Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 152 (sequence 172)
- Language
- German
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152 zuheben un& die Aufschrift am Judenamte: „Für Juden, Sesselträger und Fiaker" abzuändern. 10. Die voetorLZ der Medicin und der Jurisprudenz, welche Israeliten find, die an einer inländischen Universität graduirt wurden, sollen in die Witwensocietät ausgenommen werden. Endlich 11. Bitten die Vertreter, es soll ihnen eine Instruction ertheilt werden, welche ihre Rechte und Pflichten den Behörden gegenüber feststellt. Wir müssen hinzufügeu, daß diese Gesuche mit großem Freimuthe und vieler Würde abgefaßt sind. Betrachten wir nun, in welcher Weise diese Bitten erledigt wurden. all 1. Die Bolletentare sei nicht als Leibzoll zu betrachten, sondern habe die Bestimmung, die Beamten im Judenamte zu salariren. (Sonderbare Interpretation.) Wie bekannt, bestand diese Bolletentaxe, die jeder Jude entrichten mußte, bis zum Jahre 1848. Die Juden mußten demnach die Ruthe, die sie züchtigte, aus eigenen Mitteln erhalten. ad 2. Haben die Behörden wiederholentlich dafür gesorgt, daß der Alllaus fremder Juden in Wien beschränkt wurde, ulld es fanden von Zeit zll Zeit Ausweisungen in nuce statt, die sich auch sogar nach dem Jahre 1848 wiederholten; ad 3. wurde die Führulrg der Matriken der Polizeidirection überlassen; ad 4. wurde auf die Gravamina der niederösterreichischen Stände hingewiesen, welche mit Berufung auf ein Privilegium von Kaiser Leopold vom Jahre 1670 sieb beklagten, daß es den Juden gestattet sein sollte, Staatsgüter zu kaufen. In Folge dieser Beschwerden wurde die kaiserliche Bewilligung vom 2. October 1789 wieder aufgehoben, der Ankauf von