Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 6 (6.2.1935)
- Date
- 1935-02-06
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Es wird gemeldet: ' ■ Wie wir erfahren', ist der endgültige Termin für den Tag'der jüdischen Jugend auf den 9., 10. und 11. März festgesetzt. Die Tagung findet im Berliner Logenhaus in der Kleiststraße statt. . '" * ■ In der Nacht zum Sonntag wurde Frankfurt a. M. von einem Großfeuer heimgesucht. Durch einen Brand in dem großen Geschäftshaus der Tox 111 g ro ßhnnde 1 s f i r m a Veit Wohlfahrt auf der Zeil wurden das dritte Obergeschoß und der Dachstuhl völlig zcrst3rt. Der Schaden geht in die Hunderttausende. * ■ In Frankfurt a. M. iBt der Opernsänger Alfred Hauck gestorben. Hauck, der sich in früheren Jahren größter Popularität und Beliebtheit erfreut, war Ehrenmitglied der städtischen Bahnen. * ■[ In den' ständigen Mitarbeiterkreis der Mi tto 181e 11 o für jüdische Erwachsenenbildung sind die Herren Dr. Karl Adler, der Leiter der jüdischen Kunstgemeinschaft in Stuttgart, Prof. Dr. Curt Bondy, und Prof. Dr. Gotthold Weil berufen worden. * ■ Hermann G'eiger, der Sohn der Frankfurter Künstlerin Rosy Geiger-KuIImann, der für diese Spielzeit als Oberregisseur an das Stadttheater in Troppau engagiert wurde, hat dort mit großem Erfolg, der von der gesamten Presse anerkannt wird, die Oper „Das Madchen aus dem Goldenen Westen" inszeniert. * ■ Wegen Verbreitung von Greuelnachrichten in einem noch dem Auslaad abgeschickten Brief, der geöffnet wurde, ist jetzt von der Großen Strafkammer des Landgerichtes Leipzig ein 25 Jahre alter Angeklagter, bei dem man auch eine Reihe von Hetzschriften entdeckt hatte, zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. * ■ Die französischen Behörden haben den in Aix-en-Provence bisher in Haft gehaltenen früheren Berliner Theatcrdircktor Fritz Rottcr auf freien Fuß gesetzt. Er wird.somit an Deutschland nicht ausgeliefert. * ■ Der Leiter der Judenmission in Lettland, Pastor Smoliar, erklärte anläßlich des Jubiläums seiner zehnjährigen Tätigkeit in Lettland, es sei ihm während dieser Zeit gelungen, fünfzehn Juden zu taufen. * ■ Eine der berühmtesten Sammlungen von Judaica und Hebraica, die Bibliothek des im Jahre 1924 verstorbenen Leipziger Rabbiners Dr. P o r g e s, der zugleich Professor für orientalische Sprachen an der Leipziger Universität Svar, gelangt demnächst iir- Amsterdam durch -;die , Firma P. A. Hemcryck zur Versteigerung. * ■ Nach einer Meldung aus Rom fand in Civita Vecchia in Gegenwart des Oberrabbiners Professor Dr. Angelo Sacerdoti die feierliche Einweihung der ersten jüdischen Marineschule statt. * ■ Aus Lodz wird gemeldet; Nach einem scharfen Wortwechsel zwischen dem Agudah-Dcputicrten Minzborg und dem zionistischen Stadtratsmitglied Dr. Krauss in derletzten Sitzung des Stadtrates ließ Dr. Krauss Minsberg eine Duollfordcr u n g überbringen. Minzberg lehnte aber als orthodoxer Jude ein Duell ab und schlug vor, den Konflikt durch ein Ehrengericht erledigen zu lassen. * ■ Wie amtlich bekannt gegeben wird, sind im Monat Dezember 1934 4 1 20 Juden nach Palästina eingewandert. Von ihnen gehörten 295 der Kategorie A an, für die ein Vorzeigegeld von mindestens 1000 Pfund vorgeschrieben ist. * ■ Im Alter von 65 Jahren iBt in Jerusalem der zionistische Wirtschaftspolitiker Davis Trietsch gestorben, der seit einiger Zeit in Palästina ansässig war. * ■ Nach längeren Bemühungen ist es der Polizei in Bucnos-Aires gelungen, eine geheime antisemitische Terror-Organisation aufzudecken, deren Mitglieder in letzter Zeit wiederholt jüdische Einwohner belästigt und Veranstaltungen durch terroristische Mittel gestört hatten. Eine Anzahl von Rädelsführern des Geheimbundes wurde verhaftet. * ■ Baron Robert de Rothschild wurde an Stelle des verstorbenen Barons Edmond de Rothschild zum Vorsitzenden des Jüdischen Konsistoriums in Paris gewählt. * ■ Wie aus Jerusalem gemeldet .wird, wurde der hebräische Dichter Paul Tschernichowski eingeladen, als Vertreter der hebräischen Literatur in dos Ehrenpräsidium der P E N - Club-Zentrale einzutreten. * ■ In Bern ist der Chemiker Prof. Dr. Fritz Ephraim, der seit 1903 an der Berncr Universität wirkte, im Alter von 59 Jahren gestorben. Professor Ephraim entstammte einer Berliner jüdischen Familie. Die Schweizer Presse hat dem Verstorbenen ehrenvolle Nachrufe gewidmet. * ■ Nach Meldungen aus New York sind dort S c h a 1 o m Asch und Stefan Zweig zu längerem Aufenthalt in Amerika eingetroffen. Stefan Zweig hat in einem Gespräch mit Pressevertretern den Plan einer Zusammenfassung jüdischer Schriftsteller und Künstler in einem Verband entwickelt. , ■ Die Jcwish, Agency.hat zu ihrem Vertreter beim Völkerbund in Genf als Nachfolger des vor einigen Monaten verstorbenen Dr. Victor Jacobson Dr. Julius Becker ernannt. Dr. Becker hat als Vertreter führender deutscher Zeitungen an fast allen Tagungen des Völkerbundsrates und der Völkerbundaversammlung teilgenommen. jungen Mann wegen \(c8 Rufes „Judo verrecke" iu zwei Wochen Gefängnis. Der Richter erklärte, solches Benehmen widerspreche den holländischen Überlieferungen und dem Gefühl für die Einigkeit aller Mitglieder der holländischen Gemeinschaft. '. ■ Wegen Verbreitung ontisemitischor Flugblatter wurde ein Mann im Haag zu einer Geldstrafe verurteilt. Das schärfere Vorgehen gegen antisemitische Propaganda in Holland wird auf besondere Weisungen des Justizministers zurückgeführt. Kein Arierprinzip bei den Verkehrsverbänden Köln. An die Leitung des Kölner Verkchrsvoroins waren in der letzten Zeit zahlreiche Anfragen gerichtet worden, wieso es komme, daß der Kölner Verkehrsverein, der doch eine halbamtliche Stcllo Bei und unter nationalsozialistischer Führung stehe, nichtarische Firmen als Mitglieder aufnehme. Bürgermeister Ebel nahm in der Hauptversammlung des Kölner Verkehrsvereins zu diesen Anfragen Stellung und erklärte, daß diese Angelegenheit in den Kreisen der für den heutigen Fremdenverkehr verantwortlichen Männer eingehend erörtert worden sei. Man sei zu der Uberzeugung gekommen, daß es ein Unrecht bedeuten würde, wenn man nichtarische Firmen in den Kölner Vcrkehrsve'rein nicht aufnehmen würde. Bei 'der Ablehnung einer solchen Aufnahme würden auch nichtarische Firmen aus der Arbeit des Kölner VerkchrsvercinB, die durch die Mitgliedsbeiträge der arischen Firmen Unterstützung finde, Nutzen ziehen. Die nichtarischen Firmen würden alle Vorteile genießen, ohne zu den Kosten herangezogen zu werden. Die Frage der Aufnahme nichtarischcr Firmen in den Bund deutscher Verkchrsverbändc und Bäder ist übrigens von dem Präsidenten des Bundes, Staatsminister Esser, im Jahre 1933 bejahend beantwortet worden. Fremdraffige in Deutschland Graf Reventlow: „Nur gegen jüdische Überfremdung" In den Veröffentlichungen des Massenpolitischen Amtes der NSDAP nimmt Graf Ernst zu Reventlow zur Rasscnfragc Stellung. Er führt aus, daß durch die Greuelpropaganda, als ob Deutschland Angehörige fremder Rassen und Völker als Menschen zweiten Hanges betrachtet, namentlich in Indien, China, Japan und anderen östlichen Ländern Mißtrauen, Erbitterung und Haß gegen Deutschland zu säen versucht werde. Das neue Deutschland aber wehre sich nur gegen die jüdische Überfremdung. „Die Ausscheidung des Juden," so Bagt Reventlow, „aus dem deutschen Leben, in das er sich eingeschlichen und eingefressen hatte, nimmt ihren Fortgang und wird ohne Gewaltsamkeit auch durchgeführt werden." Mit keiner der anderen Rassen liege es in Deutschland auch nur annähernd ähnlich. Wenn ihre Vertreter nach Deutschland kommen und sich hier aufhalten, sei es, um zu studieren, für Handelsgeschäfte oder aus anderen Gründen, so sei das keinerlei Überfremdung und ebenso wenig liege eine rassische Gefahr vor. Besonders auf dem Gebiet des Handels sei es grundsätzlich gleichgültig, ob z. B. amerikanische, französische oder englische Firmen in Deutschland ansässig sind, oder japanische und sowjetrussische oder indische oder ob eine von der schwarzen Rasse vertretene Firma hier arbeitet. Für die Praxis des Lebens und des Geschäfts werde die Reichsregierung, des neuen Deutschland sorgen, daß geschäftliche Überfremdung mit allen möglichen Mitteln abgewehrt werde. Graf Reventlow meint, daß jedem Volke seine eigene Rasse' das selbstverständlich Höchste sei. Aber es sei kleinlich und beschränkt oder gehe von jüdischen Gesichtspunkten aus, wenn man auf eine andere Rasse und deren Vertreter herabsieht, weil sie eben eine andere ist. Warenhausiind Jndenfrenndliehkeit vom RcichBorbeitsgcricht als Entlassungsgrund entschieden Der Geschäftsführer eines westdeutschen Einzelhandelsverbandes wurde am 24. Mai 1933 fristlos entlassen. Als Grund hierfür ' wurde angegeben, daß er eine Gleichschaltung des Verbandes zu verhindern versucht habe. Dadurch und durch sein früheres Warenhaus — und judenfreundliches Verhalten sei er allen maßgebenden sämtlichen und nichtamtlichen Stellen bekannt geworden, so daß die Leiter dieser Stellen jede Verhandlung mit ihm abgelehnt haben würden, wodurch eine gedeihliche Weiterarbeit des Geschäftsführers unmöglich geworden und der Bestand des Verbandes gefährdet worden sei. Auf eine Klago des Geschäftsführers wurde der beklagte Verband auf Zahlung des Gehalts Hb zum Januar 1934 verurteilt. Das Reichsarbeitsgencht hob dagegen in einem Urteil vom 28- November 1934, das jetzt' bekannt wird, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf und ordnete nochmalige Verhandlung in der Sache an. In dor B c g rändung heißt es, daß ein wichtiger Grund zur fristlosen Entlassung dann vorliege, wenn die weitere Beschäftigung dem Arbeitgeber nach verständigem Ermessen nicht mehr zugemutet werden könne. Ob dos dor Fall sei, sei nach' Lage des Einzelfalles zu prüfen. Ein wichtiger Entlassungsgrund könne auch dann vorliegen» wenn unberechtigte Vorwürfe gegen den Angestellten von dritter Seite erhoben, werden. Die Zwangslage,-in die der Arbeitgeber dadurch komme, und die Änderung, in der Auffassung der staatlichen Stellen sowie der Bevölkerung, die dia nationalsozialistische Umwälzung nach, sich gezogen habe, könnten von bo großem Gewicht sein,. daß selbst ein unberechtigter Verdochtbci maßgebenden Stellen Folgen zeitigte, dio der Arbeitgeber, nicht auf sich nehmen könne. Dies sei immer nur im Einzelfall. festzustellen. Welches Gefchäft ift jüdifch? Der „Westdeutsche Beobachter" gibt Auskunft Köln. Der „Westdeutsche Beobachter" in Köln berichtet, daß verschiedene Leser ihn angefragt -haben, woran man ein deutsches Geschäft erkenne. Es sei gerade in diesen Tagen des Inventur verkaufe notwendig, einige grundsätzliche Worte zu dieser .berechtigten Anfrage zu sagen. „Ohne weiteres", so meint der ,-,Westdeutsche Beobachter", „kann man alle Läden aufsuchen, die den bekannten Aushang ^.Deutsches Geschäft" führen. Es iBt verständlich, daß deutsche Volksgenossen, die niemals zum Juden gehen würden, sich ärgern, wenn sie in ein jüdisches Geschäft geraten, ohne es zu wissen. Aus der Sorge heraus, vielleicht unbewußt den Juden zu unterstützen, der. die deutschen Volksgenossen nach den Gesetzen des Talmud betrügen muß, erfolgen die Anfragen. Wir können nur warnen und aufkläre^ Die meisten deutschen Geschäfte zeigen frank und frei ihre Firmierung am Schaufenster oder sonstwo an der Hauswand durch Transparent oder andere Art der Beschriftung." „Aufmerken muß man in Köln" — so fährt der Westdeutsche Beobachter fort — „wenn eine allgemein unverbindliche Bezeichnung, z. B. „Zur billigen Hausfrau . . . ohne Namensnennung des Inhabers gewählt wurde. Wir haben mehrmals die Erfahrung gemacht, daß im Inneren des Ladens der Mann mit den platten Füßen und den Ringellöckchcn sich schmunzelnd die Hände rieb, und den Goi übers Ohr hauen wollte. Vorsicht ist auch geboten vor Eintritt in solche Geschäfte, die überhaupt keinen Namen und keine Firma angeben, die aber im Schaufenster geschmacklose Reklame mit deutschen Erzeugnissen machen . . . Ein Volksgenosse, dem es ehrlich darum zu tun iBt, nicht beim Juden zu Kaufen, wird sicher die kleine Mühe nicht scheuen, im Zweifelsfall sich bei zuständigen Stellen zu erkundigen, ob das Geschäft, das er aufsuchen will, ein deutsches ist, oder ob es Juden gehört. Der Gau-Wirtschaftsberater, die Handelskammer, der Ortsgruppenleiter der NSDAPdes betreffenden Bezirks, die NS-HAGO oder der WB werden immer gern bereit sein, schnell Auskunft zu geben." „Deutfehes Gefchäft"—nach Kündigung Frankfurt. Ein Zigarrenhändler, der Inhaber mehrerer, über das ganze Stadtgebiet verstreut liegender Filialgcschäfte ist, hatte unter seinen elf Angestellten einen, der nichtarischer Abstammung ist und der' eine diesem Filialen seit mehreren Jahren leitete. Aus diesem Grunde wurden dem Geschäftsinhaber für seine sämtlichen Filialen die in Frankfurt in starkem Umfange an den. Schaufenstern oder Türen der Geschäfte angebrachten Schilder mit der Aufschrift „Deutsches GeBehält" verweig-ert. Das Fehlen des Schildes machte sich in der Folge in der Weise beriierkbar, daß der Inhaber einen- Umsatzrückgang feststellte. Der Geschäftsinhaber kündigte daraufhin dem nichtarischen Angestellten fristgemäß. Daraufhin wurde ihm das Anbringen dor Schilder gestattet. Der entlassene nichtarische Angestellte, der verheiratet ist, sah in der Kündigung eine unbillige Härte und klagte vor dem Arbeitsgericht auf Widerruf der Kündigung. Er brachte vor, daß seine Kündigung einen unbefugten Eingriff in die Wirtschaft - darstelle. Das Gericht wies seine Klago zurück mit der Ber gründung, die Kündigung sei keine unbillige Härte. v Es könne einem arischen Geschäftsinhaber nicht zugemutet werden, auf 'die Kennzeichnung durch das Schild „Deutsches Geschäft" zu verzichten, in einer- Zeit, wo diese Bezeichnung zu einer Existenzfrage gemacht werde. Ein unberechtigter Eingriff in die Wirtschaft liege nicht vor. Daher sei der Widerruf der Kündigung abzulehnen. Antifemitifche Propaganda beilraft Amsterdam. Der frühere Herausgeber der antisemitischen holländischen Zeitung „De Stornier , C. A. Pronk, der sich nach Einleitung einer polizeilichen Untersuchung gegen ihn ins Ausland begeben hat, wurde wegen Beschimpfung der Juden in seiner Zeitung vom Amsterdamer Polizeirichter in contumaciam zu drei Wochen Gefängnis verurteilt. Der Friedensrichter im Haag verurteilte einen 23jährigen Ein Freifpruch in Magdeburg Magdeburg. Vor dem hiesigen Schwurgericht hatte sich der jüdische Rechtsanwalt Dr. Willy Spanier aus Magdeburg zu verantworten, dem vorgeworfen wurde, an einem jugendlichen Bürolehrling unzüchtige Handlungen vorgenommen und ferner bei einer Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht wissentlich falsche Aussagen unter Eid gemacht zu haben. Die fünftägige Verhandlung wurdo im wesentlichen unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt. Entgegen dem Antrag des Staatsanwalts, der fünf Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust beantragt hatte, wurde der Angeklagte freigesprochen und aus der Haft entlassen. Jüdifche Kolonifation in Ecuador? Paris. In einem Kreis führender Persönlichkeiten der jüdischen Emigrationsbewegung berichteten die Herren Dr. Frei und Boni im Namen einer privaten Gruppe, die sich um dio Ermöglichung einer großzügigen jüdischen Siedlung in Ecuador bemüht, daß es einer nach Ecuador entsandten Kommission soeben gelungen sei, mit der dortigen Regierung ein Abkommen zu treffen, demzufolge der Gruppe eine Konzession auf ein Gebiet von 485 000 Hektar zwecks landwirtschaftlicher und industrieller Siedlung erteilt wird. Die Erwerbung der Staatsangehörigkeit von Ecuador durch die Siedler soll den allgemeinen Bestimmungen unterliegen, doch sind Begünstigungen für Personen, die sich auf wissenschaftlichem, künstlerischem oder sozialem Gebiet hervorgetan haben, sowie für aus politischen Gründen staatenlos Ge- ■ wordene vorgesehen. Seitens offizieller Stellen in Ecuador liegt bisher noch keine Bestätigung über das angebliche Allkommen vor. „jüdische Religion heute" ist das Thema eines Vortrags, den Rabbiner Dr. Manfred Swnrsensky am 16. Februar in der Svnagog'e Rykcstraße, abends 8.30 Uhr, hält. Gesang: Oberkantor Ahlbeck. ■ * ' Der deutsche Makkabi-Kreis veranstaltet am 24. Februar im Stadtbad Wedding ein internationales Schwimmfest, zu dem bisher neben den deutschen IWakkabi-Schwimmern Hägibor- Prag, Hakoah-Wlen und Vac-Budapest zugesagt hoben. Fritz Rosenthal Sie finden ans während der Automobil' Ausstellung auf dem Stand der , „Bayerische Motoren- Werke AG" 5