Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 210 (sequence 230)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2609281-2609298--5190-2612540- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
210 herrschend gewesenen Religionen. Es gibt demnach keine Orthodoxie und keine Heterodoxie bei den Juden, und am allerwenigsten kann eine Ritusverschiedenheit, die auch im Christenthume noch keine Heterodoxie ausmacht, als Widerspruch mit der Orthodoxie betrachtet werden. Die concrete und positive Erscheinung des Judenthums besteht aber in Geschichte und in Gesetzen. Glauben heißt im Judenthume nicht die Anerkennung eines Lehrbegriffes, sondern das lebendige Bewußtsein von der Vergangenheit und Zukunft der Nation und der Menschheit, und Frömmigkeit heißt das Leben nach den in jenem geschichtlichen Bewußtsein gewordenen Gesetzen regeln. Die Quellen unserer Religion enthalten daher vor Allem Geschichte und vorzugsweise Gesetze. „Du sollst und Du darfst nicht," das ist der übliche Styl des Judenthums. Geschichte hat keine andere Bestimmung als zu Gesetz zu werden, und das Gesetz ist die zu einer praktischen Formel gewordene Geschichte; denn jede Erfahrung, jedes äußere und innere Erlebniß erhält erst ihre Bedeutung, wenn sie zur Norm für das Leben werden und in dasselbe thätig eingreisen kann. Je älter also ein Gesetz, und je mehr Geschichte es demnach zu repräsentiren vermag, desto bedeutsamer, heiliger, unverbrüchlicher muß es erscheinen. Man steht also, daß auch der jüdische Cultus nicht aus einer Doxe hervorging, sondern aus dem gesummten Nationalleben. Wer also die geschichtlichen Wahrheiten in Abrede stellt, heißt ein Kofer, d. i. ein Läugner, dem wohl „der Antheil am künftigen Leben" abgesprochen. aber kein Holzstoß auf dieser Erde bereitet werden kann. Denn die Meinung unterliegt keinem weltlichen Gerichte. Dagegen erkennt das Judenthum Strafen für den Verletzer des Gesetzes, denn die That, die in's Leben eingreift, kann dem Individuum nicht freigestellt bleiben. Aber auch der Gesetzesschänder ist kein Ketzer, kein Heterodox, sondern ein Poscheer, d. i. ein Uebertreter, der gegen