfla in m u ngg-Nachwcis Der Reichs- und Preußische Ministor des Innern hat verfügt: „Nach § 40 der Verordnung über die Musterung und Aushebung 1935 vom 29. Mai 1935 soll der Dienstpflichtige zur Musterung u. u. „Nachweise über Abstammung" mitbringen. Es ist davon abgesehen worden, diese Nachweise näher zu bezeichnen, insbesondere ist nicht die Vorlegung bestimmter Standcsiirkunden vorlangt worden. Denn diese 1'orderung hätte angesichts der Tatsache, daß auch heute noch die wenigsten Volksgenossen im Besitzo der standesamtlichen Urkunden über ihre Abstammung sind, innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate zu einer untragbaren Belastung der Standesämter führen müssen. Es ist daher auch nicht angängig, wie dies vereinzelt geschehen ist, daß örtliche Stollen von sich aus die Art der Nachweise über die Abstammung näher bezeichnen. Da es sich bei der Vorschrift über die Beibringung der Nachweise nicht um eine Mußvorschrift, * sondern um eino Sollvorschrift handelt, werdenin der Regel nur eolcho Nachweise in Frage kommen, die bereits im Besitze des Dienstpflichtigen oder, semer Angehörigen Bind. .Insbesondere wird die Vorlage eines Familienstammbuchcs in der Regel genügen. Auf strengere Anforderung kann mit Rücksicht darauf verzichtet werden, daß der Dienstpflichtige bei der Musterung nach § 19 der Verordnung vom 29. Mai 1935 eino Erklärung über seine arische Abstammung abzugeben hat, überdies ein voller Na oh we iß erst ,b.o i der ersten Beförderung erforderlich wird.; In 'S 40 3er Verordnung vöm 29i 'Mai 1935 ist lediglich: die Vorlage' 'eines' Geburtsscheins, nicht-'einer1 Gcburts-; Urkunde verlangt.' Die Gebühr iOx.die Ausstellung eines Geburtsscheins betrügt nach dem Gebührentarif zum Pcrsoncnstandsgcsetz 0,20 Rmk. Sic kann, wenn dies im Einzelfall angebracht erscheint, auf 0,10 Rmk. herabgesetzt werden und ist bei Unvermögen überhaupt zu erlassen. „Kein Numerus claufas, fondern totale Sperre" In einem umfangreichen Artikel unter der Überschrift „W a s will der Jude heute noch auf der Deutschen Hochschule?", den die „Münchener Hochschul-Zcitung" in ihrer Ausgabe vom 21. Juni veröffentlicht, wirdrtzum Schluß folgende Forderung aufgestellt: „Es gibt nur einen Weg: Kein Numerus clausus, sondern totale Sperre des Hochschulstudiums für den Juden." Kein Fremdrassiger, kein Jude, wird in dem Artikel ausgeführt, könne der Aufgabe, als Lehrer und Erzieher den jungen Menschen zum artbewußten Menschen zu formen, geercht werden. In Bezug auf dos Studium des Rechts und der Medizin wird u. a. ausgeführt: „Der Träger deutschen Rechts kann nur selbst ein Deutscher sein. Rechtsempfinden und Rechtsgefühl sind immer rassisch gebunden. Am meisten hat man sich immer herumgestritten um den jüdischen Arzt. Der Judo als Arzt sei geschickt, er verstehe etwas. Als ob' es damit getan wäret Wie soll ein Arzt, dessen Organismus in anderen Rhythmen schwingt, Deinen Organismus heilen können!" •* Im Zusammenhang mit diesem Aufsatz ist es von Interesse, darauf hinzuweisen, daßnach der letzten amtlichen Deutschen HochBchulstatistik im Sommer 1934 nur noch 656 Juden deutscher Staatsangehörigkeit eingeschrieben waren, davon nur zehn im oreten Semester. Gefache für Schutzhäftlinge In der „NSZ^Rheinfront" wird von amtlicher Seite mitgeteilt, daß es notwendig geworden , sei, eino im April 1933 von: Gauleiter Bürckel erlassene Bekanntmachung über Gesuche für Sohutzhüftlingc nochmals in Erinnerung zu bringen. Sie sei nach wie vor in Gültigkeit! Die damalige Bekanntmachung hatte folgenden Wortlaut: „Eino Reihe von Gesuchen liegt hier vor, die sich mit der Freilassung vonpolitischen Schutzhaftgcfangcncn befassen. Es muß festgestellt werden, daß die Gesuchsteller, sich in der Hauptsache für verhaftete Juden und'besser gestellte Schutzhäftlinge einsetzen. Nicht zuletzt möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die vorliegenden ärztlichen Gutachten hinweisen, welche die Haftunfähigkeit insbesondere von Juden feststellen. Um. orme Arbeiter, dio Bich in Schutzhaft befinden, hat sich Mb jetzt noch kein Mensch angenommen! Ich holte es daher für richtig, bekanntzugeben: 1. daß in erster Linie jene verhafteten Arbeiter freigelassen werden können, um die sich bisher niemand ■ angenommen hat; 2. jene politischen Gefangenen? "für die dio meisten Gesuche vorliegen, werden zulo'izt entlassen! Unter dieBcm wiederum endlich werden am Schlüsse diejenigen entlassen, für die sich selbst Kommerzienräto eingesetzt haben." Ehrenkränkung Die Behauptung, man habe bei einem Juden gekauft Köln. Der „Westdeutsche Beobachter" berichtet, daß das Schöffengericht in Schneidemühl einen jüdischen Kaufmann zu einem Monat Gefängnis verurteilt hatte, weil er zum, Zweck der Werbung neuer' Kunden behauptet hatte, ein führender Nationalsozialist habe bei ihm einen Mantel gekauft. Das Obcrlandcsgericht in Marienwerdor hat nun im Berufungsverfahren das Urteil zur nochmaligen Behandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen, weil das Schöffengericht in seiner Begründung die irrige Auffassung vertreten habe, daß der Kläger nur in seiner Eigenschaft als Politischer Leiter bzw. Angehöriger der NSDAP, geschützt wurde; In der Begründung des Obcrlandesgcrichtes heißt es: „Diejenigen deutschen Volksgenossen, dio noch heute beim' Juden kaufen, sind kein Teil des deutschen Volkes, der die öffentliche Meinung darstellt. Die deutsche öffentliche Meinung vertritt vielmehr die Auffassung von dem sittlichen Unwert des Einkaufcns bei. einem Juden. Die Frage, ob die deutsche öffentliche Meinung die Behauptung, ein deutscher Volksgenosse habe bei einem Juden gekauft, als Ehrenkränkung empfindet oder nicht, ist nach Auffassung deB Senats zu bejahen!" Das Gesarator.chiy der deutschen Juden, BerUn. N 24, Oranienburger Straße 28; bleibt während des Monats'Juli wegen dringender OrdnungBarbeiteh für den Publikumsverkehr g-c'scblossen.' Everituolle -Anfragen sind dem Archiv, schriftlich zuzuleiten.

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