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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1862-01-01 · Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862) · p. Seite 198

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 198 (sequence 218)
Language
German
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198 Oesterreichs schlau zu provociren, und der gegenwärtigen Regierung als trauriges Erbe zu hinterlassen verstand. Es hat jede Zeit ihre eigenen Formen, und das Princip, aus dem sich vormals die Religionstaxe, die Consessionsbesteuerung, der blaue Zettel und das „Judenamt" als besondere Polizeiabtheilung ergaben, hatte sich seit dem Jahre 1850 nur eine zeitgemäße Hülle umgethan. In jener „guten" alten Zeit, als noch in dem unheimlich stillen Oesterreich das Schweigen die erste Bürgerpflicht gewesen, als unsere Finanznoth eben erst bebrütet wurde, da erschienen alle Staatsbürger nur als steuerzahlende Automaten, und da genügte es auch, den Juden nur einige Geldabgaben mehr auszulegen, einige Rechte weniger einzuräumen, um den alten Traditionen von einer besonderen „Judenordnung", die als Würze jedes deutschen Staatsorganismus erschien, gerecht zu werden. Zu den Praktiken der alten Regierungskunst gehörte es, den allgemeinen freihcitslosen Rechtszuständen durch die Rechtlosigkeit der Juden eine mildernde Folie zu verleihen, und eine vielbändige Bibliothek beschäftigt sich mit dem großen Problem, wie man für die israelitischen Bürger nebst den allgemeinen Nöthen und Lasten noch besondere Pflichten und Qualen ersinne. Der primitive und naturwüchsige Ausdruck dieser Principien war die gute alte Judensteuer, die mit einigen blanken Gulden abgethan ward. Mit aller Salbung hoben die Mauthbeamten sie zur Ehre ihrer Religion ein, mit dem Bewußtsein der Opsersähigkeit für seinen Glauben trug sie der Jude ebenso andachtsvoll ab. So war diese Judensteuer, ihre Entrichtung, wie ihre Empfangnahme, säst zu einem Cultus geworden, der mit aller deutscher Gemüthlichkeit ausgeübt ward. Solche Naivität konnte sich unter der geistreichernRegierung, die unterdessen nothwendig geworden war, nicht behaupten. Denn die Zeit war eine andere geworden. Die staatsbürgerliche Thätigkeit beschränkte sich nicht mehr wie ehedem auf fromme Wünsche, heimliche

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