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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1862-01-01 · Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862) · p. Seite 222

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 222 (sequence 242)
Language
German
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222 volle Ueberzeugung, daß nicht jeder Brauch, der sich im Laufe der Jahrhunderte hie und da aus den verschiedensten, zum Theile nicht mehr zu eruirenden Veranlassungen herausgebildet hat, zu einer Lebensfrage erhoben, kein neues Gemeindestatut als eine Reform, und die Anhänglichkeit an das frühere als Orthodoxie und Altgläubigkeit aufgefaßt werden könne. Aber Religionsgesetz, und zwar ein uraltes ist es, daß ein Jude, der in eine fremde Gemeinde kommt, sich der dort herrschenden Usanz, der dort waltenden Lynagogenordnung zu unterwerfen habe. Nun besteht der Wiener Usus, zu dessen Restituirung die hiesige Gemeinde ihr volles Recht hatte, seit mehr als dreißig Jahren, ist selber zum Minhag, also zur unverbrüchlichen Usanz erstarkt. Welcher orthodoxe Jude darf es also wagen, das orthodoxe Religionsgesetz so zu verhöhnen, daß er, wenn er aus der Fremde hieherkommt, diesen Gemeindeusus verletzt und noch die Kühnheit hat, seinen Bruch mit dem Religionsgesetz Orthodoxie zu nennen? Doch dieser Frage wollen wir noch zum Schlüsse ein eigenes Capitel widmen. IV. Die Parteien. Wenn also der Wiener Synagogencultus auf dem Boden der Geschichte, des Gesetzes, der Tradition und des Herkommens steht, weshalb dieser zelotische Kampf dagegen? woher das Widerstreben gegen den Geist der eigenen Religion? Zu dieser Frage ist der unbefangene Leser nach unserer Darstellung berechtigt, und doch war diese unseres Wissens der Wahrheit getreu! Weder ein biblisches, noch talmudisches Gebot widerspricht dem Principe der Ordnung und des Anstandes; die Pijutim waren von jeher so verschrien, daß selbst in der alten frommen Gemeinde Nikolsburg lange noch vor der Einführung der Wiener Ordnung eine eigene Synagoge, Ehassidimschule (Schule der Frommen) genannt, von dem höchst ehr-

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