Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 12 (20.3.1935)
- Date
- 1935-03-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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d Die Berechnung der Wertzuwachsfteuer Wie auf anderen Stedergebietohy so ist fluch für die Wertzuwachssteuor und ihre . Berechnung in der letzten Zeit eine Anzahl von Änderungen und Entscheidungen zu verzeichnen, von denen die im Normalfall wichtigsten Vorschriften dieses komplizierten, Steuergebictes angeführt Beiert. Die Pflicht zur .Entrichtung 3er Wertzuwachssteuer besteht' bei RechtsvorgBngen, die den Übergang des Eigentums an Grundstücken und (fnrndst0cksanteU.cn betreffen. Steuerpflichtiger "Wertzuwachs ist der Unterschied zwischen dem Erwerbspreis und dem. jetzigen Ver- Bußenmgsprcis, Dem Erwerbspreis sind hinzuzurechnen, also bei Errechnung des Wertzuwachses zu berücksichtigen: 1. 6 v. H. .des Erwerbspreises ab Ersatz der Erwerbskosten, 2. falls der Erwerb im Zwangsversteigerungswege erfolgte und der VerBu^rer Hypothekenschuldner war, der iiachweisliche Beträft seiner ausgefallenen Forderungen, 3. Aufwendungen für Bauten, Umbauten usw., 4. Aufwendungen für Straßenbauten und Verkchrsanlagen und 5. der vom Veräußerer -aufgewendete Hauszinssteuer-AblSsungsbetrag. Vom Verfiußorunggpreis sind abzuziehen die nachweislichen VeraußerungBkoBten'. einschließlich der für Vermittlung gezahlten, ortsüblichen ^Gebühr. .Die Steuer be? trügt; lOo/o des Wertzuwachses' bei; einer- Wertsteigerung - bis zu 20% des Erwerbspreises, 11 P/o bei Wertsteigerung zwischen 20 und 30°/b, 120^j bei Wertsteigerung zwischen 30 und 50°/o, und steigert sich bis. zu einem' Steuersatz: von 30 o/j, wenn die Wertstelgctung 300 v. H. und mehr betragt. Dio. eich hiernach ergebende Steuer1 erhöbt sich aber bei' einem für die Berechnung maßgebenden Zeitraum: bis' zueinem Jahr um 100 v. H., bis zu .2 Jahren um 80 v. H., bis zu 3 Jahren um 60 v. H. usf.j wobei die Steuer aber 30 v. H. des •Wertzuwachses, nicht ubersteigen darf. -Der Steuersatz ermaßigt sich andererseits für das 7, und. jedes vollendete weitere Jahr um je l.'v. H, Diese-Ermäßigung tritt aber nicht ein, wenn der Erwerb des Grundstückes in der. Zeit vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1934 stattgefunden hat. Verdeckte Schenkungen In Fallen, in* denen ein Gegenstand an nahe Verwandte zu den Gestehungskosten „verkauft" wird, muß, so heißt es in einer Entscheidung des Reichefinanzhofes, von der Steuerbehörde regelmäßig untersucht werden, ob nicht eine verdeckte oder gemischte Schenkung vorliegt, die steuerpflichtig wäre. Die Annahme einer solchen ist steuerrechtlich schon dann gegeben, wenn der Verkäufer die Absicht hatte, den Empfänger zu bereichern, ohne daß der Erwerber diese Absicht zu erkennen brauchte. FOr die Frage, ob bei einem Kaufverträge rechtlich eine Schenkung vorliegt, sind die vom Käufer in dem Geschäftsbetrieb des Verkäufers ohne Barzahlung geleisteten Dienste grundsätzlich nicht in Rechnung zu stellen. Nach'dieser Entscheidung wird also die Frage der Schenkungssteuer für solche Leistungen an; Verwandte in jedem Falle von den Finanzbehörden geprüft werden. Die rechtliche Stellung des Bürgen Uber dierechtliche Stellung des Bürgen hat das Reichsgericht in einer kürzlich ergangenen Entscheidung neue Grundsätze auff»teilt, - Ein Kaufmann natte seine Forderung mehrfach gesichert, r hatte sich Zessionen 'geben lassen, außerdem hatte ein zahlungsfähiger Dritter die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Die ^Zessionen waren so gut, daß der Bürge mit oinor lnanspruchnicht rechnete. Nun trat der Schuldner an den Gläubiger heran und bat, ihn um Freigabe der Zessionen, da er die Forderungsbetrage dringend benötigte. Der Gläubiger ging darauf ein, der Schuldner kassierte die Forderungsbetrage ein, dachte aber nicht - daran, den Gläubiger zu befriedigen. Dieser wollte sich nun an den Bürgen halten. Dieser lehnte aber ab. Das Reichsgericht gab dem Bürgen recht, er war zur Ablehnung "berechtigt, sowie der Gläubiger befriedigt worden' wäro, wenn er auf seine Rechte aus den Zessionen nicht verzichtet hatte. Auch der Bürgschaftsvertrag, so sagte das Reichsgericht in dieser grundsätzlich beachtlichen Entscheidung, steht unter dem Grundsatz von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr. Der Glaubiger ist zwar nicht verpflichtet, einseitig die Rechte des Bürgen wahrzunehmen. Er . ist aber gehalten, Sicherheiten nicht aus der Hand zu geben, wodurch' eine Inanspruchnahme des Bürgen Überhaupt erst praktisch' wirksam werden 'kann. Er darf die rechtliche Stellung des Bürgen in keiner Weise willkürlich verschlechtern.' Zwangsverfleigerung nach Aussprache Im Anschluß an in letzter Zeit'ergangene Anordnungen deB Reichsjustizmrnisliers sind ,die Vollstreckungsgericbte jetzt vielfach dazu übergegangen, die ah der Sache" Beteiligten zu einer Aussprache über die Frage der Durchführung oder der einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung vor das" Gericht zu laden. Bei einer solchen Aussprache sollen die Aussichten geklärt werden, die für die Erhaltung des Grundstücks in der Hand des Eigentümers sprechen. Insbesondere sollen dabei auch die Lage der nachstelug'en Gläubiger für den Fall der Durchführung der Zwangsversteigerung und die Gefahr des Ausfallens von Hypotheken berücksichtigt. werden. Wird eine Einigung der Beteiligten über eine einstweilige, zeitlich: begrenzte Einstellung der Zwangsverwaltung erzielt, bö wird in dem Termin - regelmäßig eine Anweisung für den Zwangsverwalter über die weitere Bewirtschaftung; des Grundstücks und die aus den Ertragen zu leistenden Zahlen aufgestellt. Nach Ablauf der zunächst bewilligten Frist findet dann eine neuerliche Besprechung der Beteiligten an der Gerichtsstelle statt, bei der; der Erfolg der bishor getroffenen Maßnahmen geprüft wird und weitere Be- Schlüsse-über, das Verfahren gefaßt werden; Ist jedochinzwischen eine wesentliche Verschlechterung der Ertragslage des Grundstücks erfolgt, so kann eine weitere Hinausschiebung der Versteigerung regelmäßig nicht mehr erfolgen.. Diese neuen Anordnungen lassen das Bestreben erkennen, Härten bei Zwangsversteigerimgen, von Grundstücken zu vermeiden und durch. verständnisvolle Aussprache von Schuldner und Glaubiger den Versuch: der Erhaltung des Grundstücks in der Hand des bisherigen Eigentümer» zu machen. Anwältsvertretung in Schutzhaftfachen Der „Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen", Gau . Oberlandesbezirk Hamm, bat. sich an den Reichsnunister der Justiz gewandt, um Klarheit darüber zu schaffen; ob Schutzhaftgefangene zu ihrer Vertretung einen Rechtsanwalt' in Anspruch nehmen dürfen. In dem Schreiben wird, wie die Juristische Wochenschrift" mitteilt, auf. eine Äußerung der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Münster Bezug genommen, daß' in Schutzhaftsachen Anwnltsvertretung nicht zulässig sei. Demgegenüber, wird in dem Brief an den Roichsjustizminister zum Ausdruck S„bracht, daß sich jeder bei allen Angelegenheiten des Rates und er Vertretung eines Anwalts bedienen dürfe, mit Ausnahme solcher Fälle, in denen eine solche Vertretung gesetzlich ausgeschlossen sei. Da nun von einem . gesetzlichen' Verbot der Wahrnehmung der Interessen eines Schutzhäftlings gegenüber der Staatspolizei durch einen Rechtsanwalt nichts bekannt sei, werde dos Justizministerium .gebeten, dahin vorstellig zu werden, daß die Polizeistellen über die Zulässigkeit der Anwaltsvertretung auch in Schutzhaftsachen unterrichtet würden. Der Reichs- und preußische Justizminister erklärt in seiner Antwort, daß er der Auffassung des. Bundes NaüonalBozwlis&chcr Deutscher Juristen beitrete. Ein Ausschluß von Rechtsanwälten in der Vertretung von Rcchtsangclegenheiten könne pur insoweit anerkannt werden, als er ausarücklioh.festgelegt sei. Neuregelung der Patentgebühren - Die Notlage vieler Erf inder hat den Anlaß-zu einer Reihe von Verordnungen gegeben, die eine Ermäßigung der Gebühren und die Schaffung von Stundungsmöglichkeiten fälliger Gebühren zum Gegenstand hatten. Als wesentlich sei hervorgehoben, daß die für die Anmeldung eines Patents , zu zahlende Gebühr, jetzt 25 RM beträgt. Sie kann nicht gestundet werden. A1b 1. bis 4. Jahresgebühr sind jährlich 30 RM zu Zahlen. Im 5. Jahre beträgt die Gebühr bereits 50 RM, im 6.. Jahre 75 RM, im 7. Jahre 100 RM,- im 8. Jahre 150 RM, im 9. Jahre 200 RM, im 10. Jahre 250 RM und steigt bis zur Gebühr von 100Ö RM für das 18. Jahr. Nach dein Ablauf dei ■"18; Jahres' erlischt das Patent, d. h; -es besteht nun keui^Sonderrecht eines einzelnen, mehr, die in der Pattaits'chrift'm'cdergelegten Maßnahmen gehören der Allgemeinheit. Dasselbe ist der Fall, wenn eine Jahrcsgehähr nicht gezahlt wird und das Patent vorzeitig verfällt. Für Zusatzpatentc, d. 8. solche Patente, die eino Verbesserung odor Sonstige weitere Ausbildung der Erfindung betreffen, ist nur die Anmeldegebühr und die erste Jahresgebühr zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung von Gebühren wird ein Zusohlag. von 10% erhoben. Die Beschwerdegebühr gegen Entscheidungen des Reichspatentamtes ist auf 20 RM festgesetzt. Der Antrag auf Nichtigkeitserklärung, auf Zurücknahme oder auf Erteilung einer Zwarigslizenz erfordert;50 RM an Gebühren. Für die Stund un gsmögli chkcl ton gilt jetzt 'im wesentlichen das folgende. Die Gebühren sind immer innerhalb zweier Monate nach Fälligkeit zu entrichten. Nach Ablauf der zwei Monate kann! innerhalb eines weiteren Monats die Schuld durch Zahlungeinschließlich des 10 o/o Zuschlages entrichtet werden;., Bei B edürftigkeit kann das..Patentamt dio Fristen verlängern, ea kann diese Verlängerung davon abhängig machen, daß . innerhalb bestimmter, Fristen Teilbeträge ^gezahlt werden. . Erfolgt eine Teilzahlung nicht fristgemäß, bo benachrichtigt das Reicäispatent-. amt den Patentinhaber, daß das Patent erlischt, wenn der Restbetrag der Jahresgebühr und der Zuschlag nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung gezahlt .werden. Geleistete Teilzahlungen werden, "wenn das . Patent wegen Nichtzahlung des Restbetrages erlischt, nicht zurückerstattet. . Die neuen Verordnungen bringen gegenüber den bisherigen Bestimmungen eine. Ermäßigung der Jahresgebühren- und eine, wenn auch .noch nicht, sehr weitgehendo Erleichterung der Zah-, lüngsbedingungen. / : iMmm g RiWi E mm Die Situation in Öfterreich — Unbefetste Stellen, weil Arier fich nicht melden und Juden zurück- . gewiefen werden Wien. Aus Ärzte k r eisen gehen dem Wiener JTA-Vertreter folgende Mitteilungen zu: In den (in Nr. 10 der „Jüdischen Allgemeinen" veröffentlichten) Erklärungen,' die der Bundeskanzler Schuschnigg der JTA in London gegeben hat, wird die zweifellos aritijüdische Arztepolitik in Österreich so dargestellt, als ob bloß eine Anzahl jüdisoher Ärzte, die während der Herrschaft der Sozialdemokratischen Partei im Wiener Rathaus sich dieser angeschlossen und politisch aktiv betätigt haben, von der neuen Rathausverwaltung aus ihren Stellen entlassen wurden. Tatsächlich wurde jedoch mit der Ausschaltung der jüdischen Ärzte nicht bei der früher von den Sozialdemokraten beherrschten Gemeinde, sondern in den staatlich verwalteten Krankenanstalten begonnen. In diesen Einrichtungen wurden seit April 1933 jüdische Aspiranten nicht mehr zu Sekundärärzten, jüdische Sekündärarzte nicht zu Assistenten ernannt und die ablaufenden Verträge jüdischer Hilfsärzte nicht mehr erneuert. So ist es dahin gekommen, daß am 30. Juni 1935 der fetzte jüdische- Sekundärarzt das Allgemeine Krankenhaus verlaßt und daß schon zwei Monate vorher der letzte jüdische Sekundärarzt das sog. Wiedener Krankenhaus verlassen haben wird; Jüdische Ärzte müssen ihre .Ausbildungspraxis in den staatlichen Krankenhäusern.-vorzeitig abbrechen, weil ihre Verträge nicht mehr erneuert werden. Jüdische Jungärzte werden nicht einmal als Aspiranten eingetragen, sie dürfen bloß — wie Ausländer — hospitieren. Daß diese Ärztepolitik ausschließlich auf antijüdische Einstellung zurückzuführen. ist, geht daraus hervor, daß bereits über 40 etatsmäßige Hi 1 fs ärzte - Stellen unbesetzt sind, weil sich z u wenig Arier melden, die Bich anbietenden jüdischen Doktoren aber zurückgewiesen werden. In den fast zwei Jahren seit April 1933 sind in den staatlichen Anstalten nur in zwei besonderen Protektiönsf älleh jüdische Ärzte - zugelassen worden. Daß die neue Verwaltung der Stadt Wien, ah deren Spitze ein bekannter katholischer Politiker steht, der aus seiner antijüdischen Einstellung niemals ein Hehl gemacht hat, bald nach der Übernahme der städtischen Agenden eine Massenkündigung der jüdischen Ärztevorgenommen hat, ist bekannt. Unter diesen Ärzten gab es zahlreiche jüdisch-nationale und - Angehörige anderer bürgerlicher Parteien. Auf wiederholte Beschwerden der jüdischen Vertreter wurden von den 57 gekündigten Ärzten etwa 10 wieder angestellt. Viele, entlassene Ärzte sind ehemalige ^Frontoffiziere und Inhaber von Kriegsauszeichnungen. Im Städtischen Krankenhaus wurden überdies die jüdischen Jungärzte, die dort schon vor dem. Februar 1934 tätig waren, nach der Übernahme dor Stadtverwaltung durch die neuen Faktoren aus der Änwärterliste gestrichen.. Es wurde ihnen ebenso. wie'- ihren Glaubensgenossen in den staatlichen Krankenanstalten: unmöglich' gemacht, ihre Ausbildungspraxis fortzusetzen. Trotz zahlreicher .Beschwerden von jüdischer Seite hat sich an dieser prinzipiellen Nichtzulassung jüdischer Hilfsarzte zu den systemisierten Stellen bisher nichts geändert. Dieantijüdische Ärztepolitik im städtischen Krankenhaus findet jetzt ihre Fortsetzung in der ^chterncueruhg des Vertrages mit dem jüdischen Leiter des Sfrahleninstitüts. Dieser, ein Fachmann voninternationalem Ruf, ehemaliger Frontoffizier und Inhaber von Kriegsauszeichnungen, wurde seinerzeit eigens aus Paris berufen, um das Radiuminstitut des Lainzer Krankenhauses einzurichten und zu leiten.' Auch dem einzigen jüdischen Apotheker in der stadtischen Krankenhausverwaltung ist gekündigt worden. ' Wieder Kündigungen ' Wien. Wie. der JTA-Vertreter aus sehr verlaßlicher Quelle erfährt, sind mit dem 1.; März von der Arbeiter-Krankehversicherungskasse 17 jüdischo Ärzte gekündigt worden. Auf Intervention der Vereinigung jüdischer Ärzte wurde die Zurücknahme einiger Kündigungen zugesagt. Bis jetzt schweben jedoch noch'alle gekündigten Ärzte in der Gefahr, ihre Stellungen zu verlieren. Arier und Nichtarier in der Ärztefchaft Dio Zentralstelle'für jüdische Wirtschaftshilfe teilt mit: In mehrere. jüdische Zeitungen ist aus der. deutschen Presse eine Statistik übernommen worden, die dio Zahl der Arzte im Arztokammerbezirk der Stadt Berlin am 31. 7. 1934 angibt. Zur Beurteilung des tatsächlichen Verhältnisses bedürfen diese Zahlen einer Ergänzung. Nach einer Mitteilung' im Ärzteblatt für Berlin vom 10. Marz 1934 betrug Mitte 1933 die Zahl der Ärzte 6558, davon 3423 52,2 o/o Nichtarier. Am 31. 7. 1934 betrug die Zahl 6118, davon 2549 -= 41,2 o/o Nichtarier. Die. Zahl der Nichtarier hat sich also innerhalb eines Jahres um 874 vermindert Dieser Gesamtabgang der Nichtarier'setzt sich zusammen aus einem Verlust von 951 und einem Zugang; von! 77 nichtarischen Ärzten. Der Vergleich zwischen Juli 1933 und Juli 1934 laßt die Einwirkung der nichtarischen Gesetzgebung auf die rassische Zusammensetzung der Berliner Ärzteschaft deutlicher erkennen als der Vergleich der Zahlen vom 14. 2. 1934. - , Interessieren dürfte noch, daß nach dem Stande des Frühjahrs 1934 iri Berlin von 3157 Kassenärzten insgesamt: 1358 "*> °/° nichtarische Ärzte waren und daß in ganz Deutschland nach dem Stande irn Frühjahr 1934 von ca. 32 000 Kassenärzten insgesamt 3641 11,4 ö/0. Nichtarier waren. Ein Bekenntnis des Krebsforfchers Ferdinand Blumenthal Budapest. Der berühmte Krebsforscher und ehemalige Leiter des Berliner Krebsinstitüts, Professor Ferdinand.Blumenthal, der jetzt eine; Lehrkanzel' an der Bolgrader -Universität innehat, hielt in Budapest auf Einladung^ des ungarischen Ärzteverbandes eino Vorlesung über moderne Krebsbehandlung, Die jüdische Wochenschrift „Zsido Elet" veröffentlicht im Rahmen eines Interviews mit Professor Blumenthal folgende Äußerung des Gelehrten: „In meinem Herzen ist kein Funken von Haß oder Rachsucht. Was ich geleistet habe, verdanke ich. der Tat- Bache, daß ich Deutscher.hin. Ich setze meine Arbeit in Belgrad fort, obwohl' mir dort nicht dieselben Mittel zur Verfügung stehen wie in Berlin, aber ich bin nicht verbittert. Ich klage nicht und verleugne es nicht, daß ich Deutscher bin. Ich mußte Deutschland verlassen, aber ich bleibo weiter Deutseher und, Jude." . Wc et****/? Wo-? Der Verein ehem. Zöglinge der lsr. Taubstummen-Anstalt In Berlin- Weißensee veranstaltet ■ am Sonnabend, den 23. Marz, dbeads am 9 .Uhr, in doa Räumen der Isr. Taubstummen-Anstalt,. Weißensee, ParkstroBo 22, ein Purim-Fest zum Besten der Hilf Bkasse für bedürftige Mitglieder. Eintritt 0,50 RM., Erwerbsloso 0,80 RM. — Sohabosgottesdienst i für jüdischo Geborloso am Freitag, den 29. März, abends 6.30 Uhr, in. dor Aula, der Anstalt,.. Predigt: Dir. .Dr. V. Reich. ' - , Das Jugendpf legeamt Korden der Jüdischen Gemeinde - veranstaltet am .23.', März, 1750 Uhr, in. der Aula der Schule Groflo Hamburger Straße 27, einen Bunten Abend für die Jugendlichen seines Bezirkes.: . KtuiBtlerhllto der Jüdischen Gemeinde Vortragsabend Karl Ettling e r-(„Karlchon") am 24i MärZj 20.15 Uhr, im;Loge.nhaus, Emsor Straße 13. — Am'26.; Mörz, abends 8.30 Uhr, im CaW Leon, Kurfarstondamm 165, und 27.'März, abends. 8.80 Uhr, in den Re'aidenztestsäleri, Landsberger 'Straße.. 31, Operetten-Abend. Mitw,: Rita ■ Atlosz, Erika, Sturm, Max .Kuttner; Orchester.der Künstlerhüfe.. . .'■•.-... . . Stefan Antal ■ spielt an. seinem 'Klavierabend iim Legenhaus Eleiat- »traße. 10,; am 25. 8.; 8 ■ Uhr abends, u.( a. die. Waaderer-Pbnntäsie vort Schubert und 14 Staden vod Chopin. ■• . .; , i; , '• i; GesellBehatt tür Jüdlechn Famlllenforsehung; GenofaWoraammluiig, am 27. Mörz 1935 um 8.15 Uhr abendus.im Logenhaus KloiatatraDe 10. Tagesordnung: 1. Jahresbericht; 2. Kassenbericht;-'3. Neuwahlen; l: Vortrag Hormab -Karmlnski Qbsr den Einfluß, der, Emanzipation auf die.- Stellung der Frau in dar. jüdischen Familie. . .;■ . ,Znm Besten der alten , und notleidenden, Taubstawrli.ea voeanstaltat der Verein zur Forderung dor, Interessen; der ibraelitisohea'Taubstvuapiört Deutsohlonds e. V. am 28- Mär«, 1046 Uhr,, im Logeahausl Kleiststraße .J0i einen Kün'stlerabeud. Mitwi: Rabb. Dr.. Man Weyl, Edith Herrnstaat- Oettingerti Hele.ne . Lachrnanski-Schaul,-' Prof. Adolf . Wittenberg, Alice Gehlenberg, Joques Burg,'Faul Blumonleld. und Max Gandersheim. ,; -Das ' Wintersemester des jildlsetien Lehrhanses1 sohließtmit einer M a 1 mosides-Fe ier ,- die gemeinsam mit der Jüdischen Gemeinde veranstaltet wird. Sie findet statt am Sonntag, den 81. März, abends 8 Uhr, in der Neuen Synagoge, Oranienburger Straßo 80. — Spreoher: Fritz, Bamberger und Mai Wiener. FeatauUahrung Im Kulturbund. Die nächste Premiere des Kulturbundes Deutscher Juden ist Verdis Jpgeadopor „HABUOO0" (Nebukadnezar), die zum ersten Male in.Berlin aufgeführt wird. Dio Premiere findet im Rahmen, oiner Festvorstellung am. Donnerstag, den i. April, 20.15' Uhr, statt. Musikalisohe Leitung: Generalmusikdirektor.. Joseph Hosenstoci. Regie; Intendant Dr. Kurt Singor. Karten »Ind beim Ve^- waltungsbüro doa Kulturbundes (A7 Dönhoff 7735) zu bestellon. Preise der Platze 3.— bis 10,— RM. Gesellschaft für . Jüdische Volksbildung, Frankfurt a. M. 25. März, 20.30 Uhr, im .Vortragasaa],- Unterlindau 21: Erinnerungen an Berthold Auerbach. 'Alfred Auorbaob rezitiert uub seinen,Bertbold Auerbach-8kizzen and aus Werken von Berthold Auerbach. " ' Kulturbund. Rhein-Ruhr. „Was ihr wollt" von Shakespeare: Köln 21. Marz,"20.15 Uhr, Bürgergesellsobaft; Krefeld 23. März, Stadthallo; Aachen 26. März, Ndues Kurhaus; Mecklinghausen 27. März, Jüud. Ge- - meindehaus; Gelsenkirohen 28. März, Loge; Essen 30.-und 81. März, Gemelndehaua. , ' ' ■. Personallen. Das älteste Mitglied der Gemeinde ia- Posea, Herr Kaskol Kozminski, feierte am Dienstag seinen 92. Geburtstag.