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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1865-01-01 · Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865) · p. Seite 45

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 45 (sequence 65)
Language
German
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45 feilt vermeintliches Unglück malen ließ, mit dem Bilde umherzog und darauf hin, für sich eine Kollekte veranstaltete. Aber wie es in den historischen Zeiten in Rom keinen einheimischen Bettler gab, — denn das Volk war nicht gewohnt zu seufzen, sondern zu fordern — wie Athen vor dem peloponesischen Kriege in Folge der glücklichen Ratur- und Staatsverhältnisse unter den eigentlichen Bürgern den Bettel nicht kennt, und wie in Sparta bei dem gleichmäßigen Besitz das Vetteln kaum möglich war, so begegnen wir auch in Palästina in der biblischen Zeit kaum einem Bettler. Aber die Forderung des Psalmisten: „Bleibe im Lande und nähre dich redlich," kann doch nur an Den gestellt werden, der ein Land, eine Heimath besitzt, nicht aber an Den, den ein unerbittliches Geschick von Land zu Land, von Stadt zu Stadt, von Haus zu Haus, treibt, bei dem der mühesam erworbene Besitz nicht vertrauensvoll weilt. So erging es dem jüdischen Volke. Ueberall hausend und nirgends zu Hause, mußte sich trotz regem Gewecbfleiß, den selbst Gegner anerkennen, ein großer Theil des Volkes zeitweise auf die Woh'thäligkeit des anderen Theiles angewiesen sehen und bald hier, bald dort auftauchend, in gewissem Sinne gewerbmäßig Almosen suchen. Die jüdische Armenpflege unterscheidet deßhalb zwischen ortsangehörigen Armen und auswärtigen oder sogenannten Orchim-Wanderer, Gäste, — denn als solche betrachtet und behandelt man sie — und wir werden bald die betreffenden Einrichtungen kennen lernen. Die zweite der uns gestellten Fragen lautet: „Wem liegt die Verpflichtung der Armenpflege ob?" Das sprichwörtlich gewordene jüdische Herz ist ein unveräußerliches Ecbtheil unseres Volkes, es schlägt in unser Aller Brust, und jeder Kenntniß jüdischen Gemüths hätte die

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