Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 4 (23.1.1935)
- Date
- 1935-01-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Aua den Gründen des grundsätzlich wichtigen ■ Urteils sei hervorgehoben, daß, wenn der Arbeitgeber Kost und Wohnung zur Verfügung stellt, der Angestellte in der Regel auch, davon Gebrauch zu machen hat, macht 'er keinen Gebrauch davon, so hat er keinen Anspruch auf BarcntschUdigung. Dio Gewährung von Kost und Wohnung ist ein wesentlicher; Bestandteil des Arbeitsvortrages, der Angestellte kann daher die Vergütung in der vereinbarten Form beanspruchen. Der VoÜfireckungsrichter als Führer und Berater Die Aufgaben des Vollstrcckungsrichters im Zwangsvcrsteigorungs- und ZwangsverwaltungBverfahrcn sind durch eine Allgemeine Verfügung des Reichs- und Preußischen Justizministers vom 3. 1. 1935 (IV b 6005/35 Deutsche Justiz S. 45) in umfassender Weise aufgezeigt worden. Der Richter hat darauf hinzuwirken, daß das Verfahren wirtschaftlich zwcckvoll und gerecht abgewickelt wird. Er darf sich daher nicht nur auf die formelle Leitung und die Erlassung der erforderlich werdenden Einzelentschoidungen beschranken, sondern muß sich vor allem auch der wirtschaftlichen Soito des Verfahrens zuwenden. Bei der Zwang s.v er waltung ist darauf Bedacht zu nehmen, daß sowohl die Beteiligten wie der Zwangsvcrwaltor und vor allem auch der Richter darüber Klarheit verschaffen, was mit dem Verfahren erzielt und was in ihm erreicht werden kann. Zu diesem Zwecke wird so BchncII wie möglich die Rentabilität des in Zwongsvcrwaltung befindlichen Besitzes durch gutachtliche Äußerung des Zwangsvorwalters sowie durch mündliche Aussprache mit den im Vcrfahron Beteiligten zu klären sein. Dabei wird zu erörtern sein, in welcher Weise die RcntabilitStsverhSltnisse einer Besserung zugeführt werden könnten. Insbesondere ist weiter zuprüfen, ob und inwieweit Entgegenkommen einzelner Gläubiger ermöglicht werden kann, um auf diese Weise gefährdeten Grundbesitz über die Krisenzeit hinweg zu holfen. Denn die Erfahrung hat gelehrt, daß Gläubiger und Schuldner oft erat in Aussprachen, dio gegebenenfalls zu wiederholen sind, ihre Fremdheit überwinden und zu ersprießlicher Zusammenarbeit zusammengeführt werden können, wobei dann auch untor Obhut und sachkundiger Leitung des Richters sich sehr wohl manches Entgegenkommen seitens der Beteiligten erzielen läßt. Im Zwangsvorsteigorungs vorfahren wird es ebenfalls zweckmäßig Bein, die Entscheidungen über Fortsetzung oder Einstellung der Zwangsversteigerung in mündlicher Verhandlung in.Gegenwart sämtlicher beteiligten Gläubiger vorzubereiten. Auch hier hat es sich erwiesen, daß sich bei offener Aussprache der beteiligten Gläubiger unter sachkundiger Leitung des Richters, insbesondere bei der Frage der Sanierung eines Grundstücks, Möglichkeiten eröffnet haben, die ohne eine derartige Aussprache vielleicht gar nicht Erwägung gefunden hätten. Zum Schluß weist die Allgemeine Verfügung darauf hin, daß den erhöhten Aufgaben der VoIIstreckungsricnter entsprechend die Vollstrcckungsabteilungen bei der Geschäftaverteilung mit besonders erfahrenen Richtern besetzt werden müssen, die in gemeinsamen Aussprachen, verbunden mit Vorträgen besonders erfahrener Richter und Zwangsvcrwaltor oder sonstiger fachkundiger Persönlichkeiten, ihr Wissen und ihre Erfahrungen vermmmmm sollen. Prozeß um arifche Abftammung , 6 Monate Gefängnis wegen übler Nachrede. Magdeburg. Vor dem Schöffengericht in Burg hatte sich in einer eintägigen Verhandlung Rudolf Lilie aus Burg zu verantworten. Die Anklage warf ihm vor, sich der üblen Nachrede gegenüber dem stellvertretenden Kreisleiter der NSDAP, des Kreises Jerichow I, Hans Ziemann, und seiner Mutter, der Ehefrau BOcker, die beide in Burg wohnen, schuldig gemacht zu haben. Lilie, der Beit 1929 Mitglied der NSDAP, ist, führte gegen den stellvertretenden ' Krcislciter Ziemann einen Kampf, weif er im Gegensatz zu den von Zicmarui beigebrachten Urkunden behauptete,, dieser sei nichtarischor Abstammung. LiHc machte im Oktober 1934 auf der Straße einem Schlosser derartige Mitteilungen. . Dor Schlosser aber ging zur Kreisleitung, und die Behauptungen Lilics zogen nun weitcro Kreise. Vor Gericht , gab Lilie aciiic Feindschaft gegen Zicmann unumwunden zu. Trotz aller Urkunden war er fluch nicht davon zu^ überzeugen, daß Zicmann arisch sei. Lilie konnte aber keinerlei Beweise erbringen. Der Staatsanwalt beantragte sechs Monate Gefängnis gegen Lilie. Das Schöffengericht kam nach mehr als cinstündiger Beratung auch zu diesem Urteil. Numerus claufus ihrTirol? Uber die Pläne einer Reform dor Advokatenordnung in Österreich erfährt dor Wiener. JTA-Vortrcter Einzelheiten, die die Befürchtungen betreffend Versuche, die Juden vom Rechtsanwaltsberuf auszuschalten, ' gerechtfertigt erscheinen lassen. Die Tiroler Advokatenkammor hat der Regierung einen Entwurf vorgelogt, der zunächst einen numerus clausus bis zum Jahro 19JJ.7 vorsieht.. Bis dahin soll überhaupt niemand neu zum Jtrtlitsnnwaltsbcruf zugelassen werden. Für jüdische, RoclttsanwaltBanwärtor ist aber eine Bestimmung ganz besonders gefährlich, derzufolgc die Gorichtspraxis von einem auf zwei Jahre verlängert und der Anwärtor zum zweiten Gerichtsjahr nur zugelassen werden soll, wenn er vom Obcrlandcsgcrichtsprflsidcnten auf Grund einer Prüfung seiner „inner- und außerdienstlichen Vertrauenswürdigkeit" hierzu bestimmt wird. In der Praxis soll also jeder ab- Littauer-Nähmaschinen Für Haushalt u.'Gewerbe / neu - gebraucht - Teilzahlung - Miete Zentrale: Berlin NO 18, Friedenstraße 14 / Höchste Straße 39 Telefon Sammel-Nuramor E 3 KÖnlgstadt 0517 sortierte Jurist auf die Zulassung zum ersten Gerichtsjahr Anspruch haben. Die Zulassung zum zweiten, für dio weitere Laufbahn entscheidenden Gerichtsjahr soll jedoch von einer Ernennung abhängig werden, dio dem Belieben des Oberlandes'gerichtspräsidenten überlassen bleibt. Zur Beurteilung dieses Vorschlaga muß man sich vergegenwärtigen, daß demnach dio Rechtsanwaltsanwfirter in Osterreich , in Zukunft — wio bisher dio, Richter' —' ernannt werden sollen und daß, seitdem die Christlichsozialen 1920 dio Regierung wieder in dio Hand bekommen haben, kein Jude mehr in Österreich zum Richtor ernannt wurde. Uber den Standpunkt der .Regierung zu diesen Vorsehlägen läßt sich heute noch nichts sagen. Möglicherweise wifd sie Bio unberücksichtigt lassen, weil sie in den Bundesländern, wo unter den hohen Richtern viele Nicht-Christlichsoziale sind, die Laufbahn auch des christlichsozialcn Juristcnriachwuchses gefährden könnten. Andererseits ist Bundeskanzler Schuschnigg als Tiroler selbst Mitglied der Innsbrucker Advokatenkammor und steht in freundschaftlichen Beziehungen zu ihrem Vorsitzenden Dr. Hämmorle, der diesen, Entwurf vertritt. In bezug auf dio Zulassung jüdischer Rcchtsanwaltsanwürtcr dürften die Ansichten der CnristlicliBOzialcn und der Anhüngor anderer Richtungen unbeschadet aller sonstigen Meinungsverschiedenheiten kaum auseinandergehen. Außerdem ist bekannt, daß in sehr hohen Regierungskroisen denjenigen Personen, die erst nach dem Kriege eingebürgert wurden, die bürgerlichen Qualitäten nicht wie den „Bodenständigen" in vollem Maße zugesprochen worden; auch dieser Umstand dürfte bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit für die Ausübung des Rechtsonwaltsbcrufs eine Rolle spielen. Ein etwaiges Gesetz auf Grund des Entwurfes der Tiroler Advokotenkammcr würde zu denjenigen gehören, die den Juden, ohne sie ausdrücklich zu erwähnen, weiteren Beschränkungen in Berufswahl und Berufsausübung auf einem wichtigen Gebiete unterwerfen. tMLE€i% m mu ygtoaGiSÄPir Die Abgabe der Steuererklärung für 1934 Nach den bisherigen Vorschriften wurde vom Rcichsfinonzminister jährlich eine Frist bestimmt, in der die Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsstcucr und Umsatzsteuer abzugeben waren. Diese jährliche Fristsetzung ist jetzt fortgefallen. Nach der Neuordnung der Stcuervorschriften, die im laufenden Jahre in Kraft getreten ist, sind künftig die Steuererklärungen über Einkommen, Vermögen und Umsatz bis zum 15. Februar abzugeben, sofern nichts anderes bestimmt wird. Da der Rcichsfinanzministcr eine andere Frirt zur Abgabe der Steuererklärungen bisher nicht bekanntgegeben hat, sind also die Steuererklärungen bis zum 15. Februar 1935 beim zustündigen Finanzamt abzugeben. Lieferungsgenqßenfchaften für das Handwerk Im Zuge der zur Förderung des Handwerks beabsichtigten Maßnahmen wird von, amtlicher Scito jetzt darauf hingearbeitet, dem Handwerk Großauftrüge zukommen zu laBsen. Wie der koinmissär für den Mittelstand, Dr. Wienbeck, auf einer Tagung in Berlin' bekanntgab, komme es darauf an, das Handwerk instand zu setzen, Großnüftrfige entgegenzunehmen und sie vorschriftsmäßig und pünktlich durchzuführen. Zü diesem Zwecke wird ein verzweigtes System von Lieferungsgenossenschoften geschaffen, die eine einheitliche Spitze bekommen, „die Reichszentrale für Handwerkalieferungon «.G.m.b.H.". Ihr angeschlossen Bind die LiefcrungBgenossenschaften der einzelnen Handwerkszwcige in den Treuhfindcrbezirken. In. Betracht kommen insbesondere Aufträge für Schneider, Schuhmacher, Sattler,' Polsterer, Wüscheschneider, Stellmacher und Schmiede.' Für das Bauhandwerk ist eine besondere „Treubau A.-G. für Boufinanzierungen im Deutschen Reiche" ins Leben gerufen worden. Handwerksbetriebe in Warenhäusern In der letzten Zeit ist durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen da3 Betreiben von Handwecksuntemehmungen in Wflrenr häusern heu geregelt worden. Dabei ist Streit darüber entstanden, ob Fleischverkaufsstellen, die sich vielfach in Waren- und Kaufhäusern befinden, als Handwerksbetriebe zu gelten haben. Die Meinungen der gerichtlichen Instanzen in dieser Frage gingen bisher auseinander. Jetzt hat das Rcichswirtschaftsgericht eine Entscheidung dahingehend gefällt, daß Fleischverkaufsstellen als Handwerksbctriebe zu gelten haben und dementsprechend in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen. Beabsichtigt ist, ebenso wie die Lcbensmittclabtcilungen so auch die Handwerksbetriebe aus den Warenhäusern zu entfernen, wie dies z. B. für Schuhreparaturwerkstätten bereits geschehen ist. Zulaffungsregelung für Kinos Auf Anordnung der Ucichsfilmkammcr ist die bisherige Beschränkung der Neugründung von Lichtspieltheatern bis zum 31. März 1936 verlängert worden. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Kinos nur mit Bewilligung der Rcichsfilmkammcr eröffnet werden. Die Entscheidung über dio Zulassung trifft die Rcichsfilmkammcr nach der Bedürfnisfrage. Die besonders lang bemessene Sperre soll, wie es in der Begründung .heißt, dazu dienen, eino Uberbesetzung einzelner Stadtteile mit Lichtspieltheatern zu verhindern. Dagegen wird "ein zeitgemäßer Ausbau bereits bestehender Unternehmungen vonseiten der RcichsElmkammer begrüßt. Wichtige Anmeldefrifien im Vermittlergewerbe Zu der auch. .von uns berichteten Anerkennung der Wirtschafrsgruppc Vermittlergowerhe, der Zwangszusnmmenfasäung der Vertreter, Mokier und Agenten sind jetzt AusfuhrungBhestimmungen erschienen. Danach ist die letzte Frist für die Anmeldung der -15. Februar 1935. Es müssen sich melden: Handelsvertreter und Handelsmakler in Berlin SW 68, Rittorstr. 48, Grundstücks¬ und Hypothekenmakler in Berlin NW 7, Dorotheenstr. 53, Versicherungsagenten und -Makler in Berlin W 35, Victoriastr. 28. Bei der Wichtigkeit der Anmeldung für die weitere Berufsausübung sei auf dio Notwendigkeif der Anmeldung ausdrücklich hingewiesen. .Tapeten Farben , C1 Steinplatz 3297 Fußbodenbelag _ Linoleum Auslegen von Wohnungen und Treppenhäusern GEORG ADLER KANTSTRASSE 107 TISCHJLEBEI „£) s Ö UTE MÖBEL" O. LOEEK -■ A. 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