Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 44)
- Language
- German
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24 „Vorsteher" und waren daher damit auch nicht die Rechte anderer Vorsteher verbunden. Zugleich hatte der Titel eine historische Berechtigung, da, abgesehen von Griechen und Römern, Moses Älteste über das Volk setzte. Daher kommt es auch, daß in allen Eingaben und Bittgesuchen der Juden im Mittelalter, insoferne sie Gemeindeangelegenheiten betreffen, nicht die Namen der betreffenden derzeitigen Vorsteher unterschrieben sind; sondern die Unterschrift: „Die gemeine Jiidischheit" oder „die Jiidischheit" in Schwaben, Elsaß, Frankfurt, Worms, Wien rc. tragen. Als im Jahre 1690 die Vorsteher der Juden in Prag sich in einem Bittgesuche „Kirchenväter" unterschrieben, wurden sie wegen dieser „Frechheit" hart zurückgewiesen und ihnen bedeutet, daß sie sich weder diesen Titel noch de» Titel Synagogenvorsteher anmaßen sollen. Im Jahre 1792 erst erhielten die Vorsteher der Wiener Juden den Titel „Vertreter". In der betreffenden Verhandlung der „Kanzlei" (später Hofkanzlei, nachher Ministerium des Innern und jetzt Gtaatsministerium genannt) heißt es: „Es ist nothwendig, einige Ausschüsse zu bestellen, um an die Judenschaft jenes gelangen zu machen, was ihr zu wissen nöthig ist, und sie zu befolgen hat, die aber nicht den Namen von Ausschüssen, die eine Gemeinde voraussetzen könnten, sondern der „Vertreter" zu fuhren hätten."*) Wenn eine Neuwahl eines Rabbiners oder des Vorstandes stattfand (die Wahlen waren unmittelbar, Urwahlen), so verlangte •*) Als Curiosum mag angeführt werden, daß die „Wiener Judenschaft" darum petirte, daß man sie als Zunft betrachte. Sie hätte dadurch den Vortheil erlangt, sich als Corporation zu betrachten und hätte an den Vortheilen Theil genommen, deren sich die Zünfte zu jener Zeit erfreuten. Dazu gehörte insbesondere, daß die Vorsteher der Zünfte öfters zu Rathe gezogen wurden, wenn die Regierung Verordnungen rc., welche die Zunft betrafen, erlassen wollte.