Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, zehnter Jahrgang 5624 (1863-1864) (1864)
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 44)
- Language
- German
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20 Beutel" gezahlt werden und gehöre nicht in die Rechnung. 8, 9 und 10 gehe auch nicht aus der Gemeindekassa und gehöre ebenfalls nicht in die Rechnung. 11, 12 und 13 sei keine gewisse Summe anzugeben, der Eine hat einen kürzen: der Andere einen weitern Weg. 14 könnte ausfallen, ebenso 15, da die Juden nicht mehr unter dem Landeshauptmann, sondern unter der Repräsentation (Gubernialbehörde) stehen. „all 16 ist zu wissen, daß unter solchen 1100 fl. bis 300 fl. nur pure allein Almosen an inländische arme Schulfinger, Schulklopferer und andere Arme, auch für arme Rabbiner, welche ad disputandum bei der Predigt herbeigekommen, der uralten Observanz gemäß, ausgetheilt werden. Beinebens ist ein ebenmäßig altes Herkommen, daß der Landesälteste, welcher, in seinem Distrikt die Besorgung und Verpflegung der Zusammenkunft aus sich hat, die ganze Zeit hindurch die alten und neuen Landesältesten und Einnehmer, auch andere jüdische Offizianten unterhalte. Beinebens, an denen innerhalb 14 Tage einfallenden 2 Sabbaten, die mehrere und vornehmere Deputirte aus der ganzen Versammlung traktiren müssen, wo allein dem jüdischen Koch 375 fl. bezahlt werden. Nicht weniger ist gebräuchig, daß der Dispensator jedem Deputaten gewisse Zettel zuschickt, daß Sie bei ihm Wein franco holen dürfen, theils auch annoch mit Kaffee. Zucker u. dgl. observirt wird." *) *) Das Gübernium machte folgende Vorschläge, ad 1 aus 'jedem Kreise (oberer, unterer, mittlerer) sollen sechs Deputirte kommen, zusammen achtzehn, und jeder soll Pr. Tag 30 Kreuzer erhalten; ad 2. Pauschal 100 fl. 3, 4 und 5 wären aufzuheben; ad 6 — 14. Der Rabbiner erhält eine 4spännige Post nnd täglich 6 fl., der Landesälteste 45 Kr., der Einnehmer 36 Kr., der