Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 151 (sequence 171)
- Language
- German
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5. Die Juden sollen zu Staatsämtern zugelassen werden. 6. Die Hochzeitstaxen sollen in gleichem Maße für die Juden wie für die Christen sein; die Trauungsinstrumenle -los hebräisch vorgelesen und die Nothwendigkeit der Anwesenheit eines Polizei-Commissärs bei den Trauungen aufgehoben werden. 7. Verordnungen in Judensachen sollen nicht ohne Mitwissen der Vertreter erlassen werden. 8. Es solle verboten werden, diejenigen Juden, die sich der Landwirthschaft oder dem Gewerbe widmen, zu kränken. 9. Bei ämtlichen Zustellungen an einen Israeliten sei die Bezeichnung: „Jude" wegzulassender herabwürdigende Ausdruck: „Toleranz"^) so wie diese selbst anfzulassen und auswar, machte der genannte Max Edbr v. Honigsberg (S.dessen Biographie von Kompert im Busch'schen Jahrbuch) Gebrauch von dieser Concesston und kaufte einen Theil der Herrschaft Belm, der jedoch nicht lange im Besitze der Juden blieb, da ein späteres Gesetz das frühere aufhob. *) Diese Bitte richtete erfolglos schon am 8. Feber 1786 Nathan Adam Arnstein er. **) Eine Folge der „Toleranz" und daß die Wiener Juden keine Gemeinde bildeten, war, daß die Wiener tvlerirten Juden nicht zum Militärdienste zugelassen wurden, währenddem die Juden in den Kronländera verpflichtet waren, ihr Contingent zur Armee zu stellen. So heißt es in einem Erlasse der Hofkanzlei an die niederösterreichische Regierung vom 14. Juli 1794: „Es hat im Ganzen bei der von der Regierung schon gegebenen Weisung, daß die höchste Resolution wegen Aushebung der Rekruten auf die hiestge Judenschaft nicht passe, weil fie keine Gemeinde ausmacht und eigentlich nur aus Tvlerirten, folglich Honoratioren besteht, zu bewenden." Nur die jüdischen Diener und diejenigen Juden, die sich unbefugter Weise in Wien aufhielten, konnten zur Rekrutirung beigezogen werden.