Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 43)
- Language
- German
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23 Juden der „alleinseligmachenden Kirche" zuzuführen. *) Sobald die Juden ihre Steuer zahlten und sich nicht außerhalb des Ghettos wagten, dursten sie thun, was sie wollten. Die jüdischen Gemeinden wurden nicht als Korporationen betrachtet, sondern als eine Summe von Individuen, und bekanntlich hat selbst ein Josef II. nicht zugeben wollen, daß die in Wien wohnenden Israeliten eine Gemeinde bilden. Wo die Gemeinden daher mit den Behörden in Verkehr zu treten hatten, und dieses war insbesondere der Fall bei der Wahl der Rabbiner und der Vorsteher, da wurde weder das Recht der Autonomie anerkannt, noch die Majorität berücksichtigt. Der Staat behielt sich das Recht der Bestätigung der Rabbiner vor, weil diesen die Jurisdiction übergeben war und weil sie „den willigen Eingang der Judensteuer zu befördern hatten"; ebenso mußten die Vorsteher bestätigt werden, weil diese zunächst dafür verantwortlich gemacht wurden, wenn die Steuern nicht gehörig eingingen. Die Vorsteher wurden auch blos gewissermaßen als die Cassiere betrachtet. Man gestattete den Vorstehern der jüdischen Gemeinden nur sich „Älteste" zu nennen. Dieser Titel hatte zu jener Zeit in der officiellen Welt nicht die Bedeutung des Wortes *) Es mag bemerkt worden, daß in den verschiedenen Ausweisung?- Mandaten der Juden — die nur selten eingehalten wurden — zuweilen die Grunde, die den Monarchen dazu bewogen, angeführt werden, häufig aber nicht. Es kommt jedoch in denselben selten die Bedingung vor, welche es den Ausgewiesenen möglich machen könnte, Ln der Heimat zu bleiben. In dem Ausweisungsdecrete ans Nieder- und Oberösterreich von Kaiser Max, Wien r. Dec. 1572, heißt es jedoch: „Die von Ihrem Jüdischen Jrrthumb absteen, sich zu dem Ehristenthumb begeben vnd zu dem wahren Christlichen Glauben bekheren, vnd dabei bestendigklich beharren wollten (sic), Denen soll alle kaiserliche Gnad widerfahren vnd christliche Liebe erzeigt werden."