Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 212 (sequence 232)
- Language
- German
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212 gemacht werden. Er ist Niemanden Gehorsam schuldig, als dem Gesetze des Staates und der Religion, lieber die Beobachtung des Ersteren wachen die Behörden, und in Bezug auf das Letztere muß sein eigenes Gewissen und die Rücksicht für seine Existenz ihn leiten. Von einer hierarchischen lieber- und Unterordnung ist keine Spur vorhanden. Der Vorbeter heißt schlechtweg „der Mandatar der Gemeinde" (schaliach Zibbur). Zu seiner Qualification gehört, daß er der Majorität der Gemeinde gefalle (meruze lakahal), und diese allein entscheidet über seine Orthodoxie. Die Geschichte aber lehrt uns, daß man auch in früheren Zeiten der sangreichen Kehle nicht immer nachrechnete, ob sie durch Labungen, die nicht ganz erlaubt sind, sich frisch erhalten habe, und gab es vielmehr unter den alten, namenrlich den fahrenden Ehazanim, Leute von sehr zweideutiger Frömmigkeit, denen man denn doch in altchrwürdigen Synagogen die Leitung der Andacht anvertraute. Die echte, judenthümliche Frömmigkeit ist gar nicht so affectirt ängstlich in Rücksicht der Persönlichkeiten dieser Functionäre. Es wird nicht befremden, wenn wir nach dem Vorausgeschickten behaupten, daß weder die Synagoge der Mittelpunct des religiösen Lebens oder ein Heiligthum ersten Ranges, noch der Synagogenritus eine Lebensfrage des Judenthums jemals gewesen sei. Es ist demnach geradezu lächerlich in der Einrichtung einer Synagoge Altgläubigkeit oder Neologie, Orthodoxie oder Ketzerei zu sehen, da die Synagoge bei den Juden gar nicht jene Bedeutung hat. daß um ihren Ritus ein Sectenkampk entstehen könnte. Der strenge Jude hält die llebertretung eines einzigen Speisegesetzes für eine weit schwerere Sünde, als die vollständige Vernachlässigung der Synagoge, und das Studiren im Talmud für eben so wirksam und noch verdienstlicher als das langathmigste Gebet. Die Synagoge heißt bei den Juden: „Haus des Vereines," also Gemeindehaus und Versammlungshaus, der deutsche Jude