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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1865-01-01 · Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865) · p. Seite 153

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 153 (sequence 173)
Language
German
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IRI
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153 Realitäten überhaupt wurde jedoch nur zur Errichtung von Fabriken gestattet und zwar war der Besitz derselben nur für die Dauer des Betriebes erlaubt. Der weitere Verlaus dieser Angelegenheit ist bekannt. ad 5. bemerkt die Hofkanzlei, kein Gesetz verbiete, den Juden Aemter zu verleihen; es sei auch nicht zu leugnen, „daß ihre Jugend in allen wissenschaftlichen Fächern gründliche Kenntnisse sich zu erwerben beflissen ist; aber theils können die Juden wegen ihrer Religionsgebräuche in vielen Aemtern nicht verwendet werden, theils würde man dadurch von Juden überschwemmt werden" *). Mit Bezug auf eine allerhöchste Entschließung vom 26. Juli 1792 bemerkt die Kanzlei ferner: daß gar kein Gesetz bestehe, welches die Juden von öffentlichen Aemtern ausschließt, vielmehr die wirklichen Anstellungen derselben solches bestätigen und es daher überflüssig wäre, denselben diesfalls eine schriftliche Versicherung zu geben. *) Die Nachsätze heben so ziemlich den Vordersatz auf. Von Seite des Gesetzes waltet kein Hinderniß ob, den Juden Aemter zu verleihen; aber weil man den Juden nicht in seiner Religion beirren wollte und aus Furcht vor einer jüdischen Beamtenüberschwemmung, ließ man einen Juden nur in den seltensten Fällen zu einem Amte zu. Wir brauchen wohl nicht zu bemerken, daß diese Einwendungen durchaus nicht stichhältig sind. Der Staat recrutirt jüdische Soldaten und nimmt nicht im Entferntesten Rücksicht darauf, daß diese die jüdischen Satzungen auch in Friedenszeiten verletzen. Der Staat würde jedoch Niemanden zwingen, ein Amt anzunehmen, und es versieht sich von selbst, daß derjenige Jude, welcher seine religiösen Ueberzeugungen nicht in Einklang mit dem Staatsamte zu bringen in der Lage ist, auf dasselbe im Vorhinein verzichten müßte; ebenso wie ein echt eonservativcr Beamte unter einer wahrhaft liberalen Regierung seinen Posten verlassen

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