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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1865-01-01 · Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865) · p. Seite 47

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 47 (sequence 67)
Language
German
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47 In Ausführung obiger Anordnungen müssen die Anstalten der Armenpflege besprochen werden. Jede Stadt, in welcher Israeliten wohnen, stelle Armenpfleger (Gabaim) an, zuverlässige und ehrliche Männer, die die regelmäßigen Beiträge einsammeln und vertheilen und allwöchentlich jedem Armen seinen Bedarf für eine Woche darreichen. Die hiezu bestimmte Kasse führt den Namen Kuppa. Außerdem werden Gabaim angestellt, die tagtäglich freiwillige Gaben an Geld, Kleidungsstücken und V ktualien einsammeln und Abends vertheilen. Diese Einrichtung heißt Tamchui. Doch wurden beide Kassen, von denen die letzte vorzugsweise für Fremde bestimmt war, nie so streng geschieden, und konnten Gaben, die für die eine Kasse bestimmt waren, d^r andern überlassen werden. Dagegen durste aus der Kuppa Fremden nur eine geringe Gabe — doch nicht weniger als der Werth eines Sechserbrotes — gereicht werden. Auch war gesetzlich festgestellt, was ein solcher bettelnder Orach, falls er übernachtet, beanspruchen Darf: Quartier, Bettstelle mit Matraze, Oel und Erbsen, d. h. so viel, als man behandle ihn wie einen Gast. Wie ernst es jedoch den jüdischen Gemeinden mit dieser Aufgabe war, bezeugt die Aeußerung des Maimonides: daß er nie eine Stadt gesehen, in der nicht wenigsteneine Kuppa bestanden hat. Wie erwähnt, sollen als Armenpfleger nur angesehene, gewissenhafte, zuverlässige Männer angestellt werden, die mit den ihnen anvertrauten Geldern nach bestem Gewissen und Ermessen verfahren, wie sie es verantworten können „und es gut ist in den Augen Gottes und der Menschen." Wie sie einerseits die Beträge exekutorisch eintreiben dürfen haben sie andererseits darauf zu sehen, daß sie demjenigen,

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