Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 5 (30.1.1935)
- Date
- 1935-01-30
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Alle Provisionseinnahmen, welche die Freigrenze überschreiten, sind mit 2o/o vom Umsatz zu versteuern; Für Eigengcsch'äfte, die ' unter den' Begriff des Großhandels fallen, gelten die bisherigen Bestimmungen und Vergünstigungen. Steuererklärungen bis zum 28. Februar abgeben! Der ßcichsfmanzministe'r hat dio Frist zur Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28. Februar 1935 verlängert, also über den gesetzlich vorgesehenen Termin des 15. Februar hinaus. Bis zum 28, Februar sind demnach dio Steuererklärungen fürdie Einkommensteuer, Vermögenssteuer und Umsatzsteuer beim zuständigen Finanzamt einzureichen. ' . . ■ . ,-i ' Für.die Gewerbesteuer bleibt es bei dem ursprünglich festgesetzton Termin des 15.. Februar. isLmm mmsLmOi Die Durchführung der Zinsfenkung ... Durch das neue Zinsse nkun gs gese tz wird bestimmt, daß ab 1. April 1935 für Pfandbriefe und Kommunalobligationen der Zinssatz, soweit er bishor 60/0. und mehr betrug, mit Einverständnis des Inhabers auf., ^/j'/o . herabgesetzt wird. Der Inhaber der .Wertpapiere .hat das ..Rocht, gegen die öffentliche Ankündigung der Zinssenkung Widerspruch zu erheben. Macht er innerhalb'von 10 Tagen nach Verkündigung durch das Realinstitut keinen Widerspruch geltend, so gilt sein Einverständnis als „gegeben. Ausgenommen von der Zinssenkung sind Schuldverschreibungen, die auf Grund von Aufwertungshyppthcken, Hatiszinssteucrforderungeh und Auslandsfprdorungen ausgegeben worden sind. Als Folge dieser Zinssenkungen tritt dann am . 1. Oktober 1935 auch für die. Hypothekenschuldner. eine Zinssenkung ein, die sich im selben Rahmen bewegen wird. In der amtlichen Begründung des Gesetzes wird gesagt, daß die Umwandlung eine freiwillige sei, und es gesetzlicher Vorschriften nur für die Art der Durchführung bedarf.. Bei den Gläubigern sei in weitestem Umfange die Bereitschaft vorhanden, zu der von der Reichsregicrung als dringend bezeichneten Maßnahme, ihr Teil beizutragen. Die Umwandlung geschieht für dio •Kreditanstalten Verfahrens- und kostenfrei. Die aus der ZinsermBßigung sich ergebende Ersparnis wird von den Kreditanstalten unter Mitwirkung der staatlichen Aufsichtsbehörden nach näherer Anweisung des Reichswirtschaftsministers zur Zinsontlastung innerhalb des Bestandes der Kreditanstalten an Forderungen, Grundschulden und Hypotheken verwandt werden. „Durch dieses Gesetz wird,, so schließt die amtliche Verlautbarung, dio seit' langem angestrebte und vorbereitete organische Zinssenkung nunmehr in'die Tat umgesetzt." ' Kann man auf den Tariflohn vernichten? Die frühere Rechtsprechung boiahte grundsätzlich die Mög;- lichkeit eines nachträglichen Verzichtes auf den tarifmäßig zustehenden Lohn'. Sie erklärte den Verzicht lediglich bei wirtschaftlichem Druck durch den Arbeitgeber für unwirksam. Trotz dieses wirtschaftlichen Druckes wurde der Lohnverzicht aber doch wieder als wirksam anerkannt, wenn sich der Betriebsführer ebenfalls in wirtschaftlicher Notlage befand, und der Verzicht zur Erhaltung der Arbeitsstelle notwendig war. Heute steht man nach den letzten Entscheidungen der Arbeitsgerichte auf einem anderen Standpunkt. Zunächst ist lediglich vorgeschrieben, daß bei untertariflicher Entlohnung eines Arbeitnehmers-Anzeige an den Treuhander der Arbeit erstattet werden muß, auch für den Fall, daß der -Arbeitnehmet mit der untertariflichen Bezahlung einverstanden ist. Die Arbeitsgerichte und auch die maßgebenden Kommentare des Arbeitsrechts stehen auf dem Standpunkt, daß es nicht allein darauf ankommt, daß der Vertrag , eines Beschäftigten dem Inhalt der Tarifordnung entspricht, sondern daß er auch so erfüllt wird. Im einzelnen mag es für den Betrieb nicht tragbar sein, den_ Tariflohn zu zahlen. Es erscheine -aber nicht angängig, die Existenz .eines Betriebes nur auf .die .untertarifliche Bezahlung zu gründen. Aus diesen'Erwägungen heraus ist heute jeder nachträgliche Verzicht auf den tarifmäßig zustehenden Lohn grundsätzlich, unwirksam. '. ■ Die Pflichten der Gerichtsvollzieher Der Allgemeinen Verfügung des Reichsjusu'zministers vom 21. Januar 1935 (lVu 73; Deutsche Justiz, S. 132) über die Pflichten der' Gerichtsvollzieher im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Volla treckunßsmöglichkoitcn vom 13. 12. 1934 entnehmen wir folgendes: , . In den Fällen, in denen die Vollstreckung, wie bei der Rftumungs-' oder Wegnahtrrevollatreckung, in euer einmaligen Handlung durchgeführt werden muß, wird der Gerichtsvollzieher am ehesten vor eine eigene Entschließung über die vorläufige Einstellung-der Zwangsvollstreckung gestellt werden. In all,diesen Fällen muß sich der Gerichtsvollzieher dessen bewußt sein, daß das Gesetz in Sonderfällen, für die die sonstigen gesetzlichen Behelfe nicht ausreichen, Härten der im Gesetz geschilderten Art vermeiden, keineswegs aber in irgend einer Weise Verzögerungen oder Vereitelungen der Vollstreckung durch böswillige Schuldner Vorschub leisten will. „Er hat daher in allen Fällen, in denen, er vom Schuldner um Aufschub der Volktreckungshondlung angegangen wird;' oder von sich aus eine solche Maßnahme in Erwägung zieht, sämtliche in Betracht kommenden Verhältnisse umgehend sorgfältig zu prüfen. Im. allgemeinen wird er in der Lage sein, durch seinen persönlichen Eindruck und die unmittelbare Anhörung beteiligter oder benachbarter Personen sich ein hinreichendes Bild von den tatsächlichen Verhältnissen zu schaffen. Eidesstattliche Versicherungen des Schuldners oder eines Dritten sind nicht zu erfordern. Für die Frage, ob dem Schuldner die rechtzeitige Anrufung des VollstreckungBgerichts möglich war, sind nach Silin und Zweck der-Vorschrift wesentlich die subjektiven Verhältnisse des Schuldners gebührend zu berücksichtigen; denn der Schutz des Gesetzes soll dem nicht versagt sein, der nur aus Unkenntnis oder "sonstigen entschuldbaren Gründen die rechtzeitige Anrufung des Vollstreckungsgerichts unterlassen hat." ..... Die Allgemeine Verfügung des Reichsiustizministers ergänzt in glücklicher Weise das an dieser Stelle bereits früher besprochene Gesotz zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnützung von Vollstreckirngsmöglichkeitcn.. Neue Berechnung der Grundervoerbqfleuer Für flllo seit dem. 1. Januar 1935 vorgenommenen. Grundstücksveräußerungen wird nach einem Runderlaß des Reichsfinanzministers bei der Berechnung der Grunderwerbsstcuor nicht mehr der. bisherige Einheitswert (abzüglich, 20%) zugrunde gelegt,, sondorn es sollen grundsätzlich die nc uc n EinTio its wo r tc als Bemessungsgruqdlago für die Steuer gelten. Soweit sie bei Eintritt der Stcucrpflicht noch nicht festgestellt sind, soll bis zur' endgültigen Veranlagung mit Zustimmung des Steuerpflichtigen ein Pauschalbetrag einstweilen erhoben werden. Ausnahmsweise soll eine vorläufige Besteuerung nach dem Verkaufspreis vorgenommen "werden. Die endgültige .Besteuerung wird.dann nach rechtskräftiger Feststellung des neuen Einheitswortes vorgenommen. Hierbei ist das zuständige Finanzamt zu ersuchen, dio Feststellung beschleunigt vorzunehmen. Felix Waldflein Zum 70. Geburtstag Von Dr. GUIDO LESER (Heidelberg) Justizrat. David Felix Wnldstcin in Altona wird am 6. Februar siebzig; Jahre alt Der Tag' gibt wohl> auch diesem unermüdlich'Tätigen 'Grund zu einem Rückblick'auf sein Leben; sicherlich werden Freunde und Weggenossen den Versuch begrüßen, aus solchem Anlaß das Bild eines hervorragenden Repräsentanten des'deutschen Judentums zu umreißen. Waldstein entstammt der früheren Provinz Posen. Er ist als Sohn eines Kaufmanns in Gnesen geboren, hat dort das Gymnasium besucht und sodann in Berlin Rechtswissenschaft und Nationalökonomie studiert. Schon mit zwanzig Jahren Referendar, -war er in Königstein im Taunus und in Frankfurt a.' M. im juristischen Vorbereitungsdienst tätig, bis er 1899 dos Assessorexamen ablegte. .Seit 1890 wirkt er ab Rechtsanwalt in Altona. Felix Waldstein hat sich für. die berechtigten Interessen der deutschen . Juden stets .mit Wärme eingesetzt. Als geistreicher; vielseitig gebildeter Jurist ist er eine Zierde seines Standes. Weit hinaus' aber über die Kreise der Glaubensgemeinschaft und der Berufsgenossen wird er geschätzt und verehrt Wogen seiner selbstlosen und hingebenden Tätigkeit im öffentlichen Leben der Nation. Zehn Jahre, von 1908 bis 1918, hat er dem Preußischen Abgeordnetenhause, nahezu ebensolange, von 1912 bis 1921, dem Deutschen Reichstag und der Deutschen Nationalversammlung angehört Er hat in der Vollversammlung wie in den Ausschüssen auf den verschiedensten Gebieten mitgearbeitet; es ist in einer kurzen Würdigung nicht' möglich, die einzelnen Gegenstände auch nur aufzuzählen, denen sein sachkundiger Rat zugute kam. So sei nur beispielsweise hervorgehoben, daß er im Vorkriegsreichstag, als Redner und als .Berichterstatter über den Haushalt der. Schutzgebiete, nachdrücklich für die deutsche Kolonialpolitik eingetreten ist. In dor Deutschen Nationalversammlung hat er gegen die Änderung der1 alten Farben des Reichs gestimmt und den Versailler Vertrag verworfen, der seine alte Heimat in Posen und ein Stück Schleswig-Holsteins, seiner zweiten Heimat, vom deutschen Vaterlande losriß. Ein Meister sachlicher Arbeit, ist Waldstein koin Freund unfruchtbaren Streites, dem schon seine liebenswürdige Natur abhold ist Seine Redeweise hat er mit dem ihm eigenen feinen Humor einmal selbst charakterisiert: „Ich pflege in meinen Behauptungen so deutlich zu-sein, wie es die Situation erfordert, und so höflich, wie irgend noch zulässig ,ist" ' Und den Mann, des .Rechts..mag. ein anderes seiner Worte kennzeichnen, der Ausspruch: „Manchmal werden die besten Gesetze aus gerechter Erregung gemacht 1" m%m BH ©GSMSMOS Kurfus für Wohlfahrtspfleger. Gefpräch mit Geheimrat Strauß Wirtfchafttnot und Vottugefundheit in Polen — JWe Lage der jüdifchen Ärstefchaft . Nach Beiner Rückkehr aus Polen, wo er auf Einladung einer Reihe ärztlicher Vereinigungen wissenschaftliche Vorträge gehalten hat, äußerte sich Geheunrat Prof. Dr. Hermann Strauß, Leiter der Abteilung für innere Krankheiten am. Krankenhaus der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, in einem Gespräch mit dem Berliner, Ita-Vertreter über dio Probleme, die der jüdischen Gesundheitsfürsorge in Polen angesichts der wachsenden Not unter der jüdischen Bevölkerung gestellt sind. < Geheimrat Strauß konnte während seines Aufenthalts in Polen feststellen, daß das in letzter Zeit verschärfte Massenelend unter den Juden Polens erhöhte Anforderungen an dio jüdische Gemeinschaftsfürsorge stellt. Bezeichnend für dieses Massenelend ist ob, daß im letzten Jahre ein Teil,der jüdischen Schulkinder zur Schule kam, ohne zu Hause ein warmes Frühstück . erhalten zu haben. Da die -ungünstige Wirtschaftslage andererseits auch zu einer Verminderung der den öffentlichen jüdischen Einrichtungen zur Verfügung stehenden Mittel geführt hat, sind dem Abwebrkampf gegen die Schädigung der Volksgesundheit durch die allgemeine Not gewisse Grenzen gezogen. Umsomehr verdient es Bewunderung und Anerkennung, daß die Arbeit im Haus der Gesundheitsfürsorge-Organisation „Toz" in vollem Umfange, aufrechterhalten wird. Die Aufrechterhaltung des Fürsorgewesens, besonders der Schulhygiene sowie der lUndererholungsfürsorge wird dadurch ermöglicht, daß' die Angestellten vön „Toz" sich' selbstlos mit minimalen Gehftltern begnügen,"während Hunderte von Ärzten'und Arztinnen in ganz Polen der .Gesellschaft ihre Dienste' unen'tge 11lieh zur Verfügung stellen. In dein System^ jüdischer Gesundheitsfürsorge, fuhr Geheimrat Strauß fort, spielt auch das gut eingerichtete jüdische Kranken-; haus von Warschau, das vor einigen Jahren in den Besitz und die Verwaltung der\ Stadt übergegangen ist, eine beachtliche Rolle. 900 Patienten werden zurzeit dort, von ausgezeichnet ausgebildeten Ärzten nach' modernen Methoden'^behandelt.' Als sehr' segensreich hat sich auch die jüdische Schwesternschule erwiesen, die bisher über 200 jüdische Schwestern ausgebildet hat . i . Zum Schloß erwähnte Professor Strauß die außerordentliche. Liebenswürdigkeit, mit der er in den Kreisen der jüdischen und nichtjüditchen 1 Ärzteschaft Polens aufgenommen wurde.. Seine Warschauer,, Vorträge waren sehr gut besucht. Nach wie vor .wird in Polen der deutschen 'ärztlichen Wissenschaft besonderer Respekt entgegengebracht,'und man schätzt die Kunst und Erfahrung von Ärzten aus Deutschland sehr hoch. Eine Nied« r la s's un s-von. - Anten aus Deutschland in Polen kommt allerdings für absehbare Zeit nicht in Froge. Die wirtschaftliche Lage der polnischen Ärzteschaft, insbesondere der jüdischen Arzte und vor allem der-, jenigen,'die erst im Anfang ihrer Praxis stehen, ist derart, daß schon mit Rücksicht, auf sie ein Offnen der Tore Polens für Arzte aus dem.Ausland zunächst unmöglich ist. Wie die „Jüdischo Allgemeino" weiter erfährt, hat der bekannte Berliner Kliniker und Direktor der inneren Abteilung des Jüdischen Krankenhauses vor der Polnischen gaatrologischen Gesellschaft und vor der Polnischen Gesellschaft für so zi a 1 e Medizin an je einem Abend über verschiedene Probleme aus dem Gebiete der Magendarmkranfcheiten gesprochen. Ein dritter Vortrag im Hause des Polnischenv jüdischen Ärztevereins, der von etwa 400 Ärzten besucht war, behandelte Fragen der Herz- und Nicrenpathologie. Geheimrat Strauß fand allenthalben dio liebenswürdigste Aufnahme und erntete für seine Vorträge — auch bei den arischen Zuhörern — lebhaften Beifall. Nur für arifche Ärzte Auf Veranlassung der B e r 1 i n e r ' Ä r z t e k a m m e r veranstaltet die Berliner Akademie für ärztliche Fortbildung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung- und dem Reichsausschuß für Krebsbekämpfung Lehrkurse zur frühzeitigen Erkennung und Bek ämpfu n g der Kr ebskr ankhei t. ■ Die Kurse sollen in der Zeit vom 5. Februar bis 12. April stattfinden, wobei für den Einzelkurs 4 Doppelstunden, auf'2 Wntereinandorfolgendp, Wochen verteilt, vorgesehen sind. Die Teilnahme aller arischen Ärzte des Berliner Kammerbezirks ist — wie der Kammervorsitzende .bekannt gibt — Pflicht;' Nichtteilnahme würde bei Kassenärzten als PfUchtversflumnia geahndet weiden. ' Für die nichtarischen' Ärzto die ja 'auch von allen anderen Vorlesungen und Vorträgen der Berliner Akademie ausgeschlossen sind' findet eine' besonde ro Regelung statt. Fortbildungskurfe für auswärtige Ärzte . im Krankenhaus der Jüdifchen Gemeinde Berlin . Der Äi.zt.ea.ussch.ifß i>ei der Heichsyertretung der deutschen Juden'' veranstaltet in Vorbindung mit der Gesundheitsverwaltüng der "Jüdischen Gemeinde Berlin Fortbildungskurse für auswärtige jüdische Ärzte im Krankenhaus der Jüdischen Gemeinde,'Berlin N65, Persische Straße IIa. Es finden Btatt: I. Wochc'nendkur'se in den Monaten Februar "bis Juni an je einem Sonntag mit . klinischen Demonstrationen und Vorträgen vorm.' von 10 bis 1 Uhr und nachmittags von 3 bis '5 Uhr. Genaues Programm auf Wunsch. Einschreibegebühr für alle fünf Monate zusammen 5*— RM. Termine: 17. 2., 17. 3., 14. 4., 19. 5., 16. 6. IL' HospitantenkurBe. Sie finden in der Zeit vom 18. 2. bis 22. 2. und vom 4. 3. bis 8. 3, 1935. in folgenden Anstalten statt: Krankenhaus der Jüdischen Gemeinde, Persische Straße IIa, Polikliniken des. Krankenhauses der Jüdischen Ge- . rneinde (äußere, innere, Nerven, Augen, Hals, Nase, Ohren, Kinder, gynäkologische), Neue Poliklinik der Jüdischen Gemeinde, Alexanderstraße i, Israelitisches Krankenheim,' Elsasser Straße 85 a. Die; Teilnehmer können auf den einzelnen Stationen und h* den Laboratorien arbeiten, sowie an den Visiten und Operationen teilnehmen. Jeder Kurs dauert von Montag bis Freitag ciuBchließ-. lieh.' Einschreibegebühr 5,— RM. Anmeldungen für beide Kurse bei der Gesundhoitsverwaltung, der Jüdischen Gemeinde Berlin, Berlin N 65, Persische Str. 11 a. Das ' Wohlf'ahrts- und Jugendamt der Jüdischen Gemeinde zu Berlin veranstaltet in der Zeit vom 13. Februar 1935 Mb Ende Mai 1935 allwöchentlich Mittwochabend einen Schulungskursus für Helfer in der Jugendwohlfahrtsarbeit der Jüdischen Gemeinde! Der Lehrgang ist in erster Linie für unausgebildete und ehrenamtliche Helfer in der Jugcndwohlfohrtsarbeit bestimmt. Die Teilnahme ist unentgeltlich. Meldungen werden bis spätestens zum 5. Februar 1935 an das Jügendpflegedezernat' der Jüdischen Gemeinde, Berlin C 2, RoBenstr.2-4, erbeten. ,, Am 13. Februar, abends 8 Uhr, 'findet im Repräsentanten- Sitzungssaal der jüdischen Gemeinde ein Einführungsabend statt, bei dem Dr. Fritz Lamm, Rabbiner Dr. van der Zyl und Wilhelm Graetz Ansprachen halten werden. Der Schulungslehrgang wird, folgende Fragen behandeln: Grundlage der jüdischen Sozialarbeit, Organisation der Wohlfahrt- und Jugendarbeit .der jüdischen. Gemeinde, Grundzüge des Jugendrechts; Jugend und Beruf, Jugendbewegung, Jugendpsychologie, Sozialpädagogik, 'Gesundheitsfürsorge der jüdischen Jugend sowie soziale Vei-walwngskunde.' Die Kurse werden u. a. yon Dr. Kreutzbergcr, Bruno Woyda, Dr. Paul Epstein, Dr. Fritz Lamm, Martin Sobotker, S; Adler- Rudel, Dr.' Julius Blumenthal, Max Gundersheim, Dr. Bruno Sommerfeld, Dr. Friedrich Brodnitz, Professor Dr. Arthur' Kronfeld, Sanitatsrat Dr. Juliusbürger, Dr. Georg Lubinski und Prof. Dr. Erich Seligmann abgehalten. /^U.A.Z. QtfAlH)T&{: Wissenschaft des Judentums. Zu den Gründern'der Gesell-', schaft -für die Wissenschaft deB Judentums " im Jahre 1902 gehörte auch Prof. Dr. Hermann Cohen. Dem Vorstand gehören an: als Vorsitzender Professor ,Dr. Eugen Mittwoch, als stellvertretender Vorsitzender Rabbiner Dr. Xeo Baeck, ferner Professor Ismar Elbogcn,: Siegfried Karger und Professor Gotthold Weil. Die Gesellschaft will die wissenschaftliche Erforschung des Judentums fördern, indem sie wertvolle Arbeiten über Religion, Literatur und Geschichte der Juden und des Judentums zulänglich macht und Gelehrten eine Veröffentlichung ermöglicht. )ie Gesellschaft ist auch Herajisgeberin der „Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums". Die Geschäfts-, stelle befindet sich Berlin-Schöneberg, Beiziger Straße 46, II. 2 (Nathan). fi Der, zweite Band der Bibel in der Ausgabe der Jüdischen Buch-Vereinigung erscheint, wie dor Verlag J. Kauffmann, Frankfurt a. M., mitteilt, am 15. März. Er enthält dio ersten Propheten, herausgegeben von Professor Dr. Torczyner, Jerusalem. Wie die Jüdische Buch-Vereinigung weiter bekanntgibt, kommt dos Buch von Professor Dr. Ismar Elbogen „Die Geschichte der Juden voraussichtlich am 25. Februar heraus. Zugunsten der Jüdischen Altershtlfo Groll-Berlin spricht Professor Dr. &fartlh Buber über „Wie kaaa man Menschen helfen!" Sfi'ttwaoh, doa 13. Februar, abends 8.15 Uhr im Logenhaus Kleistatr&Be 10.