Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 10 (6.3.1935)
- Date
- 1935-03-06
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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durch das Gesetz selbst im Namen der Schuldner zu erklären. Die Gläubiger, die auch nach diesem Gesetze über das Angebot freiwillig zu entscheiden haben, erhalten die Möglichkeit, das Angebot innerhalb einer Frist von 10 Tagen abzulehnen. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht abpclehnt, so gilt ob-als angenommen. §2 des Gesetzes enthalt diejenigen Schuldverschreibungen, wie Aufwortohgsschuldverschreibungcn, im Ausland gegebene Schuldverschreibungen u. a., auf die das Zinssenkungsangebot sich nicht erstreckt. Durch § 14 des Gesetzes wird'der HcichBrninistor der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit den beteiligten Rcichsmimstern Maßnahmen zur Milderung von Härtoii zu treffen, die bei bedürftigen Personen durch' die Annahme des Angebotes auf Zinahcrnbsetzung eintreten. Unsuläffigkeit des Rechtsweges Von grundsätzlicher Bedeutung ist eine kurzlich ergangene Entscheidung des Landgerichts Breslau Ober die UnzulÜBsigkeit der Nachprüfung politischer Maßnahmen der Staateführung durch die Gerichte. Wir entnehmen diesen in der Deutschen Justiz (1935, S. 3051 veröffentlichten Urteil folgendes: Em jüdischer Notar, der-als früherer Angehöriger der SPD auf Grund des § 4 des Gesetzes zur WicdcrherstclIunE des Bc r u f sbc am ten tums aus seinem Amt als Notar entlassen worden war, hielt seine Entlassung für ungerechtfertigt und klagte gegen den Preußischen Staat auf Schadensersatz. Die Klage wurde abgewiesen, weil der Rechtsweg ■ nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Benifsbeamtentums: unzulässig sei; damit sei jede gerichtliche Nachprüfung des Entlassungstatbcstandes und des Entlassung«Verfahrens im Rahmen eines bürgerlichen Rechtsstreits ausgeschlossen.* Um die Schreckfekünde In einem für den Kraftverkehr bedeutsamen Urteil des Oberlandcsgcrichts Düsseldorf vom 8. November 1934 (8. U. 319. 34 Dtsche Justiz 1935, S. 304) hat das Gericht dem Beklagten, der schuldhaftorweise vor der Einmündung der Straße die GcBchwin-' digkeit seines Wagens nicht horabgcmindert hatte, den Schutz der Schrocksckundcversagt.E8 begründet dieso Entscheidung damit, daß es sich um cm Ereignis handele, auf das der Beklagto sich rechtzeitig hätte einstellen können. Auf sein vorhergehendes, gegen die Vorschrift des§ 18, Abs. 2 K.f.z.V.G. verstoßendes Verhalten sei es zurückzuführen, daß er überhaupt in die Zwangslage versetzt worden sei, die ihn dann irregeführt habe. Dieser zustimmend kritisierten Rechtsprechung gemäß und ihren logischen Folgerungen, entsprechend, hat man sich denn auch allgemein dahingehend ausgesprochen, daß an Straßenkreuzungen dein Kraftfahrer regelmäßig keine Schrecksekunde zugebilligt werden kann. (Vgl. OLG. Düsseldorf vom 14. 1. 29 in Rd. K. 29 S. 387, RG. vom 13. 5. 29 in R. 29 No. 1586, RG. vom 16. 5. 29 in Rd. K. 29 S. 475.) DER JUDISCHEN ALLGEMEINEN Leiter: Siogfried Winitzki Schachaufgabe Nr. 7 Von J. G. Campbell WciO: 10 Figuron. Kb8; Da3; T{7; Ld8, Lh6; Sc2; So4; Bauer a2, d3, <IG. Sohw.arz: 8 F i g u r e n. KaG; Ld7; SaG; Bauor a7. bG, dl, cG, eG. Die$tcUiuigderöster]*eidiil'.dienJudeii Eine Erklärung des Bundeskanzlers Dr. Sdiuschnigg London. Der österreichische Bundeskanzler Dr. Schuschn i g p hat wahrend seines Aufenthaltes in London dem hiesigen europäischen Hauptbüro der Jüdischen Telegraphen-Agentur eine , umfassende Erklärung über Stellung und Rcchts 1 agefder österreichischen Juden übergeben, in der u. a. folgendes ausgeführt wird: Eine Judenfrage im eigentlichen Sinne des Wortes, wie sie' in vielen anderen Landern besteht, gibt es in Österreich nicht. Die österreichische Bundesverfassung hat die i völlige Gleichheit aller Staatsbürger ohne Unterschied % von Bekenntnis oder Nationalist zur Grundlage. Gewiß wurden beim Umbau deB Staates Maßnahmen gotroffen, die cino oder mehrere' Kategorien von Bürgern unmittelbar betroffen haben. Diese Maßnahmen aber wurden nicht aus religiösen Erwägungen, sondern ausschließlich aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen ergriffen. Die Erklärung beschäftigt sich sodann mit der beruflichen Gliederung der österreichischen Juden und führt dann fort: In der Nachkriegszeit wurden die Möglichkeiten einer öffentlichen Laufbahn für dio nichtjüdische Bevölkerung bedeutend verringert. Die Besoldung der Beamten und ihre Aussicht auf Vorrückung wurden feringor. Die militärische Laufbahn war fast verschlossen. Die olge davon war, daß der nichtjüdischc Teil der Bevölkerung Bich in.erhöhtem Maße dem Anwalts- und Ärzteberuf und den übrigen freien Berufen zuwandte; man nahm es übel, daß dio Positionen in diesen Berufen züm größten Teil von Juden besetzt waren, und empfand es als Ungerechtigkeit, daß die Juden 70 bis 80o/o der Angehörigen dieser Berufe stellen, während die Christen 95 °/o der Gesamtnevölkcrung bilden. Diese Verhältnisse haben dazu geführt, daß einige Bcrufsvercinigungen die Forderung nach Einführung eines numerus clausus erheben. Aber es muß gesagt werden, daß die Schwierigkeiten in den juristischen und medizinischen Berufen so groß geworden sind, daß es auch im Interesse der jüdischen Angehörigen dieser Berufe notwendig geworden istj den weiteren Zutritt zu diesen Berufen einzuschränken. Es sind jedoch keine Maßnahmen' getroffen worden, ^durch die erworbene Rechte beeinträchtigt wurden; die Regierung ist im Gegenteil nach rein objektiven Richtlinien vorgegangen, und die Schritte, die die Regierung mit Rücksicht auf die Verhältnisse zu tun gezwungen war, waren in keiner Weise von antisemitischem Geist beseelt. Die gleichen Opfer mußten von anderen Berufen '\ in gleichem Maße verlangt werden. V Die Erklärung führt weiter an, daß die Juden auch die große JMehrheit der Stellungen im Bankwesen innegehabt hätten, (äjdaß die Bundesregierung jedoch infolge des Zusammenbruchs tl großer Banken genötigt gewesen sei, an die Spitze der großen; Finanzinstitute neue Männer zu Btellcn, die früher keine führenden 1 Stellungen eingenommen hätten. Die Vereinfachung des öflter- Jreichischen BankcnsyBtcms und dio dadurch notwendig gewordene I Verminderung des Personals habe Juden und Christen im gleichen t Maße betroffen. Die neuen gesotzlichen Maßnahmen bezüglich ■ Handwerk und Industrio hoben eine bestimmte Kategorie von Juden indirekt betroffen, sind ober nicht der Ausfluß einer antisemitischen Tendenz. Kaufleuto und Handwerker haben sich jahrelang über den Schaden ' * beklagt, der ihnen durch die Praktiken gewisser Geldverleiher, Agenten usw. zugefügt, wurde. Andererseits fehlten genügend strenge Gesetze zur Regelung der beruflichen Qualifikation, was dazu führte, daß gewjusse Elemente Unternehmungen schaffen konnten, in denen' sie ihren Mangel an technischen Kenntnissen durch Anwendung skrupelloser Methoden wettmachten. Die neue Gesetzgebung konnte diesen Verhältnissen in gewissem Maße entgegenwirken, und davon haben auch jüdische Handwerker und Kaufleute Vorteil gehabt; diese gesetzlichen Maßnahmen können, also nicht als, Ausdrück einer antisemitischen Tendenz aufgefaßt werden. . Infolge der Ausschaltung der Sozialdemokratie auch aus der Verwaltung der Stadt wurde zweifellos eine Anzahl jüdischer Arzte durch diese Maßnahmen betroffen. ', Dies geschah aber nicht aus Gründen ihrer Religionszugehörigkeit, sondern wegen ihrer politischen Betätigung. Es läßt sich schwer feststellen, inwieweit der Einzelne sich dem Sozialismus aus wirklicher Überzeugung angeschlossen hatte. In jedem Fall, in dem sich herausgestellt hat, daß einer durch diese Maßnahmen betroffenen; Person ein Unrecht geschehen ist, wurde es soweit wie möglich wieder gut gemacht. Auch die Verordnung über die österreichischen Gern eindosen u Ion sollte nicht als antisemitischen Motiven entspringend aufgefaßt werden. Die Tatsache, daß in diesen Maßnahmen vorgesehen ist, daß Klassen mit großer Schülerzahl in Parallelklassen geteilt werden, wobei die Schüler gleicher Konfession in einer Klasse vereinigt werden, sollte nicht auf den Wunsch,- für die jüdischen Schüler ein „Schulghetto" zu schaffen, sondern auf die Notwendigkeit zurückgeführt werden, eine praktische Organisation aufzuhauen, die. auch für die jüdischen Schüler von Vorteil ist.- Man sollte auch nicht übersehen, daß es im Amt für Volksbildung in Wien eine besondere Abteilung gibt, » die für alles, was mit jüdischer Erziehung zusammenhängt, Sorge trägt, und die unter Leitung eines Rabbiners steht. Diejenigen Juden, dio in öffentlichen Ämtern Anstellung gefunden haben, könnclr, entsprechend ihrer Tüchtigkeit und den von ^hnen geleisteten Diensten, hohe und sogar höchste Stellungen erreichen. Es gab und. gibt noch jüdischo Ministerialräte, sogar Direktoren verschiedener Zweige des öffentlichen DicnBtcs, denen höchst wichtige Aufgaben anvertraut sind. . Vou verschiedenen Seiten kommen Klagen über Angriffe, die in einem Teil der Presse gegen Juden und Judentum gerichtet werden. Es gibt aber auch eine jüdische Presse und die Juden können auf diese Angriffe in ihren Zeitungen antworten. Die jüdischen. Parteien, Organisationen und Körperschaften haben das Recht, öffentliche Versammlungen abzuhalten, alle notwendigen Kundgebungen \uid Manifestationen zu veranstalten und alle Beschlüsse zu fassen, die sie für den Schutz ihrer Glaubensgenossen als notwendig erachten. Alle antisemitischen Zeitungen und Flugschriften, in denen Angriffe enthalten sind, die über die zulässige Grenze hinausgehen, werden regelmäßig beschlagnahmt. Es gibt in Österreich antisemitische Strömungen wie in anderen Ländern auch. Aber absolut irrig ist es, dio Erklärungen gewisser Gruppen" und Publikationen, die nicht von der Regierung ausgehen, als den halboffiziellen oder offiziellen Ausdruck von Absichten der Regierung aufzufassen. Häufig verfolgen diese Parteien und Zeitungen politische Ziele, die mit den Ansichten der Regierung nicht übereinstimmen. Dies bezieht sich ebenso auf allgemeine wie auf jüdische Fragen. Weder die österreichischen Juden noch ihre Glaubensgenossen im Ausland, so heißt es in der Erklärung zum Schluß, hoben einen Grund, Bcfüichtungcn betreffend die Zukunft der Juden in Österreich zu hegen. Die wiederholt von der Regierung gegebenen Versicherungen, daß sie keinerlei Maßnohmen zu treffen beabsichtige, die die Rechte der jüdischen Bürger Österreichs beeinträchtigen, sollten ihnen volle Zuversicht geben. In rärtfchaftUcheF Hillficht gleichberechtigt" Staatskommissar» Dr. Lipperts Ausführungen, über die Judenfrage Die wirtschaftliche Betätigung der Juden in Deutschland ist, wie von amtlichen Stellen immer wieder betont worden ist, Beschränkungen nicht unterworfen. Wir verzeichnen es daher gern, daß auch der Staatskommissar der Rcichshauptstadt, Dr. Lippert, die Gelegenheit einer Veranstaltung der amerikanischen Handelskammer in Deutschland benutzt hat, um auch vor diesem Kreis diesen Standpunkt der Regierungsstellen zum Ausdruck zu bringen Dr. Lippert führte u. a. folgendes aus: Wenn der deutsche Export, trotz der anerkannten Qualität der deutschen Waren, nach den engHschsprechenden Ländern, zumal nach den Vereinigten Staaten von Amerika, in den letzten Jahren eine gewisse Einbuße erfahren habe, so liege das in der Hauptsache an den besonderen Schwierigkeiten, die die sogenannte jüdischo Boykottbewegung in dem New-Yorkor Weltnaudelszentrum hervorgerufen habe. Dr. Lippert erklärte hierzu, er halte sich für verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, daß dieser Boykott von völlig falschen Voraussetzungen ausgehe. Jeder, der Gelegenheit habe, sich unbeeinflußt in Deutschland umzusehen, und vor allem auch jeder Besuchor Berlins, habe Gelegenheit, Bich durch Talsachen davon zu überzeugen, daß den Juden i n Deutschland wirtschaftlich nichts geschehen Bei. Keine einzige Enteignung oder Zerschlagung eines Bogenannten jüdischen Betriebes sei vorgenommen worden. Wenn ein Jude dem Staate bewiesen habe, daß er bereit sei, alle ihm auforlegten Pflichten im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen, so sei er in wirtschaftlicher Hinsicht gleichberechtigt. Wogegen sich der rwtionalsozialistische Staat habe wenden müssen, sei der Umstand, daß gewisse jüdische Elemente nicht nur eine wirtschaftliche Bevorrechtigung entweder anstrebten oder tatsächlich schon errungen hatten,. sondern außerdem auf politischem und kulturellem Gebiet einen unerträglichen Einfluß ausübten.- Sich hiergegen zur Wehr zu setzen, sei nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der Führung des deutschen Volkes gewesen. Das brauche die wirtschaftliche Existenz der jüdischen Minderheit in Deutschland gar nicht berühren, sofern die Glieder dieser Minderheit den.ernsten Willen bekundeten, gewisse kulturpolitische Notwendigkeiten einzusehen und' ein entsprechendes Verhalten zur Schau zu tragen. Deutschland würde gerne amerikanische Produkte im gleichen Umfange wie früher kaufen, wenn es sie mit deutschen Waren bezahlen könne, . was ober durch die Folgen der Boykottbewegung nicht in erwünschtem Maße möglich wäre. Deutschland wäre glücklich, wenn es über das rein Geschäftliche hinaus das alte -Mistige und kulturelle Band zwischen Deutschland und Nordamerika wieder neu befestigen könne. Das Porträt Dr.' Driesens, dqs wir aus Anlaß des 60. Geburts tages des verdienstvollen Leiters des, Frankfurter PhilanthropinB in unserer vorigen Nummer veröffentlicht haben, war, wie wir ergänzend mitteilen, - die Reproduktion einer Zeichnung von Dr. Arthur G a 11 ine 1 - Frankfurt a. M. a b f g h Matt in drei Zügen. Übungsbeifpiel Weiß: 11 Figuron. Kgl; Db3; Ttl, Tod; Ld3; 8£3; Bauer u2, 12, eö, dl, ,b2. Schwarz: 12 Figuron. Kg8; Dh6; Tf8, 'ToS; Lc8; Sc7; Bauor a7, b7, oG, 06, f7, g5. Weib krönt suino Angriffsstellung durch ein prachtvolles Figurenopfer! — Weiß am Zugol Wie spielt er am stärksten? Auflösung in unserer nächsten Schaohecke. Humor im Schach Dei König' soll ia der kürzesten Zügeaazahl nach fl kommen, ohne das Feld g2 zu passieren; die Bauern sind unbeweglioh, kein Stein darf das Quadrat hl— h3— f3— fl verlassen. * Weiß: 8 Figuren. Kh2; Dh3; Thl; Lgl, Lg2; Bauer g3, f3, f2. Auflösungen in unserer nächsten Schaohecke. Lehrreiche Schachfehler W 0 i fl: 7 Figuren. Ka2; Le2; Bauer b3, o3, fl, gi, h3. Soli war z: 7 Figuren. KbS; LcG; Bauer a3, bi', ei, g6, h.7. Weiß beging in dieser Stollung den lehrroiahen Fohler, mit dem Le2—c4. den Läufortausoh anzubieten, weil er glaubte, 'mit. den beiden Freibauern (c und f) dann gewinnen zu könnon. Es geschah: 1. . . . LeGXcll 2. bSXcl KbG—cG; 3. f4—f5 g6Xf5; 4. sXf Ec5—d6t Jetzt erkannte Weiß don Fehler in seiner Berechnung. Schwarz nimmt natürlich den Bauer o4 nioht, soadorn stürzt sich, sofort, auf den f-Bauern. WpiO kann spielen, wie or will, stets verliert or beide Freibauern und damit auch die Partie, wovon man eioh leicht üborzeugen' kann. Auflösung der Schachaufgabe Nr. 6 1. dl-d5 droht 2. Se2-d4 matt. 1. ) 1. . . . Td6Xd6 folgt B. 8f7—hG matt. 2. ) 1. . . . Sc3—o2 folgt 2. Dd3Xh3 matt. 3. ) 1. . . . Lb7Xd5 folgt 8. Se2—d4 matt. Auflösung des Üi-ungst-eiepiclcs aus der vorigen Nummer 1. So5XJ71 Kg8Xf7; 2. La2Xe6-)-l Kf7XoG; (Auf Kf8 .folgt 3. DgG mit undeckbarem Matt.) 3. Do2—gG beliebig; 3. . . . 8d7—bG; 4. Tfl—ol-(- Ke6—d7; C. DgG—lB-\~ und Sohwarz wird mattgosotzt. Auflösung der Aufgabe „Humor im Schach" aus voriger Nummer 1. Shl—g2 Kh6—h'ß; 2. Kf7—g7 h7—hG; 8. Sesl—f6-f- Kh5—g5; 4. o3—ol hG—h5; 5. h8—h4 matt. AUS DEN SCHACHVEREINEN Mitteilungen der jüdischen Schachvereine in Deutschland Jterlin BSQ 83 Im Sportbund des EJF. Das Turnier um dio Klubmoistersohaft beginnt am 14. Mörz. Gespielt wird an jedem Donnerstag ab 20.30 Uhr (Restaurant KoohmanQ, Berlin, Kronenstraße 21) und in drei Klassen. Dio, Teilnahme am Vereinsturnier ist für Mitglieder und Guste offen. Jugond-Sohuchabtellung. In dem soeben beendeten Blitzturnier crziolten Klasse I: Oharmatz G, Meyer und Orteisberg je 6, Rosenthal 4, Eaubvogol und Apfoldorf je 2, ,Oohn 0 Punkte. Klasse II: Wolf 6, Berliner, Gorson, Huuhschein je '6 Pnnkto; Sindel S'/z' Drosohert ll/a. Mann, Dubsohiner 0 Punkte. Klasse III: Halbreioh 7, Delman, Nisscnbaum und Hirschhorn je G, Kuttner und Wagaer jo 4, Frankfurt 6, Mann, Stark! 0 Punkte. Frankfurt a. M. TSV. ,,Sohlld". Schaohkbtellung. Obmann: Sando'l; Spielleiter: Prof. Dr. :Mannbeirner und X>.' Stadeoker. 'Spielabend: Donnerstag 20.30 Uhr, Oafd Freimnrk. , ' Schachturnier Das zweite „Sohi*d"-Turaier hat diesmal eins qualitativ bessere Besetzung in den einzelnen Klassen als < im vorigen Jahre. In der orstea Klasse überraschte Fisoher, dem es gelang, gegen Prof. Dr^ Mannheimer zu gewionea und gegen Prager zu remisieren. Der Stand des'Turniers ist folgender: Stadooker (aus 3 Partien) 2 Punkte; Prof. Dr. Mannheimer (aus 4) 2 Punkte; Präger (aus 3) Punkts"; Fisoher (aus 3) lt/2 Funkt«; Frohmann (aus 3) 1 Punkt. II- Klasse: Glassmann (aus 4) 3l/2 Punkte; Bloch (aus 4) 2 Funkte und eine Hangepartie; Flörshoim C>us 4) 2 Punkte; Präger (aus 4) l'/z Punkt«; Vollwoiler I (aus 4) 1 Punkt und eine Hangepartie; Gucaelra (aus 4) 1 Punkt. Ia der UI. K1 a s b e Uegon ia Führung Rotenstela, Adler und Müncer mit je 2 Punkten aus 4 Partien.' Mit Spannung kann man dem weiteren Verlauf entgegensehen, zumal die Spieler in der . Ituokrunde nochmals zusammentreffen. Vom IljF, LaodessteUe Südwestdeutschland, wurden mit der Führung des Schaoh die Herren Theo Löb und Jak. Sandel, zu 'Bohachieferenten:- Prof. Dr. Mannheimer, Stadeoker und Präger beauftragt. Schriftführeria wurde Frl. M. Wolfsohn. Rheda (Westfalen) In Rheda werdea demnächst die Mannschaf ton von Rheda kombiniert mit Bielefeld gegen Geilenkirchen'antreten. Wie die „Jüdische Allgemeine" dazu erfahrt, werdea beide Portelen in stärkster Garnitur antreten! so. daß bei diesem Treffeo ein erbitterter Kampf zu erwarten Ist.