Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 140 (sequence 160)
- Language
- German
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140 „Toleranz" höchst selten ertheilt, und durch das Absterben der Familienväter, die diese Begünstigung besaßen, verminmindert; daß künftig die Toleranzertheilung blos auf Juden, welche das Großhandlungsbefugniß im gehörigen Wege nach Ausweisung eines Vermögens von 60.000 fl. erwirken, beschränkt, und endlich sowohl die Ertheilung als auch die Erstreckung der Toleranz, die Gebühr nach Umständen billig erhöht, einzig aber bey Witwen der vorder hier geduldeten Juden nach Umständen ein minderer Betrag festgesetzt werden soll." Hingegen erfolgte am 2. September 1802 ein kaiserlicher Befehl, nach welchem keinem Juden ohne Unterschied ferner die Toleranz zu verleihen sei. Um zu zeigen, welcher Umschwung der Ansichten zum Nachteile der Juden eingetreten war, führen wir noch aus der kaiserlichen Resolution über Vortrag der Kanzlei vom 5. August 1790 an: Sind den hier in Wien stch schon seit längerer Zeit, obwohl unbefugter Weise aushaltenden oder noch ferners hieher kommenden Juden, sobald sie sich über ihren Nahrungsstand und ein dazu hinreichendes Vermögen ausweisen oder ihren Aufenthalt mit sonstigen Ursachen rechtfertigen, gegen dem. daß sie eine veryältntßmäßige Gebühr oder Toleranzgeld entrichten, nicht weiters zu beunruhigen. Können für den hiesigen Platz 4 galizische jüdische Mäkler auf die von der Regierung angetragene Art allerdings bewilligt werden. Wird den ein Vermögen von wenigstens 8—10.000 fl. ausweisenden Juden, die zugleich über ihren sittlichen Character glaubwürdige Zeugnisse beibringen, bei Ertheilung des Passierzettels keineswegs die Gattung ihrer Unternehmung vorzuzeichnen. sondern lediglich ihrer Willkühr zu überlassen sehn. In Abwesenheit Sr. M. meines Herrn Vaters Franz.