Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 56)
- Language
- German
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36 trug, daß der Begriff von Besitz in unserem Sinne und in beschränkter Weise zur Anwendung gelangte; fügen wir hinzu, daß neben dieser Rückkehr des Grundbesitzes in die Hände des ursprünglichen Besitzers, der Arme aushörte zu darben, der Sklave frei ward und jeder Schuldbriefseine Gültigkeit verlor, so erblicken wir in dieser Gesetzgebung bei weitem das nach menschlichen Begriffen für damalige Verhältnisse geeignetste Mittel, der übermäßigen Anhäufung von Reichthümern, dem Anwachsen unbegrenzter Schulden, dem Einreißen allgemeiner Massenarmuth und der steten Dauer der Sklaverei in gleicher Weise mit Erfolg vorzubeugen. Aber von diesen präventiven Maßregeln gegen die Verarmung sind die Gesetze in Betreff der vorhandenen Armen als selbstständige Normen abzulösen und einer eigenen Betrachtung zu unterziehen. Denn mit der Beseitigung der gewöhnlichsten Ursachen zum Verarmen ist die Armuth selbst noch nicht beseitigt, und wie wenig die göttliche Gesetzgebung solche ideelle Ziele in's Auge faßte, zeigt der Ausspruch der Schrift: „Es werden allezeit Arme im Lande sein." Diesen gegenüber war das Gesetz zur Abhilfe verpflichtet — und auch besorgt, und die Anführung einzelner Verordnungen lernt uns hinlänglich den wahrhaft humanen Geist kennen der auch in dieser Seite der biblischen Armengesetzgebung weht und auf reine Gemüther des wohlthuendsten Eindruckes nicht verfehlt. „Darum gebiete ich dir und sage", heißt es, „daß du deine Hand aufthuest deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande." Und diese allgemeine, die umfassendste Wohlthätigkeit an's Herz legende Bestimmung erhält ihren anmuthigen Rahmen und Hintergrund in einer Reihe, alle menschlichen Verhältnisse berücksichtigenden Einzelbestimmungen, die gewissermaßen als An-