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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-01-09 · 2 (9.1.1935) · page 2

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
2 (9.1.1935)
Date
1935-01-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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/ Itömmt man freilich hier so wenig durch, wie ander- wärta ßuf dar .W*lt. Wie die Ärzte leben Wieviel deutsche Juden Iqunen im ganzen nach Anwirft, ijjj, h,. aejt .depo .vergangenen Jahr?, Dje Frage ist nicht leicht zu beantworten, da ja nicht alle an den •offiziellen Hilfsstellen sich meldeten.. Man nimmt an, jdaß ungefähr im Monat 250 Menschen jüdisch-deutscher Herkunft seit 1933 hier eingetroffen sind und auch hier eine Existenz gefunden nahen- -Jmganzen wären das noch nicht etwa 4000. Diese Schätzung variiert nach den Zahlen, die ein Mitglied des englischen Hilfskomitees neulich veröffentlichte, nicht allzu wesentlich mit dessen Schätzung, die sich insgesamt auf 5000 belief. Diejenigen, die kein Komitee in Anspruch nahmen, darf man ja wohl direkt als in Arbeit -gekommen betrachten, auf jeden Fall sind sie niemandem zur Last gefallen. Am Anfang war besonders der Zustrom von Akademikern sehr stark. Jüdische Ärzte aus Deutschland fanden jedenfalls keine schlechten Bedingungen vor. Hatte ein solcher Arzt schon fünf Jahre in Deutschland praktiziert, so brauchte er nur noch ein Sprachexamen nachzumachen, um auch die Erlaubnis zur Eröffnung einer Praxis in den Vereinigten Staaten zu erhalten. Viele Ärzte machten von dieser Möglichkeit Gebrauch und haben heute zum Teil sehr gute Praxen, wenn sie auch noch etwas gehemmt sind durch ,d£e Ab^hjun'gen auf Möbel ^^^t^tpfP^'^e-jjDUin ihrien \au^ifr^^ flieh ein Arzt nicht gleich niederlassen, so bestand und besteht heute noch für ihn sofort die Möglichkeit einer Anstellung als Assistenzarzt in einem der Riesenkrankenliftuser, die sich überall vorfinden. Der, Arzt mit der Erlaubnis zum Praktizieren erhält neben frisier Station noch ein Gehalt von 150 bis 200 Dollar monatlich, so daß er durchaus existieren :kann.. Solche Stellen sind besonders in den Provinzkrankenhüusern ' so viel vorhanden, daß .das Angebot die Nachfrage übersteigt. Der junge Arzt freilich muß mit größeren Schwierigkeiten rechnen. Er kann eine bezahlte Anstellung oder die Erlaubnis zum Praktizieren erst erlangen, wenn er nußer dem obligatorischen Sprachexamen auch noch ein medizinisches Nachexamen bestanden hat, zu dem er vor Ablauf von ein bis zwei Jahren nicht zugelassen wird. Für ihn ist es eine große Hilfe, daß ihn die großen Spitäler sofort gegen freie Kost und Logis als wachhabende Ärzte u. a. anstellen. Da ihre Arbeitskraft etwa sechs bis sieben Stunden am Tage oder in der Nacht verlangt wird, können sie sich noch etwas Geld hinzuverdienen, undtatsächlich trifft man diese jungen Ärzte oft als Fahrstuhlführer, Zigarettenverkäufer, Dohnetscher in Warenhäusern und ähnlichen Berufen. Sie haben zum wenigsten die Aussicht, in absehbarer Zeit in ihrem eigentlichen Beruf eine wirkliche Existenz sich erringen zu können. (Ein zweiter Artikel folgt-) i orderungen der jüdifchen Lehrer Tagung des Reichsverbandes der Jüdifchen Lehrervereine und des Jüdifchen Lehrerverbandes in Preußen w-i ': '■'* »■"'••'•' Nur Arasite, arifcher Abltamninng Der Nachweis arischer Abstnrn m ujig wird für medizinale Personen — Ärzte und Apotheker ~ mit unverminderter Strenge verlangt und zur Bedingung für die Zulassung zum Studium und zum Beruf -sowie auch zur späteren Fortbildung gemacht. Im 'Dezember 1934 hat das fleicjlsimnistcrium des Innern eine neue Prüfungsordnung für Apotheker erlassen, die;am, 1, April 1935 in Kraft tritt. Danach wird künftighin hereits für die pharmazeutische V o r p r ü f u n g , die noth .zweijähriger Praktikanten-Lehrzeit erfolgt, der Nachweis dor arischen' Abstammung verlangt Bisher war diese Vorprüfung för alle freigegeben,' so daß auch Nichtarier in der Lage waren, nach glücklich abgelegter Vorprüfung ein Jahr als „vorgeprüfte Assistenten" tatig zu sein, um eich dann dem eigentlichen pharmazeutischen Studium zuzuwenden — sofern Arbeitskräfte vorhanden waren. Jotzt hört jede Betätigungsmöglichkeit für Nichtarier bereits bei der Vorprüfung auf . Im Zusammenhang' hiermit, sei eine Bekanntmachung der Berliner Akademie für ärztliche Fortbildung erwähnt, die sich auf den neuen Stundenplan für Januar bezieht. Nach Aufzählung der einzelnen Dozenten und Lehrgänge wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß zur Teilnahme „deutsche Ärzte arischer Abstammung*' berechtigt sind. (Siehe auch „Aus der Welt des Arztes" in der ersten Beilage.) Die neue Habilitatiomordnung Der Rcichsministcr. für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat eine neue Habilitationsordnung erlassen. Durch sie wird die Einrichtung der freien Privatdozenten an den Hochschulen beseitigt, statt dessen ein neuer akademischer Grad geschaffen, der Dr. h a b i 1., der keine Lehrberechtigung verleiht und außerdem werden die eigentlichen Dozenten, die LeUrbercchligung haben, von den habilitierten Doktoren unterschieden. Als Voraussctz'u-ng für den Dr. habil. wird arische Abstammung des Bewerbers und seiner Ehefrau verlangt. Dozent kann ebenfalls nur werden, wer Beamter werden kann, wozu bekanntlich auch arische Abstammung erforderlich ist. Es ist also in Zukunft nicht möglich, daß jüdische Bewerber habilitierte Doktoren an einer Universität werden. Ebensowenig können sie künftig die Lehrberechtigung an einer Hochschule danach erhalten. Im Berliner Logenhaus in der Kleiststraßc fand nach zweijähriger Pause eine Tagung der Vorstände und Ausschüsse des „Reichsvcrbandcs der jüdischen Lehrervercinc" und des „Jüdischen Lehrerverbandes in Preußen" statt, in der alle wichtigen Fragen der jüdischen Schule und der Lehrerschaft diskutiert wurden. Die Besprechung über die Ausbildung von Lehrern gipfelte in einer Entschließung, in der in Anbetracht des in wenigen Jahren zu erwartenden rapiden Schülerrückgangs die Drosselung der Ausbildung auf ein Mindestmaß dringend gefordert wird. Eingehende Behandlung fand die akute Frage dor Lehrorfortbildung. Die Fortbildung der jüdischen Lehrerschaft, heißt es in einer Entschließung, hat sich gleicherweise auf die wissenschaftliche wie auf die pädagogische Seite zu erstrecken. „Von.der eigentlichen Lehrerfortbildung ist die sogenannte „Umschulung" der nicht für die jüdische Schule bzw. Volksschule vorgebildeten Lehrer grundsätzlich zu, unterscheiden und organisatorisch zu trennen. Die Dozenten müssen praktische Erfahrung besitzen und ihre Lehrtätigkeit auf die Bedürfnisse der Lehrer und der Schule abstellen. Da heute schon ein Mangel an Lehrern mit Befähigung für die technischen Unterrichtsfächer festzustellen ist, sind ohne Verzug Ausbildungsmöglichkciten für Lehrer bzw. Lehrerinnen für Musik, Zeichnen, Werk- und Handarbeitsunterricht sowie für die Leibesübungen zu schaffen, soweit die staatlichen Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen. Eingehend wurde die bedrohliche Entwicklung der wirtschaftlichen Lage weiter LehrerkreiBe erörtert. In zahlreichen kleinen und mittleren Gemeinden sind die Beamten in Existenznot geraten, und auch bei vielen Lehrern der neugegründeten oder erweiterten Schulen in größeren und Großgemeinden hoben sich unhaltbare Zustände herausgebildet. Die Gehälter erreichen vielfach nicht das Existenzminimum und werden oft noch in der Form des Stundenhonorars gezahlt. Diese Verhältnisse bilden nicht nur eine schwere Sorge für die Betroffenen, sondern auch eine Gefahr für die gedeihliche Entwicklung der Schulen und damit des jüdischkulturellen Lebens. Die Lehrerschaft ist sich, wie in einer weiteren Entschließung zum Ausdruck kommt, durchaus bewußt, daß sio die jadische Not mittragen muß. Aber auch in Anerkennung dieser selbstverständlichen Pflicht glaubt sie die nachstehenden Forderungen erheben zu müssen: 1. Die Besoldung muß zum mindesten die Lebenshaltung gewährleisten. Sie muß auf einem festen Grundgehalt aufgebaut sein und weiterhin dem Dienstalter und den Familienverhältnissen Rechnung tragen. . 2. Djo Zurücksetzung der Familienväter hinter Unverheirateten bei Stellenbesetzungen ist als unsozial,' das Verlangen nach Angabe des Gchajtsanspruchs und der Einsendung eines Lichtbildes in Ausschreibungen als unwürdig zu verwerfen, 3. Die Gründung bzw. Erhaltung jüdischer Schulen ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine Pflicht de^eüfacri^jüdiselien Gemeihschaft; Daruni sollen' Gemeindim'ihre' Verantwortung nicht auf private Vereinigungen abwälzen, und wo Gemeinden die' Schuriasten nicht allein trägen' können, muß* der zuständige Landesverband bzw. die Reicha'vertretung helfend eingreifen. , Die Vertreter von Bayern, Württemberg und Boden ijrkjBrtej}, •" •.^;<^ie»••'F<^«n«|p?,» für ihre tänder gegenstandslos seien, ., „ Im..Anschluß an ein.Referat (Iber ,,, , , . - ' Unttirichtsprobltm der jüdischen Schule •> ' Svirrden' einstimmig TÜchtlinferi angenommen^ |n denen die Lesehefte ,' 't^ '^t^u^^ 'iejt 'att|jjMnen»ep' fiehrrWtel.'dazii bestimmt, ' idSuetita' Gebtäsgiit' ui '«fco Deutoch-Ünterricht einzuführen, bi?-?J.f ' -1 ■./,..-.:!-■/ " i->'- \.'..*r.i ■ 'v.f'. ' :'s-.i'- zeichnet werden. Sic sollen ein Bild jüdischen Lebens und Schaffens, Denkens und Fuhlens geben und darum über den Kreis der jüdischen Lebensgemeinschaft hinaus alle Gebiete einbeziehen, auf denen Juden schöpferisch und gestaltend gewirkt haben. Die Vor Standswahlen brachten neben der Wiederwahl des bisherigen Vorsitzenden beider Verbände, Rektor Dr. Stern, Berlin, und des zweiten Vorsitzenden Dr. Bamberger, Nürnberg, einige Veränderungen: zum Geschäftsführer wurde an Stelle des zurückgetretenen Herrn Abraham-Berlin Schulleiter R c s c h k c- Berlin gewählt. An die Stelle des früheren Verbandsredaktcurs, Herrn Steinhardt-Magdeburg, trat der interimistische Schriftleiter Dr. Braun- Köln. Herr Steinhardt, jetzt Ems, wurde anläßlich seines 70. Geburtstages zum Ehrenvorsitzenden des „Jüdischen Lchrerverbandes in Preußen" ernannt. Vorsitzender des Hilfsausschusses wurde Herr 'S. Silberßerg, Berlin. Entladung nicht anerkannt Klage eines jüdischen Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht Berlin hat am 29. November 1934 — gefüllt, das die bisherige Rccht- AngefteUtenverficherungspilicht für Lehrer Durch einen Erlaß des Ministers für Kultus und Unterricht ist die VersicherungBpflicht für Lehrer und Lehrerinnen a n nichtöffentlichen Schulen oder Anstalten neu geregelt worden. Während bisher für solche Lehrkräfte die Möglichkeit der Befreiung von der Angestclltenversichcrungspflicht gegeben war, fällt diese Vergünstigung jetzt fort. Die Mitgliedschaft bei Pensionskassen ist kein Befreiungsgrund. Künftig sind also alle Lehrer und Lehrerinnen an privaten Schulen, somit auch die jüdischen, grundsätzlich versicherungspflichtig. Das Schulghetto in Wien Wien. Die zu Beginn des Schuljahres 1934/1935 getroffene Verfügung der österreichischen Unterrichtsbehörde, wonach jüdische Schulkinder von christlichen geschieden und in eigenen Klassen — also „J u d e n k 1 a s s e n" — zusammengefaßt wurden, ist in Kraft geblieben. Es wurde ein Schulghetto geschaffen, in dem jüdische Kinder abgesondert unterrichtet werden, ohne daß aber ihren jüdischen Bedürfhissen entsprochen wird. In diesen Judenklassen unterrichten ausschließlich deutsch-christliche Lehrer in deutsch-christlichem Geiste. Die Proteste jüdischer Eltern und der Wiener Israelitischen Kultusgemefride blieben wirkungslos. Die Versicherung der Regierung, daß Härten in Einzelfällen vermieden werden sollen, hat sich als belanglos erwiesen und an dem bekannten Zustande wesentlich nichts, geändert. Das Arbeitsgericht Berlin 20 AC 787/34 — ein Urteil sprechung über die Entlassung jüdischer Arbeitnehmer nach dem Umbruch des Jahres 1933 bestätigt und in verschiedenen Punkten ergänzt. Der Kläger, ein ungarischer, seit Jahrzehnten in Deutschland ansässiger Jude, war 20 Jahre lang ununterbrochen im Betriebe der Beklagten tätig gewesen. Ende Oktober 1934 hat die beklagte, Firma ihm gekündigt. Zur Begründung dieser Kündigung hat sie im Prozesse vorgetragen, daß sie zu 99 °/o Druckaufträge von Behörden habe. Sic könne also einen Nichtarier nicht beschäftigen- Außerdem bestimme ihre Betriebsordnung, daß grundsätzlich nur Angehörige der Deutschen Arbeitsfront eingestellt werden sollen. Der Kläger behauptete dagegen, daß die Arbeitsordnung damit nur einen Grundsatz an sich aufstelle; außerdem beziehe er sich nur auf Neucinstcllungcn, nicht auf Entlassung alter Mitarbeiter. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und die Kündigung als nicht betriebsbedingt und unbillig hart angesehen. In der Begründung des Urteils wird ausgeführt, daß der Kläger früher Mitglied der Deutschen Arbeitsfront gewesen, jetzt aber als Nichtarier ausgeschieden sei. Es sei gleichgültig, daß die Aufträge, die die Beklagte in ihrer Druckerei ausführe, zu .99 o/p von Behörden stammen. Die Beklagte — so heißt es weiter — ist eine im privaten Wirtschaftsleben stehende Druckerei, auf sie findet die Aricrgcsctzgcbung keine Anwendung. Der Reichsminister des Innern, Frick, hat in der „Juristischen Wochenschrift" 1934, Heft 1,' angeführt: Es sei verboten, die Aricrgesetzgcbung auf Gebiete auszudehnen, für die sie nicht bestimmt sei. Also selbst, wenn auftraggebende Behörden den Wunsch auf Entlassung des Klägers ausgedrückt hätten —• sie haben es nicht getan — wäre das belanglos gewesen. Die Beklagte hätte dann auf den Erlaß des RcichBministcrs des Innern hinweisen müssen. Das Gericht vermag also keine irgendwie gearteten, hinreichenden Gründe für die Entlassung des Klägers, der 20 Jahre zur vollsten Zufriedenheit der Beklagten seinen Dienst versehen hat, zu finden. Angesichts dieser langjährigen einwandfreien Dienstzeit hat das Cericht für den Fall, daß die Boklagto die Kündigung nicht widerruft, dem Kläger die höchstmögliche Entschädigung von 1100 RM. zugebilligt, die die Beklagte dann an den Kläger zu zahlen hätte. Wie dio Jüdische Telegraphen-Agentur erfährt, ist das Urteil rechtskräftig geworden. Über 60000 Juden weniger Ursachen des Rückgang« in Deutschland: Auswanderung und Geburienunterschuß In Auswertung der 1933 durchgeführten Zählung der deutschen Reichsbovölkcrung wird jetzt eine Zusammenstellung über die Religionsgliederung des deutschen Volkes durch die Veröffentlichungen des Rassepolitischen Amtes der NSDAP bekannt. Es wird darauf hingewiesen, daß im Jahre 1925 in Deutschland noch 564 379 Angehörige der jüdischen Konfession gezählt worden sind, was damals, 0,9 Prozent des Gesamtvolkes ausmachte. 1933 betrug diese Zahl noch 499 682 oder 0,77 y. H. Es ist also ein Rückgang der Angehörigen der jüdischen Konfession in Deutschland um 64 697 oder 11,5 v. H. ' festzustellen. Dieser Rückgang sei in der Hauptsache auf Auswandosung und lunKBien ure ■ TJl^ Lisch aussei Seit dem Stidhtag des 16. Juni dürfte die Zahl weiterhin ab- ,.,;iM:„i. genommen haben, weil die Auswanderung anhielt und die .Frucht- Barkeit det*-'jüdischen''Iihen 'ilach ''einlaufenden Berichten' besonders gering-gewesen ist. Imeinzelnen entfallen allem auf Berlin gegenwärtig..rund Ißß.ßQD Juden,,,. . ■• .. •' Die Ziffern, die sich aus der Konfessionszugehörigkeit ergeben, seien aber, bo heißt es üf dem erwähnten Bericht, unvollständig, weil'sie nicht nach der Rasse unterschieden. Mau mflsse ^Vermuten, daß der Anteil der " jüdisch Vermischter! Beyölkerpng, fei.mis mehrfach eo. groß, sei, wie der ApteiLdorex/diesiclf auch heute noch zumi .jüdisfhen.G.luuben.bekennen,. U'chen'Ümf'a'no;''des Jüdenwms 'ffjstziistelleri, müsse An eingehenden' Untersüch/tng, vor allem der BerÜfBverbaiii jhrßj;sän>tich#ta, A»geb.8rigrA'z»'erf«!i»en hätten -und an SQ,gewpi»nenf»' Er^hnij^e!, AjWgfn über die-^aWisblitbe'rtsata-r mäi^ge j^usamjnense^ Vo.lkes .machen,können* A Kein Symptom des Antifemitisinus Prag. Hier fand eine Tagung des Obersten Rates der jüdischen Kultusgemeinden-Verbände in Böhmen, Mähren und Schlesien statt, auf der u. a. Fragen der Rabbiner-Ausbildung und "der Religionsunterrichtung sowie der konstruktiven ' sozialen Fürsorge erörtert wurden. Zum Schluß wurde festgestellt, daß das, Ministerium für Kultus und Unterricht für dio Bestrebungen de» Obersten Rates volles Verständnis gezeigt und ihn als den. Repräsentanten der jüdischen Glaubensgemeinschaft in den historische» Ländern (Böhmen, Möhren, Schlesien) anerkannt hat. In das Staatsbudget für 1935 wurden für die Bedürfnisse des Obersten Rates wieder, wie im Vorjahre, 50 000 Kc. als Subvention eingestellt. Der Oberste Rat konstatiert, daß die tschechoslowakische Republik der Welle des Antisemitismus, die im letzten Jahre auf einige Länder übergegriffen hat, standhielt. Dies sei nicht nur auf den Geist der Verfassung und der 'Gesetze und die Sorge der Regierung um die innere Ruhe, ßOndcrn auch auf. die Reife der Bevölkerung ■ zurückzuführen. 'Die jüngsten Ereignisse fri. Prag,. die vielleiclvt ,.vo|i manchen Seiten falsch"aufgelegt worden 'seien, könnten nicht' pls. Symptoni eines Wirklich' 'ernsthaften üiid 'gefährlichen * Antisemitismus angcselieW werden.' Katholirther Priefler nher die Weifen von Zion ......Brüssel. ''Der''bekannte kathoHscne Gelehrte' und Professor ah der Universität" Löwen;' Piter Pierre;CharTB 8 j hielt 'in Brüssel - vor deinem-'Auditorium von Geistlichen, .hohen Beamten entgegenzutreten, die zur Abf tomig deV-besprochenenvBucheV 'das *®.m '»«^«*l#!'%S..rT<J»Pk«r" ^zeichnet«, geführt habe, ,; . VaÜ -;:>i- •!:.<■!•.•=,••( k-#f

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