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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1865-01-01 · Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865) · p. Seite 42

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 42 (sequence 62)
Language
German
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42 bis zur Mannbarkeit zu unterhalten, Zn dm früheren Zeiten hatte Athen den Ruhm, „daß kein Bürger des Notwendigen bedürftig war, noch die Begegnenden ansprechend, den Slaat beschämte". Aber nach dem peloponesischen Kriege schaute überall Armuth heraus, und nicht wenige mochten dieser Unterstützung bedürfen. Das Gesetz beschränkte dieselbe auf diejenigen, welche unter drei Minen (also weniger als 72 Rthl.) Vermögen hatten. Die Unterstützung betrug höchstens täglich 2 Obolen (2 Groschen) und wurden durch Volksbeschluß zuerkannt, aber die Prüfung der Personen, welche diese so bescheidene Unterstützung beanspruchten, geschah durch den Rath der Fünfhundert, eine hohe Behörde. Hier ist der Ort, um übergehend auf die Prinzipien der jüdischen Armenpflege von vornherein zu konstatiren, wie wenig eine solche Legitimation und Prüfung im Geiste des Judenthums liegt. Wohl heißt es auch hier: „Wer 2 Mahrzeiten hat, nehme nichts aus dem Tamchni, wer 4 Mahlzeiten hat, nichts aus der Kurpa". (Anstalten, von denen wir später reden werden); ferner: „wer 50 Sus, d. i. 10% Rthl. besitzt, soll nur. falls er kein Geschäft betreibt, wer 200 Sus, d. i. 43% Rthl besitzt, überhaupt keinen Anspruch auf Unterstützung erheben. — bei den damaligen Verhältnissen reichte diese Summe aus, sich zu ernähren, — aber wohlverstanden, das ist nur Forderung der Moral, das Gesetz als solches, kennt weder eine Prüfung, noch Beschränkung. „Wer Unterstützung beansprucht, dem werde sie ohne Weiteres gereicht" heißt es hier. Noch mehr! Im Tempel zu Jerusalem fand sich eine besondere Halle (Lischchat chaschoim), in welche man unbemerkt Gaben hineinlegte, damit verschämte Arme sie ebenso unbemerkt dort abholen konnten. Auch den in Athen so stark verpönten

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