Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 54)
- Language
- German
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34 Die Armenpflege im Judenthum beruht selbstverständlich auf den im Pentateuch niedergelegten gesetzlichen Bestimmungen, die, als Ausfluß der höchsten Liebe und Wahrheit das Prinzip der umfassendsten Nächsten- und Menschenliebe an ihrer Spitze tragen. In welcher Weise diese Menschenliebe in jeder gesetzlichen Vorschrift ihren beherzigenswerthen Ausdruck gefunden, dürfen wir als im Allgemeinen bekannt, voraussetzen, und das genügt unserem Zwecke. Wir können uns darauf beschränken, nur die höheren Gesichtspunkte und die hervorragendsten Bestimmungen, um die sich die späteren Anordnungen gruppiren, hervorzuheben. Das Präventivsystem, d. h. die Maßregeln einer etwa einreißenden Armuth vorzubeugen und die Anhäufung des Vermögens in der Hand weniger zu verhindern, findet bei den an die Scholle gefesselten Völkern seinen durchsichtigen Ausdruck in der sogenannten Agrar- oder Ackergesetzgebung, d. h. in der vom Staate ausgehenden, mehr oder minder gleichmäßigen Vertheilung des Grund und Bodens unter die Bewohner des Landes. Die Bedeutung und der Einfluß dieser Ackergesetze auf die finanziellen Verhältnisse des Landes im Allgemeinen und auf Anzahl und Lage der Armen insbesondere, erkennen wir leicht noch in unseren Tagen, wenn wir sehen, daß in Ländern, wo große Güterkomplexe in den Händen Weniger sich befinden, wie z. B. in England, Mecklenburg, die größte Armuth herrscht, während wir in Holland, bei umgekehrten Verhältnissen einem ziemlich ansehnlichen Wohlstand begegnen. Deßhalb mußte auch in Rom gerade aus diesem Gebiete der härteste Kamps zwischen der reichen Aristokratie und den die Rechte des niedern, d. h. armen Volkes vertretenden