Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 29 (sequence 49)
- Language
- German
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29 gemailt für sich selber zu kisen vnd zu wehlen, und zu setzen Fueg vnd macht haben sollen doch dergestalt, das solches mit ainhelliger Stimme der gantzen Gemain nach gepür vnd tauglichkeit bescheen vnd khain Mangell hier erschaine. Da aber ainig Mangell oder beschwör darob fürkhomen vnd vermerkht, das etwa hierinnen Feindschafft oder Gunst mehr alß die Noturfft und tauglichkheit der Persohnen in Acht genommen vnd hierdurch vnsere Freyhait mißbraucht wurde, soll Ihnen dieselbe wieder aufgehebt vnd cassirt werden; die Ennderung vnd Verordnung Jederzeit bey vnns oder vnser böhmischen Cammerstern vnd sy derselben gehorsam zu geloben schuldig seyn." Es muß übrigens bemerkt werden, daß Gemeindestreitigkeiten zu jener Zeit sehr an der Tagesordnung waren und es sind mannigfache Klagen über Parteilichkeit bei den Wahlen und über Parteilichkeit bei der Bemessung der Steuer in den Archiven vorhanden. Es kam so weit, daß im Jahre 1567, 28. Juli, die böhmischen Kammerrathe dem Kaiser vorschlugen, es wäre besser, wenn sie die gesummte Jurisdiction über die Juden üben würden, „da große Uneinigkeit unter den Juden herrscht." Wir brechen hier ab. Seit jener Zeit finden in den meisten jüdischen Gemeinden indirecte Wahlen Statt. Da das Princip der Majorität von den Behörden nicht direct anerkannt wurde und wahrscheinlich stillschweigend in späterer Zeit die Praxis anerkannt ward, so fehlte es nicht an Stoff zu Gemeindestreitigkeiten. Leider ist dieser Geist der Zwiettacht noch in manchen Gemeinden heimisch, welcher die edelsten Bestrebungen oft im Keime erstickt und die Thatkraft lähmt. Möchte doch ein Geist des Friedens in alle israelitischen Gemeinden einziehen und nicht die unbedeutendste Veränderung und die kleinste Gemeindewürde Veranlassung zu Streitigkeiten geben, von welcher gewöhnlich nur unsere Gegner Nutzen ziehen.