Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, achter Jahrgang 5622 (1861-1862) (1861)
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 203 (sequence 227)
- Language
- German
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203 an Individuen kämen, die nach Schule, Eultur, Wissen und Leistungen nicht den mindesten Anspruch darauf zu erheben hatten. Eine Rabbinerschule, also eine theologische Faeultat, erfordert andere Vorbedingnisse, um damit günstige Resultate zu erzielen. Die zweite Bestimmung finden wir bedauerlicherer Art. Das bisher für alle deutsch-slavischen und auch für die italienischen Provinzen bestandene Gesetz, daß die Aspiranten auf ein Rabbinat sich vor der Landesbehörde mit einem Zeugnisse über zurückgelegte philosophische Studien ausweisen mußten, ist ausgehoben und es genügt in Galizien die Frequentation eines Untergymnasiums!! Diese Milderung der Vorschrift ist eine Eoneession an die Unbildung, eine Prämie für das Afterwissen, eine Ermunterung des flunkernden Talentes ohne gründliches Studium! Wahr ist es, daß, wie so viele andere Gesetze in Galizien, auch das Gesetz bezüglich der philosophischen Bildung der Rabbiner blos auf dem Papier stehen blieb und die Beamten, die Wächter des Gesetzes, es in alter Weise umgehen ließen. Wie man sich in Galizien Studienzeugnisse erwarb, mit welchen Documenten die Gemeinde- und Kreisbehörden, auch das Gubernium und die Statthalterei sich zufriedengestellt zeigten, welche Subjecte hierauf die Rabbinatssitze »mit hoher Bewilligung^- besteigen dursten, bleibe mit einem Schleier bedeckt. Unter dem Ministerium des Herrn Grasen Thun war es keine Empfehlung, ordentlich die philosophischen Studien absolvirt zu haben, und in der letzten Zeit feierte der sogenannte Ehassidismus neue Triumphe. Die Nichtbeachtung des klar vorgeschriebenen Gesetzes, worüber die Kirchen- und Schulbehörden als Aussichtsorgane keine Klage erhoben, und welche Uebertretung unter den Augen der Landesautoritaten vor sich ging, verschuldete das Zurückbleiben des Schul- und Erziehungs- Wesens unter den Israeliten dieser Provinz, und jene Formlosigkeit in den Synagogen, und was daran hängt, worüber die intelligenten Einwohner des Landes selbst die lautesten Klagen erheben. Als es zu den Landtags- und Reichsrathswahten kam, fand man unter einer halben Million Einwohner dieses Bekenntnisses nicht Einen Rabbiner, nicht Einen Repräsentanten des Religions- oder Schulwesens, der befähigt gewesen wäre, in eine solche Körperschaft einzutreten. Wenn man etwa meint, daß ihnen die Kenntnis; der nationalen Sprache