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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1865-01-01 · Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865) · p. Seite 150

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 150 (sequence 170)
Language
German
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150 wurden. Im Jahre 1807 machte sogar die Polizei-Oberdirectiom den Vorschlag, „um Streitigkeiten zu vermeiden," wolle sie selbst stets die Vertreter einsetzen. wie sie dieses im Jahre 1806 wirklich gethan hat. Doch die Vertreter remonstrirten dagegen und die niederösterreichische Regierung wollte den Juden das Wahlrecht nicht verkümmern. Mit Vergnügen heben wir es jedoch hervor, daß die Vertreter sofort in energischer Weise ihrer Aufgabe gerecht zu werden strebten. Wir finden von den Jahren 1793 und 1796*) Gesuche derselben an die Regierung, die den regen Eifer für die Sache ihrer Glaubensgenossen bekunden; wohl kömmt auch manche Bitte vor, die wir nicht vertheidigen möchten. Doch führen wir die Petition an: 1. Das Toleranzpatent vom I. 1782 werde in vollem Maße gehandhabt und daher die Taxe für die Aufeuthaltsbolleten pr. 30 kr. aufgehoben, da diese mit dem Leibzolle identisch sei, welcher aufgehoben wurde. 2. Der „Anlauf" fremder Inden werde beschränkt. 3. Die Juden wollen Geburts-, Sterbe- und Trauungsbücher, jedoch nicht Beschneidungsbücher führen **). 4. Der Besitz von Realitäten sowohl in der Stadt wie auch auf dem Lande und der Ankauf von Staatsgütern werde gestattet. Letzteres nach dem allerhöchsten Handschreiben vom 2. October 1798 ***). *) Die damaligen Vertreter waren: SalomonHerz. Bernh. Eskeles und Max Edl. v. Hönigsberg. **) In der Führung der Beschneiduugsbücher sah man etwas Exceptionelles, dem man sich nicht fügen wollte. Uebrigens wurden bekanntlich Geburts-, Sterbe- und Trauungsbücher vom Prediger Mannheimer aus eigener Jnitative erst im Jahre 1826 eingeführt. (Vergl. unser: I. N. M a nnheimer, eine biogr. Skizze). ***) Sofort nachdem der Ankauf von Staatsgütern gestattet

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